{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190433,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190433,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.433","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"StGB-Tatbest\u00e4nde mit Stalking erg\u00e4nzen","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 23.02.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Absicht der Kommission, Stalking als Tatbestand ins Strafgesetzbuch und ins Milit\u00e4rstrafgesetzbuch aufzunehmen, stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung, was die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 16. und 17. November 2023 zur Kenntnis genommen hat (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190433\">19.433</a>). Sie hat sich jetzt mit diversen Aspekten vertieft befasst, die im Vernehmlassungsverfahren von den Teilnehmenden aufgeworfen wurden, sich mit einer Ausnahme jedoch f\u00fcr die Beibehaltung der Version des Vorentwurfs entschieden. So hat sie mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, den neuen Tatbestand als Antrags und nicht als Offizialdelikt auszugestalten, sofern das Delikt nicht Personen betrifft, die miteinander in einer Partnerschaft verbunden sind oder verbunden waren (nach dem Vorbild des Tatbestands von Art. 180 StGB). In der Gesamtabstimmung hat sie den Entwurf mit 22 zu 2 Stimmen angenommen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.05.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein eigenst\u00e4ndiger Tatbestand der Nachstellung (oft als \"Stalking\" bezeichnet) eingef\u00fchrt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2024 anerkennt der Bundesrat das Bed\u00fcrfnis, Nachstellung explizit unter Strafe zu stellen. Er warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Nachstellung oder \"Stalking\" ist ein Verhalten, bei welchem der T\u00e4ter oder die T\u00e4terin das Opfer beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht und es dadurch in seiner Freiheit, sein Leben zu gestalten, beschr\u00e4nkt. Bereits heute gibt es sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche M\u00f6glichkeiten, um gegen die einzelnen Verhaltensweisen vorzugehen. Deshalb hat sich der Bundesrat bisher gegen die Einf\u00fchrung eines expliziten Tatbestands der Nachstellung im StGB ausgesprochen.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Neuer Tatbestand l\u00f6st nicht alle Probleme &nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Die RK-N hingegen will die Nachstellung explizit unter Strafe stellen und hatte einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung zeigen, dass der Vorschlag f\u00fcr einen eigenst\u00e4ndigen Tatbestand mehrheitlich begr\u00fcsst wird. Eine eigene Bestimmung im StGB soll unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck bringen, dass Nachstellungen verboten sind. Der Bundesrat anerkennt dieses Bed\u00fcrfnis. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2024 warnt er allerdings vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand.</p><p class=\"Standard_d\">Insbesondere weil einzelne Handlungen f\u00fcr sich alleine strafrechtlich unproblematisch sein k\u00f6nnen, bleibt es auch mit einem eigenst\u00e4ndigen Tatbestand schwierig zu beurteilen, ab wann das Opfer in strafbarer Weise in seiner Freiheit zur Lebensgestaltung beschr\u00e4nkt wird. Zudem macht der Bundesrat auf einen allf\u00e4lligen Mehraufwand und h\u00f6here Kosten f\u00fcr die Strafverfolgung aufmerksam.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Bundesrat beantragt pr\u00e4zisere Formulierung</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat erachtet es als notwendig, den Vorschlag der RK-N zu pr\u00e4zisieren. Er beantragt, im Gesetz explizit festzuhalten, dass eine Nachstellung erst dann vorliegt, wenn das Opfer auf unzumutbare Weise eingeschr\u00e4nkt wird. Mit diesem Erfordernis sollen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringf\u00fcgige Eingriffe in die Freiheit des Opfers von der Strafbarkeit ausgenommen werden.</p><p class=\"Standard_d\">Als wichtig erachtet der Bundesrat den Vorschlag der RK-N, die Tat ausschliesslich auf Antrag des Opfers zu verfolgen. Nur das Opfer kann beurteilen, ob sein Sicherheits- oder Freiheitsgef\u00fchl beeintr\u00e4chtigt ist. Ein Strafverfahren soll nicht gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden k\u00f6nnen. Anders als im Entwurf der RK-N soll dies nach Ansicht des Bundesrats auch in Paarbeziehungen gelten.&nbsp;</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.06.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat stimmt f\u00fcr eigenen Straftatbestand gegen Stalking</strong><br><strong>Der Nationalrat will Opfer von Stalking besser sch\u00fctzen. Zu diesem Zweck m\u00f6chte er einen eigenen Straftatbestand gegen Nachstellungen schaffen. Er hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung zugestimmt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei neun Enthaltungen an. Das Gesch\u00e4ft geht an den St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Wer jemanden beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschr\u00e4nkt, soll gem\u00e4ss Entwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Nichteintretensantrag ohne Chance</p><p class=\"Standard_d\">Ein Antrag aus den Reihen der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten, fand keine Mehrheit. Manfred B\u00fchler (SVP/BE) argumentierte ohne Erfolg, man solle sich bei der Strafverfolgung von Stalking auf das geltende Recht zu st\u00fctzen.</p><p class=\"Standard_d\">Auch seine eigene Fraktion folgte ihm nur teilweise, insgesamt 30 Ratsmitglieder waren f\u00fcr Nichteintreten. Die Strafverfolgung von Stalking sei schon heute m\u00f6glich, sagte B\u00fchler. M\u00f6glich mache dies unter anderem die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Tatbestand der N\u00f6tigung.</p><p class=\"Standard_d\">Zudem werde die Schwelle zur Strafbarkeit zu tief angesetzt, so B\u00fchler. Nicht jedes unangenehme Verhalten solle eine Angelegenheit f\u00fcr die Staatsanwaltschaft werden. Denn sonst w\u00fcrden die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcberlastet.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit des Rates war aber der Ansicht, dies werde dem Charakter solcher Taten und dem Umstand, dass es um wiederholte Bel\u00e4stigungen gehe, nicht gerecht.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Zunehmend ein Problem</p><p class=\"Standard_d\">Mit der zunehmenden Bedeutung der sozialen Medien h\u00e4tten namentlich F\u00e4lle von Online-Bel\u00e4stigung stark zugenommen, sagte Philippe Nantermod (FDP/VS) namens der Kommission. Besonders betroffen seien Kinder und Jugendliche, mit gravierenden Folgen bis hin zum Suizid. Verurteilungen in diesem Zusammenhang seien heute selten. Der Handlungsbedarf sei klar.</p><p class=\"Standard_d\">Maya Bally (Mitte/AG) kritisierte die bisherige Rechtslage zum Stalking: \"Es musste immer zuerst etwas passieren, damit es zum Straftatbestand wurde.\" Sie betonte zudem, es gehe nur um Handlungen, die beharrlich erfolgten. Als Merkmale nannte sie Obsession, Intensit\u00e4t und Wiederholung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Vorstufe zu Gewalttaten</p><p class=\"Standard_d\">Stalking sei verbreiteter als man denke, sagte Tamara Funiciello (SP/BE). Und Opfer f\u00fchlten sich oft alleine gelassen, weil die einzelnen Handlungen von T\u00e4tern als solche oft nicht strafbar seien: \"Es ist erlaubt, in einem Auto zu sitzen, es ist erlaubt, jemanden anzurufen.\" Stalking sei oft eine Vorstufe zu Gewaltdelikten, argumentierte Beat Flach (GLP/AG): \"Das d\u00fcrfen wir nicht zulassen.\"</p><p class=\"Standard_d\">Zwei Punkte waren in der Debatte umstritten. Der Bundesrat und eine SVP-Minderheit der Rechtskommission wollten die Strafbarkeit auf F\u00e4lle beschr\u00e4nken, in denen Opfer auf unzumutbare Weise eingeschr\u00e4nkt werden. Der Rat wollte von einer solchen Einschr\u00e4nkung allerdings nichts wissen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Zusatz im Gesetzestext w\u00e4re unklar und w\u00fcrde suggerieren, dass eine gewisse Einschr\u00e4nkung zu tolerieren sei, kritisierte Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS) als zweite Kommissionssprecherin. Es gehe aber gerade darum, dass solche Nachstellungen immer unzumutbar seien.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat war anf\u00e4nglich skeptisch</p><p class=\"Standard_d\">Zudem wollten die Landesregierung und eine SVP-Minderheit, dass Nachstellung in allen F\u00e4llen nur auf Antrag hin verfolgt wird. Der Rat votierte aber daf\u00fcr, bei Stalking in Paarbeziehungen eine Verfolgung von Amtes wegen vorzusehen. So hatte es die Kommissionsmehrheit beantragt.</p><p class=\"Standard_d\">Verschiedene Rednerinnen verwiesen darauf, dass Stalking oft mit h\u00e4uslicher Gewalt in Zusammenhang stehe und etwa bei einfacher K\u00f6rperverletzung die gleiche Regelung gelte.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat war urspr\u00fcnglich skeptisch gegen\u00fcber einem Stalking-Straftatbestand, beantragte aber Eintreten. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass das Bed\u00fcrfnis danach gross sei, sagte Justizminister Beat Jans.</p><p class=\"Standard_d\">Jans warnte aber vor \u00fcberzogenen Erwartungen. Es sei mit Beweisproblemen zu rechnen. Zudem werde es einige Zeit dauern, bis die neuen Rechtsbegriffe in der Praxis hinreichend klar seien.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 16.12.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament bef\u00fcrwortet eigenen Straftatbestand gegen Stalking</strong><br><strong>Das Parlament will Opfer von Stalking besser sch\u00fctzen. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes gegen Nachstellungen zugestimmt. In zwei wichtigen Punkten wich er jedoch vom Beschluss der grossen Kammer ab.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Gesetzes\u00e4nderung mit 32 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. Als N\u00e4chstes muss sich der Nationalrat erneut mit der Sache befassen.</p><p class=\"Standard_d\">Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Wer jemanden beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschr\u00e4nkt, soll gem\u00e4ss ihrem Entwurf mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat m\u00f6chte diese Definition \u00e4ndern. Demnach soll es ausreichen, dass eine Verhaltensweise geeignet ist, jemanden in seiner Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr\u00e4nken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tats\u00e4chlich erzielt wird, w\u00e4re f\u00fcr eine Bestrafung nicht vonn\u00f6ten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Verfahren nur bei Anzeige</p><p class=\"Standard_d\">Die vorberatende St\u00e4nderatskommission war der Ansicht, T\u00e4ter und T\u00e4terinnen sollten nicht von der besonderen Resilienz des Opfers profitieren k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Anders als der Nationalrat m\u00f6chte der St\u00e4nderat, dass Stalking nur auf Antrag des Opfers hin strafrechtlich verfolgt wird. Die gleiche Haltung vertritt auch der Bundesrat. Es solle nicht gegen den Willen eines Opfers ein Verfahren eingeleitet werden, argumentierte die Landesregierung.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hatte sich in der Sommersession daf\u00fcr ausgesprochen, bei Stalking in Paarbeziehungen eine Verfolgung von Amtes wegen vorzusehen. Verschiedene Rednerinnen verwiesen damals darauf, dass Stalking oft mit h\u00e4uslicher Gewalt in Zusammenhang stehe und etwa bei einfacher K\u00f6rperverletzung die gleiche Regelung gelte.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Rolle der sozialen Medien</p><p class=\"Standard_d\">Aufgrund der schnellen Entwicklung der sozialen Medien habe Stalking in den letzten Jahren zugenommen, sagte C\u00e9line Vara (Gr\u00fcne/NE) namens der vorberatenden Kommission. Betroffen seien h\u00e4ufig Jugendliche, aber auch Frauen. Das heutige Strafrecht spiegle die Rolle, die hierbei die Beharrlichkeit der T\u00e4ter oder T\u00e4terinnen spiele, nicht wider.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit der St\u00e4nderatskommission bestehend aus Pirmin Schwander (SVP/SZ) und Daniel Jositsch (SP/ZH) beantragte erfolglos Nichteintreten auf die Vorlage.</p><p class=\"Standard_d\">Die entscheidende Frage sei, ob ein neuer Straftatbestand den Opferschutz tats\u00e4chlich verbessere, sagte Schwander. Die Erfahrungen im Ausland g\u00e4ben auf diese Frage keine eindeutige Antwort.</p><p class=\"Standard_d\">Schwander gab ausserdem zu bedenken, die Definition von Stalking sei relativ offen. Im Einzelfall w\u00fcrden Gerichte auch bei Annahme der Vorlage zu entscheiden haben, ob heute schon bestehende Tatbest\u00e4nde wie etwa N\u00f6tigung erf\u00fcllt seien. Die bestehende gesetzliche Grundlage zur Verfolgung von Stalking reiche darum aus.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Zweifel an Wirkung</p><p class=\"Standard_d\">\"Stalking ist m\u00fchsam, niemand hilft einem\", sagte Jositsch. Auch er selbst habe schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Der Z\u00fcrcher St\u00e4nderat warnte aber vor Aktivismus: \"Ich kann ihnen garantieren, dass das nichts n\u00fctzt\", sagte er mit Bezug auf die Stalking-Vorlage.</p><p class=\"Standard_d\">Jositsch gab zudem zu bedenken, dass das Zivilrecht schon heute Ann\u00e4herungs- und Kontaktverbote zulasse. Hier m\u00fcsse man ansetzen und erm\u00f6glichen, dass die Polizei sofort eingreifen k\u00f6nne. Der SP-Politiker kritisierte, das Strafrecht sei in derartigen F\u00e4llen zu langsam. In der konkreten Situation helfe es niemandem, eine Anzeige machen zu k\u00f6nnen, auf die nach anderthalb Jahren vielleicht ein Urteil folge.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat war urspr\u00fcnglich skeptisch gegen\u00fcber einem Stalking-Straftatbestand, beantragte aber Eintreten. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass das Bed\u00fcrfnis danach gross sei, sagte Justizminister Beat Jans. Mit dem neuen Gesetz k\u00f6nne sich auch eine eigene Rechtsprechung zur Nachstellung entwickeln, was positiv sei. Jans warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen an die neue Strafnorm. Die Beweisf\u00fchrung in derartigen F\u00e4llen werde schwierig bleiben.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.03.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te uneins \u00fcber Straftatbestand gegen Stalking</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Die R\u00e4te sind uneins \u00fcber die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes gegen Stalking. Der Nationalrat will bei Nachstellungen in Paarbeziehungen nach wie vor eine Strafverfolgung von Amtes wegen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 123 zu 62 Stimmen bei drei Enthaltungen beharrte die grosse Kammer am Montag auf ihrer Position. Ihr Beschluss sieht vor, dass Stalking zwar grunds\u00e4tzlich nur auf Antrag hin verfolgt wird. Sie will aber eine Ausnahme, wenn T\u00e4ter und Opfer in einer Beziehung sind, und w\u00e4hrend einer Frist von einem Jahr nach der Trennung.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit des Rates argumentierte, dass Stalking oft mit h\u00e4uslicher Gewalt in Zusammenhang stehe und etwa bei einfacher K\u00f6rperverletzung die gleiche Regelung gelte. Opfer w\u00fcrden h\u00e4ufig unter Druck gesetzt, keine Anzeige zu erstatten.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat hatte sich in der Wintersession gegen eine solche Ausnahme ausgesprochen. Auch der Bundesrat war dieser Ansicht. \"Es sollte dem T\u00e4ter nicht m\u00f6glich sein, das Opfer in ein Strafverfahren zu dr\u00e4ngen, das dieses gar nicht will\", sagte Justizminister Beat Jans. Er konnte sich im Rat aber ebenso wenig durchsetzen wie eine Minderheit der vorberatenden Kommission, die sich in der Sache dem St\u00e4nderat anschliessen wollte. Die kleine Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen.</p><p class=\"Standard_d\">Bei der zweiten verbliebenen Differenz schloss sich der Nationalrat hingegen dem St\u00e4nderat an. Gem\u00e4ss dem urspr\u00fcnglichen Entwurf der Rechtskommission des Nationalrats sollte bestraft werden k\u00f6nnen, wer jemanden beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschr\u00e4nkt.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss dem Beschluss beider Kammern soll es nun aber ausreichen, dass eine Verhaltensweise geeignet ist, jemanden erheblich in seiner Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr\u00e4nken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tats\u00e4chlich erzielt wird, ist f\u00fcr eine Bestrafung nicht vonn\u00f6ten.</p><p class=\"Standard_d\">T\u00e4ter und T\u00e4terinnen sollten nicht von der besonderen Resilienz eines Opfers profitieren k\u00f6nnen, hatte in der St\u00e4nderatsdebatte im Dezember eine Mehrheit argumentiert. Diese Ansicht setzte sich am Montag auch im Nationalrat durch.</p><p class=\"Standard_d\">Die Schaffung des Straftatbestands als solche stand nicht mehr zur Debatte. Beide R\u00e4te hatten dem Vorhaben bereits in der ersten Beratungsrunde zugestimmt.</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 02.06.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.06.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Tauziehen um Straftatbestand gegen Stalking geht weiter</strong><br><strong>Nationalrat und St\u00e4nderat ringen weiter um die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes gegen Stalking. Die grosse Kammer will weiterhin, dass Nachstellungen in Paarbeziehungen von Amtes wegen verfolgt werden.</strong></p><p class=\"Standard_d\">\u00c4usserst knapp mit 90 zu 89 Stimmen bei f\u00fcnf Enthaltungen beharrte der Nationalrat in der dritten Beratungsrunde am Dienstag auf seiner Position. Er folgte damit dem Antrag der Mehrheit seiner Rechtskommission. Nun muss sich der St\u00e4nderat ein weiteres Mal mit der Sache befassen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Schaffung des Straftatbestands an und f\u00fcr sich stand am Dienstag nicht mehr zur Debatte. Beide R\u00e4te hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss Gesetzestext soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr\u00e4nken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tats\u00e4chlich erzielt wird, ist f\u00fcr eine Bestrafung nicht vonn\u00f6ten.</p><p class=\"Standard_d\">Beat Flach (GLP/AG) wollte, dass sich der Rat dem St\u00e4nderat anschliesst. Er wandte namens einer Kommissionsminderheit vergebens ein, eine Ausgestaltung des Straftatbestands als Offizialdelikt sei auch im Ausnahmefall problematisch. Denn ein Verfahren f\u00fchre auch dazu, dass sich Opfer und T\u00e4ter wieder begegnen m\u00fcssten. Dies k\u00f6nne belastend sein.</p><p class=\"Standard_d\">Unterst\u00fctzung erhielt Flach von einer Mehrheit der Mitte-Fraktion. Der St\u00e4nderat werde in der Sache kaum einlenken, sagte Maya Bally (Mitte/AG).</p><p class=\"Standard_d\">\"Es sollte nicht m\u00f6glich sein, dass unabh\u00e4ngig vom Willen des Opfers ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden kann\", sagte auch Justizminister Beat Jans. Ohnehin seien die Beh\u00f6rden f\u00fcr eine erfolgreiche Strafverfolgung auf die Kooperation der Opfer angewiesen.</p><p class=\"Standard_d\">Jessica Jaccoud (SP/VD) verwies dagegen darauf, dass bei K\u00f6rperverletzungen und Drohungen im Zusammenhang mit h\u00e4uslicher Gewalt die selbe Regelung gelte, wie sie der Nationalrat beim Stalking wolle. Auch Rapha\u00ebl Mahaim (Gr\u00fcne/VD) kritisierte aus dem gleichen Grund die L\u00f6sung des St\u00e4nderats als inkonsequent.</p><p class=\"Standard_d\">Auch Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte namens der freisinnigen Fraktion, viele Opfer schafften es wegen des auf ihnen lastenden Drucks nicht, selbst Anzeige zu erstatten. Eine Verfolgung von Amtes wegen mache klar, dass es sich bei Stalking um Gewalt handle.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 16.06.2025</strong></h3><p><strong>Tauziehen um Stalking-Straftatbestand geht in Einigungskonferenz</strong><br><strong>Die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestands des Stalkings wird zum Fall f\u00fcr die Einigungskonferenz der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te. Der St\u00e4nderat hat am Montag an seiner Forderung festgehalten, dass Nachstellungen in Paarbeziehungen nicht von Amtes wegen verfolgt werden sollten.</strong></p><p>Er argumentiert wie der Bundesrat, dass in solchen F\u00e4llen kein Verfahren gegen den Willen eines Opfers eingeleitet werden soll. Ein Verfahren f\u00fchre auch dazu, dass sich Opfer und T\u00e4ter wieder begegnen m\u00fcssten. Dies k\u00f6nne belastend sein.</p><p>Eine Mehrheit des Nationalrats findet hingegen, auch bei einfacher K\u00f6rperverletzung werde eine Strafverfolgung von Amtes wegen eingeleitet. Das solle auch bei Stalking so sein. Opfer w\u00fcrden h\u00e4ufig unter Druck gesetzt, keine Anzeige zu erstatten.</p><p>Mit dem Entscheid des St\u00e4nderats haben beide R\u00e4te je dreimal \u00fcber die Vorlage beraten und sind sich nicht einig geworden. Deshalb kommt nun die Einigungskonferenz zum Zug, welche aus je dreizehn Mitgliedern der beiden Kammern besteht. Sie erh\u00e4lt den Auftrag, einen Einigungsantrag vorzulegen, der die Differenz bereinigt.</p><p>Lehnt einer der R\u00e4te den Einigungsantrag ab, gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Liste der Gesch\u00e4fte gestrichen.</p><p>Ganz knapp, n\u00e4mlich mit 90 zu 89 Stimmen, hielt der Nationalrat am 10. Juni bei der dritten Beratung der Vorlage an seiner Haltung bei der Verfolgung von Stalking in Paarbeziehungen fest. Der St\u00e4nderat folgte am Montag diskussionslos einem Antrag seiner vorberatenden Rechtskommission, welche beantragt hatte, an der Differenz zum Nationalrat festzuhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Grundsatz unbestritten</p><p>Die Schaffung eines neuen Straftatbestands f\u00fcr die Nachstellung von Personen stand in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten schon l\u00e4nger nicht mehr zur Debatte. Beide R\u00e4te hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p>Gem\u00e4ss Gesetzestext soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr\u00e4nken.</p><p>Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N).</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.06.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Vorlage zu Straftatbestand gegen Stalking fast unter Dach und Fach</strong><br><strong>Stalking wird in der Schweiz aller Voraussicht nach k\u00fcnftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch f\u00fcr Nachstellungen in Paarbeziehungen. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des St\u00e4nderats eingeschwenkt und hat einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat f\u00e4llte seinen Entscheid ohne Gegenantrag. Der St\u00e4nderat ber\u00e4t den Antrag am Nachmittag. Seine Zustimmung ist so gut wie sicher, hat er sich doch bei der letzten verbliebenen Differenz bei der Vorlage zum neuen Stalking-Straftatbestand durchgesetzt.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren f\u00fchre auch dazu, dass sich Opfer und T\u00e4ter wieder begegnen m\u00fcssten. Dies k\u00f6nne belastend sein.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen F\u00e4llen urspr\u00fcnglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In F\u00e4llen h\u00e4uslicher Gewalt sei einfache K\u00f6rperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer w\u00fcrden von ihrem Peiniger h\u00e4ufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten schon l\u00e4nger nicht mehr zur Debatte. Beide R\u00e4te hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr\u00e4nken.</p><p class=\"Standard_d\">Mit dem neuen Straftatbestand werde eine L\u00fccke geschlossen, betonte Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS) namens der vorberatenden Nationalratskommission. Auch Justizminister Beat Jans sprach im Nationalrat von einem wichtigen Signal. Er k\u00fcndigte an, der Bundesrat werde die neue Bestimmung so schnell wie m\u00f6glich in Kraft setzen. \"Das Ziel ist erst erreicht, wenn diese Form der Bel\u00e4stigung zur\u00fcckgeht.\"</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 19.06.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Vorlage zu Stalking als Straftatbestand ist bereinigt</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Stalking wird in der Schweiz k\u00fcnftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch f\u00fcr Nachstellungen in Paarbeziehungen. Beide R\u00e4te haben nun einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat bereinigte am Donnerstag die Vorlage mit 40 zu 0 Stimmen. Der Nationalrat hatte bereits am Vortag zugestimmt.</p><p class=\"Standard_d\">Zun\u00e4chst hatte er dies am Mittwochvormittag ohne Abstimmung getan, dann am Nachmittag 115 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung - nachdem sich herausgestellt hatte, dass das Gesetz eine Abstimmung vorschreibt. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Gesch\u00e4ft ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p class=\"Standard_d\">Damit setzte sich bei der letzten noch offenen Differenz der St\u00e4nderat durch. Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren f\u00fchre auch dazu, dass sich Opfer und T\u00e4ter wieder begegnen m\u00fcssten. Dies k\u00f6nne belastend sein.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen F\u00e4llen urspr\u00fcnglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In F\u00e4llen h\u00e4uslicher Gewalt sei einfache K\u00f6rperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer w\u00fcrden von ihrem Peiniger h\u00e4ufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand schon l\u00e4nger nicht mehr zur Debatte. Beide R\u00e4te hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, bel\u00e4stigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr\u00e4nken.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative gem\u00e4ss Artikel\u00a0107 Absatz\u00a03 des Parlamentsgesetzes, um Stalking im Rahmen bestehender Tatbest\u00e4nde (Drohung und N\u00f6tigung des Strafgesetzbuches) explizit unter Strafe zu stellen. </p><p>Art. 180 StGB Drohung</p><p>Wer jemanden durch schwere Drohung oder durch andauernde Bel\u00e4stigungen in Schrecken oder Angst versetzt, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p><p>Art. 181 StGB N\u00f6tigung</p><p>Wer jemanden durch Gewalt, durch Androhung ernstlicher Nachteile, durch mehrmaliges Bel\u00e4stigen, Auflauern oder Nachstellen oder durch andere Beschr\u00e4nkung seiner Handlungsfreiheit n\u00f6tigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p>","ReasonText":"<p>Stalking ist f\u00fcr Betroffene einschr\u00e4nkend in ihrer Freiheit und individuellen Lebensgestaltung und kann zu psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Sch\u00e4den f\u00fchren. Das geltende rechtliche Instrumentarium ist f\u00fcr eine Bestrafung von Stalking unzureichend (insbesondere, wenn keine anderen Straftatbest\u00e4nde erf\u00fcllt sind) und entfaltet zu wenig generalpr\u00e4ventive Wirkung. </p><p>Deshalb sind einerseits die Straftatbest\u00e4nde der Drohung und N\u00f6tigung im Besonderen Teil des StGB zu erg\u00e4nzen und andererseits L\u00f6sungsans\u00e4tze in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung bei  Cyberstalking zu finden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750412721000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|1216","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763995209890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1556841600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Strafrecht"}}