{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190051,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190051,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.051","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\u00dcberbr\u00fcckungsleistung f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 30. Oktober 2019 zum Bundesgesetz \u00fcber \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.10.2019</b></p><p><b>\u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose: Botschaft verabschiedet </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 die Botschaft und den Entwurf f\u00fcr ein neues Bundesgesetz \u00fcber \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose verabschiedet. Damit will er eine L\u00fccke in der sozialen Sicherheit schliessen. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine \u00dcberbr\u00fcckungsleistung (\u00dcL) erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbst\u00e4tig waren und nur wenig Verm\u00f6gen besitzen. Der Vorschlag ist in der Vernehmlassung auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen. </b>Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, haben gr\u00f6ssere Schwierigkeiten, im Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen als j\u00fcngere Personen. Wenn sie keine neue Stelle finden und ihren Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung verlieren, m\u00fcssen sie ihr Verm\u00f6gen aufbrauchen, ihre AHV-Rente vorbeziehen und h\u00e4ufig auch ihre Altersguthaben aus der zweiten und der dritten S\u00e4ule antasten, bevor sie schliesslich Sozialhilfe erhalten. Immer mehr Menschen sind in den vergangenen Jahren in diese schwierige Situation geraten: Die Sozialhilfequote der 60- bis 64-J\u00e4hrigen ist von 2011 bis 2017 um 47 Prozent gestiegen, mehr als in allen anderen Alterskategorien.</p><p>Um die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit \u00e4lterer Personen zu verbessern und das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial zu f\u00f6rdern, haben sich der Bundesrat und die Sozialpartner auf ein Massnahmenpaket geeinigt: kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung f\u00fcr Erwachsene \u00fcber 40; Anrechnung bereits vorhandener berufsspezifischer Kenntnisse in der beruflichen Grundbildung; zus\u00e4tzliche Integrationsmassnahmen wie Coaching, Beratung und Mentoring; Zugang f\u00fcr ausgesteuerte Personen \u00fcber 50 zu Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren ohne zweij\u00e4hrige Sperrfrist. Gelingt der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt trotzdem nicht, sollen die neuen \u00dcL einen gesicherten \u00dcbergang in die Pensionierung erm\u00f6glichen. </p><p></p><p>Voraussetzungen f\u00fcr \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen</p><p>F\u00fcr den Anspruch auf \u00dcL m\u00fcssen die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:</p><p>- Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) nach dem vollendeten 60. Altersjahr. Diese Bedingung erf\u00fcllen Personen, die mit 58 Jahren oder sp\u00e4ter ihre Stelle verloren und die Mindestbeitragszeit von 22 Monaten in die ALV erf\u00fcllt haben;</p><p>- Mindestens 20 Jahre Versicherung in der AHV, in denen ein Erwerbseinkommen von minimal 21 330 Franken pro Jahr (entspricht 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente und der Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge) erzielt worden ist. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder in der Ehe zugesplittete Einkommen werden nicht ber\u00fccksichtigt;</p><p>- Das minimale Erwerbseinkommen von 21 330 Franken muss in den 15 Jahren unmittelbar vor der Aussteuerung w\u00e4hrend mindestens 10 Jahren erzielt worden sein. So k\u00f6nnen auch Personen, die vor der Aussteuerung krank geworden sind oder Erwerbsunterbr\u00fcche hatten, Anrecht auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen haben;</p><p>- Das Verm\u00f6gen muss kleiner sein als 100 000 Franken, respektive 200 000 Franken bei Ehepaaren. Das entspricht der Verm\u00f6gensschwelle, die das Parlament auch bei den Erg\u00e4nzungsleistungen beschlossen hat. Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht ber\u00fccksichtigt, hingegen Eink\u00e4ufe in die berufliche Vorsorge, die R\u00fcckzahlung von Vorbez\u00fcgen aus der beruflichen Vorsorge oder von Hypotheken, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Aussteuerung get\u00e4tigt worden sind. Damit soll verhindert werden, dass Verm\u00f6genswerte verschoben werden, um die Verm\u00f6gensschwelle zu unterschreiten;</p><p>- Keine Rente der Invalidenversicherung und auch kein Vorbezug der AHV-Altersrente.</p><p></p><p>Berechnung der \u00dcberbr\u00fcckungsleistung</p><p>\u00dcL werden gleich berechnet wie Erg\u00e4nzungsleistungen (EL). Ihre H\u00f6he entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Es gibt allerdings zwei Abweichungen zu den EL:</p><p>- Die Pauschale f\u00fcr den allgemeinen Lebensbedarf wird um 25 Prozent heraufgesetzt. Das sind aktuell 24 310 Franken (19 450 x 1,25), respektive 36 470 Franken (29 175 x 1,25) f\u00fcr Ehepaare. Mit dem Zuschlag werden die Krankheits- und Behinderungskosten abgegolten, die bei den EL separat verg\u00fctet werden.</p><p>- Die \u00dcL betr\u00e4gt maximal das Dreifache des Betrags f\u00fcr den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL. Das sind aktuell 58 350 Franken (19 450 x 3), respektive 87 525 Franken (29 175 x 3) f\u00fcr Ehepaare. Grund daf\u00fcr ist, dass \u00dcL-Beziehende einen Anreiz haben sollen, weiter nach einer Erwerbsm\u00f6glichkeit zu suchen.</p><p></p><p>Kosten und Finanzierung</p><p>In den vergangenen Jahren wurden im Durchschnitt j\u00e4hrlich rund 2600 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren ausgesteuert. Unter Ber\u00fccksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen werden nach der Einf\u00fchrungsphase im Durchschnitt sch\u00e4tzungsweise etwa 4400 Personen j\u00e4hrlich Anspruch auf eine \u00dcL haben. Die Kosten der \u00dcL belaufen sich auf 30 Millionen Franken im Jahr 2021, steigen in den Folgejahren und betragen 230 Millionen im Jahr 2030. Dem stehen Einsparungen bei den EL von zu Beginn 20 Millionen, sp\u00e4ter von mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gegen\u00fcber. Die \u00dcL werden vom Bund finanziert. Die Einsparungen bei den EL kommen zu f\u00fcnf Achteln dem Bund, zu drei Achteln den Kantonen zugute. Kantone und Gemeinden profitieren zudem von Einsparungen bei der Sozialhilfe.</p><p></p><p>Kaum negative Auswirkungen auf Erwerbsbeteiligung und Besch\u00e4ftigung</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen BSV hat untersuchen lassen, welche Anreize sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen ausl\u00f6sen k\u00f6nnten. Gem\u00e4ss dieser Studie ist nicht zu bef\u00fcrchten, dass sich \u00e4ltere Arbeitslose weniger um eine Integration in den Arbeitsmarkt bem\u00fchen oder dass Arbeitgeber vermehrt \u00e4ltere Mitarbeitende sozusagen \"in die \u00dcL entlassen\". [Rudin, M.; Stutz, H.; Guggisberg, J. (2019); Anreize sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen von \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose (gem\u00e4ss Vorentwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz). Beitr\u00e4ge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht 6/19; Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen, Bern]</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat will tiefere \u00dcberbr\u00fcckungsrente als der Bundesrat </b></p><p><b>Ausgesteuerte Arbeitslose \u00fcber 60 sollen k\u00fcnftig \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen erhalten. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz angenommen. Allerdings hat er die Vorlage erheblich abge\u00e4ndert.</b></p><p>Nach dem Vorschlag des Bundesrates w\u00fcrde die \u00dcberbr\u00fcckungsleistung (\u00dcL) bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet. Der St\u00e4nderat dagegen will sie nur bis zur Fr\u00fchpensionierung ausrichten - bis der Vorbezug einer Altersrente m\u00f6glich ist.</p><p>Er hat einen Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) mit 23 zu 21 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentierten vergeblich, mit einer Fr\u00fchpensionierung m\u00fcssten die Betroffenen lebenslang tiefere Renten in Kauf nehmen.</p><p></p><p>Tiefere Betr\u00e4ge</p><p>Die \u00dcberbr\u00fcckungsleistung wird gleich berechnet wie eine Erg\u00e4nzungsleistung: Ihre H\u00f6he entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Sie ist plafoniert. Der St\u00e4nderat will indes eine tiefere Obergrenze festlegen als der Bundesrat vorschl\u00e4gt.</p><p>Nosers Antrag dazu nahm er mit 24 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Demnach soll die Leistung f\u00fcr alleinstehende Personen h\u00f6chstens 38'900 Franken pro Jahr betragen statt 58'350 Franken. Den H\u00f6chstbetrag f\u00fcr Ehepaare legte der Rat bei 58'350 statt 87'525 Franken fest. Der Betrag soll steuerfrei sein. Die Kommission war bei den Betr\u00e4gen dem Bundesrat gefolgt, wollte diese aber nicht von der Steuer befreien.</p><p></p><p>Anreiz f\u00fcr Entlassungen</p><p>Eine Minderheit aus SVP- und CVP-Vertretern beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Sozialstaat sei bereits sehr gut ausgebaut, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). Er warnte vor der Belastung des Bundeshaushalts.</p><p>Zudem bef\u00fcrchten die Gegnerinnen und Gegner, dass f\u00fcr Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen w\u00fcrde, \u00e4ltere Arbeitnehmende zu entlassen. \"Gut gemeint ist nicht immer gut\", befand Peter Hegglin (CVP/ZG). Bevor neue Sozialleistungen geschaffen w\u00fcrden, sollten ohnehin die bestehenden Sozialwerke saniert werden.</p><p></p><p>Unw\u00fcrdige Situation</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter wiesen auf die Situation der Betroffenen hin. Diese sei unw\u00fcrdig, sagte Erich Ettlin (CVP/OW). Menschen, die in diesem Alter arbeitslos seien, schrieben Hunderte von Bewerbungen - und erhielten immer dieselbe abschl\u00e4gige Antwort. \"Die Leute wollen arbeiten\", betonte auch Maya Graf (Gr\u00fcne/BL).</p><p>Zwar habe die Arbeitslosigkeit bei den \u00c4lteren abgenommen, r\u00e4umten die Bef\u00fcrworter ein. Deren Risiko sei aber hoch, langzeitarbeitslos zu werden. Nur jeder siebte \u00fcber 55-J\u00e4hrige finde wieder eine Stelle, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag mit 31 zu 14 Stimmen ab.</p><p></p><p>20 Jahre in die AHV eingezahlt</p><p>Anspruch auf \u00dcL h\u00e4tten Personen, die mit 58 Jahren oder sp\u00e4ter ihre Stelle verloren und w\u00e4hrend der Dauer der Arbeitslosenentsch\u00e4digung keine neue gefunden haben.</p><p>Voraussetzung ist, dass sie mindestens 20 Jahre lang mit einem Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent der maximalen AHV-Rente in die AHV eingezahlt haben. Weiter muss in den 15 Jahren unmittelbar vor der Aussteuerung w\u00e4hrend mindestens 10 Jahren ein minimales Erwerbseinkommen von 21'330 Franken erzielt worden sein.</p><p></p><p>Unter Verm\u00f6gensschwelle</p><p>Anspruch hat ausserdem nur, wer weniger als 100'000 Franken Verm\u00f6gen hat. Bei Ehepaaren liegt die Schwelle bei 200'000 Franken. Selbstbewohntes Wohneigentum soll bei der Verm\u00f6gensschwelle nicht angerechnet werden.</p><p>Ausserdem hat der Rat im Gesetz verankert, dass der Bundesrat dem Parlament f\u00fcnf Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Bericht erstatten muss \u00fcber dessen Umsetzung und Wirksamkeit. Der Bundesrat soll dem Parlament gleichzeitig einen Antrag f\u00fcr das weitere Vorgehen stellen.</p><p></p><p>4400 Personen im Jahr</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass nach der Einf\u00fchrungsphase etwa 4400 Personen j\u00e4hrlich Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen haben. Die Kosten f\u00fcr den Bund betr\u00fcgen in der Bundesratsversion 30 Millionen Franken im Jahr 2021. In den Folgejahren w\u00fcrden sie steigen und ab 2030 rund 230 Millionen Franken im Jahr betragen.</p><p>Dem st\u00fcnden Einsparungen bei den Erg\u00e4nzungsleistungen von zu Beginn 20 Millionen und sp\u00e4ter mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gegen\u00fcber, schrieb der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.</p><p></p><p>Argument im Abstimmungskampf</p><p>Die neue Sozialleistung ist Teil eines Massnahmenpakets f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose, das auch dazu dienen soll, die Akzeptanz der Personenfreiz\u00fcgigkeit zu erh\u00f6hen. Der Bundesrat zieht damit die Lehren aus dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative.</p><p>Bald steht eine weitere Abstimmung \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit an, jene zur Begrenzungsinitiative der SVP. Diesmal will der Bundesrat im Abstimmungskampf etwas Konkretes in der Hand haben.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 33 zu 11 Stimmen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2020</b></p><p><b>Mehr \u00e4ltere Arbeitslose sollen \u00dcberbr\u00fcckungsrente erhalten </b></p><p><b>Das Parlament versucht bei der Schaffung einer \u00dcberbr\u00fcckungsrente f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose den Spagat: Es will die Altersarmut senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Nationalrat hat sich ein breit abgest\u00fctzter Kompromiss durchgesetzt.</b></p><p>Diesen hatten alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP in der vorberatenden Sozialkommission ausgehandelt. Er sieht vor, ausgesteuerten Arbeitslosen \u00fcber 60 Jahren mit einer Rente unter die Arme zu greifen. Sie sollen m\u00f6glichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Erg\u00e4nzungsleistungen.</p><p>Diese Leistung soll negative Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit abfedern. Die Vorlage dient also auch als Wahlkampfmittel gegen die Begrenzungsinitiative der SVP, die am 17. Mai zur Abstimmung kommt.</p><p></p><p>Grosse Differenz zum St\u00e4nderat</p><p>Der Bundesrat hatte im Oktober seine Botschaft und den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg gebracht. In der Wintersession stimmte der St\u00e4nderat dem neuen Bundesgesetz im Grundsatz zu, allerdings strich er die Unterst\u00fctzung f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose zusammen. Das von den Sozialpartnern erarbeitete Konzept ging ihm zu weit.</p><p>Der Nationalrat debattierte am Mittwoch fast f\u00fcnf Stunden dar\u00fcber, wer von der \u00dcberbr\u00fcckungsrente profitieren soll und wie hoch diese ausfallen soll. Das Ergebnis unterscheidet sich stark von jenem im St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Mehr Betroffenen helfen</p><p>Die grosse Kammer weitet den Kreis von potenziellen Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern aus. \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen sollen nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-j\u00e4hrigen Ausgesteuerten, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Aussteuerung.</p><p>Nach dem Beschluss des Nationalrats soll die \u00dcberbr\u00fcckungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden oder bis der Vorbezug einer Altersrente m\u00f6glich ist. Der zweite Fall tritt nur dann ein, wenn zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt einer Fr\u00fchpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen haben wird.</p><p>Der St\u00e4nderat dagegen will die Rente generell nur bis zur Fr\u00fchpensionierung ausrichten.</p><p></p><p>Keine Unterst\u00fctzung f\u00fcr Verm\u00f6gende</p><p>Wer \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen beantragt, soll mindestens f\u00fcnf Jahre nach dem 50. Altersjahr in der AHV versichert gewesen sein. Im Gegenzug soll die Verpflichtung fallen gelassen werden, wonach Personen in den 10 der 15 Jahre unmittelbar vor der Aussteuerung mit dem entsprechenden Mindesteinkommen versichert sein m\u00fcssen.</p><p>Die Mindestbeitragsdauer von 20 Jahren soll beibehalten werden. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sollen an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden k\u00f6nnen. Keine Chance hatten Antr\u00e4ge, das Mindestalter f\u00fcr Leistungen auf 62 Jahre zu erh\u00f6hen oder auf 57 Jahre zu senken.</p><p>Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen besteht indes nur, wenn das Reinverm\u00f6gen weniger als 50'000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und 100'000 Franken f\u00fcr Ehepaare betr\u00e4gt. Das entspricht der H\u00e4lfte der EL-Verm\u00f6gensschwelle. St\u00e4nderat und Bundesrat wollen die Regeln auf der Verm\u00f6gensschwelle f\u00fcr Erg\u00e4nzungsleistungen legen.</p><p></p><p>Keine Obergrenze</p><p>Auch bei der H\u00f6he der Leistungen orientiert sich der Nationalrat am Modell der Erg\u00e4nzungsleistungen. Der Beitrag entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Der Nationalrat will indes keine Obergrenze festlegen wie der Bundesrat und St\u00e4nderat.</p><p>Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - ebenfalls analog zu den Erg\u00e4nzungsleistungen - separat abgegolten werden. Das sah der St\u00e4nderat nicht vor.</p><p>Im Rahmen der freiwilligen Weiterf\u00fchrung der beruflichen Vorsorge d\u00fcrfen nach Beschluss des Nationalrats zudem nur Risiko- und Verwaltungskostenbeitr\u00e4ge, jedoch keine Sparbeitr\u00e4ge anrechnet werden.</p><p>Einig sind sich die R\u00e4te darin, dass die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen nicht besteuert werden sollen. Weiter entschied das Parlament, dass \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen auch ins Ausland ausgerichtet werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Wenig \u00dcberraschungen</p><p>Der Rat folgte weitestgehend den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit. Nur einer von mehreren Minderheitsantr\u00e4gen der SVP hatte Erfolg. Demnach haben Personen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesteuert wurden, keinen Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen. Das entspricht auch dem Willen von Bundesrat und St\u00e4nderat.</p><p>Angenommen wurde ferner ein Einzelantrag von Fabio Regazzi (CVP/TI), wonach Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung von \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen ausgeklammert werden sollen. Er m\u00f6chte so vermeiden, dass Unternehmen gleich doppelt Unterst\u00fctzungsbeitr\u00e4ge zahlen. In solchen F\u00e4llen sollen Firmen die zu viel geleisteten Beitr\u00e4ge zur\u00fcckerhalten.</p><p></p><p>Alle gegen die SVP</p><p>Chancenlos waren dagegen Antr\u00e4ge der SVP, die Beratung des Gesch\u00e4fts bis nach der Abstimmung \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit auszusetzen oder gar nicht erst auf die Gesetzesvorlage einzutreten. In diesem Tempo ein neues Sozialwerk durch das Parlament zu peitschen, sei nicht seri\u00f6s, sagte Albert R\u00f6sti (SVP/BE).</p><p>\"Das ist der teuerste Abstimmungskampf, den die Schweiz je gesehen hat\", hielt er mit Verweis auf die bevorstehende Abstimmung \u00fcber die Begrenzungsinitiative fest.</p><p></p><p>Rund 270 Millionen Franken im Jahr</p><p>Der Bund geht davon aus, dass mit der Version des Nationalrats nach der Einf\u00fchrungsphase etwa 6200 Personen pro Jahr Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen haben. Ab 2028 betr\u00fcgen die Kosten rund 270 Millionen Franken im Jahr.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte die grosse Kammer der Vorlage klar zu - mit 131 zu 57 Stimmen bei 9 Enthaltungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.03.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will billigere L\u00f6sung bei geplanter \u00dcberbr\u00fcckungsrente </b></p><p><b>Die \u00dcberbr\u00fcckungsrente f\u00fcr \u00e4ltere Ausgesteuerte gibt im Parlament weiter zu reden. Bei seiner zweiten Beratung hat der St\u00e4nderat am Dienstag Teile des im Nationalrat beschlossenen Kompromisses \u00fcbernommen. Grosse Unterschiede gibt es aber weiterhin bei den Leistungen.</b></p><p>Ziel der R\u00e4te ist es, die \u00dcberbr\u00fcckungsrente n\u00e4chste Woche definitiv zu beschliessen. Die SVP will das verhindern, weil sie gegen ein weiteres Sozialwerk ist - und weil die \u00dcberbr\u00fcckungsrente dazu beitragen soll, dass die K\u00fcndigungsinitiative abgelehnt wird, indem sie negative Folgen der Personenfreiz\u00fcgigkeit abfedert und die Gewerkschaften dazu motiviert, sich im Abstimmungskampf stark zu engagieren.</p><p>Doch genau diese Motivation wird vom St\u00e4nderat wieder infrage gestellt. Nach dem breit abgest\u00fctzten Kompromiss der Sozialpartner in der grossen Kammer hat im St\u00e4nderat eine b\u00fcrgerliche Mehrheit wieder Verschlechterungen f\u00fcr die Arbeitnehmer beschlossen.</p><p></p><p>St\u00e4nderat gegen \"massiven Ausbau\"</p><p>Konkret h\u00e4lt der St\u00e4nderat mit 26 zu 16 Stimmen daran fest, dass nur mit 60 Jahren oder sp\u00e4ter ausgesteuerte Personen Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen haben sollen. Geht es nach dem Nationalrat, sollen dagegen alle 60-j\u00e4hrigen Ausgesteuerten, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bez\u00fcgern geh\u00f6ren.</p><p>Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) sprach von einem \"massiven Ausbau\" des Sozialwerks, der weder im Sinne des St\u00e4nderats noch des Bundesrats sei. \"Irgendwo gibt es halt Grenzen\", sagte Erich Ettlin (CVP/OW). Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) hielt erfolglos entgegen, dass der vom Nationalrat getroffene Entscheid ein ausgewogener Kompromiss von links bis tief in die Mitte sei.</p><p>Weiter will der St\u00e4nderat nicht, dass der Bundesrat H\u00e4rtef\u00e4lle definieren kann, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllen m\u00fcssen, um an eine Rente zu kommen.</p><p></p><p>Obergrenze f\u00fcr Leistungen</p><p>Anders als die grosse Kammer will der St\u00e4nderat zudem die \u00dcberbr\u00fcckungsleistung plafonieren - und zwar bei 38'900 Franken pro Jahr f\u00fcr Alleinstehende und bei 58'350 Franken f\u00fcr Ehepaare. Dieser Entscheid fiel mit 27 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Nationalrat will keine Obergrenze festlegen.</p><p>Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - ebenfalls analog zu den Erg\u00e4nzungsleistungen - separat abgegolten werden. Jedoch will der St\u00e4nderat die Verg\u00fctung im Gegensatz zum Nationalrat ebenfalls plafonieren, n\u00e4mlich bei 5000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und bei 10'000 Franken f\u00fcr Ehepaare.</p><p>Wer sage, der St\u00e4nderat sei knausrig, der verschweige, dass heute Ausgesteuerte keine Leistungen erhielten, sagte Ettlin. \"Es ist nicht viel Geld, aber mehr als heute.\" Maya Graf (Gr\u00fcne/BL) erinnerte daran, dass in vielen F\u00e4llen alleine die Miete die H\u00e4lfte des Monatseinkommens aufbrauchen w\u00fcrde. Sie konnte damit nur die Ratslinke \u00fcberzeugen.</p><p></p><p>Drohung der Gewerkschaften</p><p>Unter dem Strich sind die Differenzen gewichtig. Mit den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats w\u00fcrden rund 3400 Personen pro Jahr davor bewahrt werden, nach einem langen Arbeitsleben in die Altersarmut abzurutschen. Ab 2028 betr\u00fcgen die Kosten rund 150 Millionen Franken im Jahr. Nach den Beschl\u00fcssen des Nationalrats w\u00e4ren etwa 6200 Personen bezugsberechtigt. Die Kosten beliefen sich auf rund 270 Millionen Franken.</p><p>Mit der Differenz von 120 Millionen Franken bei der finanziellen Ausstattung des Sozialwerks ist f\u00fcr SP und Gr\u00fcne die im Nationalrat geschlossene Allianz f\u00fcr die Bilateralen wieder besch\u00e4digt. Bereits nach der ersten Runde im St\u00e4nderat hatten die Gewerkschaften gedroht, den Abstimmungskampf gegen die Begrenzungsinitiative, die am 17. Mai zur Abstimmung kommt, nur halbherzig zu bestreiten.</p><p></p><p>Geld bis zur Pensionierung</p><p>In anderen Punkten kommt die kleine Kammer dem Nationalrat einen Schritt entgegen. Sie will beispielsweise die neue Rente nicht mehr nur bis zum Zeitpunkt der Fr\u00fchpensionierung gew\u00e4hren. Sie beschloss stillschweigend, dass die \u00dcberbr\u00fcckungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden soll oder bis der Vorbezug einer Altersrente m\u00f6glich ist.</p><p>Der zweite Fall tritt nur dann ein, wenn zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt einer Fr\u00fchpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) haben wird. Das betrifft nach Angaben des Bundes rund einen Drittel der Bezugsberechtigten.</p><p></p><p>Nur arme Personen profitieren</p><p>Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen soll nur bestehen, wenn das Reinverm\u00f6gen weniger als 50'000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und 100'000 Franken f\u00fcr Ehepaare betr\u00e4gt. Das entspricht der H\u00e4lfte der EL-Verm\u00f6gensschwelle. Zum Reinverm\u00f6gen sollen neu auch Guthaben aus der 2. S\u00e4ule z\u00e4hlen, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag \u00fcbersteigen.</p><p>Geeinigt haben sich die R\u00e4te auch bei der Berechnung des fr\u00fcheren AHV-pflichtigen Einkommens, das zum Bezug einer \u00dcberbr\u00fcckungsrente berechtigt. Demnach sollen Jahre mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden, was insbesondere f\u00fcr Frauen wichtig ist.</p><p>Das entschied der St\u00e4nderat mit 25 zu 18 Stimmen. Eine Minderheit um Damian M\u00fcller (FDP/LU) wollte dagegen auf die Ber\u00fccksichtigung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften verzichten und so weitere 10 Millionen Franken einsparen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Obergrenzen f\u00fcr \u00dcberbr\u00fcckungsrente nun doch zu </b></p><p><b>Die \u00dcberbr\u00fcckungsrente f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose soll gegen oben begrenzt sein. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf seinen urspr\u00fcnglichen Entscheid zur\u00fcckgekommen und dem St\u00e4nderat gefolgt. Auch den Bez\u00fcgerkreis will die grosse Kammer verkleinern - zum Unmut der Linken.</b></p><p>Zwar verbleiben beim Bundesgesetz \u00fcber \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Ausgesteuerte weitere Differenzen, um welche die R\u00e4te in den kommenden Tagen feilschen werden. Derzeit zeichnet sich aber ab, dass sich die B\u00fcrgerlichen in wichtigen Punkten durchsetzen werden.</p><p>Konkret heisst das, dass die R\u00e4te f\u00fcr eine reduzierte \u00dcbergangsrente einstehen. Nachdem der Nationalrat vergangene Woche bei seiner ersten Beratung den Entwurf des Bundesrats noch um 40 Millionen auf 270 Millionen Franken ausgebaut hatte, ist er jetzt f\u00fcr ein g\u00fcnstigeres Sozialwerk.</p><p></p><p>H\u00f6here Obergrenze als St\u00e4nderat</p><p>Neu setzt der Nationalrat ebenfalls auf Leistungsobergrenzen. Er will die maximale \u00dcberbr\u00fcckungsleistung beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs ansetzen. Das entspricht bei alleinstehenden Personen 43'762 Franken pro Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten 65'643 Franken pro Jahr - und damit fast der H\u00f6he von Erg\u00e4nzungsleistungen.</p><p>Die kleine Kammer m\u00f6chte den Plafond bei j\u00e4hrlich 38'900 Franken f\u00fcr Alleinstehende und bei 58'350 Franken f\u00fcr Ehepaare festlegen. Das entspricht dem 2-Fachen des Lebensbedarfs. Diese Version wurde im Nationalrat mit 115 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung verworfen.</p><p></p><p>Weniger Krankheitskosten</p><p>Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - analog zu den Erg\u00e4nzungsleistungen - separat abgegolten werden. Dabei will der Nationalrat wie der St\u00e4nderat die Verg\u00fctung ebenfalls plafonieren, n\u00e4mlich bei 5000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und bei 10'000 Franken f\u00fcr Mehrpersonenhaushalten.</p><p>Urspr\u00fcnglich wollte die grosse Kammer die Obergrenze viel h\u00f6her ansetzen, bei 25'000 respektive 50'000 Franken. Auch hier setzte sich letztlich das Konzept des St\u00e4nderats durch.</p><p>Manuela Weichelt-Picard (Gr\u00fcne/ZG) argumentierte gegen eine K\u00fcrzung. \u00c4ltere Menschen mit tieferem sozialen Status litten \u00f6fter an gesundheitlichen Problemen. Genau diesen Personen die Verg\u00fctung von Krankheits- und Behinderungskosten zu k\u00fcrzen, sei \"ethisch nicht vertretbar\". Der Antrag scheiterte mit 126 zu 68 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p></p><p>Parlament setzt klare Schwelle</p><p>Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder sp\u00e4ter ausgesteuerte Personen haben. Die grosse Kammer ist dem St\u00e4nderat mit 99 zu 95 Stimmen bei einer Enthaltung gefolgt. Urspr\u00fcnglich z\u00e4hlte der Nationalrat alle 60-j\u00e4hrigen Ausgesteuerten, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bez\u00fcgern dazu.</p><p>Eine Minderheit wollte an diesem Konzept festhalten, daf\u00fcr die Mindestversicherungsdauer von 20 auf 25 Jahre erh\u00f6hen. Personen h\u00e4tten zudem mindestens 7 Jahre nach ihrem 50. Geburtstag in die Sozialwerke einzahlen m\u00fcssen.</p><p>Es sei unfair, wenn eine harte Schwelle bei 60 Altersjahren gesetzt werde, sagte Pierre-Yves Maillard (SP/VD). Wenn jemand ein paar Tage vor seinem 60. Geburtstag ausgesteuert werde, habe dieser keinen Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen. Die Person riskiere dann den Gang vors Sozialamt. Er scheiterte mit seiner Minderheit nur knapp.</p><p></p><p>Keine H\u00e4rtefallklausel</p><p>\u00dcberbr\u00fcckungsleistungen beantragen k\u00f6nnen Personen, bei denen das Reinverm\u00f6gen weniger als 50'000 Franken (f\u00fcr Alleinstehende) und 100'000 Franken (f\u00fcr Ehepaare) betr\u00e4gt. Das entspricht der H\u00e4lfte der EL-Verm\u00f6gensschwelle. Zum Reinverm\u00f6gen sollen neu auch Guthaben aus der 2. S\u00e4ule z\u00e4hlen, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag \u00fcbersteigen.</p><p>Weiter will das Parlament nicht, dass der Bundesrat H\u00e4rtef\u00e4lle definieren kann, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllen m\u00fcssen, um an eine Rente zu kommen. Der Nationalrat hat sich auch in diesem Punkt dem St\u00e4nderat angeschlossen.</p><p>Katharina Prelicz-Huber (Gr\u00fcne/ZH) pl\u00e4dierte erfolglos f\u00fcr ein \"wichtiges menschliches Zeichen, das finanziell praktisch keine Auswirkungen hat\". Die H\u00e4rtefallklausel wurde mit 126 zu 70 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Sonderl\u00f6sung f\u00fcr Branchen gestrichen</p><p>Verzichten will der Nationalrat ferner auf einen in der ersten Beratungsrunde erfolgreichen Einzelantrag von Fabio Regazzi (CVP/TI), wonach Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung von \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen ausgeklammert werden sollten.</p><p>Er wollte so vermeiden, dass Unternehmen gleich doppelt Unterst\u00fctzungsbeitr\u00e4ge zahlen. In solchen F\u00e4llen sollten Firmen die zu viel geleisteten Beitr\u00e4ge zur\u00fcckerhalten. Nach dem Nein des St\u00e4nderats hat sich die grosse Kammer mit 100 zu 95 Stimmen bei einer Enthaltung diesem Urteil angeschlossen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.03.2020</b></p><p><b>R\u00e4te feilschen weiterhin um Obergrenze f\u00fcr neue \u00dcberbr\u00fcckungsrente </b></p><p><b>Die R\u00e4te haben sich auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose geeinigt. Das neue Sozialwerk wird weniger kosten als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unklar ist noch, wie viel Geld ausgesteuerte Personen maximal erhalten sollen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat bei seiner dritten Beratung des Gesch\u00e4fts am Donnerstag mit einer Ausnahme alle Differenzen zum Nationalrat ausger\u00e4umt. Nur bei den Leistungsobergrenzen gibt es noch Kl\u00e4rungsbedarf.</p><p>Der Nationalrat will die maximale \u00dcberbr\u00fcckungsleistung beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs ansetzen. Das entspricht bei alleinstehenden Personen 43'762 Franken pro Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten 65'643 Franken pro Jahr.</p><p>Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen separat abgegolten werden. Diese betragen maximal 5000 Franken f\u00fcr Alleinstehende und 10'000 Franken f\u00fcr Paare, Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Alleinstehende mit Kindern.</p><p></p><p>Mit oder ohne Gesundheitskosten</p><p>Weniger weit gehen m\u00f6chte der St\u00e4nderat: Er setzt den Plafond f\u00fcr Alleinstehende beim 2-Fachen des Lebensbedarfs, das heisst bei j\u00e4hrlich 38'900 Franken. Mehrpersonenhaushalte sollen maximal 65'643 Franken erhalten - also gleich viel wie der Nationalrat vorschl\u00e4gt.</p><p>Im Gegensatz zu dessen Beschluss sollen aber die Krankheits- und Behinderungskosten in diesem H\u00f6chstbetrag inkludiert sein. Der St\u00e4nderat f\u00e4llte diesen Entscheid mit 28 zu 15 Stimmen.</p><p></p><p>Bundesratsentwurf aufs N\u00f6tigste reduziert</p><p>Dass die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen gedeckelt werden sollen, dar\u00fcber waren sich die R\u00e4te am Mittwoch einig geworden. Der Nationalrat kam auf seinen urspr\u00fcnglichen Entscheid zur\u00fcck und folgte dem St\u00e4nderat, der wie der Bundesrat von Anfang an f\u00fcr eine Plafonierung eingestanden war.</p><p>Anspruch auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder sp\u00e4ter ausgesteuerte Personen haben. \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen beantragen k\u00f6nnen Personen, bei denen das Reinverm\u00f6gen weniger als 50'000 Franken (f\u00fcr Alleinstehende) und 100'000 Franken (f\u00fcr Ehepaare) betr\u00e4gt. Auch in diesen Punkten setzte sich im Zuge der Beratungen eine b\u00fcrgerliche Mehrheit durch.</p><p>Der Bundesrat rechnete bei seinem Gesetzesentwurf mit Kosten von rund 230 Millionen Franken. Die nun absehbare L\u00f6sung ist deutlich g\u00fcnstiger - zum Unmut der Linken. St\u00e4nder\u00e4tin Eva Herzog (SP/BS) sagte, der Grundgedanke des bundesr\u00e4tlichen Vorlage sei verloren gegangen. \"Wir d\u00fcrfen das Niveau der Leitungen nicht weiter senken.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2020</b></p><p>\u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose auf der Zielgeraden </p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag zum dritten Mal \u00fcber die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose beraten. Es bleibt eine einzige inhaltliche Differenz zum St\u00e4nderat. Diese betrifft die Obergrenze der \u00dcberbr\u00fcckungsrente. Nun muss die Einigungskonferenz ans Werk.</b></p><p>Das neue Sozialwerk h\u00e4tte schon in der Fr\u00fchjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden sollen. Diese wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgebrochen. Nun hat der Nationalrat die Sommersession mit der Vorlage er\u00f6ffnet.</p><p>Das Bundesgesetz ist nun auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat zugestimmt, f\u00fcr Ehepaare und Personen mit Kindern den Plafond der \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs festzusetzen. Dieser Plafond enth\u00e4lt auch die separat verg\u00fcteten Krankheits- und Behinderungskosten.</p><p></p><p>Entscheid in der kommenden Woche</p><p>Eine Minderheit um Katharina Prelicz-Huber (Gr\u00fcne/ZH) wehrte sich vergebens dagegen, diese Kosten ebenfalls im Plafond zu ber\u00fccksichtigen. Es gehe nicht um einen grossen Betrag, aber um eine wichtige Geste f\u00fcr die Betroffenen. \"Es ist schon genug, die Krankheit zu tragen\", sagte sie. Die Mehrheit lehnte das mit 160 zu 28 Stimmen ab. Damit hat sich der Nationalrat dem St\u00e4nderat angen\u00e4hert.</p><p>Es verbleibt eine Differenz, die die Einigungskonferenz kl\u00e4ren muss. Es geht um die H\u00f6he des Plafonds f\u00fcr Alleinstehende, bei dem der St\u00e4nderat den Faktor 2 des allgemeinen Lebensbedarfs vorsieht, der Nationalrat aber das 2,25-Fache. In der Einigungskonferenz d\u00fcrfte sich die grosse Kammer durchsetzen. Der St\u00e4nderat entscheidet am 10. Juni \u00fcber deren Antrag, der Nationalrat am Tag darauf.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.06.2020</b></p><p><b>R\u00e4te einigen sich auf \u00dcberbr\u00fcckungsrente f\u00fcr Ausgesteuerte ab 60 </b></p><p><b>Der Streit um die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose ist beigelegt: Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch das letzte Detail zum neu geschaffenen Sozialwerk gekl\u00e4rt. Es handelt sich um einen gut schweizerischen Kompromiss.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hiess den Antrag der Einigungskonferenz mit 27 zu 16 Stimmen und bei 2 Enthaltungen gut. Nein-Stimmen kamen aus der SVP, der CVP- und der FDP-Fraktion. Das Parlament versuchte bei der Schaffung einer \u00dcberbr\u00fcckungsrente f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose den Spagat: Es wollte die Altersarmut senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2020</b></p><p><b>\u00dcberbr\u00fcckungsrente f\u00fcr Kampf gegen Altersarmut steht </b></p><p>Das neu geschaffene Sozialwerk f\u00fcr Ausgesteuerte ab 60 Jahren steht: Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzte Differenz bei der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe bereinigt. Mit dieser soll verhindert werden, dass die Betroffenen in die Sozialhilfe abrutschen.</p><p>Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 131 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die SVP sprach sich im Nationalrat als einzige Fraktion gegen die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe aus. Der St\u00e4nderat hatte den Antrag der Einigungskonferenz bereits am Mittwoch gutgeheissen, mit Nein-Stimmen der SVP-, der CVP- und der FDP-Fraktion.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757129677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1572393600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}