{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.065","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"ETH-Gesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 27. November 2019 zur \u00c4nderung des ETH-Gesetzes","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2019</b></p><p><b>Bundesrat will ETH-Gesetz revidieren </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 27. November 2019 den Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen und die zugeh\u00f6rige Botschaft an das Parlament \u00fcberwiesen. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere Vorgaben der Corporate Governance-Politik des Bundesrates. Zudem nehmen sie Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle auf. Dar\u00fcber hinaus schaffen sie notwendige rechtliche Grundlagen f\u00fcr verschiedene T\u00e4tigkeitsfelder des ETH-Bereichs. </b></p><p>Die vom Bundesrat aktuell als notwendig erachteten Gesetzesanpassungen betreffen unterschiedliche Felder des ETH-Bereichs. </p><p></p><p>Anpassung an Corporate Governance-Vorgaben</p><p>Die Teilrevision sieht zum einen eine weitere Anpassung der Steuerung innerhalb des ETH-Bereichs an die Corporate Governance-Vorgaben f\u00fcr verselbst\u00e4ndigte Anstalten des Bundes vor. Konkret soll die Unabh\u00e4ngigkeit zwischen operativer und strategischer Ebene vergr\u00f6ssert werden. Es wird gesetzlich geregelt, bei welchen Gesch\u00e4ften die institutionellen Mitglieder des ETH-Rates (die Pr\u00e4sidentinnen oder Pr\u00e4sidenten der beiden ETH, eine Direktorin resp. ein Direktor einer Forschungsanstalt und eine Vertretung der Hochschulversammlungen) kein Stimmrecht haben beziehungsweise in den Ausstand treten. Diese Regelung betrifft insbesondere die Mittelzuteilung, Personalgesch\u00e4fte und Aufsichtsangelegenheiten. Damit wird die heute bereits gelebte Praxis formalrechtlich verankert.</p><p></p><p>Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle</p><p>Zum anderen werden Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) bez\u00fcglich der generellen Aufsichtskompetenzen des ETH-Rates umgesetzt. Einerseits wird in der Gesetzesvorlage die Aufsichtsaufgabe des ETH-Rates \u00fcber den ETH-Bereich pr\u00e4zisiert, indem explizit festgehalten wird, auf welche Bereiche sie Anwendung findet. Andererseits wird, gem\u00e4ss der Empfehlung der EFK, die Beschwerdem\u00f6glichkeit f\u00fcr die Institutionen des ETH-Bereichs gegen Aufsichtsentscheide des ETH-Rates in den entsprechenden Bereichen pr\u00e4zisiert. Die neu formulierten Bestimmungen f\u00fchren zu mehr Rechtssicherheit sowohl f\u00fcr den ETH-Rat wie auch f\u00fcr die Institutionen des ETH-Bereichs. Sie haben aber nicht zum Ziel, deren Autonomie einzugrenzen. Den Institutionen des ETH-Bereichs bleibt es wie in der Vergangenheit unbenommen, gegen Entscheide des ETH-Rates, mit welchen sie nicht einverstanden sind, ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch beim ETH-Rat einzureichen oder eine Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat zu f\u00fchren.</p><p></p><p>Weitere Gesetzesanpassungen</p><p>Weitere Anpassungen sehen diverse personalrechtliche \u00c4nderungen vor. So werden insbesondere die Anstellungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Professorinnen und Professoren nach dem ordentlichen Altersr\u00fccktritt neu geregelt und die Verl\u00e4ngerungen von befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen, unter Wahrung der bisher geltenden Maximaldauer, flexibler gestaltet. Es werden zudem rechtliche Grundlagen geschaffen f\u00fcr den Verkauf von zum Eigengebrauch erzeugter oder gekaufter \u00fcbersch\u00fcssiger Energie, f\u00fcr Disziplinarmassnahmen sowie f\u00fcr den Einsatz von Sicherheitsdiensten und Video\u00fcberwachung.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Aufgaben des ETH-Rats enger fassen </b></p><p><b>Der Bundesrat will im ETH-Gesetz die Aufsichtskompetenz des ETH-Rates klarer regeln. Der Nationalrat f\u00fcgte bei der Revision des ETH-Gesetzes ein paar zus\u00e4tzliche Schranken ein.</b></p><p>Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat unter anderem Leits\u00e4tze des Corporate Governance sowie Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) umsetzen. ETH-Rat und Institutionen sollen damit mehr Rechtssicherheit erhalten, dabei aber ihre Autonomie behalten.</p><p>Etwa ist vorgesehen, dass der ETH-Rat den ETH in Z\u00fcrich und Lausanne und Forschungsanstalten Empfehlungen abgeben, Auftr\u00e4ge erteilen oder gegen sie Massnahmen ergreifen kann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt worden ist. Bevor er dies tut, muss er aber die Institutionen anh\u00f6ren. Der Nationalrat hat diesem Zusatz seiner vorberatenden Kommission am Donnerstag klar mit 192 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.</p><p></p><p>Beschwerde soll m\u00f6glich sein</p><p>Nicht einverstanden ist der Nationalrat zudem damit, dass die ETH-Institutionen vor den Bundesverwaltungsgericht keine Beschwerde gegen Entscheide des ETH-Rats einreichen d\u00fcrfen. Bildungsminister Guy Parmelin betonte vergeblich, dass es nicht darum gehe, die Forschungsfreiheit der Institutionen einzuschr\u00e4nken.</p><p>Beschwerden k\u00f6nnten beim Bundesrat als der dem ETH-Rat \u00fcbergeordneten Institution eingereicht werden. Es bestehe aber Rechtsunsicherheit. Zudem handle es sich um eine Empfehlung der eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle, argumentierte Parmelin.</p><p>Die Rechtssituation sei verwischt worden, als die ETH Lausanne im Jahr 2013 mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gelangte, erl\u00e4uterte Philipp Kutter (CVP/ZH), der sich f\u00fcr die Bundesratslinie einsetzte. Dieses sei \"zum Erstaunen vieler\" darauf eingetreten. Das sei aber nicht der richtige Ort f\u00fcr interne Angelegenheiten.</p><p>Der Nationalrat befand trotzdem, der Weg des Bundesrats sei nicht m\u00f6glich - und strich den entsprechenden Artikel aus dem Entwurf.</p><p></p><p>Rechtliche Grundlage f\u00fcr Energieverkauf</p><p>Mit der Revision des Gesetzes soll unter anderem die rechtliche Grundlage daf\u00fcr geschaffen werden, dass die ETH und die Forschungsanstalten \u00fcbersch\u00fcssige Energie, welche ETH-Bereiche gekauft oder produziert haben, weiterverkaufen k\u00f6nnen. Ein Antrag, wonach die Ertr\u00e4ge zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung des CO2-Fussabdrucks reinvestiert werden sollen, fand keinen Anklang.</p><p>Der Nationalrat will aber erg\u00e4nzen, dass befristete Stellen f\u00fcr Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte mit gleichartiger Funktion auf Antrag verl\u00e4ngert werden k\u00f6nnen, wenn die Angestellten wegen Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Adoption oder anderen wichtigen Gr\u00fcnde l\u00e4ngere Zeit abwesend waren. Auch der ETH-Rat und der Bundesrat begr\u00fcssen dies.</p><p></p><p>Umstrittene Video\u00fcberwachung</p><p>Die Revision des ETH-Gesetzes sieht zudem Regelungen zur Video\u00fcberwachung vor. Diese kann eingerichtet werden, soweit dies zum Schutz ihres Personals, der Studierenden und Besucher, der Infrastruktur und des Betriebs erforderlich sei.</p><p>Eine Minderheit wolle im Gesetz klar festschreiben, dass R\u00e4ume, die f\u00fcr Treffen und Sitzungen von Studierendenverb\u00e4nden oder Gewerkschaften genutzt werden, nicht mit Kameras \u00fcberwacht werden d\u00fcrfen. Auch die Zug\u00e4nge zu diesen R\u00e4umlichkeiten sowie B\u00fcros, Sitzungszimmern, H\u00f6rs\u00e4len und Seminarr\u00e4umen sollen ausgenommen sein.</p><p>Das Gef\u00fchl st\u00e4ndiger Video\u00fcberwachung habe einen negativen Einfluss auf die Arbeitsatmosph\u00e4re und die Konzentration der Mitarbeitenden und Studierenden, sagte Valentine Python (Gr\u00fcne/GE) zum Antrag. Sie unterlag aber mit 119 zu 67 Stimmen.</p><p>Einverstanden ist der Rat aber damit, dass es verboten ist, Videoaufzeichnungen f\u00fcr Zwecke der Schulung oder Unfallverh\u00fctung weiterzuverwenden - auch in anonymisierter Form. Der Bundesrat wollte diese M\u00f6glichkeit zulassen.</p><p>Der Nationalrat nahm die Gesetzes\u00e4nderung in der Gesamtabstimmung mit 189 zu 0 Stimmen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 22.09.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat nimmt ETH-Gesetz an - schafft aber Differenzen </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Dienstag dem ETH-Gesetz zugestimmt. Anders als der Nationalrat will er den Hochschulen jedoch kein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rats einr\u00e4umen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat folgte mit diesem Entscheid dem Bundesrat, der ein Beschwerderecht ausdr\u00fccklich ausschliessen m\u00f6chte. Damit solle Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte Bildungsminister Guy Parmelin im Rat.</p><p>Die Rechtsunsicherheit entstand, weil das Bundesverwaltungsgericht \u00fcberraschend auf eine Beschwerde der ETH gegen den ETH-Rat eingetreten war. Statt an ein Gericht zu gelangen, k\u00f6nnten die Hochschulen ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch an den ETH-Rat stellen oder mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat gelangen, befand der St\u00e4nderat mit 24 zu 16 Stimmen. Damit bleibt diese Differenz zum Nationalrat bestehen.</p><p>Eine neue Differenz zum Nationalrat schuf der St\u00e4nderat mit der Annahme eines Einzelantrags von Thomas Hefti (FDP/GL). Hefti schlug vor, dass die ETH-Beschwerdekommission k\u00fcnftig vom Bundesrat und nicht vom ETH-Rat gew\u00e4hlt werden soll. Das heutige Wahlverfahren entspreche nicht den Prinzipien von Good Governance, argumentierte Hefti. Die Mehrheit des St\u00e4nderats stimmte diesem Einzelantrag mit 29 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.</p><p></p><p>Totalrevision des ETH-Gesetzes</p><p>Mit der \u00dcberarbeitung des ETH-Gesetzes werden neben der Aufsichtskompetenz des ETH-Rats unter anderem Leits\u00e4tze der Corporate Governance zu Stimmrecht und Ausstand im ETH-Rat geregelt. Es handelt sich um Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK). ETH-Rat und Institutionen sollen damit mehr Rechtssicherheit erhalten, dabei aber ihre Autonomie behalten.</p><p>So ist vorgesehen, dass der ETH-Rat den ETH in Z\u00fcrich und Lausanne und Forschungsanstalten Empfehlungen abgeben, Auftr\u00e4ge erteilen oder gegen sie Massnahmen ergreifen kann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt worden ist. Mit der Revision soll auch die rechtliche Grundlage daf\u00fcr geschaffen werden, dass die ETH \u00fcbersch\u00fcssige Energie weiterverkaufen k\u00f6nnen, welche ETH-Bereiche gekauft oder produziert haben.</p><p>Neu geregelt wird auch die Video\u00fcberwachung. Diese kann eingerichtet werden, soweit dies zum Schutz des Personals, der Studierenden und Besucher, der Infrastruktur und des Betriebs erforderlich ist. Nach dem Willen des St\u00e4nderats und des Bundesrats sollen die Aufnahmen nicht nur in Verfahren, sondern anonymisiert auch zur Schulung und zu Unfallverh\u00fctung verwendet werden k\u00f6nnen. Der Nationalrat hatte dies aus der Vorlage gestrichen.</p><p>Einverstanden ist der St\u00e4nderat mit der Erg\u00e4nzung, dass befristete Stellen f\u00fcr Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte mit gleichartiger Funktion verl\u00e4ngert werden k\u00f6nnen, wenn die Angestellten wegen Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Adoption oder anderen wichtigen Gr\u00fcnde l\u00e4ngere Zeit abwesend waren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2020</b></p><p><b>Weiterhin Differenzen zum ETH-Gesetz </b></p><p><b>Das ETH-Gesetz ist nach wie vor nicht in trockenen T\u00fcchern. Der Nationalrat hat am Donnerstag an zwei Differenzen festgehalten. Bei der Video\u00fcberwachung gab es eine Einigung. Umstritten bleiben das Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates und die Zust\u00e4ndigkeit bei der Wahl der ETH-internen Beschwerdekommission.</b></p><p>Der Nationalrat will das Beschwerderecht weiterhin nicht ausschliessen, wie dies der St\u00e4nderat und der Bundesrat m\u00f6chten. Daran hielt die Ratsmehrheit auch am Donnerstag fest. Es sollen also Beschwerden gegen Entscheide des ETH-Rates ans Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen m\u00f6glich sein. Damit wird laut Bildungsminister Guy Parmelin eine Rechtsunsicherheit geschaffen.</p><p>Die Rechtsunsicherheit entstand, weil das Bundesverwaltungsgericht \u00fcberraschend auf eine Beschwerde der ETH gegen den ETH-Rat eingetreten war. Statt an ein Gericht zu gelangen, k\u00f6nnten die Hochschulen ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch an den ETH-Rat stellen oder mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat gelangen, hatte der St\u00e4nderat im September befunden. Ein Beschwerderecht brauche es deshalb nicht.</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te auch weiterhin bei der Frage, ob der Bundesrat oder der ETH-Rat die interne Beschwerdekommission w\u00e4hlen soll. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte, dass der Bundesrat Wahlbeh\u00f6rde ist, Nationalrat und Bundesrat m\u00f6chten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen.</p><p>Die interne Beschwerdekommission befasse sich mit Beschwerden gegen Entscheide der Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen und der Forschungsanstalten und nicht gegen Entscheide des ETH-Rats, sagte Parmelin zur Begr\u00fcndung. Zudem gehe es in drei Vierteln dieser F\u00e4lle um Misserfolge von Studierenden.</p><p>Gefolgt ist der Nationalrat der kleine Kammer einzig bei der offenen Frage zur Video\u00fcberwachung. Es soll nun m\u00f6glich sein, Videoaufnahmen nicht nur in Verfahren, sondern anonymisiert auch zur Schulung und zu Unfallverh\u00fctung zu verwenden. Der Nationalrat hatte dies urspr\u00fcnglich nicht gewollt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.12.2020</b></p><p><b>R\u00e4te n\u00e4hern sich Einigung beim revidierten ETH-Gesetz </b></p><p><b>Die Revision des ETH-Gesetzes ist auf der Zielgeraden. Bei der Frage nach dem Beschwerderecht f\u00fcr die ETH und Forschungsanstalten will der St\u00e4nderat eine Br\u00fccke bauen. Eine Differenz verbleibt aber noch.</b></p><p>Unklar war n\u00e4mlich, ob den ETH und den Forschungsanstalten ein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates m\u00f6glich sein sollen. Der Nationalrat wollte dies, St\u00e4nde- und Bundesrat nicht. Ein Vermittlungsvorschlag von Benedikt W\u00fcrth (CVP/SG) soll dem Nationalrat nun die Br\u00fccke f\u00fcr eine Einigung bauen.</p><p>Er schl\u00e4gt vor, dass in einigen Bereichen eine Beschwerde m\u00f6glich sei, in anderen, etwa im Personalbereich, m\u00fcsse der ETH-Rat aber abschliessend entscheiden k\u00f6nnen. Der Bundesrat erachtet den Vorschlag als \"elegant\", wie Bildungsminister Guy Parmelin sagte. \u00dcber den Vorschlag aus dem St\u00e4nderat muss nun der Nationalrat entscheiden.</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te weiterhin bei der Frage, ob der Bundesrat oder der ETH-Rat die interne Beschwerdekommission w\u00e4hlen soll. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte, dass der Bundesrat Wahlbeh\u00f6rde ist, Nationalrat und Bundesrat m\u00f6chten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Der Rat hielt mit 31 zu 9 Stimmen an seinem urspr\u00fcnglichen Entscheid fest.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2021</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat bei ETH-Gesetz noch immer nicht einig </b></p><p><b>Bei der Revision des ETH-Gesetzes sind sich National- und St\u00e4nderat auch in der dritten Runde in kleinen Details weiterhin nicht einig. Der Nationalrat h\u00e4lt etwa daran fest, dass die Institutionen ein Beschwerderecht gegen Entscheide de ETH-Rats haben, der St\u00e4nderat lehnt dies ab.</b></p><p>Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH) versuchte am Donnerstag vergeblich, seine Ratskolleginnen und -Kollegen f\u00fcr den Kompromiss-Vorschlag von St\u00e4nderat Benedikt W\u00fcrth (CVP/SG) zu gewinnen. Demnach solle das Beschwerderecht nur noch in zwei Bereichen eingeschr\u00e4nkt werden, bei Anstellungen und Wahlen sowie bei Entscheiden \u00fcber Mittelzuweisungen.</p><p>Entscheide in diesen Bereichen k\u00f6nnten dann nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden. In anderen Bereichen soll der Entschluss des ETH-Rats abschliessend sein. Der Bundesrat unterst\u00fctzt diesen Kompromiss, wie Bundesrat Guy Parmelin sagte. Anders die Mehrheit des Nationalrats: Er blieb mit 109 zu 79 Stimmen auf seiner Linie.</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te zudem noch bei der Frage, wer die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission w\u00e4hlen soll. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte, dass der Bundesrat Wahlbeh\u00f6rde ist, Nationalrat und Bundesrat m\u00f6chten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Hier war es Matthias Aebischer (SP/BE), der vergeblich versuchte, den Nationalrat zu einem Umdenken zu bewegen. Die Mehrheit blieb beim ETH-Rat mit 119 zu 62 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.03.2021</b></p><p><b>ETH-Gesetz muss in die Einigungskonferenz </b></p><p><b>Die Revision des ETH-Gesetzes muss in die Einigungskonferenz. Der St\u00e4nderat zeigte sich am Dienstag unnachgiebig und lehnt es weiterhin ab, den Institutionen der ETH ein umfassendes Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rats einzur\u00e4umen.</b></p><p>Der Nationalrat w\u00fcnscht ein umfassenderes Beschwerderecht. Der St\u00e4nderat - der urspr\u00fcnglich kein Beschwerderecht wollte - hatte zuvor versucht, dem Nationalrat mit einem Vermittlungsantrag eine Br\u00fccke zu bauen. Demnach soll das Beschwerderecht nur noch in zwei Bereichen eingeschr\u00e4nkt werden, bei Anstellungen und Wahlen sowie bei Entscheiden \u00fcber Mittelzuweisungen. In anderen Bereichen soll der Entschluss des ETH-Rats abschliessend sein.</p><p>Der Nationalrat beharrte jedoch vergangene Woche auf seiner Linie, lehnte den Kompromiss ab und sprach sich weiterhin f\u00fcr ein umfassenderes Beschwerderecht aus. Am Dienstag zeigte sich nun auch der St\u00e4nderat unnachgiebig und hielt an seinem Vermittlungsvorschlag fest.</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te zudem weiterhin bei der Frage, wer die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission w\u00e4hlen soll. Der St\u00e4nderat will, dass der Bundesrat Wahlbeh\u00f6rde ist, Nationalrat und Bundesrat m\u00f6chten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Mit diesen Differenzen muss das Gesch\u00e4ft nun in die Einigungskonferenz. Sie muss nun eine Kompromissl\u00f6sung suchen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2021</b></p><p>Die Revision des ETH-Gesetzes ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat stimmte den Antr\u00e4gen der Einigungskonferenz mit 166 zu 0 Stimmen zu. So sollen die Institutionen der ETH gegen Entscheide des ETH-Rats in gewissen Bereichen Beschwerde einreichen k\u00f6nnen. Bei Anstellungen und Wahlen sowie bei Entscheiden \u00fcber Mittelzuweisungen soll jedoch der Beschluss des ETH-Rats abschliessend sein. Wahlbeh\u00f6rde der ETH-Beschwerdekommission soll zudem der Bundesrat sein. Der Nationalrat folgte in diesem Punkt dem St\u00e4nderat. Zudem soll auch der Bundesrat die Gesch\u00e4ftsordnung erlassen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.03.2021</b></p><p><b>ETH-Institutionen haben k\u00fcnftig beschr\u00e4nktes Beschwerderecht </b></p><p><b>Die Revision des ETH-Gesetzes ist in trockenen T\u00fcchern. Damit haben die Institutionen der ETH k\u00fcnftig nun offiziell das Recht, gegen Entscheide des ETH-Rats Beschwerde einzureichen - ausser in zwei Bereichen. Eine Rechtsunsicherheit f\u00fchrte zur Gesetzesrevision.</b></p><p>Geregelt ist nun, dass der ETH-Rat bei Anstellungs- und Wahlgesch\u00e4ften sowie bei der Mittelzuteilung abschliessend entscheiden kann. Die Institutionen haben dort also kein Beschwerderecht. In anderen Bereichen steht ihnen ein solches jedoch zu. Nach dem Nationalrat hiess am Donnerstag auch der St\u00e4nderat den Vorschlag der Einigungskonferenz gut. </p><p>Rechtsunsicherheit entstand, weil das Bundesverwaltungsgericht \u00fcberraschend auf eine Beschwerde der ETH gegen den ETH-Rat eingetreten war. Diese Rechtsunsicherheit wurde schliesslich auch von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) moniert, worauf die Gesetzes\u00e4nderung angestossen wurde.</p><p>Der St\u00e4nderat sprach sich bei der Revision urspr\u00fcnglich daf\u00fcr aus, dass die Institutionen kein Beschwerderecht haben, der Nationalrat wollte, dass ihnen dies zusteht. Mit dem nun vorliegenden Vorschlag mit eingeschr\u00e4nktem Beschwerderecht folgte das Parlament einem Vermittlungsvorschlag von St\u00e4nderat Benedikt W\u00fcrth (CVP/SG).</p><p>Auch beim zweiten noch offenen Punkt schlug die Einigungskonferenz den Weg des St\u00e4nderats ein. Dabei ging es um die Frage, wer die sieben Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission w\u00e4hlen soll. Das Parlament definierte nun den Bundesrat als Wahlbeh\u00f6rde. Zudem soll auch der Bundesrat die Gesch\u00e4ftsordnung erlassen. Nationalrat und Bundesrat wollten diese beiden Aufgabe eigentlich beim ETH-Rat belassen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|36","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756842263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1574812800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Wissenschaft und Forschung"}}