{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193137,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193137,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3137","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kein k\u00fcnstlicher L\u00e4rm durch Elektroautos","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz ist jede siebte Person sch\u00e4dlichem L\u00e4rm ausgesetzt, der haupts\u00e4chlich durch den Strassenverkehr verursacht wird. In den EU-Staaten ist ab Juli 2019 bei allen zugelassenen Hybrid- und Elektroauto-Modellen der Einbau eines Warnger\u00e4uschgenerators (\"acoustic vehicle alert system\") Pflicht. Ab 2021 d\u00fcrfen auch Neuwagen nur noch mit eingebautem Warnger\u00e4uschgenerator verkauft werden. Dies wird vor allem damit begr\u00fcndet, dass Elektrofahrzeuge sich im Geschwindigkeitsbereich unter 20 Stundenkilometer nahezu ger\u00e4uschlos bewegen. Damit w\u00fcrden Fussg\u00e4ngerinnen und Fussg\u00e4nger gef\u00e4hrdet. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Besteht ein wissenschaftlicher Nachweis, wonach ein h\u00f6heres Unfallrisiko zwischen Elektrofahrzeugen und Fussg\u00e4ngerinnen und Fussg\u00e4ngern besteht?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass es praktisch an eine Schizophrenie grenzt, k\u00fcnstlich L\u00e4rm zu produzieren, wenn doch bereits der bestehende L\u00e4rm gesundheitssch\u00e4digend und stressf\u00f6rdernd wirkt?</p><p>3. W\u00e4re in einer G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen weniger L\u00e4rm und den besonderen Bed\u00fcrfnissen sehbehinderter Menschen nicht in erster Linie an die Sensibilit\u00e4t und Selbstverantwortung der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker zu appellieren, bevor ein regulatorischer Nachvollzug erfolgt?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, diese Vorschriften der EU zu \u00fcbernehmen? Welche regulatorischen Anpassungen w\u00e4ren erforderlich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es liegen noch keine aussagekr\u00e4ftigen Statistiken zum spezifischen Unfallrisiko von Elektrofahrzeugen vor. Studien haben jedoch gezeigt, dass leise Fahrzeuge von Fussg\u00e4ngerinnen und Fussg\u00e4ngern tendenziell sp\u00e4ter wahrgenommen werden. Dadurch verk\u00fcrzt sich die Reaktionszeit, was wiederum die Unfallgefahr erh\u00f6ht. Dies ist auch der Grund, weshalb sich speziell Blindenverb\u00e4nde entschieden f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Ger\u00e4uschgeneratoren in leisen Strassenfahrzeugen ausgesprochen haben. </p><p>2./3. Der Schutz der Bev\u00f6lkerung vor Strassenl\u00e4rm ist dem Bundesrat ein ebenso grosses Anliegen wie die Verkehrssicherheit. Deshalb ist es wichtig, dass der Einsatz von Ger\u00e4uschgeneratoren in Elektroautos verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erfolgt. Vorgesehen ist, dass die moderaten Ger\u00e4usche oberhalb einer Geschwindigkeit von etwa 20 Stundenkilometern automatisch abgeschaltet werden, da dann die Reifenger\u00e4usche bei modernen Fahrzeugen dominieren. Im Geschwindigkeitsbereich zwischen 0 und 20 Stundenkilometern ist ein Elektroauto mit Ger\u00e4uschgenerator zwar etwas lauter als ein Elektroauto ohne Ger\u00e4uschgenerator. Der Ger\u00e4uschpegel des Generators darf jedoch gem\u00e4ss EU-Gesetzgebung nicht h\u00f6her sein als der Ger\u00e4uschpegel bei einem herk\u00f6mmlichen Fahrzeug in diesem Geschwindigkeitsbereich. Es gilt, die Sicherheit der schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmer zu gew\u00e4hrleisten und die L\u00e4rmbelastung m\u00f6glichst zu minimieren. In der Interessenabw\u00e4gung erscheint es zu gef\u00e4hrlich, auf Ger\u00e4uschgeneratoren zu verzichten und allein auf die Selbstverantwortung der Fahrzeuglenker zu setzen. Im Geschwindigkeitsbereich \u00fcber 20 Stundenkilometer (bei abgeschaltetem Ger\u00e4uschgenerator) wird die M\u00f6glichkeit eines leiseren Strassenverkehrs durch Elektroautos indessen nicht aus der Hand gegeben.</p><p>Mittel- und langfristig bieten Fortschritte in der Sensortechnologie die M\u00f6glichkeit f\u00fcr \"intelligente\" Ger\u00e4uschgeneratoren. Diese \u00fcberwachen die Fahrzeugumgebung und generieren nur noch Ger\u00e4usche, wenn tats\u00e4chlich Konflikte mit schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmern drohen. </p><p>4. Mit dem Ziel des Abbaus technischer Handelshemmnisse hat sich die Schweiz im Rahmen der bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU verpflichtet, europ\u00e4ische Fahrzeugvorschriften anzuerkennen. Ausnahmen sind m\u00f6glich, wenn ein Produkt ein erhebliches Risiko f\u00fcr die Sicherheit im Strassenverkehr darstellt oder die Umwelt oder die \u00f6ffentliche Gesundheit ernsthaft gef\u00e4hrdet.</p><p>Ger\u00e4uschgeneratoren sollen zur Verkehrssicherheit beitragen und gleichzeitig nicht zu einem h\u00f6heren Ger\u00e4uschpegel als herk\u00f6mmliche Fahrzeuge f\u00fchren. Der Bundesrat sieht daher derzeit keinen Anlass, bei der \u00dcbernahme der entsprechenden Normen in die Verordnung vom 19. Juni 1995 \u00fcber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) Vorbehalte anzubringen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Graber Konrad","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560816000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28|48|52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512108477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552867200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen|Verkehr|Umwelt|Energie"}}