{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191013,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20191013,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.1013","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Rechtsextreme Terror- und Prepper-Netzwerke in Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz. Fragen zum Hannibal-/Uniter-Komplex","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mehrere Medien haben \u00fcber rechtsextreme Prepper-Netzwerke in Deutschland, \u00d6sterreich und Verbindungen in die Schweiz berichtet. Es geht dabei um die reale Bedrohung der Schweiz durch rechtsextreme Netzwerke mit Terrorabsichten. Der Bundesrat wird deshalb um Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Seit wann ist dem NDB resp. dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS) das Prepper-Netzwerk mit Verbindungen in die Schweiz bekannt? Ist der NDB resp. das VBS im Bilde \u00fcber die Existenz des Vereins Uniter, der Verbindungen in dieses Netzwerk hat?</p><p>2. Laufen derzeit in Bezug auf </p><p>a. das Prepper-Netzwerk oder</p><p>b. den Verein Uniter Abkl\u00e4rungen resp. Ermittlungen seitens NDB oder Bundesanwaltschaft?</p><p>3. Ist dem VBS bekannt, wie viele Schweizer Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger sich in paramilit\u00e4rischen Organisationen vernetzt haben? Wenn ja, wie viele?</p><p>4. Aus dem Umfeld dieser Chats stammen gem\u00e4ss Medienberichten auch zwei M\u00e4nner aus Norddeutschland, denen die deutsche Generalbundesanwaltschaft vorwirft, sie h\u00e4tten geplant, Politikerinnen oder Politiker und Aktivistinnen oder Aktivisten aus dem linken Spektrum zu t\u00f6ten: Ist dem VBS die genannte Todesliste bekannt? Befinden sich Schweizer Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger auf der kolportierten Todesliste des Netzwerkes? Wie viele? Wurden diese Personen dar\u00fcber informiert? Welche Schutzmassnahmen wurden getroffen?</p><p>5. Gibt es konkrete Zusammenarbeit von Schweizer Sicherheitsbeh\u00f6rden mit Partnerdiensten im Ausland in Bezug auf den vorliegenden Themenkomplex? Wie ist der Erkenntnisstand?</p><p>6. Deutsche Ermittler haben Hinweise auf eine spezifische Schweizer Chatgruppe des Netzwerkes zum \"Tag X\". Hat das VBS Informationen zu dieser Chatgruppe? Wenn ja, wie viele Personen aus der Schweiz waren in dieser Gruppe vertreten? Gibt es Ermittlungen gegen diese Personen?</p><p>7. Ist ihm oder den Beh\u00f6rden die Person Andre S. (hannibal) bekannt? War diese Person in den letzten Jahren in der Schweiz?</p><p>8. In Deutschland gibt es Hinweise darauf, dass in angelegten Waffendepots unter anderem auch Waffen aus dem Bestand des Bundes sowie der Polizei zu finden sind. Gibt es Hinweise darauf, dass in den Waffendepots auch Waffen der Schweizer Armee oder Polizei vorhanden w\u00e4ren?</p><p>9. Sind in den letzten Jahren Angeh\u00f6rige der Armee oder der Polizei in der Schweiz wegen rechtsextremer Gesinnung aufgefallen? Wenn ja, wie viele? Werden diese Vorf\u00e4lle systematisch erfasst? Welche Massnahmen wurden ergriffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Allgemein muss darauf hingewiesen werden, dass weder der Bundesrat noch der NDB sich zu Einzelf\u00e4llen \u00e4ussern. Die unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeiten (AB-ND) sowie die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation (GPDel) haben Zugang zu allen Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des NDB.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich des Ph\u00e4nomens des Prepper-Netzwerks und des Vereins Uniter in Deutschland und ihrer m\u00f6glichen Verbindungen oder Kontakte in der Schweiz seit L\u00e4ngerem bewusst.</p><p>2./4.5./7.8. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist berechtigt, sich mit dieser Art von Ph\u00e4nomen zu befassen, wenn Verbindungen zu seinen Aufgaben gem\u00e4ss Artikel\u00a06 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) bestehen. In diesem Rahmen finden regelm\u00e4ssig Kontakte mit ausl\u00e4ndischen Partnerdiensten statt.</p><p>Gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten werden als Bestrebungen von Organisationen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten ver\u00fcben, f\u00f6rdern oder bef\u00fcrworten, definiert (Art. 19 Abs. 2 Bst. e NDG).</p><p>Terroristische Aktivit\u00e4ten werden als Bestrebungen zur Beeinflussung oder Ver\u00e4nderung der staatlichen Ordnung, die durch Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder beg\u00fcnstigt werden sollen, definiert (Art. 19 Abs. 2 Bst. a NDG).</p><p>Der NDB befasst sich mit Organisationen und Bewegungen, die diese gesetzlichen Grundlagen erf\u00fcllen, und arbeitet mit ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden zusammen. Die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen \u00fcber die politische Bet\u00e4tigung und \u00fcber die Aus\u00fcbung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit ist aber in der Schweiz untersagt (Art. 5 Abs. 5 NDG).</p><p>3. Das Nachrichtendienstgesetz enth\u00e4lt Definitionen von terroristischen und gewaltt\u00e4tig-extremistischen Aktivit\u00e4ten, die damit auch auf entsprechende Organisationen \u00fcbertragbar sind und Datenbearbeitungen und Informationsbeschaffungsmassnahmen \u00fcber deren Mitglieder rechtfertigen. Der Begriff \"paramilit\u00e4rische Organisationen\" ist hingegen rechtlich nicht definiert, was Angaben zu Mitgliedszahlen verunm\u00f6glicht.</p><p>6. Der Bundesrat kann sich nicht zur konkreten Aufgabenerf\u00fcllung von Staatsanwaltschaften \u00e4ussern. Es liegt in deren Zust\u00e4ndigkeit, jeweils zu beurteilen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine Strafverfolgung erf\u00fcllt sind.</p><p>9. Bundesbeh\u00f6rden erfassen keine Personendaten aufgrund einer extremistischen Gesinnung. F\u00fcr eine nachrichtendienstliche Bearbeitung sind ausschliesslich gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten massgeblich.</p><p>Jedes Jahr werden bei der Fachstelle Extremismus in der Armee Armeeangeh\u00f6rige infolge Verdachts auf rechtsextremistischen Hintergrund gemeldet. Im Zeitraum von 2014 bis 2018 erhielt die Fachstelle zwischen 16 und 25 Meldungen oder Fragen pro Jahr im Zusammenhang mit Rechtsextremismus. Die Meldungen werden systematisch einem standardisierten Kontrollverfahren unterzogen. Wenn die gesetzlichen Grundlagen gegeben sind, ergreift die Armee Massnahmen, insbesondere die Einleitung einer Personensicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, die Suspension der Einberufung oder die vorsorgliche Abnahme der Waffe.</p><p>Die Polizeihoheit liegt grunds\u00e4tzlich bei den Kantonen. 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