{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190443,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190443,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.443","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Erneuerbare Energien einheitlich f\u00f6rdern. Einmalverg\u00fctung auch f\u00fcr Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 20.04.2021</b></p><p><b>Die Energiekommission des Nationalrates hat einstimmig eine Vorlage verabschiedet, welche die Abl\u00f6sung des bis 2022 befristeten Einspeiseverg\u00fctungssystems durch Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr alle Anlagetypen vorsieht. Zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr die bestehende Stromproduktion sollen Biomasseanlagen und Grosswasserkraftwerke erhalten. Mit dieser \u00dcberbr\u00fcckungsl\u00f6sung soll sichergestellt werden, dass keine F\u00f6rderl\u00fccke entsteht, bis eine umfassendere Revision der Energiegesetzgebung in Kraft tritt.</b></p><p>Einstimmig hat die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Entwurf zur \u00c4nderung des Energiegesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190443\">19.443</a> verabschiedet. Das bis Ende 2022 befristete Einspeiseverg\u00fctungssystem soll ersetzt und durch neue Instrumente weitergef\u00fchrt werden. Dadurch kann eine drohende F\u00f6rderl\u00fccke rechtzeitig geschlossen werden. Die Vorlage ist als \u00dcbergangsl\u00f6sung zu verstehen, welche Investitionssicherheit schafft und den Zubau weiterhin sicherstellt. Im Jahr 2030 soll die j\u00e4hrliche Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um 11 TWh h\u00f6her liegen als heute (davon 75\u00a0Prozent aus Photovoltaik, 11\u00a0Prozent aus Grosswasserkraft und 7\u00a0Prozent aus Biomasse). Allerdings sollen die entsprechenden Regelungen noch vor Ende der Laufzeit der geplanten Massnahmen erg\u00e4nzt oder abgel\u00f6st werden, etwa durch eine umfangreichere Revision des Energiegesetzes oder im Rahmen des vom Bundesrat im vergangenen November angek\u00fcndigten Mantelerlasses. </p><p>Der Entwurf sieht Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr alle Erzeugungstechnologien vor. F\u00fcr grosse Photovoltaikanlagen kann die Vergabe von F\u00f6rderbeitr\u00e4gen neu mittels Auktionen erfolgen. Biomasseanlagen k\u00f6nnen nebst dem Investitionsbeitrag auch einen Betriebskostenbeitrag erhalten, um die hohen Betriebskosten dieser Anlagen abzufedern. </p><p>F\u00fcr grosse Wasserkraftanlagen werden gegen\u00fcber dem geltenden Recht die zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel verdoppelt (0,2 Rp./kWh statt den derzeitigen 0,1 Rp./kWh gem\u00e4ss Art. 36 EnG). Nicht beanspruchte Mittel k\u00f6nnen nicht reserviert werden und werden somit f\u00fcr andere F\u00f6rderinstrumente verwendet. Ebenfalls soll die Unterst\u00fctzung von bestehenden Grosswasserkraftwerken durch die Marktpr\u00e4mie bis Ende 2030 verl\u00e4ngert werden (der Mittelbedarf wurde auf 0,2 Rp./kWh aus dem Netzzuschlag festgelegt), anstatt dass diese wie im geltenden Recht vorgesehen 2022 ausl\u00e4uft. Nicht beanspruchte Mittel f\u00fcr die Marktpr\u00e4mie fliessen im Folgejahr bestehenden Wasserkraftanlagen zu, etwa f\u00fcr Erweiterungen, Erneuerungen oder f\u00fcr \u00f6kologische Sanierungen solcher Anlagen (im Sinne von Art. 34 EnG). Was danach noch \u00fcbrig bleibt, wird anderen F\u00f6rderinstrumenten zur Verf\u00fcgung gestellt. Schliesslich d\u00fcrfen die Gestehungskosten f\u00fcr Elektrizit\u00e4t aus erneuerbarer inl\u00e4ndischer Produktion \u00fcber 2022 hinaus vollst\u00e4ndig in die Tarife f\u00fcr Endverbraucher in der Grundversorgung verrechnet werden (Art. 6 Abs. 5bis StromVG). </p><p>Die Finanzierung dieser F\u00f6rderinstrumente erfolgt weiterhin \u00fcber den Netzzuschlag, dessen H\u00f6he unver\u00e4ndert bei 2.3 Rp./kWh bleiben soll. Die neuen Investitionsbeitr\u00e4ge und die Auktionen erm\u00f6glichen gegen\u00fcber dem Einspeiseverg\u00fctungssystem mit den gleichen F\u00f6rdermitteln mehr Zubau. Alle im Entwurf zum Energiegesetz vorgesehenen F\u00f6rdermassnahmen sind bis Ende 2030 befristet. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.06.2021</b></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrats zur Parlamentarische Initiative 19.443 \"Erneuerbare Energien einheitlich f\u00f6rdern. Einmalverg\u00fctung auch f\u00fcr Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie\" </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 1. Juni 2021 im Zirkularverfahren seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative Girod 19.443 \"Erneuerbare Energien einheitlich f\u00f6rdern. Einmalverg\u00fctung auch f\u00fcr Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie\" verabschiedet. </b></p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst, dass die UREK-N den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien best\u00e4tigt. Dennoch beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf den Erlassentwurf der UREK-N nicht einzutreten. Er begr\u00fcndet dies damit, dass der von der UREK-N erarbeitete Entwurf f\u00fcr eine Revision des Energiegesetzes nicht ausreichend sei, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz l\u00e4ngerfristig zu st\u00e4rken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren. Hierf\u00fcr seien weitergehende Massnahmen notwendig wie sie im \"Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien\" vorgesehen sind. Der Bundesrat wird die Botschaft zu diesem Bundesgesetz, das eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes umfasst, voraussichtlich kurz nach der Sommersession verabschieden. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat will F\u00f6rderl\u00fccke bei erneuerbaren Energien schliessen</b></p><p><b>Der Nationalrat will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeitr\u00e4gen f\u00f6rdern. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Es handelt sich um eine \u00dcbergangsl\u00f6sung.</b></p><p>Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher haupts\u00e4chlich mit der kostenorientierten Einspeiseverg\u00fctung (KEV) unterst\u00fctzt. Die KEV l\u00e4uft Ende 2022 aus. Die von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative von Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH) m\u00f6chte verhindern, dass danach eine L\u00fccke bei den F\u00f6rderinstrumenten entsteht.</p><p>Von einer sogenannten Einmalverg\u00fctung profitieren heute erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt sowie neue Kehrichtverbrennungs-, Kl\u00e4rgas- und Holzheizanlagen von regionaler Bedeutung. Mit den \u00c4nderungen im Energiegesetz sollen fortan erneuerbare Energien befristet bis Ende 2030 einheitlich gef\u00f6rdert werden.</p><p><b></b></p><p>Ungewohnte Geschlossenheit</p><p>Im Grundsatz war die von der Energiekommission (Urek-N) ausgearbeitete Vorlage unbestritten. F\u00fcr die Umsetzung der Energiestrategie und eine umweltfreundliche, sichere Stromversorgung der Schweiz sei es wichtig, verschiedene erneuerbare Stromerzeugungsformen zu unterst\u00fctzen, lautete der Tenor.</p><p>Geschehe nichts, best\u00fcnde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Willk\u00fcrlich w\u00fcrden jene erneuerbaren Energien, welche eine Einmalverg\u00fctung erhalten, weiterhin gef\u00f6rdert, w\u00e4hrend f\u00fcr die anderen Technologien ein F\u00f6rderstopp gelten w\u00fcrde.</p><p>Der gesetzgeberische Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sei unbestritten, sagte auch Energieministerin Simonetta Sommaruga. \"Wir m\u00fcssen sicherstellen, dass wir gen\u00fcgend sauberen Strom haben.\" Der Bundesrat plant noch vor der Sommerpause, dem Parlament eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes vorzulegen.</p><p><b></b></p><p>Bundesrat setzt auf eigene Vorlage</p><p>Die \u00dcbergangsl\u00f6sung lehnt der Bundesrat aber ab, weil sie nicht ausreiche, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz l\u00e4ngerfristig zu st\u00e4rken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren, sagte Sommaruga. Sie pl\u00e4dierte deshalb f\u00fcr Nichteintreten auf die Vorlage, verzichtete aber wegen der klaren Mehrheitsverh\u00e4ltnisse auf eine Abstimmung.</p><p>Eine nahtlose L\u00f6sung ab 2023 mit der umfassenden Reform des Bundesrats sei \"zeitlich illusorisch\", sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Deshalb sei es wichtig, Massnahmen zu sichern, bis der Mantelerlass in Kraft trete.</p><p>Die \u00dcbergangsl\u00f6sung sieht Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr alle Erzeugungstechnologien vor. Biomasseanlagen sollen nebst dem Investitionsbeitrag auch einen Betriebskostenbeitrag erhalten, um die hohen Betriebskosten dieser Anlagen abzufedern.</p><p><b></b></p><p>Auktionen f\u00fcr Sonnenenergieprojekte</p><p>F\u00fcr grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von F\u00f6rderbeitr\u00e4gen neu mittels Auktionen erfolgen. Diesen Entscheid f\u00e4llte der Nationalrat mit 113 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eine Minderheit um Stefan M\u00fcller-Altermatt (Mitte/SO) warnte vergeblich davor, \"jetzt f\u00fcr eine einzige Technologie, isoliert diese Auktionen einzuf\u00fchren\". Solche \"grossen Fragestellungen\" sollten sp\u00e4ter beim Mantelerlass diskutiert werden.</p><p>Ansonsten war die F\u00f6rderung von Fotovoltaik, Biomasse, Windenergie und Geothermie nicht gross bestritten. Verschiedene Anpassungsantr\u00e4ge von Kommissionsminderheiten scheiterten im Plenum deutlich.</p><p><b></b></p><p>Wasserkraft im Fokus</p><p>L\u00e4nger zu reden gaben die F\u00f6rdermassnahmen f\u00fcr die Wasserkraft. Schliesslich folgte die grosse Kammer auch hier den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit. Konkret sollen neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens einem Megawatt von Investitionsbeitr\u00e4gen von h\u00f6chstens 60 Prozent der Kosten profitieren k\u00f6nnen.</p><p>Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen sollen verg\u00fctet werden, wenn sie mit einer zus\u00e4tzlichen Leistung von mindestens 300 Kilowatt einhergehen. Die Ratslinke versuchte vergeblich, die Kriterien zu versch\u00e4rfen.</p><p>F\u00fcr grosse Wasserkraftanlagen sollen gegen\u00fcber dem geltenden Recht die zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel verdoppelt werden. Sie sollen 0,2 Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Nicht beanspruchte Mittel sollen nicht reserviert werden und somit f\u00fcr andere F\u00f6rderinstrumente verwendet werden.</p><p><b></b></p><p>Marktpr\u00e4mie weiterf\u00fchren</p><p>Ebenfalls soll die Unterst\u00fctzung von bestehenden Grosswasserkraftwerken durch die Marktpr\u00e4mie bis Ende 2030 verl\u00e4ngert werden, anstatt dass diese wie im geltenden Recht vorgesehen 2022 ausl\u00e4uft. Nicht beanspruchte Mittel f\u00fcr die Marktpr\u00e4mie sollen im Folgejahr bestehenden Wasserkraftanlagen zufliessen - etwa f\u00fcr Erweiterungen, Erneuerungen oder f\u00fcr \u00f6kologische Sanierungen solcher Anlagen.</p><p>Was danach noch \u00fcbrig bleibt, soll anderen F\u00f6rderinstrumenten zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Schliesslich sollen die Gestehungskosten f\u00fcr Elektrizit\u00e4t aus erneuerbarer inl\u00e4ndischer Produktion \u00fcber 2022 hinaus vollst\u00e4ndig in die Tarife f\u00fcr Endverbraucher in der Grundversorgung verrechnet werden.</p><p>Die Finanzierung dieser F\u00f6rderinstrumente erfolgt weiterhin \u00fcber den Netzzuschlag, dessen H\u00f6he unver\u00e4ndert bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bleiben soll. Die neuen Investitionsbeitr\u00e4ge und die Auktionen erm\u00f6glichen gegen\u00fcber dem Einspeiseverg\u00fctungssystem mit den gleichen F\u00f6rdermitteln mehr Zubau.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die \u00c4nderungen im Energiegesetz mit 187 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. <b></b></p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.09.2021</b></p><p><b>Parlament verl\u00e4ngert F\u00f6rderung von erneuerbaren Energien</b></p><p><b>Wie der Nationalrat will auch der St\u00e4nderat neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeitr\u00e4gen f\u00f6rdern. Einige Einzelheiten sind aber noch nicht geregelt.</b></p><p>Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage am Montag mit 39 zu 0 Stimmen und bei vier Enthaltungen an und folgte im Wesentlichen dem Nationalrat. Die von Nationalrat Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH) angestossene Vorlage bringt eine \u00dcbergangsl\u00f6sung und ist bis Ende 2030 befristet.</p><p>Denn Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher haupts\u00e4chlich mit der kostenorientierten Einspeiseverg\u00fctung (KEV) unterst\u00fctzt. Die KEV l\u00e4uft Ende 2022 aus. Die Vorlage soll verhindern, dass danach eine L\u00fccke bei den F\u00f6rderinstrumenten entsteht.</p><p></p><p>\u00dcberbr\u00fcckung zum Reformprojekt</p><p>Der Bundesrat legte k\u00fcrzlich ein grosses Reformprojekt vor. Die Diskussion dar\u00fcber d\u00fcrfte aber bis in einem Jahr nicht abgeschlossen sein. Es sei wichtig, erste Schritte zu mehr Versorgungssicherheit tun, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga im St\u00e4nderat. Weitere Arbeiten seien aufgegleist.</p><p>Deshalb sieht die \u00dcbergangsl\u00f6sung Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr alle Erzeugungstechnologien vor. F\u00fcr grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von F\u00f6rderbeitr\u00e4gen neu mittels Auktionen erfolgen. Der St\u00e4nderat will, dass Auktionen nur f\u00fcr Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150 Kilowatt m\u00f6glich sein sollen.</p><p>Neue Wasserkraftanlagen mit mindestens einem Megawatt Leistung k\u00f6nnen von Investitionsbeitr\u00e4gen von h\u00f6chstens 60 Prozent der Kosten profitieren. Auf Antrag einer Minderheit schloss sich der St\u00e4nderat hier dem Nationalrat an. Die mit 17 gegen 25 Stimmen unterlegene Mehrheit h\u00e4tte eine Schwelle von drei Megawatt Leistung gewollt.</p><p></p><p>Projekte nicht verz\u00f6gern</p><p>Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr neue Anlagen und Erweiterungen von Anlagen sollen gew\u00e4hrt werden, wenn die Vorgaben im Gew\u00e4sserschutz und des Fischereigesetzes erf\u00fcllt sind. Auf Antrag einer Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) f\u00fcgte der Rat diese Erg\u00e4nzung in die Vorlage ein, mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p>Damit es bei Sanierungsprojekten vorw\u00e4rts geht, will der St\u00e4nderat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt verpflichten, Entscheide \u00fcber Beitr\u00e4ge \"in der Regel\" innert sechs Monaten zu treffen, im Einvernehmen mit dem Standortkanton. Er hiess dazu einen Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) ohne Gegenstimme gut.</p><p></p><p>Weg f\u00fcr Pilotprojekte ebnen</p><p>Die einheimische Winterstromproduktion will der St\u00e4nderat verst\u00e4rkt f\u00f6rdern, \"um ein Signal zu setzen, damit die Politik handelt\", wie Urek-Pr\u00e4sident Martin Schmid (FDP/GR) sagte. Konkret sollen f\u00fcr Anlagen, die eine hohe Produktion im Winter aufweisen, die Investitionsbeitr\u00e4ge um maximal 20 Prozent angehoben werden k\u00f6nnen.</p><p>Im Stromversorgungsgesetz will der St\u00e4nderat Bestimmungen zur Bewilligung von Pilotprojekten verankern und damit nicht warten auf das grosse Reformprojekt des Bundesrates, wie Schmid sagte. Es gehe darum, Innovationen zuzulassen. Auch Energieministerin Sommaruga war mit der Erg\u00e4nzung einverstanden.</p><p>Die bis Ende 2024 geltende Regelung des Wasserzinses will der St\u00e4nderat bis Ende 2030 verl\u00e4ngern. Er folgte einer Mehrheit der Urek-S. Der Bundesrat muss gem\u00e4ss dem St\u00e4nderat eine Vorlage zur Neuregelung erst f\u00fcr die Zeit ab 2031 vorlegen. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben und den Wasserzins ab 2025 neu regeln.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat kn\u00fcpft Ausbau nicht an Gew\u00e4sserschutz</b></p><p><b>Der Nationalrat kn\u00fcpft Investitionsbeitr\u00e4ge an den Ausbau von Kleinwasserkraftwerken nicht an die Umsetzung des Gew\u00e4sserschutzes und des Fischereigesetzes. Bei der Fotovoltaik h\u00e4lt er an Auktionen f\u00fcr Unterst\u00fctzungsbeitr\u00e4ge sowohl f\u00fcr Anlagen mit als auch ohne Eigenverbrauch fest. Im Einklang mit dem St\u00e4nderat verl\u00e4ngerte er den Wasserzins bis 2030.</b></p><p>Der Rat folgte weitestgehend seiner Kommission und strich etliche \u00c4nderungen des St\u00e4nderats. Dabei verwies die Ratsmehrheit auf den in Arbeit stehenden Mantelerlass mit der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes.</p><p>Details, wie sie der St\u00e4nderat eingef\u00fchrt hatte, sollten dort geregelt werden. Zudem gehe es bei der aktuellen Vorlage lediglich um eine \u00dcbergangsl\u00f6sung.</p><p>Mit dem Argument der Investitionssicherheit schloss sich der Nationalrat aber der kleinen Kammer bei der Verl\u00e4ngerung des Wasserzinses aus. Dieser sollte eigentlich 2025 auslaufen und mit einem neuen, an die Marktpreise gekoppelten und flexibleren System ersetzt werden. Die Neuregelung ist zwar in der Vernehmlassung, jetzt aber bis 2030 vom Tisch, wie Umwelt- und Energieministerin Simonetta Sommaruga anmerkte.</p><p><b></b></p><p>Keine Verkn\u00fcpfung mit Gew\u00e4sserschutz</p><p>Nichts wissen wollte die Grosse Kammer von einer Verkn\u00fcpfung der Einhaltung von Gew\u00e4sserschutz- und Fischereigesetz als Voraussetzung f\u00fcr Investitionsbeihilfen beim Ausbau der Kleinwasserkraft. Sommaruga verwies zudem auf die Frist f\u00fcr die \u00f6kologische Sanierung der Wasserkraftwerke bis 2030.</p><p>Auktionen unterstellen wollte der St\u00e4nderat lediglich die Fotovoltaik ohne Eigenverbrauch ab einer Produktion von 150 Kilowatt. Der Nationalrat lehnte das mit dem Argument ab, so k\u00f6nnten nur einseitige Erfahrungen gesammelt werden. Und gerade umfassende Erfahrungen seien n\u00f6tig im Hinblick auf den Mantelerlass.</p><p>Auch die F\u00f6rderung der Stromproduktion im Winter entfernte der Nationalrat aus der Vorlage und verwies auf den Mantelerlass. Der St\u00e4nderat hatte Wasserkraftwerke f\u00f6rdern wollen, wenn sie mindestens 25 Prozent Winterstrom produzieren. F\u00fcr Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie legte er die F\u00f6rderschwelle auf 40 Prozent Winterstromanteil fest.</p><p>Eine Minderheit im Nationalrat wollte noch Technologiegerechtigkeit schaffen und die Schwelle f\u00fcr alle diese Energieerzeuger auf 35 Prozent Winterstrom festlegen wollen. Das scheiterte aber. Der Mantelerlass sieht f\u00fcr die Produktion von Winterstrom einen F\u00f6rderzuschlag vor. Auch die F\u00f6rderung von Pilotprojekten kippte der Nationalrat aus der Vorlage.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 28.09.2021</b></p><p>Das Parlament will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeitr\u00e4gen f\u00f6rdern. Das Energiegesetz wird entsprechend angepasst. Der St\u00e4nderat hat die zwei letzten Differenzen zum Nationalrat ausger\u00e4umt. Ohne diese \u00c4nderung best\u00fcnde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Die \u00dcbergangsregelung soll bis zu einer umfassenden Reform des Gesetzes gelten. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a038 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a des neuen Energiegesetzes (SR 730.0) ist dahingehend anzupassen, dass auch neue Windenergieanlagen, neue Kleinwasserkraftanlagen, neue Biogasanlagen, neue Geothermieanlagen und neue Fotovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt unter klar definierten Voraussetzungen eine Einmalverg\u00fctung erhalten, \u00e4hnlich wie dies f\u00fcr erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt, f\u00fcr neue Kehrichtverbrennungsanlagen, neue Kl\u00e4rgasanlagen sowie neue Holzheizkraftwerke von regionaler Bedeutung gilt.</p>","ReasonText":"<p>F\u00fcr die Umsetzung der Energiestrategie und eine umweltfreundliche, sichere Stromversorgung der Schweiz ist es wichtig, verschiedene erneuerbare Stromerzeugungsformen zu unterst\u00fctzen. Weil f\u00fcr gewisse erneuerbare Energien eine Einmalverg\u00fctung eingef\u00fchrt wurde und sp\u00e4ter die KEV auf 2023 und die Einmalverg\u00fctung auf 2031 befristet wurden, besteht ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Willk\u00fcrlicherweise werden jene ernuerbaren Energien, welche eine Einmalverg\u00fctung erhalten, weiterhin gef\u00f6rdert, w\u00e4hrend f\u00fcr die anderen Technologien ein F\u00f6rderstopp gilt. Dabei haben Biogas, Wind, Kleinwasserkraftanlagen und Geothermie ein beachtliches Potenzial, zur Energiestrategie beizutragen. Der Bundesrat hatte urspr\u00fcnglich keine solche Befristung vorgeschlagen, deshalb ist es am Parlament hier die L\u00fccke zu schliessen und eine Gleichbehandlung der erneuerbaren Energien zu erm\u00f6glichen. Dabei k\u00f6nnen Voraussetzungen so definiert werden, dass die F\u00f6rderung im Einklang mit anderen Interessen realisiert werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Girod Bastien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1770755362823)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560816000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}