{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.077","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Pauschale Verg\u00fctung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren f\u00fcr Radio und Fernsehen. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 27. November 2019 zum Bundesgesetz \u00fcber die pauschale Verg\u00fctung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren f\u00fcr Radio und Fernsehen","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2019</b></p><p><b>Bundesrat ebnet Weg f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der Mehrwertsteuer auf den Billag-Geb\u00fchren </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft f\u00fcr ein neues Bundesgesetz \u00fcber die pauschale Verg\u00fctung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren f\u00fcr Radio und Fernsehen verabschiedet. In der Vernehmlassung ist die Vorlage \u00fcberwiegend auf Zustimmung gestossen. </b></p><p>Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgeb\u00fchren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zur\u00fcckbezahlen muss. Zwischen den beiden Entscheiden \u00fcberwies das Parlament die Motion Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni, welche eine R\u00fcckerstattung der unrechtm\u00e4ssig erhobenen Mehrwertsteuer f\u00fcr alle Haushalte und Unternehmen verlangt. Damit alle Haushalte von einer pauschalen R\u00fcckerstattung profitieren k\u00f6nnen, ohne dass sie ein R\u00fcckzahlungsgesuch gestellt haben, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. </p><p>In seiner Botschaft f\u00fcr das neue Gesetz \u00fcber die pauschale Verg\u00fctung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren f\u00fcr Radio und Fernsehen sieht der Bundesrat vor, maximal 185 Millionen Franken zur\u00fcckzuzahlen. Ausgangspunkt f\u00fcr diese Summe ist die zu Unrecht auf den Billag-Geb\u00fchren erhobene Mehrwertsteuer in der H\u00f6he von 165 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat die Frage der Verzinsung nochmals gepr\u00fcft. Er ber\u00fccksichtigt neu einen Verzugszins von 5\u00a0Prozent f\u00fcr 2 Jahre, was 17 Millionen Franken entspricht. Weiter ist eine Reserve von 3 Millionen Franken vorgesehen, falls die Zahl der Haushalte st\u00e4rker steigt als heute prognostiziert. Aufgrund einer aktuellen Sch\u00e4tzung betr\u00e4gt die Anzahl der berechtigten Haushalte voraussichtlich 3,7 Millionen. Im Vernehmlassungsentwurf ging der Bundesrat von 3,4 Millionen Haushalten im Auszahlungsjahr aus. Die Ber\u00fccksichtigung eines Verzugszinses f\u00fchrt dazu, dass die Gutschrift trotz des Anstieges der Haushalte unver\u00e4ndert bleibt. Sie betr\u00e4gt weiterhin 50 Franken pro Haushalt. Mit der pauschalen Verg\u00fctung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat f\u00fcr eine einfache und effiziente L\u00f6sung entschieden, die in der Vernehmlassung begr\u00fcsst wurde. Diese minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es m\u00fcssen keine aufw\u00e4ndigen und kostspieligen Einzelfallabkl\u00e4rungen getroffen werden. </p><p></p><p>Keine pauschale Verg\u00fctung f\u00fcr die Unternehmen</p><p>Entgegen der \u00fcberwiesenen Motion Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni ist aus Sicht des Bundesrates f\u00fcr die Unternehmen eine pauschale Verg\u00fctung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen k\u00f6nnen ihre individuellen Anspr\u00fcche weiterhin gegen\u00fcber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund f\u00fcnf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren eingenommen. Von den 43 Vernehmlassungsteilnehmenden forderten nur f\u00fcnf eine gesetzliche Grundlage auch f\u00fcr Unternehmen.</p><p>Falls das Parlament einer pauschalen Verg\u00fctung zustimmt, k\u00f6nnen die Gutschriften voraussichtlich im 2021 erfolgen. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst Regelung der Mehrwertsteuer-R\u00fcckzahlung gut </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will explizit im Gesetz verankern, dass auch Unternehmen eine pauschale Entsch\u00e4digung der unrechtm\u00e4ssig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgeb\u00fchren erhalten k\u00f6nnen. Er hat die Regelung des Bundesrats mit einem entsprechenden Passus erg\u00e4nzt.</b></p><p>Der Bund hatte die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren jahrelang ohne Rechtsgrundlage erhoben. Nun sollen die Haushalte eine pauschale Verg\u00fctung von 50 Franken erhalten. Das war in der kleinen Kammer unbestritten. In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Vorlage am Mittwoch einstimmig an.</p><p>Eine \u00c4nderung gegen\u00fcber dem Entwurf des Bundesrats beschloss er bei den Regeln f\u00fcr Unternehmen. Der St\u00e4nderat will den Grundsatz zur Entsch\u00e4digung der Unternehmen im Gesetz verankern. Er folgte damit seiner Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF).</p><p>Demnach haben Unternehmen einen R\u00fcckforderungsanspruch, wenn sie Geb\u00fchren f\u00fcr den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren f\u00fcr R\u00fcckforderungsgesuche anzubieten. Zus\u00e4tzlich soll ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt werden, dass auch pauschale Entsch\u00e4digungen m\u00f6glich sind.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die pauschale Verg\u00fctung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren f\u00fcr Radio und Fernsehen geht nun an den Nationalrat. Medienministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer Altlast, die so schnell wie m\u00f6glich beseitigt werden m\u00fcsse.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2020</b></p><p><b>Parlament genehmigt Regelung der Mehrwertsteuer-R\u00fcckzahlung </b></p><p><b>Jahrelang war auf den Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren unrechtm\u00e4ssig Mehrwertsteuer erhoben worden. Nun sollen die Haushalte eine einmalige pauschale Verg\u00fctung von 50 Franken erhalten. Das Parlament ist einverstanden mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen L\u00f6sung.</b></p><p>Nach dem St\u00e4nderat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einem entsprechenden Bundesgesetz zugestimmt. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Die Gutschriften auf den Serafe-Rechnungen k\u00f6nnten bereits im kommenden Jahr erfolgen, wie Medienministerin Simonetta Sommaruga in Aussicht stellte.</p><p>Die Kommission gehe mit dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat darin einig, dass durch eine pauschale Verg\u00fctung ein unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Verwaltungsaufwand verhindert werden k\u00f6nne, sagte Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Zudem w\u00fcrden die Geb\u00fchrenzahlenden entlastet, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen m\u00fcssten. \"Es handelt sich um eine pragmatische L\u00f6sung.\"</p><p>Der St\u00e4nderat hatte eine Bestimmung eingef\u00fcgt, wonach auch Unternehmen eine Pauschale beanspruchen k\u00f6nnen. Der Nationalrat hiess diese Erg\u00e4nzung ebenfalls gut. Der Bundesrat k\u00f6nne mit dem neuen Absatz leben, sagte Sommaruga.</p><p>Demnach haben Unternehmen einen R\u00fcckforderungsanspruch, wenn sie Geb\u00fchren f\u00fcr den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren f\u00fcr R\u00fcckforderungsgesuche anzubieten. Zus\u00e4tzlich soll ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt werden, dass auch pauschale Entsch\u00e4digungen m\u00f6glich sind.</p><p>Eine Minderheit im Nationalrat beantragte, die Pauschale zugunsten der Haushalte auf 60 Franken zu erh\u00f6hen, damit die gesamte Verzinsung r\u00fcckerstattet werden kann. Der Antrag scheiterte knapp mit 95 zu 80 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Damit gibt es keine Differenzen zum St\u00e4nderat.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2446","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770756889370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1574812800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Steuer"}}