{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3059","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der R\u00fcckkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verl\u00e4ngern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die n\u00f6tigen Gesetzes\u00e4nderungen zu unterbreiten, um den Rechtsschutz junger M\u00fctter bei ihrer R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz zu verbessern, indem er die Sperrfrist verl\u00e4ngert und Arbeitnehmerinnen somit wirksam vor einer allf\u00e4lligen K\u00fcndigung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft sch\u00fctzt.</p>","ReasonText":"<p>Diverse Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass in der Schweiz 10 Prozent der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub gek\u00fcndigt wird. Die Tendenz ist seit einigen Jahren steigend.</p><p>Eine vom Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2017 untersucht die Gerichtsentscheide auf kantonaler Ebene im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Die Studie kommt zum selben beunruhigenden Ergebnis: Von den 130 gerichtlichen Entscheiden, die den Expertinnen und Experten unterbreitet wurden, ging es in 41 F\u00e4llen (31,5 Prozent) um Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft. In 33 dieser 41 F\u00e4lle wurde der Arbeitnehmerin gek\u00fcndigt, was einer Quote von 80,4 Prozent entspricht. Bei nahezu der H\u00e4lfte aller F\u00e4lle (46 Prozent) tritt die Diskriminierung bei der R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz auf.</p><p>Diese Situation ist schockierend und nur schwer zu verstehen. Der Schutz, den das Arbeitsrecht zurzeit bietet, ist ganz eindeutig ungen\u00fcgend.</p><p>Das Obligationenrecht (OR) und das Gleichstellungsgesetz sehen Sanktionen bei einer ungerechtfertigten oder diskriminierenden K\u00fcndigung vor. Jedoch kommt die besagte Studie zu dem Schluss, dass in 56,8 Prozent der Gerichtsentscheide, die sich mit einer diskriminierenden K\u00fcndigung befassen, die Arbeitnehmerin mit einem ung\u00fcnstigen Verfahrensausgang konfrontiert ist. Ausserdem wurde bei 91,6 Prozent der abgelehnten Gesuche um eine Aufhebung der K\u00fcndigung das Vorliegen einer Rachek\u00fcndigung verneint.</p><p>In der Schweiz betr\u00e4gt die Sperrfrist, welche die Arbeitnehmerin vor der K\u00fcndigung sch\u00fctzt, 16 Wochen (Art. 336c Abs. 1 Bst. c OR). Dabei betr\u00e4gt der Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen, das heisst, die jungen M\u00fctter profitieren bei ihrer R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz von einem K\u00fcndigungsschutz, der h\u00f6chstens weitere 2 Wochen andauert. In der Praxis bleiben die meisten Frauen ihrem Arbeitsplatz l\u00e4nger als die gesetzlich vorgesehene Zeit fern. Die H\u00e4lfte der M\u00fctter kehrt erst 22 Wochen nach der Geburt an den Arbeitsplatz zur\u00fcck. Das heisst, in der \u00fcberwiegenden Zahl der F\u00e4lle verf\u00fcgen die Arbeitnehmerinnen, wenn sie an den Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren, \u00fcber keinen K\u00fcndigungsschutz mehr.</p><p>Im internationalen Vergleich betr\u00e4gt der K\u00fcndigungsschutz junger M\u00fctter bei R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz 10 Wochen in Frankreich, 4 Wochen in Belgien bzw. 8 Wochen in Deutschland und \u00d6sterreich. In diesen beiden L\u00e4ndern gibt es zudem einen Anspruch auf Elternurlaub mit Arbeitsplatzgarantie bei der R\u00fcckkehr aus dem Mutter- oder Vaterschaftsurlaub.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen Ruiz Rebecca 16.3079, \"Mutter werden und dann den Job verlieren?\", und Schenker Silvia 16.3248, \"K\u00fcndigung nach Mutterschaftsurlaub\", dargelegt hat, anerkennt er, dass es in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft zu arbeitsrechtlichen Problemen kommen kann. So kommt eine im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen durchgef\u00fchrte Studie in Erf\u00fcllung des Postulates Maury Pasquier 15.3793, \"Mutterschaftsurlaub. Arbeitsunterbr\u00fcche vor dem Geburtstermin\", zum Ergebnis, dass in 3,2 Prozent der F\u00e4lle nach der R\u00fcckkehr aus dem Mutterschaftsurlaub eine K\u00fcndigung ausgesprochen wird (Rudin/Stutz/Bischof/J\u00e4ggi/Bannwart, Erwerbsunterbr\u00fcche vor der Geburt, BFS, Forschungsbericht 2/18, 2018, 65). Dass es gem\u00e4ss der Studie des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann zur kantonalen Rechtsprechung immer wieder zu arbeitsrechtlichen Streitf\u00e4llen \u00fcber diese Frage oder in Zusammenhang mit der Mutterschaft allgemein kommt, scheint diesen Schluss zu best\u00e4tigen (Eidgen\u00f6ssisches B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann EBG [Lempem/Voloder], Analyse der kantonalen Rechtsprechung nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Gleichstellung [2004-2015], Kap. 4.16-4.17).</p><p>Die Studien zeigen jedoch auch, dass bei einer Mutterschaft erwerbst\u00e4tiger Frauen in der grossen Mehrheit der F\u00e4lle befriedigende L\u00f6sungen gefunden werden. Die F\u00e4lle des im Auftrag des Gleichstellungsb\u00fcros erstellten Forschungsberichtes erstrecken sich \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren (2004-2015). In diesem Zeitraum wurden 41 F\u00e4lle von Diskriminierungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft verzeichnet, 19 davon nach der R\u00fcckkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. In der vom Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen in Auftrag gegebenen Studie lieferte die Erhebung bei den M\u00fcttern und Unternehmen zudem folgende Ergebnisse: 82 Prozent der befragten M\u00fctter gaben an, nach der Ank\u00fcndigung ihrer Schwangerschaft immer gut behandelt und unterst\u00fctzt worden zu sein; gem\u00e4ss 67 Prozent konnte f\u00fcr die Weiterbesch\u00e4ftigung nach dem Mutterschaftsurlaub eine gute L\u00f6sung gefunden werden, und 58 Prozent verweisen darauf, dass f\u00fcr die Zeit w\u00e4hrend der Schwangerschaft konstruktiv nach L\u00f6sungen gesucht wurde (Rudin/Stutz/Bischof/J\u00e4ggi/Bannwart, 48). 76 Prozent der Arbeitgeber gaben ebenfalls an, dass nach der Mutterschaft oft oder manchmal mit einem reduzierten Arbeitspensum weitergearbeitet wird; gem\u00e4ss 62 Prozent wird mit dem gleichen Pensum weitergearbeitet (Rudin/Stutz/Bischof/J\u00e4ggi/Bannwart, 71).</p><p>Diese ermutigenden Ergebnisse d\u00fcrfen nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass es bei einer Minderheit der F\u00e4lle weiterhin zu Problemen kommt. Der Rechtsschutz, der gegenw\u00e4rtig durch die Artikel\u00a0336 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a und 336a OR, Artikel\u00a05 Abs\u00e4tze 2 und 4 GlG sowie Artikel\u00a0336c Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c OR gew\u00e4hrt wird, ist umfassend. Eine w\u00e4hrend der Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Niederkunft ausgesprochene K\u00fcndigung ist nichtig. Die Frist von 16 Wochen bietet einen Schutz von 2 Wochen nach der R\u00fcckkehr aus dem 14-w\u00f6chigen gesetzlichen Mutterschaftsurlaub. Danach ist eine K\u00fcndigung wegen Mutterschaft weiterhin widerrechtlich. Sie gilt aber nicht mehr als nichtig, sondern wird mit einer Entsch\u00e4digung von h\u00f6chstens 6 Monatsl\u00f6hnen sanktioniert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese gesetzliche Regelung insgesamt einen guten Schutz bietet. Er hat bereits Vorschl\u00e4ge in Bezug auf die maximale Sanktion im Fall einer missbr\u00e4uchlichen oder ungerechtfertigten K\u00fcndigung unterbreitet.</p><p>Der Mutterschaftsurlaub kann vertraglich verl\u00e4ngert werden. In diesen F\u00e4llen besteht der zweiw\u00f6chige Schutz nach der R\u00fcckkehr aus dem Urlaub nicht mehr. Er sollte jedoch in allen F\u00e4llen gew\u00e4hrt werden. Die Sozialpartner haben die M\u00f6glichkeit, den Schutz entsprechend dem Mutterschaftsurlaub vertraglich zu verl\u00e4ngern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1604016000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512507943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1551916800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}