{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3023","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Individuelle Pr\u00e4mienverbilligung. Bundesgerichtsurteil gibt den Weg vor","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgericht hat k\u00fcrzlich eine Beschwerde gegen die Praxis des Kantons Luzern bei der individuellen Pr\u00e4mienverbilligung f\u00fcr Familien mit Kindern gutgeheissen (Urteil 8C_228/2018). In seinen Erw\u00e4gungen erinnert das Bundesgericht an Artikel\u00a065 Absatz\u00a01bis des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, der f\u00fcr untere und mittlere Einkommen eine Verbilligung der Pr\u00e4mien von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent und - seit Anfang Jahr - der Pr\u00e4mien von Kindern um mindestens 80 Prozent vorsieht. Nach der Definition des Bundesgerichtes geh\u00f6ren Personen, die \u00fcber ein Einkommen verf\u00fcgen, das zwischen 70 Prozent und 150 Prozent des Medianeinkommens des Kantons liegt, zum Mittelstand. Mit dem Urteil des Bundesgerichtes wurde der Kanton Luzern dazu verpflichtet, die Einkommensgrenze zu erh\u00f6hen, damit ein Teil des Mittelstands wieder Anspruch auf Beitr\u00e4ge hat. Dieses Urteil ist f\u00fcr die ganze Schweiz von Bedeutung. Das j\u00fcngste Monitoring des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit liefert eine Bestandesaufnahme zu den individuellen Pr\u00e4mienverbilligungen f\u00fcr den Mittelstand. Es zeigt sich, dass mindestens acht Kantone keinerlei Beitr\u00e4ge f\u00fcr mittlere Einkommen vorsehen. Wir bitten deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat das Urteil des Bundesgerichtes ein?</p><p>2. Welche anderen Kantone - abgesehen von den Kantonen, die bereits eine Anpassung ihres Pr\u00e4mienverbilligungssystems angek\u00fcndigt haben - sind nach Ansicht des Bundesrates von diesem Bundesgerichtsurteil betroffen? Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um dem Urteil des Bundesgerichtes Nachachtung zu verschaffen? </p><p>3. Wie viele Personen k\u00f6nnten zus\u00e4tzlich Beitr\u00e4ge erhalten, wenn das Bundesgerichtsurteil gesamtschweizerisch umgesetzt wird, und wie viele zus\u00e4tzliche Mittel m\u00fcssten daf\u00fcr vorgesehen werden?</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 16.3648 erkl\u00e4rt, dass f\u00fcr ihn \"eine \u00fcber die Jahre gr\u00f6sser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil\" zur Finanzierung der Pr\u00e4mienverbilligung nicht w\u00fcnschbar sei. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage heute?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage der anderen Bev\u00f6lkerungsgruppen, die auch zum Mittelstand gem\u00e4ss der Definition des Bundesgerichtes geh\u00f6ren (z. B. die Rentnerinnen und Rentner)?</p><p>6. Wie beurteilt er den Zugang zur Grundversorgung angesichts der K\u00fcrzungen beim Budget f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung und der absehbaren Erh\u00f6hung der Franchise? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Zugang f\u00fcr alle sicherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) verpflichtet die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Pr\u00e4mienverbilligungen zu gew\u00e4hren. Die Pr\u00e4mien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung m\u00fcssen sie f\u00fcr untere und mittlere Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen (Art. 65 Abs. 1 und 1bis KVG). Ab 2021 m\u00fcssen die Kantone die Pr\u00e4mien dieser Kinder um mindestens 80 Prozent verbilligen. Dabei bezeichnen grunds\u00e4tzlich die Kantone die \"bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse\" und die \"unteren und mittleren Einkommen\".</p><p>1. Der Bundesrat hat den erw\u00e4hnten Bundesgerichtsentscheid mit Interesse zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Gewaltentrennung steht es ihm nicht zu, ihn zu beurteilen.</p><p>2. Das Bundesgericht hat in diesem Entscheid erkl\u00e4rt, es sei nicht zu beanstanden, dass das Kantonsgericht Luzern Haushalte mit einem \u00c4quivalenzeinkommen zwischen 70 und 150 Prozent des Medians als Haushalte des Mittelstandes und Haushalte mit einem \u00c4quivalenzeinkommen zwischen 70 und 100 Prozent des Medians als Haushalte des unteren Mittelstandes bezeichnet. Diese seien im Fokus des Bundesgesetzgebers gestanden. Es entspreche jedoch nicht Sinn und Geist von Artikel\u00a065 Absatz\u00a01bis KVG, dass nur ein kleiner Teil des Spektrums des mittleren Einkommens in den Genuss von Pr\u00e4mienverbilligungen komme, da gerade auch f\u00fcr mittlere Einkommen bei Kindern und Jugendlichen in Ausbildung eine echte Entlastung geschaffen werden sollte. Deshalb verstosse die entsprechende Bestimmung der Pr\u00e4mienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern gegen Artikel\u00a065 Absatz\u00a01bis KVG. Das Bundesgericht hat indes kein Einkommen festgelegt, bis zu welchem die Pr\u00e4mien verbilligt werden m\u00fcssen.</p><p>Gest\u00fctzt auf diesen Bundesgerichtsentscheid hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Einkommensgrenzwerte f\u00fcr die Anwendung von Artikel\u00a065 Absatz\u00a01bis KVG neu festgelegt. </p><p>Die Kantone setzen Artikel\u00a065 Absatz\u00a01bis KVG unterschiedlich um. Die Auswertungen im Monitoring 2017 zur Wirksamkeit der Pr\u00e4mienverbilligung des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit k\u00f6nnen nicht verwendet werden, um Aussagen zu den Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheides auf andere Kantone zu machen. Denn das Bundesgericht stellt auf kantonale Einkommensdaten ab, w\u00e4hrend das Monitoring Bundessteuerdaten verwendet. Im Monitoring werden die kantonalen Schwellen, bei denen die untersuchten Modellhaushalte Pr\u00e4mienverbilligung erhalten, mit der schweizerischen Einkommensverteilung verglichen. Vom Bundesgerichtsentscheid betroffen sind diejenigen Kantone, bei denen die Schwelle so festgelegt ist, dass nicht auch f\u00fcr mittlere Einkommen bei Kindern und Jugendlichen in Ausbildung eine echte Entlastung geschaffen wird. Aufgrund der obenstehenden Ausf\u00fchrungen kann der Bundesrat indes nicht beurteilen, welche Kantone genau vom Bundesgerichtsentscheid betroffen sind. Er geht davon aus, dass die Kantone diesen Entscheid kennen und, wenn n\u00f6tig, ihre Bestimmungen entsprechend \u00e4ndern werden. Er sieht keine Massnahmen vor.</p><p>3. Der Bundesrat verf\u00fcgt nicht \u00fcber die notwendigen Angaben und Daten, um diese Frage zu beantworten.</p><p>4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion 16.3648, \"Stopp der Pr\u00e4mienexplosion\", erkl\u00e4rt hat, ist f\u00fcr ihn eine \u00fcber die Jahre gr\u00f6sser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, nicht w\u00fcnschbar. Im Jahr 2017 betrug der Kantonsanteil 41,7 Prozent. Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde ein etwa je h\u00e4lftiger Beitrag von Bund und Kantonen angestrebt.</p><p>5. Das KVG verpflichtet die Kantone, f\u00fcr untere und mittlere Einkommen die Pr\u00e4mien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. F\u00fcr die anderen Bev\u00f6lkerungsgruppen sind sie nur verpflichtet, die Pr\u00e4mien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen zu verbilligen. </p><p>6. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bev\u00f6lkerung aufgrund der obligatorischen Krankenpflegeversicherung grunds\u00e4tzlich Zugang zur medizinischen Versorgung hat. Er pr\u00fcft und ergreift Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen, um Effizienzreserven abzusch\u00f6pfen und so den Anstieg der Pr\u00e4mien zu bremsen. So hat er bereits im letzten Herbst die Kantone, Parteien und interessierten Kreise eingeladen, sich zu einem ersten Paket an Massnahmen vernehmen zu lassen. Er plant, ein zweites Paket mit Massnahmen zur D\u00e4mpfung des Kostenanstiegs voraussichtlich Ende Jahr in die Vernehmlassung zu schicken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105787467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1551830400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}