{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193104,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193104,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3104","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Funktion Verkehrsmedizinerin/Verkehrsmediziner abschaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die durch Via sicura geschaffene Funktion \"Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM\" abgeschafft werden soll.</p>","ReasonText":"<p>Es zeigt sich nach wie vor, dass das Programm Via sicura seine Grenzen hat, was typisch ist f\u00fcr ein Gesetzgebungspaket, das durch moralische Erpressung zustande kam und von einer gegen Autos und Autofahrerinnen und Autofahrer gerichteten Ideologie getr\u00e4nkt ist.</p><p>Ein Punkt, der dringend der Korrektur bedarf, betrifft die Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner SGRM (Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Rechtsmedizin) der Stufe 4. Diese Funktion wurde im Rahmen von Via sicura eingef\u00fchrt. Wer im Strassenverkehr Widerhandlungen begangen hat, die als schwer eingestuft werden - und zwar ganz unabh\u00e4ngig davon, ob diese Widerhandlungen irgendwelche konkreten Auswirkungen hatten -, muss sich an diese Medizinerinnen und Mediziner wenden. </p><p>In der Schweiz gibt es insgesamt 36 Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner der Stufe 4, im Tessin eine einzige, und zwar eine italienische \u00c4rztin. Die Einf\u00fchrung der neuen Funktion hat rasch zu unhaltbaren Zust\u00e4nden gef\u00fchrt, die einerseits mit der Monopolstellung der italienischen \u00c4rztin zusammenh\u00e4ngen, andererseits aber auch durch die Funktion der Verkehrsmedizinerin oder des Verkehrsmediziners selbst bedingt sind. </p><p>Es kommt insbesondere vor, dass Rechnungen \u00fcber extrem hohe Betr\u00e4ge und ohne genaue Aufschl\u00fcsselung im Voraus bezahlt werden m\u00fcssen, dass die \"Patientinnen und Patienten\" zu wiederholten Konsultationen und Begutachtungen verpflichtet werden, die enorme Kosten verursachen, dass auf fragw\u00fcrdige oder gar willk\u00fcrliche Art entschieden wird, den F\u00fchrerausweisentzug um mehrere Monate zu verl\u00e4ngern usw. Die negativen Erfahrungen, die bis heute mit den Verkehrsmedizinerinnen und Verkehrsmedizinern gemacht wurden, belegen, dass diese gegen\u00fcber ihren \"Patientinnen und Patienten\" \u00fcber zu viel Macht verf\u00fcgen und diese willk\u00fcrlich einsetzen. Einige der betroffenen Lenkerinnen und Lenker erleben eine richtiggehende Odyssee oder haben eine solche erlebt. Menschen, die den F\u00fchrerausweis aus beruflichen Gr\u00fcnden brauchen und die nie einen Unfall verursacht haben, verloren wegen der Verkehrsmedizinerin oder dem Verkehrsmediziner ihre Arbeit, und ihre Leben wurden zerst\u00f6rt.</p><p>Dieses Kriminalisieren und Schikanieren der Autofahrerinnen und Autofahrer ist v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und inakzeptabel. Die Situation ist dem Gesetzgeber entglitten. Er muss heute daher den Mut haben, korrigierend einzugreifen und die Funktion der Verkehrsmedizinerin oder des Verkehrsmediziners abzuschaffen. </p><p>Als absolut nachrangige Alternative sind zumindest die Anforderungen zu vereinfachen, die erf\u00fcllen muss, wer Verkehrsmedizinerin oder Verkehrsmediziner der Stufe 4 werden will. Dies w\u00fcrde den Wettbewerb innerhalb dieses Berufsfelds erm\u00f6glichen, was sch\u00e4dliche Monopolsituationen wie diejenige, die gegenw\u00e4rtig im Tessin herrscht, verhindern w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>2012 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Anforderungen an \u00c4rztinnen und \u00c4rzte festzulegen, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchf\u00fchren. Der Bundesrat beschloss ein Stufenmodell: je komplexer die Untersuchung, desto h\u00f6her die Anforderungen an die untersuchende Person. W\u00e4hrend Haus\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte periodische Kontrolluntersuchungen von Seniorinnen und Senioren durchf\u00fchren, sollen komplexe verkehrsmedizinische Fragestellungen durch Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner gekl\u00e4rt werden. Damit wurde die Qualit\u00e4t der verkehrsmedizinischen Untersuchungen verbessert und schweizweit vereinheitlicht.</p><p>In der Schweiz gibt es rund 50 Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner der Stufe 4. Diese begutachten Motorfahrzeugf\u00fchrende, bei denen schwerwiegende und komplexe verkehrsrelevante Gesundheitsprobleme zur Diskussion stehen. Nur ein Bruchteil aller F\u00fchrerausweisinhaberinnen und -inhaber muss sich von einer Verkehrsmedizinerin oder einem Verkehrsmediziner begutachten lassen. So absolvierten im Jahr 2018 nur knapp 0,1 Prozent aller Inhaberinnen und Inhaber eines F\u00fchrerausweises mit Wohnsitz im Kanton Tessin eine Untersuchung bei einem Arzt der Stufe 4 (235 Personen, Quellen: Antwort des Staatsrates des Kantons Tessin auf die Frage 163.18 vom 2. November 2018 und Informationssystem Verkehrszulassung des Astra).</p><p>Die Begutachtung solcher Spezialf\u00e4lle erfordert ein spezielles Fachwissen und viel Erfahrung. F\u00fcr die Verkehrssicherheit ist es von grosser Bedeutung, dass gerade in solchen F\u00e4llen Personen Gutachten erstellen, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelm\u00e4ssig weiterbilden. Bei einer Abschaffung der Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner, die eine Untersuchung der Stufe 4 durchf\u00fchren d\u00fcrfen, w\u00fcrden auch \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die nicht gen\u00fcgend qualifiziert sind, solche Gutachten erstellen. Dies k\u00f6nnte zur Folge haben, dass nicht fahrgeeignete Personen weiterhin Motorfahrzeuge f\u00fchren oder dass fahrgeeignete Personen zu Unrecht aus dem Verkehr gezogen werden. Der Bundesrat erachtet deshalb die Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner der Stufe 4 als erforderlich. Der Zugang zur Ausbildung steht allen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten offen. Die Pr\u00fcfung liefert den Beweis, dass die Lernziele erreicht wurden. F\u00fchrerausweisinhaberinnen und -inhaber d\u00fcrfen frei w\u00e4hlen, bei welcher oder welchem der 50 Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner sie die Untersuchung absolvieren. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110144963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552521600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Gesundheit"}}