{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Leistungen zur Pr\u00e4vention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 01.09.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf, den sie in Umsetzung der <strong>Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Pr\u00e4vention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190456\"><strong>19.456</strong></a><strong>) </strong>ausgearbeitet hatte. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, den Entwurf anzunehmen. Dieser sieht vor, das Zivilgesetzbuch so zu \u00e4ndern, dass die soziale Funktion der Wohlfahrtsfonds gest\u00e4rkt wird, indem der Katalog der Leistungen, die diese zur Erf\u00fcllung ihrer Nebenzwecke erbringen d\u00fcrfen, erweitert wird. Die Kommission best\u00e4tigt den Entwurf, der in die Vernehmlassung geschickt wurde, beantragt aber, in den \u00dcbergangsbestimmungen zu pr\u00e4zisieren, dass die bereits bestehenden Wohlfahrtsfonds ihre Stiftungszwecke \u00e4ndern d\u00fcrfen, um die neuen Leistungen darin aufzunehmen.&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.11.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Leistungen von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erbringen Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidit\u00e4t abzufedern. Anl\u00e4sslich seiner Sitzung vom 1. November 2023 nahm der Bundesrat zum Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) Stellung, der die Ausrichtung von Leistungen bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit auf Situationen erweitern m\u00f6chte, in denen keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Der Bundesrat anerkennt die soziale Verantwortung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und unterst\u00fctzt den Entwurf zur \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches teilweise.&nbsp;</strong></p><p class=\"Standard_d\">In Erf\u00fcllung der parlamentarischen Initiative 19.456 \u00abLeistungen zur Pr\u00e4vention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen\u00bb will die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) erweitern. So soll im ZGB verankert werden, dass Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zur Finanzierung anderer Personalf\u00fcrsorgeeinrichtungen beitragen k\u00f6nnen. Die SGK-N fordert, dass Wohlfahrtsfonds Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidit\u00e4t und Arbeitslosigkeit ausrichten d\u00fcrfen, wenn diese Situationen nicht durch die Sozialversicherungen gedeckt sind. Ausserdem sollen Wohlfahrtsfonds Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention finanzieren k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat anerkennt die wichtige soziale Rolle, die Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen spielen. Die Vorlage der SGK-N erweitert den Handlungs- und Ermessensspielraum des Stiftungsrats und entspricht einem Bed\u00fcrfnis der Stiftungen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt diese Erweiterung. Er stellt jedoch fest, dass die Vorlage der SGK-N eine erhebliche Erweiterung der zul\u00e4ssigen Zwecke eines Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen vorsieht und dass die geplanten Leistungen (zu Ausbildungszwecken, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur Gesundheitsf\u00f6rderung) deutlich \u00fcber die Definition der beruflichen Vorsorge hinausgehen. Daher unterst\u00fctzt der Bundesrat diese Aspekte der Vorlage nicht.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17.11.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage, die zur Umsetzung der <strong>Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Pr\u00e4vention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190456\"><strong>19.456</strong></a><strong>) </strong>ausgearbeitet worden war. Sie spricht sich mit 18 zu 0&nbsp;Stimmen bei 6&nbsp;Enthaltungen gegen den Antrag des Bundesrates aus, auf die Aus- und Weiterbildungsmassnahmen, die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Massnahmen zur Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention zu verzichten, und h\u00e4lt somit an ihrer Vorlage fest.&nbsp;</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 07.03.2024</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Wohlfahrtsfonds sollen mehr Handlungsspielraum erhalten</strong><br><strong>Der Nationalrat will Wohlfahrtsfonds von Unternehmen mehr Handlungsspielraum gegeben. Diese Stiftungen richten bisher vor allem Leistungen im Alter, bei Tod und Invalidit\u00e4t aus. K\u00fcnftig sollen sie Arbeitnehmenden explizit auch in Notlagen helfen k\u00f6nnen, beispielsweise bei Krankheit und Arbeitslosigkeit.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention sollen diese Fonds nach dem Willen des Nationalrats k\u00fcnftig ebenfalls unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Auch sollen sie zur Finanzierung anderer Personalf\u00fcrsorgeeinrichtungen beitragen d\u00fcrfen.</p><p class=\"Standard_d\">Einstimmig nahm der Rat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage an, welche auf eine parlamentarische Initiative von Nationalr\u00e4tin Daniela Schneeberger (FDP/BL) zur\u00fcckgeht. Sie wurde von der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ausgearbeitet. Der Entwurf zur Anpassung des Zivilgesetzbuchs geht nun in den St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Pr\u00e4zisierung n\u00f6tig</p><p class=\"Standard_d\">Laut Parlamentsunterlagen anerkennen die Aufsichts- und Steuerbeh\u00f6rden bereits heute, dass diese Fonds Leistungen erbringen, die nicht unter die enge Definition der beruflichen Vorsorge fallen. Dies etwa f\u00fcr Personen, welche sich wegen Krankheit in einer Notlage befinden.</p><p class=\"Standard_d\">Doch habe diesbez\u00fcglich ein Pr\u00e4zisionsbedarf bestanden, hiess es im Nationalrat. Und wenn die Fonds ein breiteres Wirkungsfeld erhielten, w\u00fcrden die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen entlastet.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat unterst\u00fctzt das Gesetzesprojekt teilweise. Es sei richtig, den Handlungs- und Ermessensspielraum der Stiftungsr\u00e4te zu erweitern, schrieb er. Die geplante Leistungsausweitung, etwa f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung, gehe aber \"deutlich \u00fcber die Definition der beruflichen Vorsorge hinaus.\" Diese Erweiterungen unterst\u00fctze er nicht.</p><p class=\"Standard_d\">Klar lehnte aber der Nationalrat den Antrag des Bundesrats ab, die Zahl der zul\u00e4ssigen Leistungen zu begrenzen. Auch ein Antrag von Links-Gr\u00fcn, diese neu zul\u00e4ssigen Leistungen dank einer Formulierung im Gesetz einzuschr\u00e4nken, scheiterte.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Zahl der Fonds stark gesunken</p><p class=\"Standard_d\">In der Schweiz ist die Zahl der Wohlfahrtsfonds stark gesunken. 1992 gab es noch mehr als 8000; im Jahr 2022 waren es nur noch 1310. Die SGK-N nennt als m\u00f6gliche Gr\u00fcnde die Vervielfachung der rechtlichen Vorgaben, den zunehmenden Verwaltungsaufwand und das mangelnde Verst\u00e4ndnis des Gesetzgebers f\u00fcr die Besonderheit dieser Fonds.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 29.05.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Wohlfahrtsfonds erhalten mehr Handlungsspielraum</strong><br><strong>Wohlfahrtsfonds von Unternehmen erhalten mehr Handlungsspielraum. Derartige Stiftungen k\u00f6nnen neu auch in Notlagen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit Leistungen ausrichten. Nach dem Nationalrat stimmte am Mittwoch auch der St\u00e4nderat einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung zu.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die kleine Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p class=\"Standard_d\">Historisch gesehen waren die Wohlfahrtsfonds vor allem im Bereich der beruflichen Vorsorge t\u00e4tig. Vor der Schaffung des Pensionskassen-Obligatoriums waren sie daf\u00fcr ein wichtiges Instrument, wie Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) erkl\u00e4rte. Dabei leisteten sie auch Unterst\u00fctzung im Alter, bei Tod und Invalidit\u00e4t.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der Baselbieter FDP-Nationalr\u00e4tin Daniela Schneeberger zur\u00fcck. Erarbeitet hatte sie die Sozialkommission des Nationalrats.</p><p class=\"Standard_d\">Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider machte nur in einem Punkt Vorbehalte. Dass die Fonds auch Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung oder zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanzieren k\u00f6nnten, entspreche ihrem Zweck nicht. Denn damit fl\u00f6ssen de facto Mittel an die Arbeitgeber zur\u00fcck. Dabei geht es unter anderem um den Betrieb von Krippen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Einwand des Bundesrats fand in der kleinen Kammer jedoch kein Geh\u00f6r.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>National- und St\u00e4nderat werden ersucht, Artikel\u00a089a Absatz\u00a08 ZGB unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des Zwecks und der Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in der Gesellschaft und der beruflichen Vorsorge um folgenden Punkt zu erg\u00e4nzen: Es ist sicherzustellen, dass Wohlfahrtsfonds im Rahmen ihrer Zwecksetzung auch Leistungen zur Pr\u00e4vention bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit (und nicht nur in Notlagen einzelner Destinat\u00e4re) bzw. bei Alter, Tod und Invalidit\u00e4t ausrichten k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die sozialpolitische Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen ist sp\u00e4testens seit der Revision von Artikel\u00a089a Absatz\u00a06 ZGB (in Kraft seit dem 1. April 2016) unbestritten. Wohlfahrtsfonds entlasten die staatlichen Sozialversicherungen und helfen auf freiwilliger Ebene, Not- und H\u00e4rtef\u00e4lle bei einzelnen Arbeitnehmenden, Rentnerinnen und Rentnern sowie Hinterbliebenen im Falle von Alter, Tod und Invalidit\u00e4t sowie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit zu lindern. </p><p>Der sozialen Verantwortung und der Zweckbestimmung der Wohlfahrtsfonds in einer sich wandelnden Gesellschaft wird in der Praxis noch immer zu wenig Rechnung getragen. So f\u00fchren Leistungen von Wohlfahrtsfonds zur Pr\u00e4vention von Not- oder H\u00e4rtef\u00e4llen bzw. zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit immer wieder zu Diskussionen mit den Beh\u00f6rden, obwohl solche Leistungen definitionsgem\u00e4ss per se eingeschlossen sind. Eine gesetzliche Pr\u00e4zisierung schafft gegen\u00fcber den unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen Beh\u00f6rden Klarheit.</p><p>Es geht dabei um Leistungen, zu denen der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die aber einen positiven gesellschaftlichen Nutzen haben. Beispielsweise kann damit ein Beitrag an die Reduktion der Gesundheitskosten geleistet werden. Auch allgemein geforderten Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Betreuungsressourcen) kann dabei Rechnung getragen werden. Pr\u00e4ventive, an soziale Kriterien gekoppelte Leistungen tragen dem Prinzip der Gleichbehandlung und der Angemessenheit Rechnung und sind daher im Sinne der j\u00fcngsten Gesetzgebung (Art. 89a Abs. 8 Ziff. 3 ZGB). Unter Leistungen zur Pr\u00e4vention sind soziale Massnahmen im Rahmen der konkreten Zwecksetzung des Wohlfahrtsfonds (Alter, Tod, Invalidit\u00e4t, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) f\u00fcr die Destinat\u00e4re zu verstehen, wie beispielsweise:</p><p>1. Mandatierung einer externen Anlaufstelle f\u00fcr Mitarbeiter mit finanziellen oder psychischen Problemen zur Vermeidung oder Abfederung von H\u00e4rtef\u00e4llen (niederschwelliges, anonymisiertes Angebot);</p><p>2. Unterst\u00fctzung von Massnahmen zur Integration von kranken oder invaliden Arbeitnehmern (z. B. Lohnfortzahlung \u00fcber die KTG-Versicherung hinaus zulasten des Wohlfahrtsfonds bei Aussichten auf Reintegration);</p><p>3. Finanzierung eines freiwilligen Gesundheitschecks ab einem definierten Alter;</p><p>4. Unterst\u00fctzung bei der Betreuung von Kindern oder der Pflege Angeh\u00f6riger f\u00fcr Arbeitnehmende (insbesondere bei kleinen Einkommen);</p><p>Die beantragte \u00c4nderung des ZGB f\u00fchrt nicht zu einer Beeintr\u00e4chtigung des Steuer- bzw. AHV-Substrats.</p><p>Gem\u00e4ss dem Bundesamt f\u00fcr Statistik hat die Zahl der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zwischen 2010 und 2015 um rund 20 Prozent abgenommen. Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen sind wichtig, um diesen Trend zu stoppen. Die Stiftungsr\u00e4te von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sind darauf angewiesen, dass sie im heutigen gesellschaftlichen Umfeld auch pr\u00e4ventiv und ohne b\u00fcrokratische Hindernisse ihre sozialpolitischen Aufgaben f\u00fcr ihre Belegschaft, ihre Rentnerinnen und Rentner und Hinterbliebenen im Rahmen ihres Stiftungszwecks wahrnehmen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718358092000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2836","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1744159330590)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Sozialer Schutz"}}