{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190464,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190464,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.464","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Beseitigung und Verhinderung der Inl\u00e4nderinnen- und Inl\u00e4nderdiskriminierung beim Familiennachzug","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 23.06.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Schweizer Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger sollen beim Nachzug von Familienangeh\u00f6rigen aus Drittstaates gleiche Rechte wie EU- und EFTA-B\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrgern erhalten. Nach den mehrheitlich positiven Resultaten der Vernehmlassung hat die Staatspolitische Kommission (SPK) ihren Entwurf f\u00fcr eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes zuhanden des Nationalrates verabschiedet.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Gesetzesentwurf der SPK, der auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) zur\u00fcckgeht, (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190464\">19.464</a> n Beseitigung und Verhinderung der Inl\u00e4nderinnen- und Inl\u00e4nderdiskriminierung beim Familiennachzug) verlangt, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangeh\u00f6rigen aus Drittstaaten gegen\u00fcber EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen nicht l\u00e4nger benachteiligt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Durch eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG) soll ihre rechtliche Gleichstellung gegen\u00fcber den Personen festgeschrieben werden, die ihre Angeh\u00f6rigen aus Drittstaaten nach den Regeln des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens oder des EFTA-\u00dcbereinkommens in die Schweiz nachziehen k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Nach dem geltenden Recht k\u00f6nnen Schweizerinnen und Schweizer nur ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren aus Drittstaaten nachziehen. Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung soll neu den Nachzug aller Kinder von Schweizerinnen und Schweizern und von deren Ehegatten wie auch den Nachzug eigener Verwandter und der Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie erlauben. Voraussetzung ist, dass ihnen Unterhalt gew\u00e4hrt wird, dass sie \u00fcber eine bedarfsgerechte Wohnung verf\u00fcgen und sie sich in der Schweiz integrieren.</p><p class=\"Standard_d\">Gegnerische Stimmen vertreten die Meinung, dass eine Erweiterung der Nachzugsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Familienmitglieder aus Drittstaaten das Risiko berge, dass die Zahl der Sozialhilfebeziehenden weiter ansteige. Durch die beabsichtigte Gesetzes\u00e4nderung werde zudem die verfassungsrechtliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a der Bundesverfassung) verletzt.</p><p class=\"Standard_d\">Nachdem die Kommission ihren Gesetzesentwurf am 11. Mai 2023 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, verabschiedete sie an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2023 den Berichtsentwurf zuhanden des Parlaments und unterbreitet diesen gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Beseitigung der Inl\u00e4nderdiskriminierung beim Familiennachzug</strong><br><strong>Die Gleichbehandlung beim Nachzug von ausl\u00e4ndischen Familienangeh\u00f6rigen soll verbessert werden. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile haben Angeh\u00f6rige von EU/EFTA-Staaten gewisse Vorteile gegen\u00fcber Schweizerinnen und Schweizern. Die parlamentarische Initiative 19.464 von Angelo Barrile will diese Differenz beseitigen. In seiner Stellungnahme vom 23. August 2023 beantragt der Bundesrat, auf diese Vorlage einzutreten, verlangt aber zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Eine Gleichbehandlung war bereits das Ziel der Botschaft des Bundesrates zur Schaffung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes. Demnach sollte die im Freiz\u00fcgigkeitsabkommen geltende Regelung beim Familiennachzug grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer mit ausl\u00e4ndischen Familienangeh\u00f6rigen gelten. Die heute unterschiedlichen Regelungen haben sich aus Grundsatzentscheiden des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes und des Bundesgerichts zur Personenfreiz\u00fcgigkeit ergeben.</p><p class=\"Standard_d\">Mit dem Ziel, die Gleichbehandlung beim Familiennachzug zu verbessern, hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Gesetzes\u00e4nderung ausgearbeitet. Die vorgesehenen Erleichterungen betreffen den Nachzug der Verwandten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gew\u00e4hrt wird, sowie die Verwandten in absteigender Linie von 18 bis 21 Jahren oder denen Unterhalt gew\u00e4hrt wird.</p><p class=\"Standard_d\">Neu soll in diesen F\u00e4llen nicht mehr vorausgesetzt werden, dass sie bereits im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines Staates sind, mit dem ein Freiz\u00fcgigkeitsabkommen abgeschlossen wurde. Zudem soll die bestehende Frist f\u00fcr den Nachzug aufgehoben werden. Die Pflicht zum Zusammenwohnen der Familienangeh\u00f6rigen soll durch die Voraussetzung einer bedarfsgerechten Wohnung abgel\u00f6st werden.</p><p class=\"Standard_d\">Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung soll jedoch mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbunden werden k\u00f6nnen. Auch m\u00fcssen die f\u00fcr den Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel nachgewiesen werden.</p><p class=\"Standard_d\">Mit seiner Stellungnahme beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten, vor dem Entscheid jedoch zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen zu treffen. So soll das Parlament bei der Behandlung des Gesetzesentwurfs die Frage der Verfassungsm\u00e4ssigkeit pr\u00fcfen, insbesondere die Vereinbarkeit mit Artikel 121a BV. Zudem sollen die relevanten Statistiken auch der f\u00fcr den Familiennachzug zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden ber\u00fccksichtigt werden.&nbsp;</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.06.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat schafft Inl\u00e4nderdiskriminierung beim Familiennachzug ab</strong><br><strong>Der Nationalrat hat am Montag die Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern beim Familiennachzug aus Drittstaaten gegen\u00fcber Angeh\u00f6rigen von EU/Efta-Staaten gestrichen. SVP und Mitte stellten sich gegen die Vorlage. Sie bef\u00fcrchteten eine Einwanderung in die Sozialwerke und sahen die Verfassung verletzt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage hiess der Rat mit 104 zu 86 Stimmen gut. Gegen\u00fcber EU-Efta-B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger schuf der Nationalrat indessen eine Ungleichheit im ge\u00e4nderten Gesetz: Geht es um die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr die nachgezogenen Familienangeh\u00f6rigen, k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden eine Integrationsvereinbarung verlangen.</p><p class=\"Standard_d\">Bei Familiennachz\u00fcgen von EU/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen ist gem\u00e4ss dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen von EU/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen lediglich eine Integrationsempfehlung m\u00f6glich.</p><p class=\"Standard_d\">Bedingung f\u00fcr den Familiennachzug durch Schweizerinnen und Schweizer aus Drittstaaten soll nach dem Willen des Nationalrats der dauerhafte Unterhalt der Angeh\u00f6rigen sein. Zudem muss diesen eine bedarfsgerechte Wohnung zur Verf\u00fcgung stehen. Mit 114 zu 14 Stimmen bei 69 Enthaltungen hiess der Rat die beiden von einer b\u00fcrgerlichen Kommissionsminderheit eingebrachten Punkte gut.</p><p class=\"Standard_d\">Die FDP-Fraktion drohte, die Vorlage ohne diese Pr\u00e4zisierungen abzulehnen. Weg f\u00e4llt die Bedingung, dass die Angeh\u00f6rigen vor dem Familiennachzug \u00fcber einen Aufenthaltstitel in einem EU/Efta-Staat verf\u00fcgt haben m\u00fcssen. Auch die Fristen sind gestrichen. Ebenso dahin f\u00e4llt die Bedingung einer gemeinsamen Wohnung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Verstoss gegen Zuwanderungskontrolle</p><p class=\"Standard_d\">Mitte und SVP wollten die Vorlage gar nicht erst beraten. Den Nichteintretensantrag begr\u00fcndete Piero Marchesi (Mitte/TI) mit dem Verfassungsauftrag der Zuwanderungskontrolle. SVP-Sprecher Andreas Glarner (AG) machte geltend, man berate die Vorlage im Blindflug.</p><p class=\"Standard_d\">Aufgrund fehlender Zahlen wisse niemand Bescheid \u00fcber die m\u00f6glichen Auswirkungen auf Sozialwerke und Gesundheitskosten. Seine Parteikollegin Martina Bircher (AG) vermutete, dass vor allem neu eingeb\u00fcrgerte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder von der Regelung profitieren und ihre betagten Eltern in die Schweiz nachholen.</p><p class=\"Standard_d\">Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL) sagte, es gehe um die Behebung einer vom Bundesgericht und vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte ger\u00fcgte Ungleichbehandlung. Bereits 2010 und noch einmal 2019 forderte das Bundesgericht deren Behebung.</p><p class=\"Standard_d\">Der gesetzgeberische Handlungsbedarf sei breit anerkannt. Dass die Vorlage die Zuwanderungskontrolle in der Verfassung verletzte, verneinte das Bundesamt f\u00fcr Justiz. Justizminister Beat Jans erkl\u00e4rte, einen Familiennachzug gebe es bei gew\u00e4hrleistetem Unterhalt der Angeh\u00f6rigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 10.09.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Ungleichbehandlung von Schweizern beim Familiennachzug soll bleiben</strong><br><strong>Der St\u00e4nderat will die Inl\u00e4nderdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen. Vorschl\u00e4ge des Nationalrates will er nicht diskutieren. Die Mehrheit h\u00e4lt die Auswirkungen der Vorlage f\u00fcr nicht absch\u00e4tzbar.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 27 zu 14 Stimmen und mit zwei Enthaltungen trat die kleine Kammer nicht auf die Vorlage ein. Lediglich die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Gr\u00fcnen und GLP sowie einzelne Vertreter von FDP und Mitte w\u00fcnschten die Behandlung. Die Mehrheit folgte der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), die Nichteintreten beantragt hatte.</p><p class=\"Standard_d\">Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte die Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) im Juni 2024 mit 104 zu 86 Stimmen gutgeheissen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Viele offene Fragen</p><p class=\"Standard_d\">Esther Friedli (SVP/SG) sagte namens der ablehnenden Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), es gebe viele offene Fragen. Unter anderem sei nicht ersichtlich, wie viele Menschen zus\u00e4tzlich einwandern w\u00fcrden. Auch seien zus\u00e4tzliche Kosten zu bef\u00fcrchten, weil auch \u00e4ltere und sp\u00e4ter pflegebed\u00fcrftige Menschen einwandern k\u00f6nnten.</p><p class=\"Standard_d\">Pirmin Schwander (SVP/SZ) forderte vom Bundesrat eine Gesamtschau. Es gebe wegen der wachsenden Anzahl Menschen im Land zu wenige Wohnungen, und die Vorlage versch\u00e4rfe das noch. Es d\u00fcrfte viele Gesuche geben auf Grund der Einb\u00fcrgerungszahlen, f\u00fcgte Daniel F\u00e4ssler (Mitte/AI) hinzu. Denn einb\u00fcrgern liessen sich vor allem Menschen von ausserhalb der EU und der Efta.</p><p class=\"Standard_d\">\"Wir haben es mit einer Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern zu tun\", entgegnete Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der Minderheit. Schweizerinnen und Schweizer neigten nun mal dazu, sich mit ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen zu verheiraten. Es gehe um Eltern und erwachsene Kinder, nicht um ganze Sippschaften.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Versch\u00e4rfung beim Unterhalt</p><p class=\"Standard_d\">Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sprach von einem bescheidenen Vorhaben. Diese bringe im \u00dcbrigen auch Versch\u00e4rfungen beim Unterhalt und der Integration.</p><p class=\"Standard_d\">Auch der Bundesrat h\u00e4tte auf die Vorlage eintreten wollen. Die Gesamtschau zur Migration werde der Bundesrat liefern, sp\u00e4testens im Zusammenhang mit der SVP-Initiative \"Keine 10-Millionen-Schweiz!\" und dem EU-Verhandlungspaket, versicherte Justizminister Beat Jans dem St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-j\u00e4hrigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten heute nicht gleich behandelt wie B\u00fcrger von EU- und Efta-Staaten. Mit der Vorlage soll deshalb das Ausl\u00e4ndergesetz angepasst werden.</p><p class=\"Standard_d\">Voraussetzung f\u00fcr einen Familiennachzug w\u00e4re gem\u00e4ss dem Entwurf, dass der Unterhalt gesichert und eine Wohnung verf\u00fcgbar ist. Auch k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Stellen eine Integrationsvereinbarung zur Voraussetzung f\u00fcr den Umzug in die Schweiz machen.</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.03.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Inl\u00e4nder beim Familiennachzug aus Drittstaaten weiter diskriminiert</strong><br><strong>Schweizerinnen und Schweizer bleiben beim Familiennachzug aus Drittstaaten gegen\u00fcber in der Schweiz wohnhaften EU/Efta-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrgern diskriminiert. Der Nationalrat ist nicht auf eine entsprechende Vorlage eingetreten. Damit ist das Gesch\u00e4ft vom Tisch.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat war bereits in der Herbstsession nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Nationalrat folgte ihm am Montag mit 113 zu 71 Stimmen. Die b\u00fcrgerlichen Parteien und die hauchd\u00fcnne Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) machten Bedenken wegen einer vermuteten unkontrollierten Einwanderung geltend.</p><p class=\"Standard_d\">Peter Schilliger (FDP/LU) sagte f\u00fcr die Kommission, das \"Risiko einer Mengenausweitung\" sei hoch. Piero Marchesi (SVP/TI) erkl\u00e4rte ebenfalls als Kommissionssprecher, die Vorlage widerspreche der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr die Kommissionsminderheit machte Beat Flach (GLP/AG) geltend, es gehe nicht um Einwanderung, sondern um die Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern. Aktuell g\u00e4lten f\u00fcr diese: Familiennachzug nur f\u00fcr Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Die zu erwartende Einwanderung sei vernachl\u00e4ssigbar.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Auflagen punkto Unterhaltssicherung</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat und Justizminister Beat Jans erkl\u00e4rte, die Vorlage sei mit dem Verfassungsartikel aufgrund der Masseneinwanderungsinitiative vereinbar. Zudem regle sie den Familiennachzug streng. So m\u00fcssten ein gesicherter Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung nachgewiesen werden. Die Kantone k\u00f6nnten Integrationsvereinbarungen veranlassen, um das Erlernen einen Landessprache und die Arbeitsplatzintegration zu garantieren.</p><p class=\"Standard_d\">Mit dem Entscheid des Parlaments bleibt es dabei, dass Schweizerinnen und Schweizer die Eltern oder Kinder bis 21 Jahren einer Partnerin oder eines Partners aus einem Drittland nicht zu sich holen d\u00fcrfen. F\u00fcr Kinder unter 18 Jahren gelten zudem Fristen. Diese Vorschriften gelten f\u00fcr in der Schweiz lebende Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder aus EU- oder Efta-Staaten nicht.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG) wird der aktuellen Praxis betreffend Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Familienmitglieder von Schweizerinnen und Schweizern, dem Bundesgerichtsurteil vom 29. September 2009, angepasst. Damit wird die Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern gegen\u00fcber Angeh\u00f6rigen anderer Nationalit\u00e4ten beseitigt.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 2C_196/2009 die Praxis des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs \u00fcbernommen. Das Recht zum Familiennachzug h\u00e4ngt nicht mehr von einem vorherigen rechtm\u00e4ssigen Aufenthalt in einem EU-/Efta-Mitgliedstaat ab.</p><p>Beim Erlass des AIG war es die Absicht des Gesetzgebers, die sogenannte umgekehrte Diskriminierung bzw. Inl\u00e4nderinnen- und Inl\u00e4nderdiskriminierung zu verhindern. Namentlich sollten Schweizerinnen und Schweizer und ihre ausl\u00e4ndischen Familienangeh\u00f6rigen hinsichtlich ihrer ausl\u00e4nderrechtlichen Stellung nicht schlechtergestellt sein als EU- oder Efta-B\u00fcrger und deren Angeh\u00f6rige.</p><p>Bei den Regelungen zum Familiennachzug f\u00fcgte der Gesetzgeber daher im Zuge der Beratungen mit Artikel\u00a042 Absatz\u00a02 und Artikel\u00a047 Absatz\u00a02 AIG zwei Bestimmungen ins Gesetz ein, damit Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Familienangeh\u00f6rige unter denselben Voraussetzungen nachziehen k\u00f6nnen sollten wie EU- oder Efta-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger. Abgesehen davon, dass die vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichbehandlung nicht konsequent umgesetzt wurde, bildete die Formulierung von Artikel\u00a042 Absatz\u00a02 AIG (Voraussetzung des vorg\u00e4ngigen Aufenthalts Familienangeh\u00f6riger in einem Vertragsstaat) den im Erlasszeitpunkt geltenden Rechtszustand ab, ohne f\u00fcr Entwicklungen der (dynamischen) Rechtsprechung zum Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen offen zu bleiben. Folge davon ist, dass ungleiche Rechtslagen f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer im Vergleich zu EU-/Efta-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrgern Realit\u00e4t sind, auch noch zehn Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid.</p><p>Mit dem Urteil vom 22. Januar 2010 (2C_135/2009) hat das Bundesgericht festgehalten, sachliche Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Ungleichbehandlung seien nicht ersichtlich. Unter Hinweis auf die Gewaltenteilung ist es aber vorerst dem Gesetzgeber \u00fcberlassen, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Hierbei verweist es auch auf eine parlamentarische Initiative Tsch\u00fcmperlin, die zeige, dass der Gesetzgeber das Problem bereits erkannt habe. Nachdem das Bundesgericht die Metock-Rechtsprechung \u00fcbernommen habe, m\u00fcsse der Gesetzgeber gesetzliche Anpassungen erneut pr\u00fcfen. In diesem Sinne hat das Bundesgericht einen sogenannten Appellentscheid gef\u00e4llt. Das heisst, es w\u00e4re am Gesetzgeber, die Ungleichbehandlung durch eine entsprechende Anpassung zu beheben. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Bundesgericht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a014 EMRK und den Vorrang des V\u00f6lkerrechts eine Konventionswidrigkeit selber korrigiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Barrile Angelo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742201916000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28|1236|2811","Category":"IV","Modified":"\/Date(1744159350610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1561075200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen|Menschenrechte|Migration"}}