{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3138","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Chancengleichheit f\u00fcr die Schweizer Flusskreuzfahrt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament die folgende Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a023 Absatz\u00a03 AIG (SR 142.20) zu unterbreiten:</p><p>3 In Abweichung von den Abs\u00e4tzen 1 und 2 k\u00f6nnen zugelassen werden:</p><p>...</p><p>f. (neu) Personen, die auf Schiffen unter Schweizer Flagge auf europ\u00e4ischen Fl\u00fcssen arbeiten, auch wenn diese Schiffe die Schweiz nicht oder nur selten anlaufen.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizer Kabinenschifffahrt ist zu einer wirtschaftlichen Macht geworden; mehr als jedes dritte Kreuzfahrtschiff auf Europas Fl\u00fcssen tr\u00e4gt die Schweizer Flagge am Heck. Die Zahl der Schiffe schweizerischer Unternehmen ist entsprechend gewachsen und im Gleichschritt die wirtschaftliche Bedeutung im Inland. Die Branche bezahlt pro Jahr rund 100 Millionen Schweizerfranken an Steuern und Sozialabgaben und besch\u00e4ftigt \u00fcber 8000 Personen.</p><p>Das anhaltende Wachstum hat zum Nachteil, dass die Schweizer Unternehmen den Personalbedarf wie ihre Konkurrenten in den Nachbarl\u00e4ndern nicht mehr in der EU, geschweige denn in der Schweiz, abdecken k\u00f6nnen. W\u00e4hrend die Beh\u00f6rden in der EU bei der Visavergabe auf den Sitz des Unternehmens abstellen, nehmen die Schweizer Beh\u00f6rden das Arbeitsgebiet als Kriterium.</p><p>Damit f\u00e4llt die Schweizer Branche zwischen Stuhl und Bank: Die ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden halten die Schweiz hinsichtlich Visa und Arbeitsvertrag f\u00fcr zust\u00e4ndig, die Schweizer Beh\u00f6rden erkl\u00e4ren ihre Zust\u00e4ndigkeit aber nur f\u00fcr gegeben, wenn das betreffende Schiff eine gewisse Mindestzeit in der Schweiz verkehrt. F\u00fcr Arbeitnehmende auf Schiffen, die etwa zwischen Amsterdam und Budapest verkehren, wird die Visaerteilung verweigert, auch wenn das Schiff von einem in der Schweiz domizilierten Unternehmen gef\u00fchrt und unter Schweizer Flagge betrieben wird. Auch das Gutachten eines renommierten Professors f\u00fcr Schifffahrtsrecht konnte die Beh\u00f6rden nicht \u00fcberzeugen, dass damit ein gen\u00fcgender Ankn\u00fcpfungspunkt zur Schweiz gegeben ist. Stattdessen empfahl der zust\u00e4ndige Staatssekret\u00e4r, mit einer Gesetzes\u00e4nderung f\u00fcr Klarheit zu sorgen. Dies soll mit der vorstehenden \"Mini-Revision\" geschehen.</p><p>Durch Hinzuf\u00fcgen eines neuen Buchstabens f bei Artikel\u00a023 AIG, der die Ausnahmef\u00e4lle hinsichtlich der pers\u00f6nlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Visavergabe regelt, mit demjenigen der Angestellten auf Schweizer Schiffen im internationalen Verkehr auf den europ\u00e4ischen Fl\u00fcssen, kann deren Status rechtssicher geregelt werden. Der Schweizer Arbeitsmarkt wird dadurch nicht tangiert, da die betreffenden Arbeitnehmenden nicht oder nur unmassgeblich auf Schweizer Gebiet t\u00e4tig sind. Da die Arbeitnehmenden damit aber den Schweizer Gesetzen unterstehen, ist sichergestellt, dass sie nach inl\u00e4ndischen Vorstellungen rechtsgen\u00fcglich sozialversichert sind. Ein Verzicht auf die Gesetzesrevision w\u00fcrde unweigerlich dazu f\u00fchren, dass ein grosser Teil der Schweizer Branche seinen Sitz in einen EU-Staat verlegen m\u00fcsste, was einem betr\u00e4chtlichen Verlust an staatlichen Einnahmen und volkswirtschaftlicher Wertsch\u00f6pfung gleichkommen w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die aktuelle Zulassungspraxis f\u00fcr Drittstaatenangeh\u00f6rige auf Schweizer Kabinenschiffen erm\u00f6glicht es bereits, entsprechendes Personal zu rekrutieren und anzustellen. N\u00f6tig ist allerdings ein hinreichender Bezug der ausl\u00e4ndischen Personen zur Schweiz, das heisst, die Erwerbst\u00e4tigkeit muss mindestens teilweise auch in der Schweiz ausge\u00fcbt und die weiteren gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen m\u00fcssen eingehalten werden.</p><p>Die in der Motion erw\u00e4hnten Flussschiffe werden von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz betrieben und verkehren inner- und ausserhalb des Schengen-Raums auf den Hauptachsen Rhein-Main-Donau und jeweils kurzzeitig auch in der Schweiz (in Basel). Ein hinreichender Bezug zur Schweiz wird angenommen, wenn die unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffe in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden auch in der Schweiz anlegen. Die heutige Zulassungspraxis sch\u00f6pft den gesetzlichen Spielraum aus und kommt der Schifffahrtsbranche bereits weit entgegen. Dies gilt im \u00dcbrigen auch f\u00fcr die arbeitsmarktlichen Auflagen bez\u00fcglich Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen.</p><p>Der Gegenstand des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) ist in dessen Artikel\u00a01 umschrieben: Regelung der Ein- und Ausreise, des Aufenthalts, des Familiennachzugs von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in der Schweiz sowie Integrationsf\u00f6rderung. Artikel\u00a01 AIG ist auch Ausdruck davon, dass dieses Gesetz aufgrund des Territorialit\u00e4tsprinzips nur in der Schweiz gilt. Das Territorialit\u00e4tsprinzip h\u00e4ngt mit dem Grundsatz der Staatensouver\u00e4nit\u00e4t zusammen. Dieser Grundsatz verbietet grunds\u00e4tzlich die Vornahme von Hoheitsakten ausserhalb des eigenen Staatsgebiets: Was sich ausserhalb der Schweiz ereignet, untersteht grunds\u00e4tzlich nicht der schweizerischen Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit. Umgekehrt d\u00fcrfen Beh\u00f6rden anderer Staaten nicht auf dem schweizerischen Territorium staatliche Handlungen vornehmen. Abweichungen von diesen Prinzipien erfordern eine staatsvertragliche Vereinbarung. Auf dieser \"territorialen Logik\" fusst auch der geltende Artikel\u00a023 AIG.</p><p>Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung in Artikel\u00a023 AIG m\u00f6chte nun in einem spezifischen Teilbereich nicht mehr auf das Territorialit\u00e4tsprinzip abstellen, sondern auf den Schweizer Sitz des betreffenden Schifffahrtsunternehmens (Sitzprinzip). Das ist allerdings kein gen\u00fcgender Binnenbezug zur Schweiz im Bereich des Ausl\u00e4nderrechts. Vorliegend handelt es sich nicht darum, die Rechte und Pflichten der Unternehmen zu regeln, sondern den Aufenthalt der Ausl\u00e4nder, welche f\u00fcr diese Unternehmen arbeiten. Das Aufenthaltsrecht von Ausl\u00e4ndern, die in der Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, ist an den Ort gebunden, wo diese Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung w\u00e4re auch mit Vollzugsschwierigkeiten verbunden: Den Schweizer Beh\u00f6rden ist es grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich, auf ausl\u00e4ndischem Hoheitsgebiet Kontrollen der gesetzlich vorgeschriebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorzunehmen (Art. 22 AIG). Liegt kein territorialer Bezug der erwerbst\u00e4tigen ausl\u00e4ndischen Person zur Schweiz vor, wie beispielsweise in der vom Motion\u00e4r geschilderten Reiseroute \"Amsterdam-Budapest\", soll auch die Schweizer Ausl\u00e4ndergesetzgebung keine Anwendung finden. Folglich hat der zust\u00e4ndige Staatssekret\u00e4r auch keine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung empfohlen.</p><p>Der Motion\u00e4r f\u00fchrt an, dass die Deckung des Bedarfs an Kabinenschiffpersonal durch Arbeitnehmende aus der EU oder dem Inland sich als schwierig erweist. Gleichzeitig sind dem Bundesrat die schwierigen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Kabinenschiffpersonals bekannt. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat Kenntnis der Bestrebungen, die Branche mittelfristig wieder f\u00fcr europ\u00e4ische Arbeitskr\u00e4fte attraktiver zu machen.</p><p>In Anbetracht dessen, dass eine rein nationale Umsetzung des Anliegens des Motion\u00e4rs wie aufgezeigt nicht m\u00f6glich ist, wird das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die diversen Fragen in Zusammenhang mit den Zulassungsbestimmungen im Bereich der Flusskreuzfahrt unter Ber\u00fccksichtigung der vielf\u00e4ltigen Interessenlage weiterverfolgen und m\u00f6gliche weitere Schritte pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1559088000000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600905600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|44|48","Category":"V","Modified":"\/Date(1771607890800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552867200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}