{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190475,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190475,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.475","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Bericht der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderats vom 3. Juli 2020 </b></p><p>Analysen der Wasserqualit\u00e4t in kleinen und mittleren Fliessgew\u00e4ssern weisen f\u00fcr Pestizide oft \u00dcberschreitungen \u00f6kotoxikologischer Grenzwerte nach, die unter anderem auf deren Anwendung in der Landwirtschaft zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Diese \u00dcberschreitungen k\u00f6nnen negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und damit auf die Biodiversit\u00e4t haben. Auch die Qualit\u00e4t des Grundwassers ist beeintr\u00e4chtigt, insbesondere durch Nitrat und durch Abbauprodukte von Pestiziden. Betroffen sind vor allem die Grundwasservorkommen im intensiv landwirtschaftlich genutzten und dicht besiedelten Mittelland. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will die Kommission diese wichtigen umwelt- und landwirtschaftspolitischen Themen verbindlich adressieren. </p><p>Die vorgeschlagene Neuregelung orientiert sich inhaltlich am Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundesrates und an dessen Fahrplan zur Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die im Aktionsplan anvisierten Reduktionsziele sollen gesetzlich verankert werden, womit die Verbindlichkeit in der Umsetzung der Vorgaben deutlich erh\u00f6ht wird: Bis 2027 sollen die mit Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken f\u00fcr Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser, naturnahe Lebensr\u00e4ume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser um 50 Prozent reduziert werden - falls Risiken weiterhin nicht annehmbar bleiben, kann der Bundesrat den weiteren Absenkpfad festlegen. </p><p>Als biologisch aktive Wirkstoffe werden Pestizide nicht nur in Pflanzenschutzmitteln, sondern auch in Biozidprodukten angewendet. Dementsprechend sollen auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten verbunden sind, vermindert werden. </p><p>Um sowohl Trinkwasser als auch Grundwasser ausreichend zu sch\u00fctzen, sieht die Kommission weiter vor, dass bei Grenzwert\u00fcberschreitungen die entsprechenden Zulassungen zu \u00fcberpr\u00fcfen sind; zudem will sie die Zustr\u00f6mbereiche von Trinkwasserfassungen st\u00e4rker sch\u00fctzen. </p><p>Der Gesetzesentwurf schafft die hierf\u00fcr erforderlichen Grundlagen im Landwirtschafts- respektive im Chemikalien- und im Gew\u00e4sserschutzgesetz. Die Neuregelung schliesst s\u00e4mtliche Anwendungsbereiche ein, neben der Landwirtschaft also auch den Pestizideinsatz der \u00f6ffentlichen Hand und Privater. </p><p>Die Kommission ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage den Einsatz von Pestiziden restriktiver regeln und die beifolgenden Risiken f\u00fcr Mensch, Tier und Umwelt deutlich reduzieren zu k\u00f6nnen. Sie will damit einen Beitrag leisten f\u00fcr eine weiterhin uneingeschr\u00e4nkte Verf\u00fcgbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser sowie f\u00fcr einen besseren Schutz der Artenvielfalt in aquatischen Lebensr\u00e4umen und der Biodiversit\u00e4t als Ganzes. </p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.08.2020</b></p><p><b>Der Bundesrat will sch\u00e4dliche Einfl\u00fcsse durch Pflanzenschutzmittel weiter reduzieren </b></p><p><b>Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden soll weiter reduziert werden: Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat unter anderem mit dem \"Aktionsplan Pflanzenschutzmittel\" sowie mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Die Stossrichtung, welche die Parlamentarische Initiative \"Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren\" vorsieht, wird daher vom Bundesrat begr\u00fcsst, wie er am 19. August 2020 festhielt. </b></p><p>Die Parlamentarische Initiative \"Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren\" verlangt Massnahmen, um sch\u00e4dliche Einfl\u00fcsse auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Der Bundesrat verfolgt mit seinen bereits ergriffenen und weiteren vorgesehenen Massnahmen dasselbe Ziel. Auswirkungen des im September 2017 beschlossenen \"Aktionsplan Pflanzenschutzmittel\" sind bereits sp\u00fcrbar: die Menge der eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmittel konnte verringert werden. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sieht der Bundesrat entsprechende Massnahmen in der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Dass die landwirtschaftlichen Betriebe w\u00e4hrend der letzten Jahre ihren \u00f6kologischen Fussabdruck bereits verringern konnten, nimmt der Bundesrat positiv zur Kenntnis. </p><p>Dass auch die Parlamentarische Initiative den Schutz der Umwelt, als auch von Mensch und Tier ins Zentrum stellt, begr\u00fcsst der Bundesrat. Die formulierten Forderungen unterst\u00fctzen seine bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat steht dem vorgeschlagenen Einbezug der Branchen positiv gegen\u00fcber. So werden Organisationen in die Verantwortung genommen, um selber zus\u00e4tzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen eine Herausforderung f\u00fcr die Landwirtschaft darstellt. Nutzpflanzen m\u00fcssen vor Krankheiten und Sch\u00e4dlingen gesch\u00fctzt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gew\u00e4hrleisten. </p><p>Des Weiteren unterst\u00fctzt der Bundesrat auch die Offenlegungspflicht der Verk\u00e4ufe von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten sowie die Einf\u00fchrung eines Informationssystems zur Erfassung der Anwendung. Damit wird es k\u00fcnftig m\u00f6glich sein, auch f\u00fcr die Anwendungsbereiche ausserhalb der Landwirtschaft spezifische Risikoauswertungen zu machen. </p><p>Auch die vorgeschlagenen Anpassungen f\u00fcr die Verbesserung der Qualit\u00e4t des Grundwassers in Zusammenhang mit den Abbauprodukten der Pestizide begr\u00fcsst der Bundesrat. So soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten \u00fcberpr\u00fcft werden, wenn \u00dcberschreitungen im Rahmen der Grundwasser\u00fcberwachung festgestellt werden und wenn wiederholt und verbreitet \u00dcberschreitungen von \u00f6kotoxikologisch begr\u00fcndeten Grenzwerten in Oberfl\u00e4chengew\u00e4ssern festgestellt werden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.09.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will weniger Risiken mit Pestiziden und w\u00e4hlt eigenen Weg </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will weniger Risiken f\u00fcr das Trinkwasser wegen Pestiziden aus dem Pflanzenschutz. Die Trinkwasser-Initiative und auch die Pestizidverbots-Initiative lehnt er ab. Er hat stattdessen einen eigenen Weg mit einem Absenkpfad gew\u00e4hlt.</b></p><p>Ausgearbeitet hat den Gesetzesentwurf, der die Risiken des Einsatzes von Pestiziden reduzieren soll, die Wirtschaftskommission (WAK) des St\u00e4nderates. Formell ist dieser zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Die WAK wollte aber die Kernanliegen der Volksbegehren erf\u00fcllen.</p><p>Der St\u00e4nderat stimmte der parlamentarischen Initiative der WAK weitgehend zu; er hiess den Vorschlag mit 36 zu 3 Stimmen aus der SVP und bei 3 Enthaltungen gut. Der Gesetzesvorschlag geht nun an den Nationalrat, der \u00fcber die Initiativen bereits entschieden hat.</p><p></p><p>Risiken durch Pestizide halbieren</p><p>Kernpunkt der Vorlage ist, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken f\u00fcr Fl\u00fcsse und Seen, naturnahe Lebensr\u00e4ume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Als Referenzwert dient das Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Im Rat war dieser Vorschlag unbestritten.</p><p>Bei der Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln strich eine Minderheit um Hannes Germann (SVP/SH) die M\u00f6glichkeit einer Lenkungsabgabe f\u00fcr den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden. Die Mehrheit und der Bundesrat h\u00e4tten diese Option aufnehmen wollen, zusammen mit der M\u00f6glichkeit, Genehmigungen f\u00fcr risikoreiche Wirkstoffe bei zu starker Gef\u00e4hrdung zu widerrufen.</p><p></p><p>St\u00e4rkerer Gew\u00e4sserschutz</p><p>Weiter enth\u00e4lt die Vorlage eine Verst\u00e4rkung des Gew\u00e4sserschutzes. Entsprechend will der St\u00e4nderat das Gew\u00e4sserschutzgesetz erg\u00e4nzen. Die Zulassung einer Substanz soll auf den Pr\u00fcfstand, wenn in Gew\u00e4ssern, aus denen Trinkwasser entnommen wird, sowie in Fl\u00fcssen und Seen Grenzwerte f\u00fcr Biozide und Pflanzenschutzmittel wiederholt und verbreitet \u00fcberschritten werden.</p><p>Im Zustr\u00f6mbereich von Trinkwasserfassungen will der St\u00e4nderat nur Pflanzenschutzmittel zulassen, deren Verwendung keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten hinterlassen. Einen Minderheitsantrag, diesen Abschnitt zu streichen, lehnte er ab.</p><p>Eine emotionale Debatte entfachte sich hingegen um den Antrag der WAK zur Reduktion des Eintrags von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft. Bis 2025 sollte er um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zur\u00fcckgehen. Referenzwert w\u00e4re das Mittel der Jahre 2014 bis 2016 gewesen.</p><p></p><p>Absenkung ohne Prozents\u00e4tze</p><p>Die WAK hatte diese Bestimmung aus der Agrarpolitik 22+ des Bundesrates herausgenommen und ganz zuletzt noch in ihre Vorlage eingef\u00fcgt. Die Agrarpolitik 22+ selbst will sie sistieren - der Entscheid des St\u00e4nderates dazu steht noch aus.</p><p>Einige Ratsmitglieder kritisierten den fehlenden Zusammenhang f\u00fcr diese Bestimmung in der WAK-Vorlage. Beat Rieder (CVP/VS) sprach von einem \"Schnellschuss\", der zur Folge h\u00e4tte, dass Schweizer Bauern rund 40'000 St\u00fcck Vieh weniger halten k\u00f6nnten.</p><p>Das Problem sei da, stellte hingegen Benedikt W\u00fcrth (CVP/SG) fest und beantragte einen Absenkpfad ohne vorgeschriebene Prozents\u00e4tze. Die Rede ist von einer \"angemessenen\" Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030. Referenzwert sind die Jahre 2014 bis 2016.</p><p>Die Zahlen solle der Bundesrat festsetzen, ebenso die Methode f\u00fcr die Berechnung der Reduktionsziele. Dabei soll die Branche einbezogen werden. Diese Formulierung genehmigte der St\u00e4nderat mit Stichentscheid von Pr\u00e4sident Hans St\u00f6ckli (SP/BE).</p><p></p><p>Nein zu beiden Initiativen</p><p>Wie erwartet empfiehlt der St\u00e4nderat die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung. Zur Volksinitiative \"f\u00fcr sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen f\u00fcr den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz\" beschloss der St\u00e4nderat mit 29 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein Nein.</p><p>Die Initiative \"f\u00fcr eine Schweiz ohne synthetische Pestizide\" lehnte der St\u00e4nderat mit 28 zu 9 Stimmen und bei ebenfalls 4 Enthaltungen ab.</p><p>Auch der Bundesrat empfiehlt ein Nein zu den Initiativen. Der Nationalrat sagte zur Trinkwasser-Initiative mit 130 zu 58 Stimmen Nein und zur Pestizidverbots-Initiative mit 131 zu 54 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2020</b></p><p><b>Parlament will Pestizidrisiken f\u00fcr Wasser und Umwelt verringern </b></p><p><b>Der Nationalrat ist grunds\u00e4tzlich einverstanden damit, die Risiken f\u00fcr das Trinkwasser durch Pestizide zu verringern. Er ist oppositionslos auf einen vom St\u00e4nderat verabschiedeten Gesetzesentwurf eingetreten und in den Details bisher meist dem St\u00e4nderat gefolgt.</b></p><p>Formell ist der von der st\u00e4nder\u00e4tlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen. Der Nationalrat konnte die Vorlage am Mittwoch aus Zeitgr\u00fcnden nicht zu Ende beraten.</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) will auf der Linie des St\u00e4nderats bleiben. Die Vorlage solle nicht \u00fcberladen werden und vor der Abstimmung \u00fcber die Initiativen verabschiedet werden, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Bauernverbandspr\u00e4sident Markus Ritter (CVP/SG) nannte die Vorlage einen pragmatischen Weg.</p><p></p><p>Rot-Gr\u00fcn f\u00fcr verbindlichere Regelungen</p><p>SP, Gr\u00fcne und GLP w\u00fcnschten sich mit Minderheitsantr\u00e4gen griffigere und verbindlichere Bestimmungen. \"Es geht ums Trinkwasser\", sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). \"Wir subventionieren unsere eigene Umweltzerst\u00f6rung\", kritisierte Kathrin Bertschy (GLP/BE).</p><p>Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken f\u00fcr Fl\u00fcsse und Seen, naturnahe Lebensr\u00e4ume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gem\u00e4ss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegen\u00fcber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p>Gesenkt werden sollen auch die N\u00e4hrstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem St\u00e4nderat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor m\u00fcssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 \"angemessen reduziert\" werden.</p><p></p><p>Streichungsantrag der SVP</p><p>SP, Gr\u00fcne und GLP h\u00e4tten einen Absenkpfad f\u00fcr Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zur\u00fcckgehen, gegen\u00fcber dem Mittel der Jahre 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der St\u00e4nderat abgelehnt, gleiches tat nun auch der Nationalrat.</p><p>Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu ber\u00fccksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.</p><p>Die SVP h\u00e4tte den fraglichen Artikel streichen wollen, unterlag aber ebenfalls. Dieser sei durch ein \"Buebetrickli\" im St\u00e4nderat \u00fcberhaupt in die Vorlage geraten, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ). Die Vorlage drehe sich um Pestizide, hier aber gehe es um N\u00e4hrstoffe.</p><p></p><p>Offenlegungspflicht</p><p>Zus\u00e4tzlich aufgenommen hat der Nationalrat hingegen eine Offenlegungspflicht. Wer D\u00fcnger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Minerald\u00fcnger durch Hofd\u00fcnger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.</p><p>Die Vorlage der WAK-S beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gew\u00e4sserschutzgesetz. Die \u00c4nderungen in diesem dritten Gesetz konnte der Nationalrat am Mittwoch aus Zeitgr\u00fcnden nicht beraten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2020</b></p><p><b>Parlament will Pestizidrisiken f\u00fcr Wasser und Umwelt verringern </b></p><p><b>Das Parlament hat eine Vorlage grunds\u00e4tzlich gutgeheissen, mit der die Risiken f\u00fcr das Trinkwasser durch Pestizide verringert werden soll. Der Nationalrat hat die Vorlage der St\u00e4nderates gutgeheissen und ist in den Details fast immer der kleinen Kammer gefolgt.</b></p><p>Formell ist der von der st\u00e4nder\u00e4tlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den beiden Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.</p><p>Der Nationalrat verabschiedete die Vorlage am Donnerstag mit 122 zu 57 Stimmen der SVP und einzelner Mitglieder der Mitte-Fraktion.16 Ratsmitglieder - die meisten davon aus der Mitte- und der FDP-Fraktion - enthielten sich. Die Debatte war zeitweise emotional.</p><p>Zuletzt gaben \u00c4nderungen im Gew\u00e4sserschutzgesetz zu reden. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) h\u00e4tte bei massgeblichen Grenzwerten f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung einer Zulassung den fraglichen Wirkstoff und relevante Abbauprodukte in Betracht ziehen wollen. Im Text des St\u00e4nderates wollte sie das Wort \"relevant\" erg\u00e4nzen.</p><p></p><p>Umstrittenes Wort \"relevant\"</p><p>Marcel Dettling (SVP/SZ) warnte, dass mit der strengeren Formulierung der kleinen Kammer die Schweiz weniger Lebensmittel produzieren k\u00f6nnte. In den Augen der Mehrheit ist dem Schutz des Trinkwassers so Gen\u00fcge getan, weil Abbauprodukte, deren Auswirkungen zu wenig bekannt seien, als relevant betrachtet werden.</p><p>Eine rot-gr\u00fcne Minderheit wollte dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat folgen und setzte sich mit 103 zu 88 Stimmen durch, mit Hilfe der FDP und einzelnen Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Sei der Wirkstoff erst einmal ins Grundwasser gelangt, sei es zu sp\u00e4t, sagte Beat Jans (SP/BS) und erinnerte an den Fall Chlorothalonil. Die Bauern m\u00fcssten wissen, welche Wirkstoffe sie anwenden d\u00fcrften.</p><p>Auch einen Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), den Kantonen vorzuschreiben, bis 2035 f\u00fcr den Trinkwasserschutz Zustr\u00f6mbereiche von Grundwasserfassungen von \u00f6ffentlichem Interesse zu bezeichnen, hiess der Rat gut, mit 105 zu 89 Stimmen. Der St\u00e4nderat hatte im Herbst eine Motion mit dem selben Anliegen angenommen, \u00fcber die der Nationalrat noch zu befinden hat.</p><p></p><p>N\u00e4hrstoffverluste senken</p><p>Wesentliche Entscheide hatte die grosse Kammer bereits vergangene Woche gef\u00e4llt - und blieb weitgehend bei der Linie des St\u00e4nderates. Aus Zeitgr\u00fcnden konnte sie die Vorlage nicht zu Ende beraten. Die meisten Minderheitsantr\u00e4ge von SP, Gr\u00fcnen und GLP f\u00fcr verbindlichere und griffigere Bestimmungen drangen nicht durch.</p><p>Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken f\u00fcr Fl\u00fcsse und Seen, naturnahe Lebensr\u00e4ume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gem\u00e4ss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegen\u00fcber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p>Gesenkt werden sollen auch die N\u00e4hrstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem St\u00e4nderat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor m\u00fcssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 \"angemessen reduziert\" werden.</p><p>SP, Gr\u00fcne und GLP h\u00e4tten einen Absenkpfad f\u00fcr Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zur\u00fcckgehen, gegen\u00fcber dem Mittel von 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der St\u00e4nderat abgelehnt, gleiches tat der Nationalrat.</p><p>Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu ber\u00fccksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.</p><p></p><p>Offenlegungspflicht</p><p>Zus\u00e4tzlich aufgenommen hat die grosse Kammer aber eine Offenlegungspflicht. Wer D\u00fcnger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Minerald\u00fcnger durch Hofd\u00fcnger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.03.2021</b></p><p><b>Noch umstrittene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz </b></p><p><b>Auf die Grundz\u00fcge der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken f\u00fcr das Trinkwasser haben sich die R\u00e4te bereits geeinigt. Noch umstritten ist aber unter anderem, ob die Kantone mehr Grundwasserfassungen als heute benennen m\u00fcssen, damit diese besser gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen.</b></p><p>Der Nationalrat will den Kantonen vorschreiben, bis 2035 f\u00fcr den Trinkwasserschutz Zustr\u00f6mbereiche von Grundwasserfassungen von \u00f6ffentlichem Interesse zu bezeichnen. Die Pflicht w\u00fcrde gelten, wenn die Fassungen regionale Bedeutung haben oder in ihrer Umgebung T\u00e4tigkeiten ausgef\u00fchrt werden, die das Wasser verschmutzen k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Umstrittenes Vorgehen</p><p>Umstritten ist nicht der Vorschlag, sondern das Vorgehen - der St\u00e4nderat nahm im Herbst eine Motion mit demselben Anliegen an. Am Mittwoch wollte die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) die Passage nicht in die Vorlage aufnehmen, ohne die Kantone und betroffene Kreise angeh\u00f6rt zu haben. Auch der Bundesrat pl\u00e4diert f\u00fcr diesen Weg.</p><p>Die von Roberto Zanetti (SP/SO) angef\u00fchrte Minderheit hingegen wollte das Verfahren abk\u00fcrzen und dem Nationalrat folgen, um keine Zeit zu verlieren. Auf eine Vernehmlassung k\u00f6nne verzichtet werden, da die Interessierten sich bereits ge\u00e4ussert h\u00e4tten, sagte Zanetti im Rat. Die Minderheit unterlag aber mit 14 zu 26 Stimmen.</p><p>Nicht ganz einverstanden ist der St\u00e4nderat auch mit der Offenlegungspflicht. Wer D\u00fcnger und Futtermittel in Verkehr bringt, m\u00fcsste gem\u00e4ss einem Entscheid des Nationalrats dem Bund Daten zur Abgabe an Bauern melden. Wer meldepflichtig ist, entscheidet der Bundesrat. Das soll darauf hinwirken, dass Minerald\u00fcnger durch Hofd\u00fcnger ersetzt wird.</p><p></p><p>Umstrittene Futter-Offenlegung</p><p>Namentlich die Erfassung des Futters st\u00f6rte die kleine Kammer. Beat Rieder (CVP/VS) schlug als Kompromiss vor, beim Futter auf die Offenlegungspflicht zu verzichten. Unmut \u00fcber eine zus\u00e4tzliche administrative Belastung der Bauern \u00e4usserten auch andere Votanten.</p><p>Beim Hofd\u00fcnger gebe es das vorgesehene System bereits, entgegnete Maya Graf (Gr\u00fcne/BL). Ohne Einbezug der Futtermittel sei eine Bilanz nicht m\u00f6glich, betonte auch Bundespr\u00e4sident Guy Parmelin.</p><p>Rieders Einzelantrag obsiegte nach ausgiebiger Diskussion mit 23 zu 22 Stimmen. Einen Antrag von Werner Salzmann (SVP/BE), den Passus ganz aus der Vorlage zu streichen, lehnte der Rat aber ab.</p><p></p><p>Grundz\u00fcge stehen bereits</p><p>Die Vorlage, mit der die Risiken f\u00fcr das Trinkwasser durch Pestizide verringert werden sollen, hat in den R\u00e4ten zu teilweise emotionalen Diskussionen gef\u00fchrt. Die Grundz\u00fcge stehen aber bereits.</p><p>Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken f\u00fcr Fl\u00fcsse und Seen, naturnahe Lebensr\u00e4ume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser m\u00fcssen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, gegen\u00fcber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p>Gesenkt werden sollen auch die N\u00e4hrstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem St\u00e4nderat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor m\u00fcssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 \"angemessen reduziert\" werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2021</b></p><p><b>Noch zwei offene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz </b></p><p><b>In der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken f\u00fcr das Trinkwasser bleiben zwei Punkte umstritten. Noch nicht einig sind sich die R\u00e4te zun\u00e4chst, wie weit die Offenlegungspflicht f\u00fcr D\u00fcnger- und Futterlieferungen gehen soll. Diese soll Grundlage sein f\u00fcr die Erstellung von N\u00e4hrstoffbilanzen.</b></p><p>Der Nationalrat will eine Offenlegungspflicht f\u00fcr D\u00fcnger und f\u00fcr an Landwirtschaftsbetriebe gelieferte Futtermittel. Er hat dies am Donnerstag mit 105 zu 89 Stimmen best\u00e4tigt.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte die Futtermittel aus der Bestimmung gestrichen. Eine b\u00fcrgerliche Minderheit im Nationalrat h\u00e4tte nachziehen wollen. Ihr Sprecher Leo M\u00fcller (CVP/LU) kritisierte, dass der Passus nicht breit abgest\u00fctzt sei. Futtermittel landeten in Form von Mist auf den Feldern, entgegnete Kilian Baumann (Gr\u00fcne/BE) namens der Mehrheit.</p><p>Wer die Lieferungen deklarieren muss, entscheidet gem\u00e4ss dem Vorschlag des Nationalrates der Bundesrat. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin w\u00fcrden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.</p><p>Bestanden hat der Nationalrat auch auf der Pflicht f\u00fcr die Kantone, zus\u00e4tzliche Zustr\u00f6mbereiche f\u00fcr Grundwasserfassungen zu benennen. Er hielt auf Antrag einer Minderheit mit 102 zu 93 Stimmen an dieser zweiten Differenz fest. Der St\u00e4nderat wollte den Passus bisher nicht in der Vorlage, weil er ein Verfahren mit Vernehmlassung bevorzugt.</p><p>Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zustr\u00f6mbereiche soll eine Grundlage sein f\u00fcr einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie sie f\u00fcr Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung T\u00e4tigkeiten ausgef\u00fchrt werden, die das Wasser verschmutzen k\u00f6nnten.</p><p>Ohne zu wissen, wo gef\u00e4hrdete Gebiete l\u00e4gen, sei ein Schutz des Trinkwassers nicht m\u00f6glich, sagte Minderheiten-Sprecherin Jacqueline Badran (SP/ZH). Aus einer Vernehmlassung w\u00e4re nichts Neues zu erwarten, aber es ginge Zeit verloren, doppelte Kathrin Bertschy (GLP/BE) nach.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.03.2021</b></p><p><b>Noch zwei offene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz </b></p><p><b>In der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken f\u00fcr das Trinkwasser sind nach wie vor zwei Punkte offen. Es sind die Offenlegungspflicht f\u00fcr N\u00e4hrstofflieferungen und die Bestimmung von Zustr\u00f6mbereichen f\u00fcr mehr Grundwasserfassungen als heute.</b></p><p>Transparenz \u00fcber die Lieferungen von Futter und D\u00fcnger an Bauernbetriebe soll die Grundlage sein f\u00fcr die Erstellung von N\u00e4hrstoffbilanzen. Der St\u00e4nderat will nun - auf Antrag einer Minderheit - D\u00fcnger und Kraftfutter erfassen. Der Nationalrat hingegen will neben D\u00fcnger alles Futter einbeziehen.</p><p></p><p>Streit um Futter-Erfassung</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) h\u00e4tte dem Nationalrat folgen wollen, unterlag am Dienstag aber mit 21 gegen 23 Stimmen. Sie war der Ansicht, dass die Emissionen im Zusammenhang mit Tieren erfasst werden m\u00fcssten, damit die Bestimmung glaubw\u00fcrdig sei.</p><p>Wer die Lieferungen melden muss, soll gem\u00e4ss Gesetzesentwurf der Bundesrat entscheiden. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin w\u00fcrden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.</p><p>Bei seiner Version geblieben ist der St\u00e4nderat beim zweiten strittigen Punkt, der Pflicht f\u00fcr die Kantone, zus\u00e4tzliche Zustr\u00f6mbereiche f\u00fcr Grundwasserfassungen zu benennen. Mit dem Anliegen ist er zwar einverstanden.</p><p>Er will es aber nicht ohne Vernehmlassung in die zur Diskussion stehende Vorlage aufnehmen. Auch der Bundesrat unterst\u00fctzt den Weg \u00fcber eine Vernehmlassung.</p><p></p><p>Umstrittene Zustr\u00f6mbereiche</p><p>Eine rot-gr\u00fcne Minderheit h\u00e4tte die fraglichen Bestimmungen beibehalten und sich dem Nationalrat anschliessen wollen. Damit k\u00f6nne Zeit gewonnen werden, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) dazu. Sie unterlag mit 26 zu 16 Stimmen.</p><p>Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zustr\u00f6mbereiche soll eine Grundlage sein f\u00fcr einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie f\u00fcr Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung T\u00e4tigkeiten ausgef\u00fchrt werden, die das Wasser verschmutzen k\u00f6nnten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2021</b></p><p><b>Ein offener Punkt beim Gesetz f\u00fcr weniger Risiken durch Pestizide </b></p><p><b>Das Parlament will mit dem Einsatz von Pestiziden verbundene Risiken mit neuen Vorschriften vermindern. Drei Monate vor der Abstimmung \u00fcber die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative bleibt immer noch eine Differenz zwischen den R\u00e4ten.</b></p><p>Der Nationalrat r\u00e4umte am Dienstag nur eine von zwei offenen Differenzen aus. Bei der Offenlegungspflicht f\u00fcr N\u00e4hrstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe schwenkte er auf den Kompromissvorschlag des St\u00e4nderates um. W\u00e4hrend der Nationalrat zun\u00e4chst Futtermittel und D\u00fcnger erfassen wollte, wollte sich der St\u00e4nderat auf D\u00fcnger und sp\u00e4ter auf D\u00fcnger und Kraftfutter beschr\u00e4nken.</p><p>Letztere Bestimmung wurde nun auch - \u00e4usserst knapp mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten - vom Nationalrat \u00fcbernommen - mit 98 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung. Antr\u00e4ge, die auf der Variante des Nationalrats beharren wollten oder den Passus ganz aus dem Gesetz streichen wollten, scheiterten. Auch der Bundesrat h\u00e4tte lieber die Variante des Nationalrats gehabt, wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat betonte.</p><p></p><p>SDA-Meldung, 18.03.2021</p><p><b>R\u00e4te bereinigen Gesetz f\u00fcr weniger Risiken durch Pestizide </b></p><p><b>Das Parlament will mit dem Einsatz von Pestiziden verbundene Risiken mit neuen Vorschriften vermindern. Drei Monate vor der Abstimmung \u00fcber die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative haben die R\u00e4te ihre Vorlage bereinigt, mit einem Vorschlag der Einigungskonferenz.</b></p><p>Diese hatte beim letzten umstrittenen Punkt die Version des St\u00e4nderats beantragt. Demnach enth\u00e4lt die Vorlage keine Verpflichtung f\u00fcr die Kantone, bis 2035 zus\u00e4tzliche Zustr\u00f6mbereiche von Grundwasserfassungen zu bezeichnen.</p><p></p><p>Vernehmlassung zu zus\u00e4tzlichen Wasserfassungen</p><p>In der Sache waren sich die Kammern zwar einig: Zus\u00e4tzliche Zustr\u00f6mbereiche sollen f\u00fcr den besseren Schutz des Grundwassers ausgeschieden werden. Ziel ist es, dass einsickernde Stoffe weniger Grundwasser und damit weniger Trinkwasser belasten.</p><p>Umstritten war aber das Vorgehen. Der Nationalrat wollte, um keine Zeit zu verlieren, diese Bestimmung gleich in die Vorlage aufnehmen. Der St\u00e4nderat w\u00fcnschte ein separates Verfahren mit einer Vernehmlassung und wollte deshalb die Bestimmung nicht in der Vorlage haben. Dies beantragte nun auch die Einigungskonferenz.</p><p>Der Nationalrat hiess deren Antrag schliesslich mit 179 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Der Entscheid im St\u00e4nderat fiel mit 38 zu 3 Stimmen.</p><p></p><p>Munition f\u00fcr den Abstimmungskampf</p><p>Formell ist die Vorlage zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative, \u00fcber die am 13. Juni abgestimmt wird. Die Bestimmungen, die in beiden R\u00e4ten zuweilen emotional diskutiert wurden, sollen den zwei Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.</p><p>Vorgeschrieben wird neu, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken f\u00fcr Fl\u00fcsse und Seen, naturnahe Lebensr\u00e4ume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser reduziert werden sollen - gem\u00e4ss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent, dies gegen\u00fcber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p></p><p>Ohne Zielwerte</p><p>Gesenkt werden sollen zudem die N\u00e4hrstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele enth\u00e4lt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem St\u00e4nderat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor m\u00fcssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 \"angemessen reduziert\" werden.</p><p>SP, Gr\u00fcne und GLP h\u00e4tten einen Absenkpfad f\u00fcr Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt, unterlagen aber in beiden R\u00e4ten. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zur\u00fcckgehen, gegen\u00fcber dem Mittel von 2014 bis 2016.</p><p>Weiter enth\u00e4lt die Vorlage eine Offenlegungspflicht f\u00fcr N\u00e4hrstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe. Erfasst werden dabei D\u00fcnger Kraftfutter beschr\u00e4nken. So legten es die R\u00e4te in mehreren Beratungsrunden und zuletzt mit Stichentscheid von Nationalratspr\u00e4sident Andreas Aebi (SVP/BE) fest.</p><p>Ausgearbeitet hat das Gesetz \u00fcber die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden die Wirtschaftskommission des St\u00e4nderats (WAK-S). Die Vorlage beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gew\u00e4sserschutzgesetz.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 15.11.2022</b></p><p>Die Kommission hat vier Motionen zum Thema Versorgungssicherheit in der Landwirtschaft beraten, die der St\u00e4nderat in der Herbstsession 2022 angenommen hatte. Die Motion Salzmann (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223606\">22.3606</a>) verlangt vom Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und wird mit 14 zu 11 Stimmen zur Ablehnung beantragt, da der Nationalrat in der Herbstsession bereits eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223576\">22.3576</a>) abgelehnt hatte. </p><p>Die Motion Gapany (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223795\">22.3795</a>) wie auch die \u00e4hnlich lautenden Motionen Chiesa (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223567\">22.3567</a>) und Rieder (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223610\">22.3610</a>) wollen hingegen Beschl\u00fcsse zu N\u00e4hrstoffverlusten und Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen aus dem Verordnungspaket der parlamentarischen Initiative \"Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren\" (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190475\">19.475</a>) aufschieben oder aufheben. Die Motion Chiesa findet mit ihrer Forderung, die Einf\u00fchrung eines Anteils von 3,5 Prozent an Biodiversit\u00e4tsfl\u00e4chen auf offenen Ackerfl\u00e4chen zu verschieben, keine Mehrheit (11 Ja zu 14 Nein). Die Motion Rieder, die einen g\u00e4nzlichen Verzicht auf besagte 3,5 Prozent verlangt, beantragt die WAK-N hingegen zur Annahme (13 Ja zu 12 Nein). Eine Mehrheit der Kommission bef\u00fcrwortet zwar Biodiversit\u00e4t, findet aber, dass diese angesichts der aktuellen globalen Ern\u00e4hrungslage nicht zulasten ertragreicher Ackerfl\u00e4chen gef\u00f6rdert werden soll. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass ein Anteil von 3,5 Prozent Biodiversit\u00e4tsfl\u00e4che vertretbar sei, da die Schweiz bis anhin keine Versorgungsengp\u00e4sse erlebt habe und die Versorgungssicherheit nicht mit dem Selbstversorgungsgrad gleichzusetzen sei. Auch die Motion Gapany beantragt die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen zur Annahme. F\u00fcr die Kommissionsmehrheit ist eine Reduktion der N\u00e4hrstoffverluste beim Stickstoff um 20 Prozent bis 2030 nicht umsetzbar, was auch aus der Vernehmlassung so hervorgegangen sei. Eine Minderheit will jedoch an den 20 Prozent festhalten, da man ansonsten die in den \"Umweltziele Landwirtschaft\" anvisierte Reduktion um 30 Prozent noch deutlicher verpassen werde.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 31.01.2023</b></p><p>Der Kommission lagen noch rund f\u00fcnfzehn Antr\u00e4ge vor, die Beschl\u00fcsse des St\u00e4nderats anzupassen oder zu erg\u00e4nzen. Sie fanden nicht zuletzt vor dem Hintergrund des von der Kommission angestrebten etappenweisen Vorgehens f\u00fcr die Weiterentwicklung der Agrarpolitik keine Mehrheit. Die WAK-N sprach sich daher mit klarem Mehr dagegen aus, die Ausrichtung der Verk\u00e4sungszulage (Art. 38) oder von Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen (Art. 72) an strengere Bedingungen zu kn\u00fcpfen oder Marktentlastungsmassnahmen f\u00fcr Fleisch (Art. 50) oder Eier (Art. 52) ganz aufzuheben. Aus Sicht einer Minderheit verzerren diese Instrumente den Wettbewerb und sind biodiversit\u00e4tssch\u00e4digend. Die Mehrheit will weitere \u00d6kologisierungsmassnahmen jedoch nicht im Rahmen der aktuellen Reform diskutieren. Zuerst soll die Wirkung der sich in Umsetzung befindlichen parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190475\">19.475</a> \u00fcberpr\u00fcft werden. In diesem Sinn lehnt es die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen ebenfalls ab, \u00fcber die Beschl\u00fcsse des St\u00e4nderats hinausgehende Anpassungen am System der Direktzahlungen vorzusehen und z.B. den \u00f6kologischen Leistungsnachweis (Art. 70a Abs. 2) oder die Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge (Art. 72) anzupassen. </p><p></p><p><b>Ausk\u00fcnfte</b></p><p>Katrin Marti, Kommissionssekret\u00e4rin, </p><p>058 322 94 72,</p><p><a href=\"mailto:wak.cer@parl.admin.ch\">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak\">Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die WAK des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es soll ein Absenkpfad mit Zielwerten f\u00fcr das Risiko beim Einsatz von Pestiziden gesetzlich verankert werden. 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