{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193146,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193146,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3146","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Preisdifferenzen im Briefverkehr. Tiefpreise f\u00fcr ausl\u00e4ndische, nicht aber f\u00fcr Schweizer Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>a. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Bevorzugung von ausl\u00e4ndischen Kunden in Bezug auf Format und Entgelt dem Sinne eines Unternehmens in Staatsbesitz entspricht?</p><p>b. Kann er sich als Eignervertreter vorstellen, bei der Post zu intervenieren um zumindest gleich lange Spiesse in der Briefpost bzw. bei Kleinwarensendungen f\u00fcr Schweizer H\u00e4ndler zu schaffen?</p><p>c. Kann er sich vorstellen, eine gesetzliche Angleichung der Postformate (Brief) an international g\u00e4ngige Standards vorzunehmen und die \"Briefformatinsel\" Schweiz ebenso wie die Preisinsel Schweiz anzugehen (Gegenvorschlag Fairpreis-Initiative)?</p><p>d. Warum bietet die Post als Staatsbetrieb in der Schweiz heute keine wie im Gesetz vorgesehene Briefprodukte bis zu einem Maximalgewicht von 2 Kilogramm an?</p>","ReasonText":"<p>Die schweizerische Postgesetzgebung definiert in Artikel\u00a02 Buchstabe\u00a0c das Postprodukt \"Brief\" mit den Massen \"maximal 2 Zentimeter Dicke und maximal 2 Kilogramm schwer\". Die Schweizerische Post hat den Brief noch enger definiert: Ein in der Schweiz aufgegebener Brief darf maximal 2 Zentimeter dick und 1 Kilogramm schwer sein. \u00dcber die UPU werden hingegen Briefe bzw. sogenannte Kleinwarensendungen bis 90 Zentimeter Umfang und 2 Kilogramm (keine Ausdehnung \u00fcber 60 Zentimeter) als Brief in die Schweiz eingespeist und von der Schweizer Post im Briefkanal verarbeitet und zugestellt. Dies f\u00fchrt zu einem substanziellen Wettbewerbsnachteil f\u00fcr in der Schweiz ans\u00e4ssige Postkunden, insbesondere im Bereich des Online-Handels gegen\u00fcber asiatischen Anbietern. Die Tarifunterschiede betragen je nach Dimensionen und aufgegebenen Volumen 3 bis 5 Schweizerfranken pro Sendung - einfach gesagt: Ein Schweizer H\u00e4ndler bezahlt f\u00fcr vergleichbare Sendungen bis 2 Kilogramm das Doppelte bis Dreifache. Diese Aufz\u00e4hlung kann beliebig verl\u00e4ngert werden, zumal die Schweizer Post heute offiziell auch kein Briefformat anbietet, welches der gesetzlichen Maximal-Definition entspricht.</p><p>Ebenso werden die UPU-Kleinwarensendungen im Briefkanal mittlerweile wie Pakete bei der Zustellung gescannt, und es wird indirekt ein Zustellnachweis generiert, sodass de facto gleiche Leistungen wie bei einer domestischen Paketzustellung vorhanden sind.</p><p>Nachdem im Jahr 2018 rund 33 Millionen Kleinwarensendungen unter UPU-Konditionen - wovon 23 Millionen aus dem asiatischen Raum - in die Schweiz verschickt wurden, kann von einem Wettbewerbsnachteil Schweizer H\u00e4ndler in der Gr\u00f6ssenordnung von gegen 50 Millionen Schweizerfranken gesprochen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. Wird ein Brief oder ein Paket aus dem Ausland auf dem herk\u00f6mmlichen Postweg in die Schweiz verschickt, arbeiten die nationalen Grundversorger gest\u00fctzt auf die Vorgaben des Weltpostvereins (UPU) zusammen. Die Schweizerische Post ist verpflichtet, alle grenz\u00fcberschreitenden Sendungen nach den Regeln des Weltpostvertrags zu verarbeiten und zuzustellen. Der Vertrag regelt auch die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Zustellung solcher Sendungen. Die Post hat auf deren H\u00f6he keinen Einfluss. Die sogenannten Endkostenverg\u00fctungen h\u00e4ngen unter anderem von der Qualit\u00e4t, vom Format und vom Gewicht der importierten Sendungen ab. Im aktuellen Verg\u00fctungssystem f\u00e4llt die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Sendungen insbesondere aus asiatischen L\u00e4ndern teilweise zu gering aus, um die bei der Post bei der inl\u00e4ndischen Zustellung der Sendungen anfallenden Kosten zu decken (vgl. dazu auch die Antwort zur Interpellation Amherd <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183222\">18.3222</a>). Im Vergleich zu den inl\u00e4ndischen Grundversorgungsdiensten haben die \u00fcber den UPU-Kanal eingehenden Kleinwarensendungen zudem einen reduzierten Leistungsumfang. So sind die vielf\u00e4ltigen Empf\u00e4ngerleistungen wie bspw. die aktive Paketsteuerung nicht verf\u00fcgbar. Die nationalen und internationalen Tarife basieren somit auf unterschiedlichen Grundlagen und sind daher nicht direkt vergleichbar.</p><p>Im \u00dcbrigen ist es nicht Aufgabe des Bundes als Eigner, die konkrete Ausgestaltung der Dienstleistungen der Post zu beurteilen. Dies ist eine operative Angelegenheit der Post. In diesem Bereich verf\u00fcgt sie innerhalb der rechtlichen Vorgaben wie jedes andere Unternehmen \u00fcber unternehmerischen Handlungsspielraum.</p><p>Der Bundesrat f\u00fchrt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Diese beziehen sich auf die grunds\u00e4tzliche Ausrichtung des Unternehmens, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitlinien f\u00fcr Kooperationen und Beteiligungen.</p><p>b./c. Der Weltpostvertrag regelt die Rahmenbedingungen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Postverkehr. M\u00f6gliche Anpassungen m\u00fcssten daher auf multilateraler Ebene bzw. im Rahmen des UPU angegangen werden. Im Zusammenhang mit den Endkostenverg\u00fctungen wurden anl\u00e4sslich des UPU-Kongresses in Istanbul im Jahr 2016 Verbesserungen am Abrechnungssystem beschlossen (vgl. dazu auch die Antwort zur Interpellation Amherd <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183222\">18.3222</a>), die nun schrittweise umgesetzt werden. Dar\u00fcber hinaus finden in der UPU gegenw\u00e4rtig Gespr\u00e4che \u00fcber weitere m\u00f6gliche Anpassungen bei den internationalen Tarifen statt, welche die Schweiz aufmerksam verfolgt.</p><p>Im inl\u00e4ndischen Postverkehr sind die Vorgaben gem\u00e4ss der schweizerischen Postgesetzgebung massgebend. Die Postverordnung (VPG; SR 783.01) gibt der Post vor, im Rahmen der Grundversorgung Briefe bis 1 Kilogramm anzubieten. Eine Anhebung dieser Gewichtsgrenze erforderte eine Ausdehnung der Grundversorgung und m\u00fcsste \u00fcber eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen erfolgen (vgl. untenstehende Antwort zu Frage d). Eine solche erachtet der Bundesrat aus den folgenden Gr\u00fcnden als nicht angebracht:</p><p>Die Grundversorgung soll f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsteile der Schweiz eine fl\u00e4chendeckende und preiswerte Versorgung mit Postdiensten gew\u00e4hrleisten. Bei der Erbringung der inl\u00e4ndischen Grundversorgung muss die Post die rechtlichen Vorgaben zu den Preisen in der Grundversorgung einhalten. W\u00e4hrend die Endkostenverg\u00fctungen f\u00fcr importierte Postsendungen insbesondere aus Ostasien die Kosten f\u00fcr die Zustellung nicht immer decken, muss die Post die Preise in der Grundversorgung insbesondere nach wirtschaftlichen Kriterien, d. h. kostendeckend und angemessen, festlegen.</p><p>Gem\u00e4ss Auskunft der Post bringt der Versand \u00fcber den Paketkanal sowohl f\u00fcr die Online-H\u00e4ndler als auch f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten Vorteile. So erhalten Schweizer Online-H\u00e4ndler f\u00fcr Paketsendungen oder eingeschriebene Briefe innerhalb der Schweiz ein breiteres Leistungsspektrum als internationale Versandh\u00e4ndler f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Kleinwarensendungen und k\u00f6nnen ihren Kundinnen und Kunden vielf\u00e4ltige Empf\u00e4ngerdienstleistungen anbieten (z. B. aktive Paketsteuerung).</p><p>Bei einer Ausdehnung der inl\u00e4ndischen Grundversorgung auf Briefe bis 2 Kilogramm w\u00e4re zudem mit gr\u00f6sseren finanziellen Folgen zu rechnen. Da deutlich mehr Sendungen \u00fcber den Briefkanal laufen w\u00fcrden, w\u00e4ren Anpassungen bei den logistischen Prozessen und der Infrastruktur f\u00fcr die Verarbeitung der Sendungen n\u00f6tig.</p><p>d. Gem\u00e4ss den Definitionen des Postgesetzes (PG; SR 783.0) gilt eine Postsendung als Brief, wenn sie eine maximale Dicke von 2 Zentimeter und ein maximales Gewicht von 2 Kilogramm aufweist. Die Post ist aber abgesehen von der Grundversorgung grunds\u00e4tzlich frei in ihrem Entscheid, welche Produkte sie anbieten will. Im Rahmen der Grundversorgung muss sie nach Artikel\u00a029 VPG Briefe bis zu einem Gewicht von 1 Kilogramm bef\u00f6rdern, was sie auch tut.</p><p>Im grenz\u00fcberschreitenden Postverkehr bzw. beim Versand von Briefen aus der Schweiz ins Ausland hingegen bietet die Post in \u00dcbereinstimmung mit den UPU-Vorgaben den sogenannten Maxibrief (bis 2 Kilogramm, 90 Zentimeter, keine Ausdehnung \u00fcber 60 Zentimeter) an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcter Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511967680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552953600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}