{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190428,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190428,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.428","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verrechnungssteuer. Die Gelder der Sparerinnen und Sparer, der KMU und der Kapitalm\u00e4rkte sollen nicht mehr in der Bundeskasse parkiert werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist eine Regelung auszuarbeiten, wonach der Anwendungsbereich der Meldung, die an die Stelle der Entrichtung der Verrechnungssteuer tritt, so ausgeweitet wird, dass f\u00fcr s\u00e4mtliche Ertr\u00e4ge des beweglichen Kapitalverm\u00f6gens das System der freiwilligen Meldung gilt. Das Meldeverfahren muss st\u00e4rker vereinfacht werden.</p><p>Neben anderen Massnahmen ist insbesondere das Verrechnungssteuergesetz (VStG; SR 642.21) wie folgt anzupassen:</p><p>Art. 20</p><p>Abs. 1</p><p>Die steuerpflichtige Person kann ihre Steuerpflicht durch Meldung der steuerbaren Leistung erf\u00fcllen.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat regelt das Verfahren f\u00fcr die Meldung der steuerbaren Leistung anstelle der Steuerentrichtung f\u00fcr s\u00e4mtliche Ertr\u00e4ge beweglichen Kapitalverm\u00f6gens.</p><p>Abs. 3</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Diese parlamentarische Initiative verfolgt einen dreifachen Zweck:</p><p>1. Die Liquidit\u00e4t, die durch Kapitalertr\u00e4ge generiert wird, soll vollumf\u00e4nglich bei der Empf\u00e4ngerin oder dem Empf\u00e4nger bleiben. Dies soll erreicht werden, indem der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens, das an die Stelle der Steuerentrichtung tritt, ausgeweitet wird und dieses Verfahren f\u00fcr Kapitalertr\u00e4ge generell eingef\u00fchrt wird. Es sei daran erinnert, dass bei der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung st\u00e4ndig durchschnittlich \u00fcber 10 Milliarden Franken liegen, die auf ihre R\u00fcckerstattung warten!</p><p>2. F\u00fcr alle Beteiligten - Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger der Kapitalertr\u00e4ge, Schuldner und Steuerbeh\u00f6rden - sollen mithilfe eines einfacheren und flexibleren Meldeverfahrens unn\u00fctze b\u00fcrokratische H\u00fcrden beseitigt werden. Die Digitalisierung bietet heute sicherlich zweckm\u00e4ssige L\u00f6sungen daf\u00fcr.</p><p>3. Der Schweizer Kapitalmarkt soll f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren attraktiver werden.</p><p>Die Verrechnungssteuer wurde mit dem Bundesratsbeschluss vom 1. September 1943 auf den 1. Januar 1944 eingef\u00fchrt. Seit ihrer Einf\u00fchrung ist sie darauf ausgerichtet, dass steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ihre verrechnungssteuerpflichtigen Ertr\u00e4ge und das zugrundeliegende Verm\u00f6gen korrekt angeben. Dieses Ziel wird mit einer Besteuerung an der Quelle erreicht. Der Schuldner der Ertr\u00e4ge, die der Verrechnungssteuer unterliegen, erhebt automatisch 35 Prozent der Ertr\u00e4ge und \u00fcberweist diesen Betrag an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung. Mit dem Zur\u00fcckbehalten dieser 35 Prozent soll die steuerpflichtige Person dazu veranlasst werden, die betreffenden Ertr\u00e4ge korrekt anzugeben, denn dann erh\u00e4lt sie normalerweise den an der Quelle vom Schuldner erhobenen Betrag zur\u00fcck. So gesehen hat die Verrechnungssteuer eine Garantiefunktion; sie soll die steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr die direkten Steuern auf dem Einkommen und dem Verm\u00f6gen korrekt ausf\u00fcllen, nicht definitiv belasten. Doch f\u00fcr diese steuerpflichtigen Personen - zu denen Kleinsparerinnen und -sparer, KMU usw. geh\u00f6ren - wirkt sich die Verrechnungssteuer so aus, dass sie ihnen f\u00fcr eine gewisse Zeit (Monate oder teilweise sogar Jahre!) die Liquidit\u00e4t nimmt; dabei geht es oft um hohe Betr\u00e4ge. </p><p>Auf der internationalen Ebene hat die Verrechnungssteuer weniger eine Garantiefunktion, sondern hier ist sie eher als definitive Steuer konzipiert, die den Charakter einer eigentlichen Einkommenssteuer hat und bestimmte in der Schweiz erzielte Ertr\u00e4ge von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Ausland betrifft. Es ist unbestritten, dass die Schweiz als Quellenstaat das Recht hat, die Steuer zu erheben, auch wenn dieses Recht in vielen F\u00e4llen eingeschr\u00e4nkt wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Schweiz mit dem Wohnsitzstaat der betreffenden Person abgeschlossen hat. Steuerpflichtige Personen in einem Staat, der ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, haben Anrecht auf eine teilweise oder vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer. Problematisch f\u00fcr viele Steuerpflichtige aus dem Ausland, insbesondere f\u00fcr institutionelle Investoren, ist jedoch nicht nur der R\u00fcckbehalt der liquiden Mittel, die zum Zeitpunkt, zu dem die Ertr\u00e4ge erzielt werden, nicht sofort verf\u00fcgbar sind. F\u00fcr diese Steuerpflichtigen sind die Formalit\u00e4ten, die gest\u00fctzt auf das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen f\u00fcr die teilweise oder vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer n\u00f6tig sind, eine zu grosse administrative H\u00fcrde oder zumindest so abschreckend, dass diese Steuerpflichtigen nicht mehr in der Schweiz investieren. Dieser unerw\u00fcnschte Effekt der Verrechnungssteuer auf internationaler Ebene ist besonders ung\u00fcnstig f\u00fcr den Schweizer Kapitalmarkt und f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft generell.</p><p>F\u00fcr die Ertr\u00e4ge des beweglichen Kapitalverm\u00f6gens erf\u00fcllt der Schuldner der steuerbaren Leistung seine Steuerpflicht grunds\u00e4tzlich mit der Erhebung und Entrichtung der Verrechnungssteuer. Das Verrechnungssteuergesetz sieht bereits heute ein Meldeverfahren anstelle der Steuerentrichtung vor, wenn die Empf\u00e4ngerin oder der Empf\u00e4nger der besteuerten Leistung einwilligt. Bei Kapitalertr\u00e4gen ist das Meldeverfahren m\u00f6glich, wenn die Steuerentrichtung zu unn\u00f6tigen Umtrieben oder zu einer offenbaren H\u00e4rte f\u00fchrt. Dem Schuldner der steuerbaren Leistung kann gestattet werden, seine Steuerpflicht durch Meldung der steuerbaren Leistung zu erf\u00fcllen (Art. 20 Abs. 1 VStG). F\u00fcr Ertr\u00e4ge des beweglichen Kapitalverm\u00f6gens schr\u00e4nken die Artikel\u00a024 bis 26a der Verrechnungssteuerverordnung (SR 642.211) den Anwendungsbereich des Meldeverfahrens jedoch auf bestimmte F\u00e4lle ein. Eine solche Einschr\u00e4nkung schiesst \u00fcber das Ziel hinaus und l\u00e4sst sich nicht mehr rechtfertigen. Bei den Versicherungsleistungen ist das Meldeverfahren \u00fcbrigens der Normalfall, und der Schuldner der Versicherungsleistung erhebt die Verrechnungssteuer nur dann, wenn die Leistungsempf\u00e4ngerin oder der Leistungsempf\u00e4nger Einspruch gegen die Meldung erhebt (Art. 19 Abs. 1 VStG).</p><p>Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass das Meldeverfahren auf freiwilliger Basis zum Regelfall wird und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen und f\u00fcr alle Ertr\u00e4ge des beweglichen Kapitalverm\u00f6gens gelten soll. Dadurch wird die Garantiefunktion der Verrechnungssteuer nicht beeintr\u00e4chtigt, und es werden weder neue Verantwortlichkeiten noch neue Pflichten f\u00fcr die Schuldner der steuerbaren Leistungen eingef\u00fchrt. </p><p>Was die konkrete Umsetzung dieser Verallgemeinerung des Meldeverfahrens betrifft, so lassen es die heute verf\u00fcgbaren technischen Mittel leicht zu, dass die Einwilligung der steuerpflichtigen Person erfasst wird und dass f\u00fcr Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger mit Wohnsitz in der Schweiz die steuerbaren Leistungen direkt der Steuerbeh\u00f6rde gemeldet werden beziehungsweise dass f\u00fcr Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger mit Wohnsitz im Ausland die Verrechnungssteuer zu dem im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuersatz erhoben wird. Die vorgeschlagene Reform ist also nicht mit zu viel Aufwand verbunden, weder was ihre Umsetzung auf gesetzgeberischer Ebene noch was ihre praktische Anwendung betrifft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Cattaneo Rocco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600214400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"4|24|2446","Category":"V","Modified":"\/Date(1712776778330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Steuer"}}