{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3125","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Axpo missachtet Ensi-Verf\u00fcgung. Notk\u00fchlsystem f\u00fcr Abklingbecken fehlt noch immer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Sieben Monate nach der Katastrophe von Fukushima hat das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) einen Bericht mit dem Namen \"Lessons Learned\" publiziert, in welchem es die Schweizer Kernkraftwerke zwar als sicher bezeichnete, aber eine Vielzahl an \u00dcberpr\u00fcfungen und Optimierungsmassnahmen verf\u00fcgte. Viele davon wurden rasch umgesetzt, andere verz\u00f6gern sich seit Langem immer wieder. So hat der \"Tages-Anzeiger\" am 3. Januar 2019 berichtet, dass das Kernkraftwerk (KKW) Beznau seit Ende 2011 den Einbau eines neuen K\u00fchlsystems im Brennelement-Lagerbecken plant, nur umgesetzt wurde bis heute nichts. Die Betreiberin Axpo plant die Umsetzung nun bis 2021 - also zehn Jahre nach der ersten Verf\u00fcgung des Ensi. Dieses bedauerte und kritisierte diese Verz\u00f6gerung zwar, verf\u00fcgte jedoch nie, in welcher Frist das K\u00fchlsystem nun endg\u00fcltig einzubauen sei. Im Fall von Fukushima fielen die Notk\u00fchlsysteme f\u00fcr die Lagerbecken komplett aus, was zur Schmelze weiterer Brennelemente f\u00fchrte. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welchen Notfallmassnahmen w\u00fcrde das KKW Beznau im Falle eines Stromausfalls heute das Lagerbecken k\u00fchlen?</p><p>2. Erachtet er die Sicherheit im KKW Beznau ohne das vom Ensi verlangte zus\u00e4tzliche K\u00fchlsystem als gew\u00e4hrleistet? Falls ja, weshalb braucht es dann \u00fcberhaupt ein neues K\u00fchlsystem?</p><p>3. Wieso hat das Ensi der Axpo f\u00fcr die Nachr\u00fcstung zwischenzeitlich eine Fristerstreckung bis 2017 gew\u00e4hrt und diese letztlich trotzdem nicht durchgesetzt?</p><p>4. Wie beurteilt er die Situation, dass das Ensi die eigenen Verf\u00fcgungen nicht mit Nachdruck umsetzt?</p><p>5. Fehlt dem Ensi die gesetzliche Grundlage, um die Nachr\u00fcstung durchzusetzen?</p><p>6. Wie kann verhindert werden, dass solche Vorkommnisse in Zukunft wieder passieren? M\u00fcssten auf Stufe Gesetz oder Richtlinie verbindliche Nachr\u00fcstfristen festgelegt werden, oder m\u00fcsste die Aufsicht \u00fcber das Ensi gest\u00e4rkt werden?</p><p>7. Sind der Bundesrat und das Ensi mit dem Umsetzungsplan der Axpo bis 2021 einverstanden, respektive welche Frist wurde mit der Axpo vereinbart?</p><p>8. Wie wird die Axpo f\u00fcr die verpassten Fristen in Vergangenheit sanktioniert, und wie, falls sie die neue Frist wieder nicht einh\u00e4lt?</p><p>9. Gibt es weitere Vers\u00e4umnisse dieser Art im KKW Beznau oder in anderen KKW? Welche weiteren nach Fukushima beschlossenen Massnahmen wurden ebenfalls noch nicht umgesetzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit den per Ende 2017 umgesetzten Nachr\u00fcstungen wurden im Kernkraftwerk (KKW) Beznau nach Angaben des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) die anlageinternen Notfallmassnahmen so erweitert, dass die Nachspeisung, die W\u00e4rmeabfuhr und die \u00dcberwachung der Brennelement-Lagerbecken nach Ausfall der bestehenden Beckenk\u00fchlsysteme (insbesondere infolge von Erdbeben und \u00dcberflutung und damit einhergehendem Ausfall der Stromversorgung) gew\u00e4hrleistet bleibt. Diese Nachr\u00fcstungen betreffen eine weitere M\u00f6glichkeit der Notnachspeisung der Brennelement-Lagerbecken mit mobilen Pumpen, ein Druckentlastungssystem im Brennelement-Lagergeb\u00e4ude zur Nachw\u00e4rmeabfuhr sowie eine gesicherte F\u00fcllstand- und Temperaturmessung zur \u00dcberwachung der Brennelement-Lagerbecken. </p><p>2. Im Gegensatz zur K\u00fchlung des Reaktorkerns (Kernk\u00fchlung) ist die K\u00fchlung der Brennelement-Lagerbecken gem\u00e4ss Ensi nicht so zeitkritisch, da die abzuf\u00fchrende Nachw\u00e4rme deutlich geringer ist. F\u00e4llt die K\u00fchlung aus, bleibe aufgrund der grossen Wassermenge in den Brennelement-Lagerbecken viel Zeit, um Notfallmassnahmen zur Wiederherstellung der K\u00fchlung umzusetzen. Dank der per Ende 2017 umgesetzten Nachr\u00fcstungen sei eine hohe Sicherheit gew\u00e4hrleistet.</p><p>Trotzdem besteht das Ensi auf der Umsetzung der geforderten Nachr\u00fcstung einer gesicherten K\u00fchlung der Brennelement-Lagerbecken: Sie habe gegen\u00fcber den Notfallmassnahmen den Vorteil, dass nach Ausfall der bestehenden Beckenk\u00fchlsysteme (insbesondere infolge von Erdbeben und \u00dcberflutung) keine Eingriffe des Betriebspersonals und keine Verdampfungsk\u00fchlung erforderlich sind. Aufgrund dieser Vorteile erachtet das Ensi die Umsetzung der Nachr\u00fcstung f\u00fcr erforderlich. </p><p>3.-8. Das Ensi ist befugt, alle zur Gew\u00e4hrleistung der nuklearen Sicherheit notwendigen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Massnahmen anzuordnen (Art. 72 des Kernenergiegesetzes; SR 732.1). Stellt es M\u00e4ngel fest, ordnet es die notwendigen Massnahmen zu deren Behebung an. Ist es der Auffassung, die gesetzlichen Minimalanforderungen f\u00fcr einen sicheren Betrieb seien nicht mehr erf\u00fcllt, kann es die vorl\u00e4ufige Ausserbetriebnahme des Werkes anordnen, bis die M\u00e4ngel behoben sind. Weiter kann es gegebenenfalls seine Verf\u00fcgungen mit einer Strafandrohung versehen und einer allf\u00e4lligen Beschwerde des Betreibers die aufschiebende Wirkung entziehen. Die Gesetzgebung bezeichnet keine gesetzlichen Fristen f\u00fcr die Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen. Dies ist damit begr\u00fcndet, dass die Forderungen der Aufsichtsbeh\u00f6rde sehr unterschiedliche Sachverhalte betreffen und somit in einem Gesetz einheitlich festgelegte Fristen nicht sachgerecht w\u00e4ren.</p><p>Es obliegt der Aufsichtsbeh\u00f6rde, nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen angemessene Fristen zu setzen (BGE 139 II 185, Erw\u00e4gung 11.6.2). Dabei ist das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zu beachten. Bei der Festlegung von Nachr\u00fcstfristen ist immer auch den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls Rechnung zu tragen.</p><p>Wesentliche Gesichtspunkte f\u00fcr die Festsetzung von Fristen sind insbesondere die Dringlichkeit einer Massnahme (Bedeutung f\u00fcr die nukleare Sicherheit) und deren Realisierbarkeit (Komplexit\u00e4t der \u00c4nderung und der hierf\u00fcr erforderlichen rechtlichen Verfahren). </p><p>Im vorliegenden Fall ist das Ensi zum Schluss gekommen, dass unter Ber\u00fccksichtigung des bereits erreichten hohen Schutzgrades der K\u00fchlung der Brennelement-Lagerbecken eine Verweigerung der vom KKW Beznau beantragten Fristerstreckung bis 2017 nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig gewesen w\u00e4re. Aus demselben Grund wurde die Betreiberin des KKW Beznau f\u00fcr die Nichteinhaltung der Frist von 2017 auch nicht sanktioniert. Inzwischen hat das KKW Beznau eine weitere Fristerstreckung f\u00fcr die Nachr\u00fcstung einer gesicherten K\u00fchlung der Brennelement-Lagerbecken bis 2021 beantragt. Das Ensi hat dieser bisher nicht zugestimmt. Es forderte das KKW Beznau auf, Alternativen aufzuzeigen, um die Beschaffungszeiten der ben\u00f6tigten Komponenten zu verk\u00fcrzen.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Beurteilung des Ensi betreffend die Sicherheit des KKW Beznau und am Vorgehen des Ensi im vorliegenden Fall zu zweifeln. Er erachtet es deshalb nicht als notwendig, irgendwelche Massnahmen zu ergreifen. </p><p>9. Mit Ausnahme der Nachr\u00fcstung einer gesicherten K\u00fchlung der Brennelement-Lagerbecken im KKW Beznau und dem Umbau der Brennelement-Beckenk\u00fchlung zu einem vollwertigen Sicherheitssystem im KKW M\u00fchleberg sind gem\u00e4ss Ensi alle nach dem Unfall in Fukushima geforderten Ert\u00fcchtigungsmassnahmen in den Schweizer KKW umgesetzt worden. Der Umbau im KKW M\u00fchleberg erfolge unmittelbar nach der endg\u00fcltigen Einstellung des Leistungsbetriebes Ende 2019.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Hadorn Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1614816000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512444430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552867200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Energie"}}