{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193110,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193110,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3110","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rekordhohe steuerfreie Aussch\u00fcttungen von Kapitaleinlagereserven im Jahr 2018?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Kapitaleinlageprinzip (KEP) erlaubt es Gesellschaften, Reserven aus Kapitaleinlagen (KER) steuerfrei an ihre Anteilseigner zur\u00fcckzubezahlen. Die Einf\u00fchrung des KEP verursachte gem\u00e4ss der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) seit seinem Inkrafttreten 2011 bei Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausf\u00e4lle in der Gesamth\u00f6he von zwischen 3,6 und 4,8 Milliarden Schweizerfranken. Die Gesamtsumme der von den Unternehmen aktuell angeh\u00e4uften KER bel\u00e4uft sich mittlerweile auf 2472 Milliarden Schweizerfranken. Das Parlament hat mit der Staf eine Einschr\u00e4nkung des KEP beschlossen, die sogenannte R\u00fcckzahlungsregel. Sie besagt, dass KER aus in der Schweiz b\u00f6rsenkotierten Firmen nur dann steuerfrei zur\u00fcckgezahlt werden k\u00f6nnen, wenn im selben Umfang auch steuerbare Dividenden ausgesch\u00fcttet werden. Der Bund rechnet durch diese Regel mit j\u00e4hrlichen Mehreinnahmen im Vergleich zum Status quo von 150 Millionen Schweizerfranken. R\u00fcckzahlungen von KER, die in der Schweiz nach dem 24. Februar 2008 entstanden, indem die betreffenden Firmen ihren Sitz in die Schweiz verlegten, werden von dieser R\u00fcckzahlungsregel allerdings befreit. Dasselbe gilt auch f\u00fcr KER aus Gesellschaften, die in Zukunft in die Schweiz einwandern werden. </p><p>2018 h\u00e4uften Unternehmen in der Schweiz gem\u00e4ss Angaben der ESTV 334 Milliarden neue KER an. Gleichzeitig beliefen sich die R\u00fcckzahlungen auf 308 Milliarden. Letzteres ist mit Abstand der h\u00f6chste Wert seit der Inkraftsetzung des KEP 2011.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie viele Steuereinnahmen entgingen dem Bund 2018 durch diese extrem hohen Aussch\u00fcttungen?</p><p>2. Wie lassen sich die ausserordentlich hohen R\u00fcckzahlungen von KEP im Jahre 2018 erkl\u00e4ren? Rechnet der Bundesrat mit \u00e4hnlich hohen R\u00fcckzahlungen im Jahre 2019? </p><p>3. Kann er Aussagen treffen \u00fcber die Herkunft der neugeschaffenen KER, die Destinationen der ausgezahlten KER und diese nach kotierten und nichtkotierten Gesellschaften unterscheiden? </p><p>4. Auf welche verschiedenen Arten k\u00f6nnen Kapitaleinlagen gebildet werden? Wir bitten um eine detaillierte Beschreibung. </p><p>5. Gibt es seit der Einf\u00fchrung des KEP neue Arten, wie KER innerhalb von Firmenstrukturen gebildet werden? Wenn ja, bitten wir um eine detaillierte Beschreibung dieser Mechanismen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die steuerfreie Aussch\u00fcttung von KER steuersystematisch korrekt ist, da es sich bei den KER um eingebrachtes Kapital und nicht um erwirtschaftete Gewinne handelt.</p><p>1. Ob und in welchem Umfang Mittel ausgesch\u00fcttet werden, kann in hohem Mass von den steuerlichen Folgen abh\u00e4ngen. Werden Mittel aus KER steuerfrei ausgesch\u00fcttet, kann deshalb nicht vorbehaltlos angenommen werden, dass die Aussch\u00fcttung in gleicher H\u00f6he erfolgt w\u00e4re, wenn sie steuerbar gewesen w\u00e4re.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Staf hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD) die zus\u00e4tzlichen Steuern f\u00fcr den Bund bei einer Aufhebung des KEP bezogen auf das Jahr 2017 auf rund 500 bis 700 Millionen Franken gesch\u00e4tzt. Diese Sch\u00e4tzung ist aufgrund der beschr\u00e4nkten Datenlage mit erheblichen Unsicherheiten behaftet und beruht auf verschiedenen Annahmen. Vgl. hierzu die Erl\u00e4uterungen in Ziffer 4 des Dokumentes \"Anpassungen am Kapitaleinlageprinzip - Erl\u00e4uterungen der ESTV\" <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/de/18-031-kapitaleinlagenprinzip-wak-s-2018-05-25-d.pdf\">https://www.parlament.ch/centers/documents/de/18-031-kapitaleinlagenprinzip-wak-s-2018-05-25-d.pdf</a>. Wendet man diese Sch\u00e4tzmethode auf das R\u00fcckzahlungsvolumen des Jahres 2018 an, ergeben sich f\u00fcr den Bund Mehreinnahmen von rund 500 bis 800 Millionen Franken.</p><p>2. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine gesicherten Erhebungen, die verl\u00e4ssliche Erkl\u00e4rungen zulassen w\u00fcrden.</p><p>Auch \u00fcber die H\u00f6he der KER-R\u00fcckzahlungen im Jahr 2019 ist aufgrund der unterschiedlichen und nicht berechenbaren Einflussfaktoren eine verl\u00e4ssliche Prognose nicht m\u00f6glich.</p><p>3. Um Steuerumgehungen zu verhindern, kl\u00e4rt die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) bei der Anmeldung von neugeschaffenen KER ab, wer die Kapitaleinlage t\u00e4tigt. Die Herkunft der KER ist damit nur im jeweiligen Dossier erkennbar. Die Angaben werden jedoch nicht in auswertbarer Form erfasst.</p><p>Der Empf\u00e4nger der KER ist der ESTV in der Regel nicht bekannt. F\u00fcr die Erstellung der Kurslisten macht die ESTV jedoch Datenerhebungen. Demnach wurden 2018 von 77 in der Schweiz b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften 13 328 Millionen Schweizerfranken an KER ausgesch\u00fcttet. Der Betrag ist mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, weil die ESTV noch nicht s\u00e4mtliche Meldungen \u00fcberpr\u00fcft hat.</p><p>4. KER werden zivilrechtlich als Agio bei Kapitalerh\u00f6hungen oder als Zuschuss ohne Ausgabe von Beteiligungsrechten eingelegt. Zusch\u00fcsse sind mangels Formvorschriften kosteng\u00fcnstiger und werden vor allem im Falle von einfachen Beteiligungsverh\u00e4ltnissen gew\u00e4hlt, wenn keine Wertverschiebungen bei den Beteiligten auszugleichen sind. Agios und Zusch\u00fcsse k\u00f6nnen in Form von Bankguthaben oder Forderungsverrechnung, aber auch in Form von \u00fcbrigen Sachwerten wie z. B. Liegenschaften, Immaterialg\u00fctern oder Beteiligungen geleistet werden. Es k\u00f6nnen auch ganze Betriebe mit Aktiven und Passiven im Umfang des Aktiven-\u00dcberschusses als KER eingebracht werden. F\u00fcr die steuerliche Anerkennung m\u00fcssen, neben anderen Bedingungen, die KER von den zivilrechtlichen Eigent\u00fcmern der Beteiligungsrechte geleistet werden.</p><p>5. F\u00fcr die Bildung von KER bestehen seit der Einf\u00fchrung des KEP nur die beiden obenerw\u00e4hnten zivilrechtlichen Vorgehensweisen (Kapitalerh\u00f6hung mit Agio oder Zuschuss).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1559088000000)\/","SubmittedBy":"Meyer Mattea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512794903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552521600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Zivilrecht|Steuer"}}