{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190300,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190300,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.300","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Keine Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr Schwerstverbrecher","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Rechtsfragen&nbsp;des St\u00e4nderates vom 08.10.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates hat mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, ihrem Rat einen Entwurf zur Verankerung der Unverj\u00e4hrbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch zu unterbreiten. Diese Vorlage geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190300\"><strong>19.300</strong></a><strong>) zur\u00fcck, zu der im ersten Halbjahr 2024 eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt wurde.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat den <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12407\">Ergebnisbericht</a> zur Kenntnis genommen und sich den Argumenten, die f\u00fcr eine Unverj\u00e4hrbarkeit dieses Verbrechens sprechen, insgesamt angeschlossen. Entsprechend \u00fcberweist sie die Vorlage unver\u00e4ndert ihrem Rat und dem Bundesrat zur Stellungnahme. Je nach Inkrafttreten dieser m\u00f6glichen Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrden Morde, die nach dem 1.&nbsp;Januar&nbsp;1995 begangen wurden, k\u00fcnftig nicht mehr verj\u00e4hren. F\u00fcr Verbrechen, die vor diesem Datum begangen wurden, w\u00e4re die \u00c4nderung jedoch nicht r\u00fcckwirkend anwendbar. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Beratung im St\u00e4nderat wird voraussichtlich im Fr\u00fchjahr 2025 stattfinden. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234009\">23.4009</a> von Mike Egger, die in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat angenommen wurde, vorerst auszusetzen. Diese Motion sieht eine Ausweitung der Unverj\u00e4hrbarkeit von sexuellem Missbrauch von Minderj\u00e4hrigen vor. Die Kommission m\u00f6chte diese Thematik vertieft pr\u00fcfen, sobald die Stellungnahme des Bundesrates zur Standesinitiative vorliegt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Unverj\u00e4hrbarkeit von Mord: Bundesrat nimmt Vorschlag der RK-S zur Kenntnis</strong></p><p class=\"Standard_d\">Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der Rechtskommission des St\u00e4nderates (RK-S) soll der Mord als besonders schwere Straftat nicht mehr verj\u00e4hren. Sie schl\u00e4gt deshalb eine entsprechende \u00c4nderung des Strafgesetzbuches (StGB) und des Milit\u00e4rstrafgesetzes (MStG) vor. Der Bundesrat nimmt an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 zu einem entsprechenden Vorschlag der RK-S Stellung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Im Januar 2019 hat der Kanton St. Gallen die Standesinitiative 19.300 zur \u00c4nderung des StGB eingereicht. Die Initiative fordert, die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverj\u00e4hrbar anzuheben. Eine knappe Mehrheit der RK-S begr\u00fcsst dieses Anliegen im Grundsatz, hat jedoch beschlossen, die Verj\u00e4hrungsfrist ausschliesslich f\u00fcr Mord (Art. 111 StGB; Art. 116 MStG) aufzuheben. Der entsprechende Entwurf der RK-S f\u00fcr eine \u00c4nderung des StGB und des MStG sieht vor, dass sowohl die Strafverfolgung als auch die Strafvollstreckung bei Mord k\u00fcnftig unverj\u00e4hrbar sein sollen. Auch Jahrzehnte nach dem Mord h\u00e4tten Angeh\u00f6rige ein Interesse an der Aufkl\u00e4rung der Tat und an der Bestrafung des T\u00e4ters.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat nimmt den Bericht der RK-S am 12. Februar 2025 zur Kenntnis. In seiner Stellungnahme h\u00e4lt er fest, dass das Interesse der Hinterbliebenen an der Aufkl\u00e4rung und Bestrafung einer schweren Straftat ernst zu nehmen ist. Allerdings macht er darauf aufmerksam, dass die Unverj\u00e4hrbarkeit nicht in jedem Fall das Interesse des Opfers befriedigen kann. Namentlich dann, wenn die Abschaffung der Verj\u00e4hrungsfrist bei den Hinterbliebenen falsche Hoffnungen auf eine Verurteilung des T\u00e4ters wecken k\u00f6nnte. Der Nachweis Jahrzehnte nach der Tat wird n\u00e4mlich immer schwieriger und unwahrscheinlicher. So reicht eine DNA-Spur oft nicht aus, um den T\u00e4ter zu identifizieren. In der Regel sind zus\u00e4tzliche Beweise erforderlich. Ein Freispruch aufgrund mangelnder Beweise ist jedoch h\u00e4ufig nicht nur eine Entt\u00e4uschung, sondern kann bei den Hinterbliebenen sogar zu einer erneuten Traumatisierung f\u00fchren.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter f\u00fchrt der Bundesrat aus, dass die Interessen von Opfern und deren Angeh\u00f6rigen wichtig sind. Allerdings d\u00fcrfen sie f\u00fcr die Bestrafung des T\u00e4ters nicht alleine ausschlaggebend sein. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches erf\u00fcllt vor allem einen gesamtgesellschaftlichen Zweck: Mit einem Strafverfahren zeigt der Staat, dass er die Rechtsordnung verteidigt und einen Verstoss gegen die Regeln nicht duldet. Dieser Aspekt verliert jedoch mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung. Der Gesetzgeber muss sorgf\u00e4ltig abw\u00e4gen, um diese Interessen ins Gleichgewicht zu bringen.</p><p class=\"Standard_d\">Vor diesem Hintergrund h\u00e4lt der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, dass eine \u00c4nderung der Verj\u00e4hrungsfrist bei Mord von 30 Jahren hin zur Unverj\u00e4hrbarkeit viele Fragen aufwirft. Sollte das Parlament eine Anpassung w\u00fcnschen, regt der Bundesrat folglich an, den Vorschlag der RK-S und andere Vorschriften zur Verj\u00e4hrung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren vertieft zu pr\u00fcfen.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 13.03.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat will Mord nicht mehr verj\u00e4hren lassen</strong><br><strong>Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verj\u00e4hren. Eine Mehrheit im St\u00e4nderat will das Strafgesetzbuch und das Milit\u00e4rstrafgesetz entsprechend anpassen, trotz Bedenken. Ausserdem hat das Parlament eine Motion \u00fcberwiesen, um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen unverj\u00e4hrbar zu machen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 34 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der St\u00e4nderat am Donnerstag Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-S), mit der Mord zu einer unverj\u00e4hrbaren Straftat werden soll. Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber klar. Nun hat der Nationalrat das Wort.</p><p class=\"Standard_d\">Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verj\u00e4hrungsfrist von dreissig Jahren f\u00fcr Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird. Die Rechtskommission des St\u00e4nderats (RK-S) beschr\u00e4nkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben auf Ablehnung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ganz wenige und ganz schwere F\u00e4lle</p><p class=\"Standard_d\">Die \u00c4nderung betreffe ganz wenige, aber ganz schwere F\u00e4lle, sagte Kommissionspr\u00e4sident Daniel Jositsch (SP/ZH). Er erinnerte an die Morde an Kindern in den Siebziger- und Achtzigerjahren. \"Sie sind f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen auch nach dreissig oder vierzig Jahren eine starke Belastung.\"</p><p class=\"Standard_d\">Neue technische Methoden liessen es zu, Delikte auch nach Jahren noch nachzuweisen. Die \u00c4nderung des Strafgesetzbuches betrifft Delikte, die bei der Inkraftsetzung noch nicht verj\u00e4hrt sind. W\u00e4re das also 2025, w\u00e4ren es ab 1995 begangene Taten.</p><p class=\"Standard_d\">Carlo Sommaruga (SP/GE) widersprach namens der ablehnenden Minderheit, dass Morde heute fast immer aufgekl\u00e4rt werden k\u00f6nnten, da T\u00e4ter und Opfer sich oft kennen w\u00fcrden. Moderne Technologien w\u00fcrden ihren Beitrag dazu leisten.</p><p class=\"Standard_d\">Und im Unterschied zu unverj\u00e4hrbaren Delikten an Kindern, die oft erst in Kenntnis der Justiz gebracht w\u00fcrden, wenn sich die erwachsen gewordenen Opfer an die Polizei wendeten, w\u00fcrden Ermittler in der Regel rasch auf Morde aufmerksam. Auch der Bundesrat betrachtete das Vorhaben kritisch, stellte aber keinen Ablehnungsantrag.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Angeh\u00f6rige k\u00f6nnten entt\u00e4uscht werden</p><p class=\"Standard_d\">Sommaruga und Justizminister Beat Jans erinnerten an den Fall des 1995 in Genf get\u00f6teten \u00e4gyptischen Diplomaten. Gesicherte DNA-Spuren h\u00e4tten gem\u00e4ss Bundesstrafgerichtsentscheid vom vergangenen Februar nicht gen\u00fcgt, um den Beschuldigten wegen Mordes zu verurteilen.</p><p class=\"Standard_d\">\"Unverj\u00e4hrbarkeit kann nicht verhindern, dass Erwartungen von Angeh\u00f6rigen entt\u00e4uscht werden\", sagte Jans dazu. Der Bundesrat w\u00fcnscht, dass die Frist zur Verfolgungsverj\u00e4hrung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren gepr\u00fcft wird.</p><p class=\"Standard_d\">Unverj\u00e4hrbar sind gem\u00e4ss Schweizer Strafrecht unter anderem V\u00f6lkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und verschiedene Sexualstraftaten an Kindern. Stimmt auch der Nationalrat der Vorlage zu, w\u00fcrde Mord zu dieser Liste hinzugef\u00fcgt.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat f\u00e4llte noch einen weiteren Entscheid: Nicht nur Sexualdelikte an Kindern, sondern auch sexueller Missbrauch von unter 16-J\u00e4hrigen sollen unverj\u00e4hrbar sein. Der St\u00e4nderat \u00fcberwies mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger (SVP/SG) dazu, gegen den Willen des Bundesrates.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Opfer haben lebensl\u00e4nglich\"</p><p class=\"Standard_d\">Im St\u00e4nderat setzte sich eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) durch. \"Die Betroffenen haben lebensl\u00e4nglich\", sagte er. Gerade Missbr\u00e4uche zwischen 12 und 16 Jahren erschwerten die emotionale Entwicklung der Opfer. Es sei schlimm f\u00fcr sie, wenn sie eines Tages das an ihnen ver\u00fcbte Delikt nicht mehr anzeigen k\u00f6nnten.</p><p class=\"Standard_d\">Justizminister Jans wehrte sich vergeblich gegen die Forderung. \"Das H\u00f6chstalter 16 f\u00fcr Unverj\u00e4hrbarkeit w\u00fcrde \u00fcber das Ziel hinausschiessen\", mahnte er. Denn unverj\u00e4hrbar werden k\u00f6nnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die \u00e4ltere Person 20 und die j\u00fcngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.</p><p class=\"Standard_d\">Egger hatte die Motion mit F\u00e4llen von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche begr\u00fcndet. In einem Bericht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz seien gut tausend F\u00e4lle erfasst worden, drei Viertel davon mit minderj\u00e4hrigen Opfern. Zahlreiche dieser Taten m\u00fcssten unges\u00fchnt bleiben, weil sie verj\u00e4hrt seien.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 02.03.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Mord soll in der Schweiz zu den unverj\u00e4hrbaren Verbrechen geh\u00f6ren</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Mord soll in der Schweiz zu den unverj\u00e4hrbaren Verbrechen geh\u00f6ren. Das hat nach dem St\u00e4nderat auch der Nationalrat entschieden. In der grossen Kammer setzte sich die SVP \u00fcberraschend mit einem Minderheitsantrag durch.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Den Anstoss zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rgesetzes hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verj\u00e4hrungsfrist von dreissig Jahren f\u00fcr Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die Rechtskommission des St\u00e4nderats (RK-S) beschr\u00e4nkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">SVP setzt sich durch</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat hatte der \u00c4nderung im Strafgesetzbuch und im Milit\u00e4rstrafgesetz vor rund einem Jahr zugestimmt. Auf Antrag einer Minderheit tat dies nun auch der Nationalrat. Die SVP setzte sich mit Hilfe der Stimmen der Mitte und der FDP durch.</p><p class=\"Standard_d\">Den SVP-Antrag nahm der Rat mit 109 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen \u00fcberraschend deutlich an. Damit wird Mord k\u00fcnftig in der Schweiz zu den unverj\u00e4hrbaren Verbrechen geh\u00f6ren. Der Fall ist das unter anderem f\u00fcr V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern.</p><p class=\"Standard_d\">Detaillierte DNA-Proben erm\u00f6glichten es, Schwerstverbrechen auch nach langer Zeit aufzukl\u00e4ren, sagte SVP-Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Parlament stehe in der Verantwortung gegen\u00fcber den Angeh\u00f6rigen der Opfer. \"Bei Mord hat jemand jemanden umbringen wollen.\"</p><p class=\"Standard_d\">Es gebe F\u00e4lle, in denen ein Nachweis der Tat nach Jahrzehnten noch m\u00f6glich sei, erg\u00e4nzte Manfred B\u00fchler (SVP/BE). Roland B\u00fcchel (SVP/SG) erinnerte an den Kristallh\u00f6hlenmord in Oberriet SG von 1982, dem zwei M\u00e4dchen zum Opfer fielen. Unverj\u00e4hrbarkeit k\u00f6nne zur Folge haben, dass verd\u00e4chtigte Personen entlastet w\u00fcrden, sagte er.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Problematische Abgrenzung</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit der Rechtskommission h\u00e4tte Mord wie heute weiterhin verj\u00e4hren lassen wollen. Sprecher Beat Flach (GLP/AG) gab im Rat vergeblich zu bedenken, dass die Abgrenzung von Mord und vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung problematisch sei. H\u00e4ufig sei sie erst nach intensiver Beweisaufnahme m\u00f6glich. Auch Fachleute aus der Praxis lehnten die Unverj\u00e4hrbarkeit f\u00fcr Mord ab.</p><p class=\"Standard_d\">Mit zunehmendem zeitlichen Abstand lasse sich eine Tat kaum mehr rekonstruieren und zweifelsfrei nachweisen, doppelte Meret Schneider (Gr\u00fcne/ZH) nach. Ein DNA-Treffer allein gen\u00fcge nicht f\u00fcr eine Verurteilung. Und Verj\u00e4hrungsfristen setzten Institutionen zudem unter Druck, Verfahren effizient zu f\u00fchren.</p><p class=\"Standard_d\">Auch Justizminister Beat Jans warnte vor falschen Hoffnungen und m\u00f6glicherweise entt\u00e4uschten Erwartungen. F\u00fcr eine Verurteilung wegen Mordes m\u00fcsste eine besondere Skrupellosigkeit nachgewiesen werden, und das Jahrzehnte nach der Tat, gab er zu bedenken.</p><p class=\"Standard_d\">Derweil beschloss der Nationalrat aber, die Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr weitere schwere Straftaten zu erh\u00f6hen, darunter namentlich f\u00fcr vors\u00e4tzliche T\u00f6tung von 15 auf 30 Jahre. Damit soll f\u00fcr diese Straftat dieselbe Verj\u00e4hrungsfrist gelten wie heute noch f\u00fcr Mord.</p><p class=\"Standard_d\">In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverj\u00e4hrbaren Straftaten zu z\u00e4hlen, auf Ablehnung gestossen. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Rechtsfragen&nbsp;des St\u00e4nderates vom 26.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Frage der Unverj\u00e4hrbarkeit des Mordes zur\u00fcckzukommen und die entsprechende Bestimmung aus ihrem Entwurf zur Umsetzung der Standesinitiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190300\">19.300</a> \u00abKeine Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr Schwerstverbrecher\u00bb zu streichen. Nach Auffassung der Kommission kann dem Anliegen der Standesinitiative und den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden, indem man die Frist der Verfolgungsverj\u00e4hrung f\u00fcr vors\u00e4tzliche T\u00f6tung sowie weitere Straftatbest\u00e4nde von 15 auf 30 Jahre erh\u00f6ht und damit an jene f\u00fcr Mord angeglichen wird. Eine Minderheit m\u00f6chte an der Unverj\u00e4hrbarkeit des Mordes festhalten. Da beide R\u00e4te dieser Frage bereits zugestimmt haben, steht der R\u00fcckkommensbeschluss der Kommission unter dem Vorbehalt der Zustimmung ihrer Schwesterkommission (Art. 89 Abs. 3 ParlG).</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 21.08.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die RK-S beschloss an ihrer letzten Sitzung, auf die Frage der Unverj\u00e4hrbarkeit von Mord zur\u00fcckzukommen und die entsprechenden Bestimmungen aus ihrem Entwurf zur Umsetzung der St.&nbsp;Galler Standesinitiative&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190300\">19.300</a>, \u00abKeine Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr Schwerstverbrecher\u00bb, zu streichen. Ein solches R\u00fcckkommen auf bereits von beiden R\u00e4ten angenommene Bestimmungen bedarf der Zustimmung der Kommission des anderen Rates (Art.&nbsp;89 Abs.&nbsp;3 ParlG), in diesem Fall also der RK-N. Die RK-N hat mit 13 zu 10&nbsp;Stimmen ihre Zustimmung zum R\u00fcckkommen erteilt. Damit wird sich der St\u00e4nderat in der Herbstsession erneut mit der Frage der Unverj\u00e4hrbarkeit von Mord befassen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Rechtsfragen (RK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:rk.caj@parl.admin.ch\">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk\">Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Kantonsrat l\u00e4dt die Bundesversammlung ein, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu \u00e4ndern, dass die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverj\u00e4hrbar angehoben wird.</p>","ReasonText":"<p>Das Schweizerische Strafgesetz kannte urspr\u00fcnglich die Unverj\u00e4hrbarkeit f\u00fcr V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristische Handlungen. Mit der Annahme der Volksinitiative \"f\u00fcr die Unverj\u00e4hrbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern\" sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe f\u00fcr solche Taten unverj\u00e4hrbar. Gem\u00e4ss den heute geltenden Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) verj\u00e4hren Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, nach 30 Jahren.</p><p>Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stehen den Ermittlungs- und Fahndungsbeh\u00f6rden technische M\u00f6glichkeiten zur Aufkl\u00e4rung von Straftaten zur Verf\u00fcgung, die teilweise zu spektakul\u00e4ren Fahndungserfolgen gef\u00fchrt haben. DNA-Auswertungen k\u00f6nnen demnach auch lange nach der Straftat Beweise erbringen, die den T\u00e4ter \u00fcberf\u00fchren k\u00f6nnen. Ausserdem kann aufgrund der Entwicklung von neuen forensischen Methoden und Instrumenten damit gerechnet werden, dass dank dieser Hilfsmittel vermehrt auch lange zur\u00fcckliegende Taten aufgekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, was allerdings durch die heute geltende Verj\u00e4hrungsfrist behindert werden k\u00f6nnte. Dementsprechend sollte das Strafgesetzbuch an die zeitgem\u00e4ssen Gegebenheiten angepasst werden, was nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Justiz st\u00e4rken w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"St. Gallen","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1772533571910)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":"IV","Modified":"\/Date(1787829519910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1546819200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}