{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193026,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193026,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3026","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat, keine Vertr\u00e4ge mit der EU abzuschliessen, welche die Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz einschr\u00e4nken oder die EU-Rechts\u00fcbernahme vorsehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Motion 13.4117, \"Strategische Positionen zum Verh\u00e4ltnis der Schweiz zur Europ\u00e4ischen Union\", wurde der Bundesrat beauftragt, folgende von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates am 22. Oktober 2013 gefassten Beschl\u00fcsse der EU aktiv mitzuteilen und konsequent gegen\u00fcber der EU zu vertreten:</p><p>1. Der EU ist unmissverst\u00e4ndlich darzulegen, dass die Schweiz ein von der EU unabh\u00e4ngiger Staat ist. Die Schweiz will der EU weder auf direktem noch auf indirektem Weg beitreten (mit 14 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen so beschlossen).</p><p>2. Die Schweiz unterh\u00e4lt mit der EU Beziehungen auf vertraglicher Ebene, insbesondere, um den gegenseitigen Marktzutritt zu erleichtern. Aber die Schweiz ist nicht Mitglied des europ\u00e4ischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden (mit 13 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen so beschlossen).</p><p>3. Die Schweiz schliesst keine Vertr\u00e4ge ab, welche ihre Souver\u00e4nit\u00e4t generell rechtlich oder faktisch einschr\u00e4nken. Insbesondere kann und wird sich die Schweiz nicht verpflichten, das zuk\u00fcnftige EU-Recht in heutigen oder in k\u00fcnftigen bilateralen Vertr\u00e4gen automatisch zu \u00fcbernehmen und sich der Gerichtsbarkeit der EU oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums zu unterstellen (ebenfalls mit 13 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen so beschlossen).</p><p>4. Das Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU wird als gegenstandslos betrachtet (mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung so beschlossen).</p><p>Am 6. Mai 2015 stimmte der Nationalrat allen vier Punkten der Motion 13.4117 wie folgt zu: zum ersten Punkt mit 112 zu 78 Stimmen bei 0 Enthaltungen; zum zweiten Punkt mit 110 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen; zum dritten Punkt mit 97 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen und zum vierten Punkt mit 121 zu 48 Stimmen bei 17 Enthaltungen. </p><p>Am 24. September 2015, einige Wochen vor den eidgen\u00f6ssischen Wahlen, stimmte der St\u00e4nderat mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Motion 13.4117 zu.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, im Lichte des Entwurfes \u00fcber das institutionelle Abkommen, Auskunft zu erteilen, wann, wie und wo er diese vier Punkte der Motion 13.4117 erf\u00fcllt hat.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2./4. Mit Schreiben vom 27. Juli 2016 teilte der Bundesrat der Europ\u00e4ischen Union (EU) mit, dass das am 20. Mai 1992 eingereichte EU-Beitrittsgesuch als zur\u00fcckgezogen zu betrachten sei. Damit hat der Bundesrat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Schweiz der EU nicht beitreten will.</p><p>Das Ziel des Bundesrates ist ein weitgehender Zugang zum EU-Binnenmarkt sowie Kooperationen mit der EU in ausgew\u00e4hlten Interessenbereichen unter Bewahrung gr\u00f6sstm\u00f6glicher politischer Eigenst\u00e4ndigkeit. Der bilaterale Weg hat sich als massgeschneiderter und sektorspezifischer Ansatz bew\u00e4hrt, welcher den Interessen der Schweiz am besten gerecht wird und bei verschiedenen Abstimmungen vom Volk best\u00e4tigt wurde. Mit einem institutionellen Abkommen will der Bundesrat den bilateralen Weg bzw. den EU-Binnenmarktzugang konsolidieren, zukunftsf\u00e4hig machen und dessen Weiterentwicklung erm\u00f6glichen.</p><p>3. Mit dem institutionellen Abkommen wird das Prinzip der dynamischen Aktualisierung der bilateralen Marktzugangsabkommen eingef\u00fchrt, wodurch Rechtsl\u00fccken und die Entstehung neuer Marktzugangsh\u00fcrden vermieden werden k\u00f6nnen. Damit wird der Marktzugang konsolidiert. Es sieht zudem einen Streitbeilegungsmechanismus vor, durch welchen beide Parteien ihre Rechtsanspr\u00fcche geltend machen und abschliessend kl\u00e4ren k\u00f6nnen. Dadurch schafft das institutionelle Abkommen Rechts- und Planungssicherheit f\u00fcr Schweizer Unternehmen sowie f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und sch\u00fctzt vor Diskriminierung gegen\u00fcber der EU-Konkurrenz. Zudem \u00f6ffnet es den Weg f\u00fcr den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen, beispielsweise im Strombereich. </p><p>Was die Rechtsentwicklung betrifft, so entscheidet die Schweiz \u00fcber jede Anpassung (\u00dcbernahme eines EU-Rechtsakts in ein bilaterales Abkommen) entsprechend ihren gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren inklusive Referendumsm\u00f6glichkeit. Eine automatische \u00dcbernahme des EU-Rechts ist ausgeschlossen. Das institutionelle Abkommen sieht ausreichend lange Fristen vor, damit die Schweiz ihre internen Genehmigungsverfahren anwenden kann. Die Schweiz hat auf jeden Fall die M\u00f6glichkeit, eine EU-Rechtsentwicklung nicht zu \u00fcbernehmen, was wahrscheinlich ein Streitbeilegungsverfahren ausl\u00f6sen w\u00fcrde, im Rahmen dessen die EU berechtigt w\u00e4re, Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Solche Massnahmen m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. </p><p>Streitf\u00e4lle werden von einem Schiedsgericht entschieden, in welchem parit\u00e4tisch von der Schweiz und der EU ernannte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter Einsitz nehmen. Daher ist die Zust\u00e4ndigkeit des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) auf die Auslegung von im Abkommen enthaltenem EU-Recht beschr\u00e4nkt, und allein das Schiedsgericht trifft die Entscheidung, den EuGH anzurufen.</p><p>Bei einem Vergleich der \"Souver\u00e4nit\u00e4tsbilanz\" des bilateralen Wegs mit oder ohne institutionelles Abkommen ist im \u00dcbrigen zu ber\u00fccksichtigen, dass die EU bereits heute Massnahmen ergreifen kann, wenn die Schweiz Entscheidungen trifft, welche die EU als nicht opportun f\u00fcr das bilaterale Verh\u00e4ltnis erachtet (wie dies z. B. nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative geschah). Der Vorteil des institutionellen Abkommens w\u00e4re, dass Streitf\u00e4lle in Zukunft im Rahmen des vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus abgewickelt werden und dass allf\u00e4llige EU-Ausgleichsmassnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein m\u00fcssten. Dar\u00fcber hinaus wird die Schweiz an der Ausarbeitung der relevanten EU-Rechtsakte in der EU beteiligt (decision shaping) und kann so ihre Anliegen fr\u00fchzeitig einbringen, was den Einfluss der Schweiz bez\u00fcglich der f\u00fcr sie relevanten Rechtsakte erh\u00f6ht. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512376833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1551830400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Internationales Recht"}}