{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190081,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190081,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.081","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"ZGB. \u00c4nderung des Geschlechts im Personenstandsregister","Description":"Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (\u00c4nderung des Geschlechts im Personenstandsregister)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.12.2019</b></p><p><b>Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern </b></p><p><b>Menschen mit Transidentit\u00e4t oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister k\u00fcnftig unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 06. Dezember 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Der Bundesrat will den spezifischen Bed\u00fcrfnissen von Menschen mit Transidentit\u00e4t oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung besser Rechnung tragen. Betroffene Personen sollen k\u00fcnftig ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten rasch und unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern k\u00f6nnen. Eine vorg\u00e4ngige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen sind nicht notwendig. Heute m\u00fcssen betroffene Menschen hohe H\u00fcrden \u00fcberwinden und die rechtliche Anerkennung der Geschlechts\u00e4nderung gerichtlich feststellen lassen. Die Verfahren sind oftmals langwierig und uneinheitlich, da keine klare gesetzliche Regelung besteht.</p><p><b></b></p><p>Breite Zustimmung in Vernehmlassung</p><p>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates zur Vereinfachung der Geschlechts\u00e4nderung im Personenstandsregister sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Entwurf, den er nun zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, enth\u00e4lt deshalb gegen\u00fcber dem Vorentwurf keine wesentlichen \u00c4nderungen.</p><p>Die \u00c4nderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verh\u00e4ltnisse: Ist die betreffende Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen; f\u00fcr die eingetragene Partnerschaft gilt dies ebenfalls. Auch Kindesverh\u00e4ltnisse bleiben unver\u00e4ndert bestehen. Missbr\u00e4uchliche Erkl\u00e4rungen zur \u00c4nderung des Geschlechts werden abgelehnt. </p><p><b></b></p><p>Bericht zur Frage des dritten Geschlechts</p><p>Der Entwurf stellt die bin\u00e4re Geschlechterordnung (m\u00e4nnlich/weiblich) nicht in Frage; es wird keine dritte Geschlechtskategorie eingef\u00fchrt. Der Bundesrat setzt sich gegenw\u00e4rtig jedoch mit der Frage nach der Einf\u00fchrung eines dritten Geschlechts auseinander. Er erstellt in Erf\u00fcllung der Postulate 17.4121 und 17.4185 derzeit einen Bericht.</p><p></p><p>Transidentit\u00e4t und Varianten der Geschlechtsentwicklung</p><p>Transidentit\u00e4t liegt vor, wenn die innerlich empfundene Geschlechtsidentit\u00e4t nicht mit den \u00e4usseren Geschlechtsmerkmalen \u00fcbereinstimmt (z.B.: \"Als Mann im K\u00f6rper einer Frau geboren\"). Es bestehen keine verl\u00e4sslichen Erhebungen hinsichtlich der Anzahl von Menschen mit Transidentit\u00e4t in der Schweiz. Von einer Variante der Geschlechtsentwicklung spricht man, wenn ein Kind mit Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommt, die nicht eindeutig m\u00e4nnlich oder weiblich sind. Gem\u00e4ss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums f\u00fcr Menschenrechte (SKMR) werden pro Jahr in der Schweiz rund 20 - 100 Kinder geboren, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.06.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat ebnet Weg f\u00fcr einfacheren Wechsel des Geschlechts </b></p><p><b>Menschen mit einer Transidentit\u00e4t und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen Geschlecht und Vorname im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern lassen k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat unterst\u00fctzt diesen Vorschlag des Bundesrats.</b></p><p>Jede Person, die innerlich fest davon \u00fcberzeugt sei, das Geschlecht wechseln zu wollen, solle mit einer Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Zivilstandsamt eine \u00c4nderung des Eintrags bewirken k\u00f6nnen, sagte Beat Rieder (CVP/VS) im Namen der einstimmigen Rechtskommission. \"Es ist ein wichtiges Gesch\u00e4ft f\u00fcr eine ganz kleine Personengruppe in der Schweiz.\"</p><p>Bis vor wenigen Jahren war die \u00c4nderung des Geschlechtseintrags erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung m\u00f6glich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, m\u00fcssen Transmenschen weiterhin grosse H\u00fcrden \u00fcberwinden.</p><p></p><p>Kein Einfluss auf bestehende Ehe</p><p>Nun soll das Zivilgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Die kleine Kammer stimmte der \u00c4nderung am Donnerstag mit 31 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.</p><p>Der Bundesrat will mit den Neuerungen den Bed\u00fcrfnissen der Betroffenen besser Rechnung tragen und ihnen die heute oft langwierigen und uneinheitlichen Verfahren ersparen. Eine \u00c4nderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisse bleiben unver\u00e4ndert.</p><p></p><p>Warnung vor Missbrauch</p><p>Im St\u00e4nderat ergriff nur Werner Salzmann (SVP/BE) das Wort gegen die Vorlage. Das heutige System stehe verschiedenen Lebensrealit\u00e4ten nicht im Weg. Das sei auch richtig so. Jedoch sei ein ordentliches Verfahren vonn\u00f6ten.</p><p>Das nun vorgeschlagene einfache Verfahren berge Missbrauchspotenzial, warnte Salzmann. \"Die innerste Selbst\u00fcberzeugung ist schwer zu beweisen.\" F\u00fcr Zivilstands\u00e4mter handle sich um eine \"Verkomplizierung der Abl\u00e4ufe\".</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter konterte, dass der Verband der Zivilstandsbeamten einhellig hinter der Vorlage stehe. Es sei nun an der Zeit, das Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Transmenschen seien jahrzehntelang beh\u00f6rdlich bevormundet worden. Das dunkle Kapitel m\u00fcsse nun geschlossen werden.</p><p></p><p>H\u00f6here H\u00fcrden f\u00fcr Minderj\u00e4hrige</p><p>Wer eine Erkl\u00e4rung f\u00fcr eine Geschlechts\u00e4nderung abgeben will, muss urteilsf\u00e4hig sein. Minderj\u00e4hrige und Menschen mit umfassender Beistandschaft m\u00fcssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters einholen.</p><p>\"Keine ausl\u00e4ndische Rechtsordnung kennt eine andere Regelung\", sagte Rieder im Namen der knappen Kommissionsmehrheit. Es handle sich um \"nicht gefestigte Pers\u00f6nlichkeiten\", das Missbrauchspotenzial sei h\u00f6her.</p><p>Eine linke Minderheit wollte auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verzichten, unterlag aber mit 27 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Viele betroffene Jugendliche bef\u00e4nden sich in schmerzhaften Konflikten mit ihren Eltern, argumentierte Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) erfolglos. F\u00fcr sie bedeutete das Einholen einer Erlaubnis eine zu grosse Erschwernis.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2020</b></p><p><b>Einfacherer Wechsel der Geschlechtsidentit\u00e4t in Griffn\u00e4he </b></p><p><b>Menschen mit einer Transidentit\u00e4t und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern lassen k\u00f6nnen. Nach dem St\u00e4nderat unterst\u00fctzt auch der Nationalrat diesen Vorschlag.</b></p><p>Der Nationalrat hiess die entsprechende Anpassung des Zivilgesetzbuches am Donnerstag mit 121 zu 61 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Es bleibt eine Differenz zwischen den Kammern. Die Vorlage geht zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p>Noch gekl\u00e4rt werden muss die Frage, ob bei Minderj\u00e4hrigen f\u00fcr die \u00c4nderung die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist. Der Nationalrat strich den fraglichen Artikel am Donnerstag. Der St\u00e4nderat und der Bundesrat dagegen bef\u00fcrworten die Zustimmung der Eltern.</p><p>K\u00fcnftig sollen Personen, die innerlich fest davon \u00fcberzeugt sind, das Geschlecht und den Vornamen wechseln zu wollen, mit einer Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Zivilstandsamt eine \u00c4nderung des Eintrags bewirken k\u00f6nnen.</p><p>Antr\u00e4ge f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, nur schriftlich erkl\u00e4ren zu k\u00f6nnen, den Eintrag \u00e4ndern zu wollen, lehnte der Rat ab. Die Antragstellenden m\u00fcssen pers\u00f6nlich vorsprechen. Ob Minderj\u00e4hrige die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters brauchen, ist noch offen.</p><p></p><p>SVP scheitert mit Nichteintretensantrag</p><p>Die Vorlage f\u00fchrte zu einer grossen gesellschaftpolitischen Debatte und \u00fcber Menschenbilder. Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) sprach von einem Angriff auf die \"toxische M\u00e4nnlichkeit\". Letztlich gehe es den Bef\u00fcrwortern um die Aufhebung der Geschlechter respektive die \u00d6ffnung der T\u00fcr f\u00fcr ein drittes Geschlecht. Die SVP beantragte deshalb Nichteintreten, was der Rat aber deutlich ablehnte.</p><p>Tamara Funiciello (SP/BE) dagegen meinte, es k\u00f6nnen doch nicht sein, dass eine betroffene Person, die im falschen K\u00f6rper stecke, bei der Ausweiskontrolle im Bus \"\u00fcber ihr Geschlechtsteil sprechen muss\", weil auf dem Ausweis etwas stehe, was mit der \u00e4usserlichen Erscheinung nicht \u00fcbereinstimme. Eine Vereinfachung sei dringend n\u00f6tig.</p><p>Missbrauchsbef\u00fcrchtungen aus den Reihen der CVP begegnete Justizministerin Karin Keller-Sutter mit der Feststellung, die \u00c4nderung stelle den Abschluss eines langwierigen schmerzhaften Prozesses dar, nicht den Anfang. \"Diesen Schritt macht niemand aus einer Tageslust heraus\", erg\u00e4nzte Beat Flach (GLP/AG).</p><p></p><p>Betroffenen das Leben erleichtern</p><p>Mit dem einfachen Eintrag im Personenregister wolle der Bundesrat den Betroffenen das Leben erleichtern, sagte Keller-Sutter. Gegenw\u00e4rtig definierten die Gerichte, was im Einzelfall gelte, die aktuelle Handhabung sei uneinheitlich, langwierig und teuer.</p><p>Bis vor wenigen Jahren war die \u00c4nderung des Geschlechtseintrages erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung m\u00f6glich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, m\u00fcssen Transmenschen weiterhin grosse H\u00fcrden \u00fcberwinden.</p><p>Selbstbestimmung ist laut Keller-Sutter die zentrale Idee des Gesetzes. Die Einf\u00fchrung eines dritten Geschlechts sei nicht Gegenstand der Vorlage. Im Register gebe es weiterhin nur die Kategorien weiblich und m\u00e4nnlich.</p><p>Eine \u00c4nderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisse bleiben unver\u00e4ndert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat f\u00fcr einfacheren Weg zu \u00c4nderung von Name und Geschlecht </b></p><p><b>Menschen mit Transidentit\u00e4t und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch auf dem Zivilstandsamt anpassen lassen k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat hat entsprechenden \u00c4nderungen im Zivilgesetzbuch gutgeheissen.</b></p><p>Umstritten ist aber noch, ob Minderj\u00e4hrige oder Menschen mit umfassender Beistandschaft f\u00fcr die Namens\u00e4nderung die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlicher Vertreter einholen m\u00fcssen oder nicht.</p><p></p><p>Kompromiss gew\u00e4hlt</p><p>Der St\u00e4nderat w\u00e4hlte nun auf Antrag von Andrea Caroni (FDP/AR) einen Kompromiss und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat. Minderj\u00e4hrige, die \u00e4lter als 16 Jahre alt sind, sollen die Namens- und Geschlechts\u00e4nderung ohne Zustimmung der Eltern selbst beantragen k\u00f6nnen.</p><p>Die Minderheit im St\u00e4nderat hatte wie der Bundesrat die Zustimmung der Eltern bis zur M\u00fcndigkeit gew\u00fcnscht, unterlag aber. Sprecher Thomas Hefti (FDP/GL) hatte mit dem Schutz der Antragstellenden argumentiert, etwa vor Beeinflussung durch das Umfeld. Jakob Stark (SVP/TG) warnte vor \"falsch verstandener Toleranz\".</p><p>Die Mehrheit h\u00e4tte sich dem Nationalrat anschliessen wollen, der den Passus ganz gestrichen hatte. Seien die Eltern nicht einverstanden mit der \u00c4nderung, solle Jugendlichen nicht der Weg durch die Instanzen und gegen die eigenen Eltern zugemutet werden, sagte Heidi Z'graggen (CVP/UR). Betroffene Jugendliche seien sich nicht nicht sicher \u00fcber ihren Willen, sondern sie h\u00e4tten Angst, ihn zu \u00e4ussern.</p><p>Die Zustimmungsregelung hatte der Bundesrat beantragt, und er h\u00e4tte nach wie vor gerne daran festgehalten, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Caronis Kompromissantrag sei immerhin besser als ein v\u00f6lliger Verzicht. Keller-Sutter mahnte, die Mehrheitsf\u00e4higkeit der Vorlage im Auge zu behalten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2020</b></p><p><b>Zustimmung der Eltern zu Geschlechts\u00e4nderung bleibt umstritten </b></p><p><b>Menschen mit Transidentit\u00e4t und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch anpassen lassen k\u00f6nnen. Umstritten bleibt aber, ob Minderj\u00e4hrige dies ohne Zustimmung ihrer Eltern tun k\u00f6nnen d\u00fcrfen.</b></p><p>Der Nationalrat hat die Frage am Montag erneut diskutiert. Die Mehrheit wollte dabei bleiben, dass Minderj\u00e4hrige den Antrag auf \u00c4nderung von Geschlecht und Vorname ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten \u00e4ndern k\u00f6nnen d\u00fcrfen.</p><p>Der Rat entschied dies mit 93 zu 81 Stimmen bei elf Enthaltungen. SP, Gr\u00fcne und Gr\u00fcnliberale setzten sich dank Sch\u00fctzenhilfe aus der FDP-Fraktion und wenigen Stimmen aus der Mitte-Fraktion durch.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag abgelehnt</p><p>Einige Jugendliche h\u00e4tten ein zu wenig gutes Verh\u00e4ltnis zu ihren Eltern, um diese Thematik zu besprechen, sagte Christoph Eymann (FDP/BS). \"Menschenrechte hat man ungeachtet seines Alters\", sagte Tamara Funiciello (SP/BE).</p><p>Die unterlegene Minderheit h\u00e4tte dem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderates folgen wollen. Demnach sollten Minderj\u00e4hrige die \u00c4nderungen selbst beantragen k\u00f6nnen, wenn sie \u00e4lter als 16 Jahre sind.</p><p>Eine zweite Minderheit h\u00e4tte wie der Bundesrat ins Zivilgesetzbuch schreiben wollen, dass Minderj\u00e4hrige den Schritt nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern tun d\u00fcrfen. Dasselbe sollte auch f\u00fcr Menschen mit umfassender Beistandschaft gelten und bei Vollj\u00e4hrigen auf Anordnung der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde.</p><p>Die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter f\u00fcr Antr\u00e4ge von Minderj\u00e4hrigen, ihre Eintr\u00e4ge im Personenstandsregister zu \u00e4ndern, hatte der Bundesrat beantragt. Bleibe der Nationalrat bei seiner Variante, w\u00fcrde er die ganze Vorlage aufs Spiel setzen, warnte Justizministerin Keller-Sutter.</p><p>Sie pl\u00e4dierte f\u00fcr den Kompromiss des St\u00e4nderates. Die Altersgrenze 16 sei nicht willk\u00fcrlich, es gebe sie auch in anderen Rechtsbereichen, betonte sie dabei. Das Zustimmungserfordernis der Eltern diene dem Schutz der Kinder und Jugendlichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.12.2020</b></p><p><b>Wechsel des Geschlechtseintrages: Zustimmung der Eltern umstritten </b></p><p><b>Menschen mit einer Transidentit\u00e4t und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern lassen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber sind sich National- und St\u00e4nderat einig. Umstritten ist noch, ob Minderj\u00e4hrige eine Zustimmung brauchen.</b></p><p>Der Nationalrat strich den Artikel, der verlangte, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, wenn die betroffene Person minderj\u00e4hrig ist oder einen Beistand hat.</p><p>Diese L\u00f6sung des Nationalrats ist f\u00fcr den St\u00e4nderat jedoch nicht akzeptabel. Am Donnerstag wurden im Rat deshalb zwei Varianten diskutiert, die dem Nationalrat vorgeschlagen werden k\u00f6nnten, um diese letzte Differenz auszur\u00e4umen.</p><p>Kommissionspr\u00e4sident Andrea Caroni (FDP/AR) schlug vor, dass eine Zustimmung vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist. Der Nationalrat hatte diesen Vorschlag bereits zur\u00fcckgewiesen.</p><p>Die vorberatende Kommission des St\u00e4nderats schlug zudem vor, dass eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig ist, wenn die Person unter 12 Jahre alt ist. Bei Personen zwischen 12 und 16 Jahren kann auf die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verzichtet werden, wenn eine dreimonatige Bedenkzeit nach Anmeldung des Wechsels in Kauf genommen wird.</p><p>Der Bundesrat hatte urspr\u00fcnglich vorgesehen, dass f\u00fcr Minderj\u00e4hrige und Personen mit einem Beistand eine Zustimmung verlangt wird. Er schloss sich dann aber der L\u00f6sung Caroni an. Kinder und Jugendliche seien bei Geschlechterfragen sehr verletzlich und deshalb seien sie auch sch\u00fctzenswert, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie rief denn auch dazu auf, bei dieser L\u00f6sung von 16 Jahren festzuhalten.</p><p>Dem folgte der St\u00e4nderat schliesslich mit 26 zu 8 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2020</b></p><p><b>Wechsel des Geschlechtseintrages wird einfacher </b></p><p>Menschen mit einer Transidentit\u00e4t und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unb\u00fcrokratisch \u00e4ndern lassen k\u00f6nnen. Das Parlament hat einer \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt. (...) </p><p>Zuletzt umstritten war im Parlament noch, ob Minderj\u00e4hrige und Menschen mit Beistand daf\u00fcr eine Zustimmung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters brauchen. Der Nationalrat lehnte dies ab. Der St\u00e4nderat erachtet dies aber als n\u00f6tig. Er kam dem Nationalrat aber mit dem Vorschlag von Andrea Caroni (FDP/AR) insofern entgegen, dass eine Zustimmung nur vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist. </p><p>Mit Ausnahme der SVP-Fraktion ging der Nationalrat am Mittwoch auf den Kompromiss ein - mit einem Stimmverh\u00e4ltnis von 124 zu 47 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die SVP sei der festen \u00dcberzeugung, dass dieser Kompromiss nicht im Dienste der jungen Personen ist, sagte Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Schutzbed\u00fcrfnis zwischen 16 und 18 Jahren sei etwas geringer, sagte </p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat unterst\u00fctze daher den Kompromiss. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770756909920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1575590400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}