{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3036","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zust\u00e4ndigkeit der Schweizer Milit\u00e4rjustiz f\u00fcr die Strafverfolgung von Dschihadisten der IS-Terrormiliz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kurdische Streitkr\u00e4fte in Syrien planen gem\u00e4ss Medienberichten offenbar, gefangene ausl\u00e4ndische IS-K\u00e4mpfer freizulassen. Unter diesen Personen sollen sich auch Schweizer Staatsb\u00fcrger befinden. Gem\u00e4ss dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben sich in den letzten Jahren rund 100 Schweizer Staatsangeh\u00f6rige der IS-Terrormiliz angeschlossen. </p><p>Falls diese Personen in die Schweiz zur\u00fcckkehren, sollten sie der Milit\u00e4rjustiz unterstellt und im Falle eines Schuldspruchs exemplarisch bestraft werden. Das Schweizer Milit\u00e4rgesetz, in seinem 6. Abschnitt, Artikel\u00a0110 und folgende, definiert unter dem Titel \"Kriegsverbrechen\" seinen Anwendungsbereich. Dieser betrifft Situationen sowohl von internationalen als auch von nicht internationalen bewaffneten Konflikten. Somit ist die Zust\u00e4ndigkeit der Schweizer Milit\u00e4rjustiz f\u00fcr im Rahmen des Konflikts in Syrien ver\u00fcbte Kriegsverbrechen gegeben. </p><p>Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen muss sich konsequent f\u00fcr die Respektierung der darin enthaltenen Regeln zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung in Konfliktgebieten einsetzen. Dazu geh\u00f6rt auch die Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechern.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anerkennt er, dass die Anwendbarkeit des Milit\u00e4rgesetzes f\u00fcr in den Konfliktgebieten Syriens begangene Kriegsverbrechen gegeben ist?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung hat, Straftaten konsequent zu ahnden, die in Kriegsgebieten von Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen ver\u00fcbt wurden?</p><p>3. Welche Haltung hat er gegen\u00fcber der \u00dcbernahme bzw. R\u00fcckf\u00fchrung von Schweizer Staatsb\u00fcrgern, die sich der IS-Terrormiliz angeschlossen hatten und die sich gegenw\u00e4rtig in Gef\u00e4ngnissen von kurdischen Streitkr\u00e4ften befinden?</p><p>4. Von wie vielen Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen, die sich der IS-Terrormiliz angeschlossen hatten und die sich mittlerweile wieder in der Schweiz aufhalten, hat er Kenntnis?</p><p>5. Wurden diese R\u00fcckkehrer strafrechtlich verfolgt? Wenn ja, wurden die Verfahren von der Milit\u00e4rjustiz durchgef\u00fchrt? Wenn nein, aus welchen Gr\u00fcnden wurde darauf verzichtet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Schweizer B\u00fcrger, die in Syrien v\u00f6lkerrechtliche Straftaten begehen oder begangen haben, unterstehen seit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Revision des Strafgesetzbuches (StGB) und des Milit\u00e4rstrafgesetzes (MStG) nicht mehr dem MStG und der Milit\u00e4rstrafgerichtsbarkeit. Sie unterstehen dem zivilen Strafgesetzbuch (StGB) und werden von den zivilen Strafbeh\u00f6rden wegen im Ausland begangener Kriegsverbrechen (Art. 264bff. StGB) verfolgt und mit bis zu lebensl\u00e4nglicher Freiheitsstrafe bestraft.</p><p>Nach Milit\u00e4rstrafgesetz verurteilt werden k\u00f6nnen jedoch Schweizer B\u00fcrger, welche f\u00fcr die IS-Terrormiliz gek\u00e4mpft oder diese unterst\u00fctzt haben, sofern die Voraussetzungen von Artikel\u00a094 MStG erf\u00fcllt sind. Demnach macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Milit\u00e4rdienst eintritt. Artikel\u00a094 MStG stellt neben dem Dienst in einer fremden staatlichen Armee auch einen Dienst in von Exilregierungen milit\u00e4risch organisierten Untergrundverb\u00e4nden, in S\u00f6ldnerheeren, in freiwilligen Formationen sowie in Kampfverb\u00e4nden von politischen Parteien, religi\u00f6sen und aufst\u00e4ndischen Bewegungen usw. unter Strafe. Als fremder Milit\u00e4rdienst gilt nicht nur der Truppen- oder Waffendienst an der Front, sondern gelten auch s\u00e4mtliche unterst\u00fctzenden Dienstleistungen hinter der Front, soweit diese Dienstleistungen milit\u00e4rischer oder \u00e4hnlicher Befehlsgewalt unterstehen. </p><p>2. Terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft sollen nicht straffrei bleiben. Das hat der Bundesrat am 8. M\u00e4rz 2019 in seinen Grunds\u00e4tzen f\u00fcr den Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden mit Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit festgehalten. Angestrebt wird die Strafverfolgung und der Vollzug allf\u00e4lliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards. Die Schweiz kann die allf\u00e4llige Schaffung eines internationalen Spezialgerichtes und den Strafvollzug vor Ort mit geeigneten Mitteln unterst\u00fctzen. Ist die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht m\u00f6glich, hat die Schweiz eine Verantwortung, ihre Staatsb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen, sobald sie sich wieder in der Schweiz oder in einem Staat befinden, mit dem die Schweiz rechtshilfeweise zusammenarbeitet. </p><p>Die Verantwortung der Staaten, eine wirksame, transparente und l\u00fcckenlose Strafverfolgung von Kriegsverbrechen zu gew\u00e4hrleisten, ergibt sich insbesondere aus den Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen. </p><p>Im Syrien-Konflikt setzt sich die Schweiz f\u00fcr die Aufarbeitung der durch alle Konfliktparteien ver\u00fcbten V\u00f6lkerrechtsverbrechen ein. Sie unterst\u00fctzt und finanziert insbesondere den in Genf angesiedelten \"International, Impartial and Independent Mechanism\" (IIIM) der Uno, der Beweise zu schwersten Verbrechen in Syrien im Hinblick auf k\u00fcnftige Gerichtsverfahren sichert. Weiter unterst\u00fctzt sie syrische Nichtregierungsorganisationen, welche die in Syrien ver\u00fcbten Verbrechen vor Ort dokumentieren. Sie bringt diese Akteure mit Uno-Organen zusammen, um Strafverfahren gegen die Verantwortlichen dieser Verbrechen zu f\u00f6rdern.</p><p>3. Das oberste Ziel des Bundesrates ist es, die Sicherheit der Schweiz und den Schutz ihrer Bev\u00f6lkerung zu gew\u00e4hrleisten. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die aktive R\u00fcckf\u00fchrung von erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden nicht. In \u00dcbereinstimmung mit Artikel\u00a024 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung wird diesen Personen jedoch die Einreise in die Schweiz nicht verweigert. Die Schweiz trifft alle operativen Massnahmen, um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige kann einzelfallweise eine aktive R\u00fcckf\u00fchrung gepr\u00fcft werden. Dabei ist das Kindeswohl vorrangig zu ber\u00fccksichtigen (Art. 3 Abs. 1 der Uno-Kinderrechtskonvention).</p><p>4. Gem\u00e4ss Nachrichtendienst des Bundes (NDB) begaben sich von 2001 bis heute 77 terroristisch motivierte Reisende aus der Schweiz nach Syrien und Irak. 15 Personen reisten nach Somalia, Afghanistan und Pakistan und eine auf die Philippinen. Da es sich hierbei um kumulierte Zahlen handelt, muss hervorgehoben werden, dass 31 Personen gestorben (davon 25 best\u00e4tigt) sowie einige in die Schweiz zur\u00fcckgekehrt sind. Weitere befinden sich noch vor Ort. Die Anzahl der best\u00e4tigten R\u00fcckkehrer bel\u00e4uft sich auf 13. </p><p>5. Sind die zivilen Strafbeh\u00f6rden des Bundes f\u00fcr die Verfolgung zust\u00e4ndig, f\u00fchrt die Bundesanwaltschaft (BA) die Strafuntersuchung gem\u00e4ss StPO. Die BA f\u00fchrt auch Strafverfahren gegen dschihadistisch motivierte Reisende, darunter sogenannte R\u00fcckkehrerinnen und R\u00fcckkehrer. Alle vom NDB als R\u00fcckkehrer best\u00e4tigten Personen waren oder sind zurzeit in Strafverfahren der BA involviert, mit Ausnahme derjenigen Personen, die zum Zeitpunkt der R\u00fcckkehr minderj\u00e4hrig waren. Die Strafverfolgung minderj\u00e4hriger R\u00fcckkehrerinnen und R\u00fcckkehrer ist Sache der kantonalen Jugendanwaltschaften. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Egger Mike","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512792587)\/","SubmissionDate":"\/Date(1551830400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Strafrecht"}}