{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20191024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20191024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.1024","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Neues Bundesgesetz \u00fcber die Wehrpflichtersatzabgabe. Diskriminierung von jungen M\u00e4nnern, die sich einb\u00fcrgern liessen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das neue Bundesgesetz \u00fcber die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) sieht vor, dass f\u00fcr Personen, die weder in einer Formation der Armee eingeteilt noch der Zivildienstpflicht unterstellt sind, die Ersatzpflicht bis zum Ende des Jahres dauert, in dem sie das 37. Altersjahr vollenden, wenn sie nicht elf Ersatzabgaben bezahlt haben. Das alte Gesetz hingegen sah eine Altersgrenze von 30 Jahren vor, und zwar unabh\u00e4ngig davon, wie viele Ersatzabgaben bezahlt wurden.</p><p>Geb\u00fcrtige Schweizer, die weder in einer Formation der Armee eingeteilt noch der Zivildienst- oder der Zivilschutzpflicht unterstellt sind, unterliegen zwangsl\u00e4ufig w\u00e4hrend elf Jahren der Ersatzpflicht, dies ab einem Alter von 19 Jahren oder ab der Rekrutierung, falls diese sp\u00e4ter stattfindet (sp\u00e4testens mit 24 Jahren).</p><p>Lassen sich jedoch junge M\u00e4nner ausl\u00e4ndischer Nationalit\u00e4t im Alter von 26 Jahren oder sp\u00e4ter einb\u00fcrgern, so sind sie bis zum vollendeten 37. Altersjahr ersatzpflichtig. Die M\u00f6glichkeit, Milit\u00e4rdienst zu leisten, haben sie nicht, da die Rekrutierung nach Artikel\u00a09 des Milit\u00e4rgesetzes zwingend bis Ende des Jahres, in dem das 24. Altersjahr vollendet wird, stattgefunden haben muss. </p><p>Da die Abgabe einem Prozentsatz des Einkommens entspricht, ist es offensichtlich, dass elf Jahre Ersatzpflicht zwischen 19 und 30 Jahren f\u00fcr die ersatzpflichtige Person viel geringere finanzielle Auswirkungen haben als elf Jahre Ersatzpflicht zwischen 26 und 37 Jahren. In dieser Zeit sind die Menschen \u00fcblicherweise nicht mehr in Ausbildung und verf\u00fcgen damit \u00fcber h\u00f6here Einkommen.</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat diese willk\u00fcrliche und diskriminierende Behandlung junger M\u00e4nner, die die Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft erworben haben und danach grosse finanzielle Nachteile erleiden, ohne dass sie eine Alternative h\u00e4tten? Wird die Reform nicht zu einem Hemmschuh f\u00fcr junge M\u00e4nner, die sich im Alter um die 30 herum einb\u00fcrgern lassen m\u00f6chten?</p><p>W\u00e4re es nach Ansicht des Bundesrates eine gangbare L\u00f6sung, das H\u00f6chstalter f\u00fcr die Rekrutierung anzuheben, um die diskriminierenden Auswirkungen des neuen WPEG abzuschw\u00e4chen? So h\u00e4tten die eingeb\u00fcrgerten Personen die Wahl zwischen dem Milit\u00e4rdienst und der Bezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Personen, die sich im Alter von rund 30 Jahren einb\u00fcrgern lassen, werden mit dem teilrevidierten Bundesgesetz \u00fcber die Wehrpflichtersatzabgabe weder diskriminiert noch willk\u00fcrlich behandelt. Obgleich eingeb\u00fcrgerte Schweizer durchschnittlich \u00e4lter sind als geb\u00fcrtige Schweizer, wenn sie Ersatzabgaben zahlen, werden sie gem\u00e4ss ihrer wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit mit der Abgabe belastet. Dieses verfassungsm\u00e4ssige Prinzip gilt auch im Ersatzabgaberecht. Geb\u00fcrtige Schweizer, die ihren Milit\u00e4r- oder Zivildienst nicht leisten und zwischen 26 und 36 Jahre alt sind, haben in der Regel eine vergleichbare finanzielle Belastung zu tragen, wenn sie beispielsweise die Abschlussersatzabgabe bezahlen m\u00fcssen, weil sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erf\u00fcllt haben. </p><p>In der Vergangenheit wurden Personen, die bei ihrer Einb\u00fcrgerung schon \u00fcber 26 Jahre alt waren, nicht mehr f\u00fcr den Milit\u00e4rdienst aufgeboten. Sie hatten stattdessen die Ersatzabgabe zu bezahlen. Mit der Revision der Verordnung \u00fcber die Milit\u00e4rdienstpflicht (Art. 12 Abs. 2 bzw. Art. 56 Abs. 2 VMDP) per 1. Januar 2019 ist es nun aber auf Gesuch hin m\u00f6glich, die Rekrutierung und somit auch die Rekrutenschule noch nach dem 24. Altersjahr zu absolvieren. Voraussetzung zur Bewilligung des Gesuches ist aber, dass s\u00e4mtliche zu leistenden Dienste noch erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. Die Milit\u00e4rdienstpflicht beinhaltet eine Rekrutenschule und sechs Wiederholungskurse. Das Milit\u00e4rgesetz bestimmt die Altersgrenzen nicht absolut, sondern sieht einzig vor, dass die Dienstleistenden ihre sechs Wiederholungskurse innerhalb von 12 Jahren nach Abschluss der Rekrutenschule leisten. Im Extremfall k\u00f6nnte daher ein neu eingeb\u00fcrgerter Schweizer mit 30 Jahren die Rekrutenschule machen und mit 36 Jahren seinen letzten Wiederholungskurs leisten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1565740800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|2446|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803942337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Steuer|Migration"}}