{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.085","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Embargogesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 13. Dezember 2019 zur \u00c4nderung des Embargogesetzes","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur \u00c4nderung des Embargogesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat schl\u00e4gt eine punktuelle \u00c4nderung des Embargogesetzes vor. Dies hat er am 13. Dezember 2019 entschieden. Somit kann das Einfuhrverbot f\u00fcr Feuerwaffen, Waffenbestandteile und Munition sowie weitere G\u00fcter aus Russland und der Ukraine fortgef\u00fchrt werden. \u00dcberdies soll der Bundesrat k\u00fcnftig zur Regelung von vergleichbaren F\u00e4llen nicht mehr auf die Bundesverfassung zur\u00fcckgreifen m\u00fcssen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht verabschiedet. </b></p><p>Die Verordnung \u00fcber Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) verbietet die Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenst\u00e4nden und Schiesspulver zu milit\u00e4rischen Zwecken aus Russland und der Ukraine. Das Einfuhrverbot wurde 2015 gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0184 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (BV) f\u00fcr vier Jahre verordnet. Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, das Einfuhrverbot um vier Jahre zu verl\u00e4ngern. Gleichzeitig beauftragte er das WBF, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr den Inhalt der Verordnung auszuarbeiten.</p><p>Zu diesem Zweck schl\u00e4gt der Bundesrat eine punktuelle \u00c4nderung des Embargogesetzes vor. Dem Bundesrat soll es erm\u00f6glicht werden, Zwangsmassnahmen teilweise oder vollst\u00e4ndig auf weitere Staaten auszuweiten, wenn es die Wahrung der Interessen des Landes erfordert. In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag des Bundesrates von der grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Kreise unterst\u00fctzt. </p><p><b></b></p><p>Keine \u00c4nderung der Schweizer Politik</p><p>Der Vorschlag des Bundesrates wird materiell zu keiner \u00c4nderung der Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen f\u00fchren. Der Bundesrat verf\u00fcgt bereits heute \u00fcber die Kompetenz, Zwangsmassnahmen in Einzelf\u00e4llen auszuweiten, wie das Beispiel des Einfuhrverbots f\u00fcr Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie weiterer G\u00fcter aus Russland und der Ukraine gezeigt hat. Die vorgeschlagene punktuelle \u00c4nderung des Embargogesetzes bezweckt einzig, den R\u00fcckgriff auf Artikel\u00a0184 Absatz\u00a03 BV, welcher sich in der Praxis aufgrund der damit verbundenen zeitlichen Befristung als problematisch erwiesen hat, in Zukunft vermeiden zu k\u00f6nnen.</p><p><b></b></p><p>Umsetzung von Sanktionen</p><p>Seit dem 1. Januar 2003 bildet das Embargogesetz die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Umsetzung von Sanktionsmassnahmen der Schweiz. Es erlaubt dem Bund, Zwangsmassnahmen zu erlassen, um Sanktionen durchzusetzen. Dabei geht es um Sanktionen, die von der UNO, den Vereinten Nationen, der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Zweck dieser Sanktionen ist die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte. Massnahmen, die \u00fcber die Sanktionen der UNO oder der wichtigsten Handelspartner hinausgehen, k\u00f6nnen nicht auf der Grundlage des Embargogesetzes beschlossen werden. Sie m\u00fcssen auf die Bundesverfassung abgest\u00fctzt werden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2021</b></p><p><b>Waffenimporte aus Russland und der Ukraine sollen verboten bleiben</b></p><p><b>Das Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition und anderer G\u00fcter aus Russland und der Ukraine soll aufrecht erhalten werden. Der St\u00e4nderat ist am Donnerstag dem Bundesrat gefolgt und hat entsprechenden \u00c4nderungen im Embargogesetz zugestimmt.</b></p><p>Der Entscheid im St\u00e4nderat fiel mit 38 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit den \u00c4nderungen ist es dem Bundesrat zudem m\u00f6glich, in vergleichbaren F\u00e4llen k\u00fcnftig nicht mehr auf die Bundesverfassung zur\u00fcckgreifen zu m\u00fcssen.</p><p>Gest\u00fctzt auf das Embargogesetz werden heute Sanktionen der Uno oder der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgesetzt. Die so ergriffenen Massnahmen sind auf vier Jahre beschr\u00e4nkt und k\u00f6nnen einmal verl\u00e4ngert werden. Massnahmen, die dar\u00fcber hinausgehen, st\u00fctzt der Bundesrat heute auf die Bundesverfassung ab.</p><p>Allerdings brachte der St\u00e4nderat auch \u00c4nderungen an der Vorlage an. Der Bundesrat solle nicht nur Massnahmen gegen Staaten, sondern auch gegen Personen oder Entit\u00e4ten ausweiten k\u00f6nnen, die von diesen Zwangsmassnahmen nicht erfasst sind, wenn es die \"Wahrung der Interessen des Landes\" erfordert. Diesem Passus wurde mit 36 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen zugestimmt.</p><p>Der Bund muss zudem sicherstellen, dass schweizerische Unternehmen bei der Umsetzung der Sanktionsmassnahmen im internationalen Vergleich nicht benachteiligt werden.</p><p></p><p>Keine autonomen Sanktionen</p><p>Die \u00c4nderung, dass der Bundesrat autonom auch Sanktionen gegen Personen verh\u00e4ngt, die schwere Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, der Menschenrechte oder \u00e4hnliche Verbrechen begangen haben, wurde mit 29 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>\"Das w\u00e4re eine grunds\u00e4tzliche Abkehr der Schweizer Neutralit\u00e4tspolitik\", sagte Bundespr\u00e4sident Guy Parmelin. Die Schweiz verh\u00e4nge heute Sanktionen nicht autonom, sondern schliesse sich internationalen Strafmassnahmen an.</p><p>Viele Staaten w\u00fcrden derzeit pr\u00fcfen, autonom Sanktionen gegen Personen zu ergreifen, die Menschenrechte verletzten, argumentierte Carlo Sommaruga (SP/GE), der den Minderheitsantrag stellte. Es handle sich auch nicht um einen Paradigmenwechsel, \"weil es sich nicht um Sanktionen gegen Staaten, sondern um Sanktionen gegen Personen handelt, die das internationale Recht verletzt haben\".</p><p>Er kenne die internationalen Entwicklungen, entgegnete Parmelin. \"Aber ein solcher Wechsel braucht eine genaue Abw\u00e4gung auf einer guten Grundlage\", sagte er. Der Rat folgte schliesslich der Argumentation Parmelins.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat stimmt f\u00fcr eigenst\u00e4ndige Sanktionen der Schweiz</b></p><p><b>Der Nationalrat will einen Paradigmenwechsel in der Sanktionspolitik. K\u00fcnftig soll der Bundesrat nach dem Willen der grossen Kammer eigenst\u00e4ndige Strafmassnahmen verh\u00e4ngen d\u00fcrfen. Die Debatte zur Revision des Embargogesetzes stand unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs.</b></p><p>Der Nationalrat f\u00e4llte seinen Entscheid am Donnerstag mit 136 zu 53 Stimmen ohne Enthaltung. Das Gesch\u00e4ft geht an zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Heute kann die Schweiz lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) \u00fcbernehmen. Gest\u00fctzt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.</p><p>Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch mit 131 zu 51 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Eigenst\u00e4ndige Sanktionen k\u00f6nnten sich gem\u00e4ss dem Beschluss des Nationalrats gegen Personen und Entit\u00e4ten, etwa Unternehmen, richten. Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Verh\u00e4ngung sollen die Verletzung von Menschenrechten oder andere schwere Verst\u00f6sse gegen internationales Recht sein.</p><p>Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) erhofft sich davon eine koh\u00e4rente und einheitliche Sanktionspolitik unter Wahrung der Neutralit\u00e4t. Einen Antrag, auf die Bestimmung zu verzichten, verwarf der Nationalrat mit 107 zu 82 Stimmen.</p><p><b></b></p><p>Kritik des Wirtschaftsministers</p><p>Anlass f\u00fcr die Revision des Embargogesetzes war urspr\u00fcnglich, dass die Landesregierung ein 2015 infolge der russischen Invasion der Krim erlassenes Verbot von Waffenimporten aus Russland und der Ukraine verl\u00e4ngern wollte. Die Botschaft ans Parlament verabschiedete sie bereits 2019.</p><p>Der Entwurf sah lediglich vor, dass der Bundesrat \u00fcbernommene Sanktionen auf weitere, davon nicht erfasste Staaten ausweiten k\u00f6nnen solle, wenn das Interesse des Landes dies erfordere. Dieses Vorhaben fand im Nationalrat deutliche Unterst\u00fctzung - ebenso, dass wie vom St\u00e4nderat im Juni 2021 beschlossen eine Ausweitung auch auf Personen und Unternehmen m\u00f6glich sein soll.</p><p>Gegen Letzteres wehrte sich Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht - wohl aber gegen die Erm\u00f6glichung eigenst\u00e4ndiger Sanktionen. \"Dies w\u00e4re eine grunds\u00e4tzliche Abkehr von der bisherigen Politik\", sagte er. Es sei zudem unklar, welche Kriterien f\u00fcr die Verh\u00e4ngung von Strafmassnahmen angewandt werden sollten. Nicht zuletzt drohten lange Rechtsstreitigkeiten.</p><p>Mit denselben Argumenten lehnte auch die FDP-Fraktion eigenst\u00e4ndige Sanktionen ab. In der Gesamtabstimmung trugen die Freisinnigen die Vorlage dennoch mit. Auf diese Weise k\u00f6nne sich der St\u00e4nderat nochmals mit der Sache befassen, erl\u00e4uterte Petra G\u00f6ssi (FDP/SZ) namens ihrer Fraktion.</p><p>Die kleine Kammer hatte bei der ersten Beratung des Gesch\u00e4fts - knapp acht Monate vor Beginn des Ukraine-Kriegs - eigenst\u00e4ndige Sanktionen abgelehnt.</p><p><b></b></p><p>Erneute Grundsatzdebatte zur Neutralit\u00e4t</p><p>Zahlreiche Rednerinnen und Redner nutzten die Debatte f\u00fcr grunds\u00e4tzliche \u00dcberlegungen zur Neutralit\u00e4t. Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) bezeichnete im Namen ihrer Fraktion eigenst\u00e4ndige Sanktionen als wichtiges Instrument, das die Handlungsf\u00e4higkeit des Bundesrats st\u00e4rke.</p><p>Die Welt habe sich durch den Ukraine-Krieg ver\u00e4ndert, hielt sie zuvor fest. Auch als neutrales Land k\u00f6nne die Schweiz nicht abseitsstehen, wenn grundlegende Prinzipien des V\u00f6lkerrechts verletzt w\u00fcrden.</p><p>Roger K\u00f6ppel (SVP/ZH) kritisierte dagegen, durch den Vorschlag werde die Schweiz in Konflikte zwischen Grossm\u00e4chten hineingezogen. Das sei gef\u00e4hrlich. Sanktionen seien zudem willk\u00fcrliche Kriegswaffen. K\u00f6ppels Genfer Parteikollege Yves Nidegger sagte, es sei nicht die Rolle eines neutralen Landes, das Verhalten anderer Staaten zu beurteilen und zu bestrafen.</p><p>Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) betonte, eigenst\u00e4ndige Sanktionen bedeuteten nicht, dass man alleine handle. Und es sei ein Gewinn an Souver\u00e4nit\u00e4t, wenn die Schweiz nicht einfach Entscheide anderer \u00fcbernehmen m\u00fcsse.</p><p>Fabian Molina (SP/ZH) bezeichnete den urspr\u00fcnglichen Antrag des Bundesrats als \"Mini-Ref\u00f6rmchen\" und kritisierte, die Schweiz gehe bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Moskau zu z\u00f6gerlich vor. Es sei im Interesse der Schweiz, wenn die Staatengemeinschaft Verst\u00f6sse gegen das V\u00f6lkerrecht ahnde - denn dies diene dem Frieden.</p><p><b></b></p><p>Warnung vor Schnellschuss</p><p>Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) mahnte zur Besonnenheit. Angesichts der Best\u00fcrzung \u00fcber das Handeln Russlands drohe der Rat un\u00fcberlegt zu entscheiden. Vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen Fraktionen sei es unwohl mit den Vorschl\u00e4gen der Kommission. Portmann zeigte sich \u00fcberzeugt, dass die Neutralit\u00e4t in der Bev\u00f6lkerung viel R\u00fcckhalt habe - in allen politischen Lagern. Zun\u00e4chst brauche es eine breite \u00f6ffentliche Debatte.</p><p>Portmann wollte den Gesetzestext dahingehend pr\u00e4zisieren, dass eine Ausweitung von Sanktionen nur bei unmittelbarer Gefahr f\u00fcr die Schweiz oder im Falle von Vergehen gegen das V\u00f6lkerrecht m\u00f6glich sein solle. Sein Antrag fand jedoch im Rat keine Mehrheit.</p><p>Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von Roland Fischer (GLP/LU). Gr\u00fcnliberale, Gr\u00fcne und SP wollten eine Bestimmung streichen, wonach der Bund sicherzustellen hat, dass Schweizer Unternehmen durch die Umsetzung von Sanktionen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 19.09.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat weiterhin gegen eigenst\u00e4ndige Sanktionen</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat stellt sich weiterhin gegen einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Sanktionspolitik. Der Bundesrat soll auch k\u00fcnftig keine eigenst\u00e4ndigen Strafmassnahmen verh\u00e4ngen k\u00f6nnen. Die kleine Kammer bekr\u00e4ftigte am Montag einen entsprechenden Beschluss.</b></p><p>Bei der Beratung der letzten verbliebenen Differenz zum Nationalrat folgte der St\u00e4nderat mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung dem Antrag der Mehrheit seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-S) und des Bundesrats. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des St\u00e4nderats (Sik-S) hatte sich in einem Mitbericht einstimmig gegen eigenst\u00e4ndige Sanktionen ausgesprochen.</p><p>Das Gesch\u00e4ft geht damit zur\u00fcck an den Nationalrat. Dieser hatte sich im Juni vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine daf\u00fcr ausgesprochen, dass die Schweiz Personen und Entit\u00e4ten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenst\u00e4ndig sanktionieren kann. Der St\u00e4nderat hatte dies noch vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs, im Sommer 2021, bereits einmal abgelehnt.</p><p>Beide St\u00e4nderatskommissionen argumentierten, eigenst\u00e4ndige Sanktionen w\u00e4ren mit gravierenden Auswirkungen auf die Neutralit\u00e4t und zahlreichen rechtsstaatlichen Problemen verbunden.</p><p>Eine linke Minderheit der APK-S beantragte, der St\u00e4nderat solle sich dem Nationalratsbeschluss anschliessen.</p><p></p><p>Zweifel an Wirksamkeit</p><p>Sanktionen wirkten, wenn sie breit getragen w\u00fcrden, sagte Damian M\u00fcller (FDP/LU) namens der Kommissionsmehrheit. Allein k\u00f6nne die Schweiz wenig ausrichten.</p><p>Es gehe nicht um Sanktionen gegen Staaten, betonte dagegen Carlo Sommaruga (SP/GE) im Namen der Minderheit. Folglich gebe es auch mit der Neutralit\u00e4t kein Problem.</p><p>Es gelte auch, den ver\u00e4nderten internationalen Kontext zu ber\u00fccksichtigten, forderte der Genfer St\u00e4nderat. Die USA etwa w\u00fcrden schon heute personenbezogene Sanktionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen verh\u00e4ngen, ebenso zahlreiche weitere Staaten. Die Schweiz k\u00f6nne sich der Entwicklung nicht einfach entziehen.</p><p>Bei den Verbrechen, um die es gehe, gebe es keine Neutralit\u00e4t, sagte Sommarugas Z\u00fcrcher Parteikollege Daniel Jositsch. Er sei der \u00c4nderung anf\u00e4nglich aus Gr\u00fcnden der Rechtsstaatlichkeit kritisch gegen\u00fcbergestanden, habe sich aber \u00fcberzeugen lassen, dass Betroffene \u00fcber gen\u00fcgend Beschwerdem\u00f6glichkeiten verf\u00fcgten.</p><p></p><p>\"Eine Frage der Realpolitik\"</p><p>Es gehe um eine Frage der Realpolitik, sagte dagegen Pirmin Bischof (FDP/SO). Folge man dem Nationalrat, w\u00e4re die Schweiz das mit Abstand kleinste Land, das eigenst\u00e4ndige Sanktionen kennen w\u00fcrde. Als \"Weltpolizist der Menschenrechte\" eigne sie sich jedoch nicht.</p><p>Denn es w\u00e4re kaum m\u00f6glich, alle Staaten der Welt, von denen die meisten keine Rechtsstaaten seien, gleich zu behandeln, so Bischof. Sanktionen h\u00e4tten nur einen Sinn, wenn die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten handle.</p><p>Die wenigen Vorteile eigenst\u00e4ndiger Sanktionen st\u00fcnden in keinem Verh\u00e4ltnis zu den massiven Nachteilen, warnte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es w\u00e4re mit Gegenmassnahmen und grossem Aufwand zu rechnen - f\u00fcr Strafmassnahmen mit minimaler Wirkung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.09.2022</b></p><p><b>Eigenst\u00e4ndige Schweizer Sanktionen sind vorerst vom Tisch</b></p><p><b>Die Schweiz erh\u00e4lt keine Grundlage im Gesetz zur Verh\u00e4ngung eigenst\u00e4ndiger Sanktionen. Der Nationalrat ist am Donnerstag auf die Linie des St\u00e4nderats eingeschwenkt und hat auf eine entsprechende Bestimmung verzichtet. Im Schweizer Sanktionenrecht gibt es damit keinen Paradigmenwechsel.</b></p><p>Mit 103 zu 83 Stimmen folgte die grosse Kammer bei der Revision des Embargogesetzes am Donnerstag dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N). Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Noch in der Sommersession hatte sich der Nationalrat vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine daf\u00fcr ausgesprochen, dass die Schweiz Personen und Entit\u00e4ten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenst\u00e4ndig sanktionieren kann. Die Kompetenz dazu h\u00e4tte der Bundesrat erhalten.</p><p>Der St\u00e4nderat sprach sich zweimal gegen eigenst\u00e4ndige Sanktionen aus, zuletzt in der zweiten Woche der laufenden Herbstsession.</p><p><b></b></p><p>Ausweitung bestehender Sanktionen</p><p>Heute kann die Schweiz nur Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) \u00fcbernehmen. Gest\u00fctzt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.</p><p>Beschlossen hat das Parlament nun nur relativ geringf\u00fcgige \u00c4nderungen im Sanktionenrecht. Anlass war urspr\u00fcnglich, dass der Bundesrat ein 2015 infolge der russischen Invasion auf der Krim erlassenes Verbot von Waffenimporten aus Russland und der Ukraine verl\u00e4ngern wollte. Die Botschaft ans Parlament verabschiedete die Landesregierung bereits 2019.</p><p>Der Entwurf sah lediglich vor, dass der Bundesrat \u00fcbernommene Sanktionen auf weitere, davon nicht erfasste Staaten ausweiten k\u00f6nnen solle, wenn das Interesse des Landes dies erfordere. Dies haben die R\u00e4te nun beschlossen. Sie entschieden zudem, dass eine solche Ausweitung auch in Bezug auf Personen m\u00f6glich sein solle.</p><p><b></b></p><p>Mitte \u00e4ndert ihre Haltung</p><p>Als entscheidend in der Diskussion \u00fcber eigenst\u00e4ndige Schweizer Sanktionen erwies sich das Umschwenken der Mitte. Bei der ersten Beratung der Revision des Embargogesetzes in der grossen Kammer hatte die Mitte-Fraktion eigenst\u00e4ndige Sanktionen noch mitgetragen, am Donnerstag taten dies nur noch SP, Gr\u00fcne und Gr\u00fcnliberale.</p><p>Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) bekr\u00e4ftigte zwar die Forderung nach einer eigenst\u00e4ndigen Sanktionspolitik und kritisierte die grunds\u00e4tzlich ablehnende Haltung des Bundesrats. Gest\u00fctzt auf die Verfassung seien eigenst\u00e4ndige Sanktionen schliesslich schon heute m\u00f6glich. Letztlich gehe es nur um eine rechtliche Kl\u00e4rung.</p><p>Schneider-Schneiter \u00e4usserte aber Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die rechtsstaatlichen Bedenken, die im St\u00e4nderat laut geworden waren. Ihre Fraktion werde der Mehrheit folgen, k\u00fcndigte sie an. Dies geschehe aber in der Erwartung, dass die Frage in anderem Rahmen vertieft gepr\u00fcft werde.</p><p><b></b></p><p>Sorge um die Neutralit\u00e4t</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner einer Neuregelung argumentierten insbesondere, eigenst\u00e4ndige Sanktionen w\u00e4ren mit gravierenden Auswirkungen auf die Neutralit\u00e4t verbunden.</p><p>Auch der Bundesrat stellte sich gegen einen Paradigmenwechsel. Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte ein weiteres Mal vor reiner Symbolpolitik. Sanktionen, welche die Schweiz alleine ergreifen w\u00fcrde, w\u00e4ren wenig wirksam und h\u00e4tten Gegenmassnamen zur Folge.</p><p>Die Erfahrungen aus Grossbritannien und den USA mit derartigen Sanktionen zeigten zudem, dass es schwierig sei, diese so auszugestalten, dass sie der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung standhielten. Es drohten lange Prozesse.</p><p>Parmelin gab zudem zu bedenken, es fehlten klare Kriterien. Es sei unklar, wen die Schweiz sanktionieren sollte und wen nicht. Dies werde sowohl innenpolitisch als auch aussenpolitisch zu Diskussionen und Druck f\u00fchren.</p><p>Ein Paradigmenwechsel d\u00fcrfe nicht ohne vertiefte Diskussion zur Neutralit\u00e4t und ohne Vernehmlassung erfolgen, sagte Petra G\u00f6ssi (FDP/SZ). Letztlich gehe es um die Interessen der Schweiz. Mit Alleing\u00e4ngen seien diese nicht zu wahren.</p><p>Mit der Neuregelung w\u00fcrde eine politische Justiz eingef\u00fchrt, kritisierte Yves Nidegger (SVP/GE). Die Strafe w\u00fcrde einem Gerichtsurteil gegen die Betroffenen vorausgehen.</p><p><b></b></p><p>Gezielt die M\u00e4chtigen treffen</p><p>Die Bef\u00fcrworterseite wandte dagegen ein, es gehe nicht um Sanktionen gegen Staaten. Insofern bestehe neutralit\u00e4tsrechtlich kein Problem.</p><p>Personenbezogene Sanktionen seien das beste Mittel, um Verletzungen der Menschenrechte zu ahnden, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Denn sie tr\u00e4fen nicht die Bev\u00f6lkerung, sondern gezielt einen Machtkl\u00fcngel. Angesichts einer immer anarchischer werdenden Staatenwelt habe die Schweiz ein Interesse an der Durchsetzung v\u00f6lkerrechtlicher Regeln.</p><p>Roland Fischer (GLP/LU) betonte, die Schweiz brauche angesichts der Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes Handlungsspielraum. Denn es sei durchaus m\u00f6glich, dass eine Person nicht auf einer Sanktionsliste stehe, deren Sanktionierung im Landesinteresse sei.</p><p></p><p>Nationalrat will Antworten vom Bundesrat</p><p>Abgeschlossen ist die Diskussion um die Ausrichtung der Schweizer Sanktionspolitik mit dem Entscheid zum Embargogesetz aber nicht.</p><p>Denn der Nationalrat nahm gleichentags eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-N) mit 101 zu 84 Stimmen an. Er verlangt vom Bundesrat konkrete Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine umfassende und eigenst\u00e4ndige Sanktionspolitik angesichts des Ukraine-Kriegs.</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der Motion sind der Ansicht, zur Wahrung der Landesinteressen reiche die \u00dcbernahme von EU-Sanktionen nicht aus. Als Problemfelder nannten sie unter anderem nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeiten durch russische Diplomaten in der Schweiz oder die aktive Suche nach Verm\u00f6genswerten sanktionierter Personen.</p><p>Der Vorstoss geht an den St\u00e4nderat. Im Einklang mit der fr\u00fcheren Ank\u00fcndigung Schneider-Schneiters stimmte die Mitte bei diesem Gesch\u00e4ft mit der Linken und der GLP.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.09.2022</b></p><p><b>Linke und SVP verhindern gemeinsam \u00c4nderungen bei Sanktionen</b></p><p><b>Das Schweizer Sanktionenrecht wird nicht ge\u00e4ndert. Der Nationalrat hat die geplanten geringf\u00fcgigen \u00c4nderungen im Embargogesetz abgelehnt. Hintergrund ist der Streit um eigenst\u00e4ndige Sanktionen. Dies, obwohl der Nationalrat \u00fcber diese Frage am Freitag gar nicht mehr zu entscheiden hatte.</b></p><p>Die grosse Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 118 zu 70 Stimmen bei f\u00fcnf Enthaltungen. Nein stimmten sowohl SP und Gr\u00fcne als auch die SVP. Der St\u00e4nderat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Mit dem Nein des Nationalrats ist die Revision des Embargogesetzes vom Tisch.</p><p>Bei der Beratung des Gesch\u00e4fts hatte die Frage eines Paradigmenwechsels in der Schweizer Sanktionspolitik f\u00fcr heftige Diskussionen gesorgt. Der Nationalrat wollte urspr\u00fcnglich, dass der Bundesrat gegen Personen und Entit\u00e4ten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenst\u00e4ndige Sanktionen verh\u00e4ngen kann.</p><p>Der St\u00e4nderat lehnte eine solche Bestimmung ab. Erst am Donnerstag war die grosse Kammer auf die Linie des St\u00e4nderats eingeschwenkt - gegen den Willen der Ratslinken.</p><p>Vertreter der SVP ihrerseits hatten w\u00e4hrend der Herbstsession mehrfach ihre Kritik an der \u00dcbernahme der EU-Sanktionen gegen Russland bekr\u00e4ftigt. Sie forderten eine R\u00fcckkehr zur integralen Neutralit\u00e4t und stellten die Wirksamkeit von Sanktionen grunds\u00e4tzlich infrage.</p><p>Mit dem Nationalratsentscheid vom Freitag kann die Schweiz weiterhin lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) \u00fcbernehmen. Gest\u00fctzt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770757925747)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576195200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}