{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190409,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190409,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.409","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Kein \"David gegen Goliath\" beim Verbandsbeschwerderecht","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 23.01.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat ihre Vorlage zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG) verabschiedet, nachdem sie von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen hat. Mit der Vorlage sollen kleinere und mittlere Wohnbauprojekte vom Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ausgenommen werden.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die nationalr\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) den im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190409\">19.409</a> ausgearbeiteten Gesetzesentwurf angenommen, mit dem das im NHG vorgesehene Beschwerderecht eingeschr\u00e4nkt werden soll. Damit will die Kommission verhindern, dass Umweltschutzorganisationen gegen kleinere oder mittelgrosse Bauvorhaben von Privatpersonen Beschwerde einreichen. In Beschwerdeverfahren sollen sich nicht l\u00e4nger Parteien gegen\u00fcberstehen, die \u00fcber sehr unterschiedliche finanzielle Mittel verf\u00fcgen. Das Verbandsbeschwerderecht gem\u00e4ss NHG soll deshalb nicht mehr f\u00fcr Projekte von Wohnbauten gelten, die eine Geschossfl\u00e4che von weniger als 400 m<sup>2</sup> haben und in einer Bauzone geplant sind. Nach Meinung der Kommission steht diese \u00c4nderung im Einklang mit dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Beschwerderecht, das nur bei Grossprojekten gilt, die eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung erfordern. Weiter hebt die Kommission hervor, dass die angestrebte Einschr\u00e4nkung des Beschwerderechts begrenzt ist: Projekte in gesch\u00fctzten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen sind von dieser Revision nicht betroffen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Kommissionsminderheit betont, wie wichtig das Verbandsbeschwerderecht f\u00fcr den Schutz des historischen Erbes und des Naturerbes sei, und beantragt deshalb Nichteintreten. Weitere Minderheiten setzen sich f\u00fcr abgeschw\u00e4chte Varianten ein und beantragen einerseits, als Referenzfl\u00e4che lediglich 250 m<sup>2</sup> festzulegen, andererseits, Wohnungen in f\u00fcr eine Auszonung geeigneten Bauzonen sowie Wohnungen, die dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG) unterstehen, von den neuen Regelungen auszunehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vernehmlassungsergebnisse sind auf der <a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek/berichte-vernehmlassungen-urek/vernehmlassung-urek-19-409\">Webseite</a> der Kommission abrufbar.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.03.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Verbandsbeschwerderecht: Bundesrat unterst\u00fctzt Vorschl\u00e4ge zur Einschr\u00e4nkung</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat hat am 27. M\u00e4rz 2024 Stellung genommen zu einer Vorlage der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N). Diese schl\u00e4gt vor, dass im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht f\u00fcr Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschr\u00e4nkt wird. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Vorschl\u00e4ge der UREK-N.&nbsp;</strong></p><p class=\"Standard_d\">Zur Beschwerde berechtigte Umweltorganisationen k\u00f6nnen bei bestimmten Bauvorhaben gerichtlich beurteilen lassen, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die parlamentarische Initiative \u00abKein David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht\u00bb (19.409) verlangt eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Gem\u00e4ss der parlamentarischen Initiative ist es bei kleineren Wohnbauten nicht gerechtfertigt, dass die Umweltorganisationen in gewissen F\u00e4llen Verbandsbeschwerde ergreifen k\u00f6nnen. Deshalb sollen Personen, die in der Bauzone eine solche Wohnbaute errichten m\u00f6chten, von Umweltorganisationen grunds\u00e4tzlich keine Beschwerden mehr gew\u00e4rtigen m\u00fcssen. Daf\u00fcr soll das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Bauvorhaben innerhalb der Bauzone eingeschr\u00e4nkt werden. Die UREK-N erarbeitete den entsprechenden Erlassentwurf. Am 27. M\u00e4rz 2024 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Vorschl\u00e4ge der UREK-N Er ist einverstanden, dass das Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten bis zu einer Gr\u00f6sse von 400 m2 Geschossfl\u00e4che innerhalb von Bauzonen eingeschr\u00e4nkt werden soll.</p><p class=\"Standard_d\">Auch die von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen bef\u00fcrwortet der Bundesrat. Vorgesehen ist, dass bei Vorhaben in Bauzonen mit Auswirkungen auf bedeutende Ortsbilder, geschichtliche St\u00e4tten und Kulturdenkm\u00e4ler sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder in Gew\u00e4sserr\u00e4umen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben soll.</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.04.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten beschneiden</strong><br><strong>Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet sollen Verb\u00e4nde k\u00fcnftig nicht mehr Beschwerde f\u00fchren d\u00fcrfen. Der Nationalrat hat eine umstrittene Beschr\u00e4nkung des Verbandsbeschwerderechts gutgeheissen.</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Mit 113 zu 72 Stimmen hiess die grosse Kammer am Mittwoch eine Vorlage ihrer Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Gr\u00fcnen und Gr\u00fcnliberalen. Nun ist der St\u00e4nderat am Zug.</strong></p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Auf Zweck reduzieren</p><p class=\"Standard_d\">Die Urek-N will mit den \u00c4nderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien mit sehr unterschiedlichen finanziellen Mitteln gegen\u00fcberstehen. Angestossen hatte die Vorlage Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (VS).</p><p class=\"Standard_d\">Es gehe darum, das Verbandsbeschwerderecht auf seinen urspr\u00fcnglichen Zweck zu reduzieren, sagte Bregy im Rat. Und es gehe darum, einfachen Leuten \"ein Problem vom Hals zu schaffen\". Beschwerden kosteten Geld, das einfache B\u00fcrger nicht h\u00e4tten, und obendrein Zeit f\u00fcr ihr Projekt.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage will das Verbandsbeschwerderecht gem\u00e4ss NHG f\u00fcr Projekte von Wohnbauten nicht mehr zulassen, die eine Geschossfl\u00e4che von weniger als 400 Quadratmeter haben und in einer Bauzone geplant sind. Projekte in gesch\u00fctzten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen sind von der Vorlage nicht betroffen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Von der Bev\u00f6lkerung gewollt</p><p class=\"Standard_d\">Beschwerde f\u00fchrende Verb\u00e4nde handelten im \u00f6ffentlichen Interesse, und f\u00fcr Beschwerden gebe es strikte Vorschriften, sagte Nadine Masshardt (SP/BE) namens der rot-gr\u00fcnen Gegnerschaft. Beschwerden seien nur m\u00f6glich, wenn ein Projekt geltendes Recht verletze. Die meisten Einsprachen stammten von Privatpersonen, sagte Martina Munz (SP/ZH) den Bef\u00fcrwortern.</p><p class=\"Standard_d\">Das Verbandsbeschwerderecht sei von der Bev\u00f6lkerung gewollt, erinnerte Aline Trede (Gr\u00fcne/BE) ans deutliche Nein von Volk und St\u00e4nden zur Initiative f\u00fcr eine Einschr\u00e4nkung des Verbandsbeschwerderechts. Die GLP s\u00e4he lieber \"querulatorische Einsprachen\" eingeschr\u00e4nkt als das Verbandsbeschwerderecht, wie Sprecher Beat Flach (AG) sagte.</p><p class=\"Standard_d\">Bereits die M\u00f6glichkeit, ein Projekt mit Einsprachen auszubremsen, gebe Verb\u00e4nden Verhandlungsmacht, sagte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Beschwerden k\u00f6nnten immer erhoben werden. Denn erst eine gerichtliche Instanz entscheide, ob Recht verletzt werde oder nicht.</p><p class=\"Standard_d\">Die 400 Quadratmeter Geschossfl\u00e4che reichten f\u00fcr ein Einfamilienhaus mit vielleicht einer Einliegerwohnung, sagte Kommissionssprecher Nicol\u00f2 Paganini (Mitte/SG) zur gew\u00e4hlten Obergrenze. Masshardt (SP/BE) widersprach: 400 Quadratmeter entspr\u00e4chen einem Mehrfamilienhaus oder einer stattlichen Villa.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Tiefere Obergrenze abgelehnt</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit um Christophe Clivaz (Gr\u00fcne/VS) wollte 250 Quadratmeter als Obergrenze setzen. Das sei bereits grossz\u00fcgig und entspreche einem grossz\u00fcgig dimensionierten Einfamilienhaus. Der Antrag wurde mit 112 zu 72 Stimmen abgelehnt.</p><p class=\"Standard_d\">Keinen Erfolg hatte auch eine Minderheit um Martina Munz (SP/SH), das Verbandsbeschwerderecht nicht einzuschr\u00e4nken bei Wohnungen, die dem Zweitwohnungsgesetz unterst\u00fcnden. \"Das Zweitwohnungsgesetz hat schon gen\u00fcgend L\u00f6cher und gleicht zunehmend einem Emmentaler K\u00e4se\", hiess es.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat erkl\u00e4rte sich einverstanden mit dem Vorhaben der Urek-N und nannte dieses \"verh\u00e4ltnism\u00e4ssig\". Dass mit weniger Beschwerden rascher gebaut werden k\u00f6nne, k\u00f6nne helfen, die Wohnungsnot zu entsch\u00e4rfen, sagte Umweltminister Albert R\u00f6sti.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss dem NHG haben Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, heute ein Beschwerderecht. Anders als das Umweltschutzgesetz (USG) kennt dieses Gesetz keine Einschr\u00e4nkung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">In Vernehmlassung umstritten</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage will die beiden Gesetze einander angleichen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit steht diese \u00c4nderung im Einklang mit dem im USG verankerten Beschwerderecht, das nur bei Grossprojekten gilt, die eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung erfordern.</p><p class=\"Standard_d\">Das Vorhaben der Urek-N war in der Vernehmlassung bei den b\u00fcrgerlichen Parteien sowie 14 Kantonen auf Anklang gestossen, zehn lehnten es ab. Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen warnen hingegen vor den Folgen der Gesetzes\u00e4nderung.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 09.09.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament stutzt Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbau-Projekten</strong><br><strong>Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet d\u00fcrfen Verb\u00e4nde k\u00fcnftig nicht mehr Beschwerde f\u00fchren. Das hat das Parlament entschieden. Der St\u00e4nderat hat deutlich Ja gesagt zu einer umstrittenen Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts. Details sind aber noch umstritten.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 30 zu 14 Stimmen hiess der St\u00e4nderat die Vorlage aus dem Nationalrat am Montag gut. In den Augen der Mehrheit der Umwelt- und Raumplanungskommission handelt es sich um eine moderate Einschr\u00e4nkung des Beschwerderechts.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ein Machtgef\u00e4lle</p><p class=\"Standard_d\">Beschlossen ist damit, dass Verbandsbeschwerden gem\u00e4ss Natur- und Heimatschutzgesetz f\u00fcr Wohnbau-Projekte grunds\u00e4tzlich nicht mehr m\u00f6glich sind, wenn die Geschossfl\u00e4che unter 400 Quadratmeter betr\u00e4gt und das Projekt in einer Bauzone liegt.</p><p class=\"Standard_d\">Heute k\u00f6nnten selbst gegen Kleinstprojekte Beschwerden gef\u00fchrt werden, sagte Beat Rieder (Mitte/VS), Pr\u00e4sident der Kommission f\u00fcr Umwelt und Raumplanung (Urek-S). Das solle beim Bau eines Einfamilienhauses k\u00fcnftig nicht mehr m\u00f6glich sein.</p><p class=\"Standard_d\">Fabio Regazzi (Mitte/TI) sagte, die Vorlage wirke dem Machtgef\u00e4lle zwischen Einfamilienhaus-Bauherren und nationalen Verb\u00e4nden entgegen. Beschwerden verz\u00f6gerten zudem Verdichtungen und den Bau von neuen Wohnungen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Die Falschen getroffen</p><p class=\"Standard_d\">Simon Stocker (SP/SH) hielt namens der Minderheit dagegen, die Vorlage treffe die Falschen. In vielen F\u00e4llen steckten Nachbarinnen und Nachbarn hinter Einsprachen gegen kleine Bauvorhaben. Verbandsbeschwerden seien bereits strikte geregelt.</p><p class=\"Standard_d\">Heidi Z'graggen (Mitte/UR) warnte vor neuen Schlupfl\u00f6chern f\u00fcr Unerw\u00fcnschtes. Das geltende Recht habe sich im Sinn der Pr\u00e4vention von m\u00f6glichen Verst\u00f6ssen bew\u00e4hrt. Die Einschr\u00e4nkung d\u00fcrfte nur wenig Auswirkung auf die Zahl der angefochtenen Bauvorhaben haben.</p><p class=\"Standard_d\">Einzelheiten in der Vorlage waren umstritten. Eine Minderheit verlangte als Obergrenze statt der vom Nationalrat beschlossenen und von der Mehrheit beantragten 400 lediglich 250 Quadratmeter Geschossfl\u00e4che. Das entspreche der Geschossfl\u00e4che eines durchschnittlichen Einfamilienhauses, sagte Stocker.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Weniger Ausnahmen</p><p class=\"Standard_d\">Der Antrag wurde aber klar abgelehnt. Auch der Bundesrat bef\u00fcrwortete die 400 Quadratmeter. Das erlaube ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung, sagte Umweltminister Albert R\u00f6sti.</p><p class=\"Standard_d\">Die Ausnahmesituationen, in denen Verbandsbeschwerden auch gegen kleine Vorhaben m\u00f6glich sind, fasste der St\u00e4nderat restriktiver als der Nationalrat. Der St\u00e4nderat will Verbandsbeschwerden nur zulassen, wenn innerhalb eines Gebietes eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung gebaut werden soll.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hingegen will die Ausnahme f\u00fcr \"bedeutende Ortsbilder\". Auch eine rot-gr\u00fcne Minderheit des St\u00e4nderats und der Bundesrat pl\u00e4dierten f\u00fcr diese Version. Sie unterlagen aber deutlich.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"V\u00f6lliger Unsinn\"</p><p class=\"Standard_d\">Gestrichen hat der St\u00e4nderat auch die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Verbandsbeschwerden im Gew\u00e4sserraum, also entlang von B\u00e4chen beispielsweise, gegen den Willen einer Minderheit und des Bundesrates. C\u00e9line Vara (Gr\u00fcne/NE) warnte vor Bodenversiegelungen in der N\u00e4he von Gew\u00e4ssern.</p><p class=\"Standard_d\">Fachleute rieten von Bebauungen in der N\u00e4he von Wasserl\u00e4ufen ab, betonte sie. Was die Mehrheit wolle, sei \"v\u00f6lliger Unsinn\" und gef\u00e4hrlich. Das Bauen ist im Gew\u00e4sserschutzraum nur ausnahmsweise m\u00f6glich. Der Nationalrat will entlang von Gew\u00e4ssern das Verbandsbeschwerderecht gegen Wohnbauprojekte zulassen.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) haben Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, heute ein Beschwerderecht.</p><p class=\"Standard_d\">Anders als das Umweltschutzgesetz (USG), wo das Beschwerderecht nur bei Grossprojekten gilt, die eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung erfordern, kennt das NHG keine Einschr\u00e4nkung. Die Vorlage will eine Angleichung der beiden Gesetze.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament schr\u00e4nkt Verbandsbeschwerden bei Wohnbauprojekten ein</strong><br><strong>Verb\u00e4nde d\u00fcrfen k\u00fcnftig keine Beschwerden mehr gegen kleinere Wohnbauprojekte in der Bauzone f\u00fchren. Der Nationalrat bereinigte am Montag letzte Differenzen zum St\u00e4nderat bei den Ausnahmebestimmungen f\u00fcr Beschwerden innerhalb von Gew\u00e4sserr\u00e4umen. Das Gesch\u00e4ft ist somit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Ausnahmebestimmungen, um die Verbandsbeschwerden auch gegen kleine Bauvorhaben weiterhin zuzulassen, hatte der St\u00e4nderat in der ersten Sessionswoche restriktiver gefasst, als es der Nationalrat vorgesehen hatte.</p><p class=\"Standard_d\">Die kleine Kammer wollte Verbandsbeschwerden nur dann zulassen, wenn innerhalb eines Gebietes eines Ortsbildes von \"nationaler Bedeutung\" gebaut werden soll. Eine Ausnahme f\u00fcr Beschwerden gegen kleinere Bauvorhaben innerhalb des Gew\u00e4sserraums - also zum Beispiel entlang von B\u00e4chen - strich der St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">Im Entwurf der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) war das Beschwerderecht f\u00fcr Verb\u00e4nde urspr\u00fcnglich f\u00fcr \"bedeutende Ortsbilder\" sowie bei Bauvorhaben innerhalb des Gew\u00e4sserraums vorgesehen. Die Mehrheit der Urek-N zeigte sich aber kompromissbereit und sprach sich f\u00fcr die Version der kleinen Kammer aus.</p><p class=\"Standard_d\">Mit einem Einzelantrag forderte Nationalr\u00e4tin Martina Munz (SP/SH) am Montag im Rat, dass das Beschwerderecht nur bei Wohnbauten, die nur geringf\u00fcgig in den Gew\u00e4sserraum ragen, aufgehoben wird. Der Antrag unterlag bei der Abstimmung im Rat jedoch mit 118 gegen 72 Stimmen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Es sei das Verbandsbeschwerderecht gem\u00e4ss Artikel\u00a012ff. NHG - im Sinne der Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) - bei kleineren Einzelprojekten innerhalb der Bauzone einzuschr\u00e4nken.</p>","ReasonText":"<p>Das Schweizervolk hat am 30. November 2008 die Volksinitiative \"Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum f\u00fcr die Schweiz!\" mit 66 Prozent abgelehnt. Damit wurde das Verbandsbeschwerderecht im Grundsatz gesch\u00fctzt, nicht jedoch die prozess\u00f6konomisch wenig sinnvollen und b\u00fcrokratischen Ausw\u00fcchse des Verbandsbeschwerderechts, notabene bei kleineren Bauprojekten einzelner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a055 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber den Umweltschutz steht vom Bundesrat definierten Umweltschutzorganisationen gegen Verf\u00fcgungen der kantonalen Beh\u00f6rden und Bundesbeh\u00f6rden bei der Planung, Errichtung oder \u00c4nderung von Anlagen ein Beschwerderecht, das sogenannte Verbandsbeschwerderecht, zu. Das Beschwerderecht wird jedoch auf Anlagen, f\u00fcr welche eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach Artikel\u00a010a USG notwendig ist, beschr\u00e4nkt. </p><p>Im Bereich des Bundesgesetzes \u00fcber den Natur- und Heimatschutz wird das sogenannte Verbandsbeschwerderecht in Artikel\u00a012ff. NHG geregelt und gew\u00e4hrt Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, ebenfalls ein Beschwerderecht. Anders als das Umweltschutzgesetz kennt das Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz jedoch keine Einschr\u00e4nkung im Sinne der vorerw\u00e4hnten Ausf\u00fchrungen. Dies hat zur Folge, dass nicht nur gr\u00f6ssere Unternehmen oder grosse Investoren Beschwerden von akkreditierten Organisationen gegen\u00fcberstehen, sondern auch einzelne B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die kleinere Bauvorhaben - wie zum Beispiel ein Einfamilienhaus - realisieren. </p><p>Denkbar w\u00e4re beispielsweise der Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts bei Projekten innerhalb der Bauzone, jedoch ausserhalb von gesch\u00fctzten Dorfkernen und Stadtzentren, mit weniger als 600 Quadratmetern Bruttogeschossfl\u00e4che oder anderen klar definierbaren Kriterien.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Bregy Philipp Matthias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727436342000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|52|1211|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1764157566953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552521600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Umwelt|Zivilrecht|Raumplanung und Wohnungswesen"}}