{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193155,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193155,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3155","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"DVB-T-Abschaltung. Spart die SRG auf Kosten der Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die SRG wird am 3. Juni 2019 die Verbreitung von Fernsehprogrammen \u00fcber Antenne, d. h. die digitale terrestrische TV-Verbreitung (DVB-T), einstellen. Die \u00dcbertragung \u00fcber Funk sei nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Laut der SRG nutzen nur noch 1,9 Prozent der Haushalte diesen Empfangsweg, weshalb der Unterhalt mit hohen Kosten verbunden ist. Wegen der Berge werden in der Schweiz 220 Sendeanlagen ben\u00f6tigt, w\u00e4hrend es in Belgien deren nur sechs sind. Mit der Einf\u00fchrung des 5G-Mobilfunkstandards erf\u00e4hrt auch die Zuteilung der Frequenzb\u00e4nder grundlegende Ver\u00e4nderungen. Es ist nicht lukrativ, Frequenzb\u00e4nder f\u00fcr DVB-T zuzuweisen. Die Versteigerung an die 5G-Betreiberinnen, die einen hohen Frequenzbedarf haben, bringt hingegen 340 Millionen Franken \u00fcber 15 Jahre ein. Schliesslich gelten die von der SRG erworbenen Rechte an Sportveranstaltungen nur f\u00fcr die \u00dcbertragung in der Schweiz, w\u00e4hrend DVB-T auch die Grenzgebiete abdeckt.</p><p>Diese Sparmassnahme wirft jedoch auch Fragen auf. </p><p>1. DVB-T hat den Vorteil, dass es sich einfach installieren l\u00e4sst (eine Hausantenne gen\u00fcgt) und nur geringe Kosten verursacht, da keine Bindung an eine Betreiberin n\u00f6tig ist. Mit der Einstellung wird ein kostenfreier Empfangsweg aufgegeben, was zur Folge hat, dass ein Abonnement bei einer Betreiberin abgeschlossen oder eine Satellitensch\u00fcssel installiert werden muss. Eine solche Installation kostet zwischen 1000 und 1500 Franken und ist je nach Auflagen nicht \u00fcberall m\u00f6glich. Ist es angebracht, diese Kosten den Fernsehzuschauerinnen und -zuschauern aufzub\u00fcrden?</p><p>2. Es gibt Randregionen, in denen die Daten\u00fcbertragungsrate mittelm\u00e4ssig und kein Kabelnetz vorhanden ist, in denen die Auflagen die Installation einer Satellitensch\u00fcssel nicht erlauben oder aus \u00e4sthetischen Gr\u00fcnden davon abgesehen wird (z. B. bei einem alten Chalet). Ist es richtig, die davon betroffenen Personen zu bestrafen und der SRG diese Zuschauerinnen und Zuschauer zu entziehen?</p><p>3. Zu den Anh\u00e4ngerinnen und Anh\u00e4ngern von DVB-T geh\u00f6ren etwa 10 Prozent aller Haushalte an der Waadtl\u00e4nder Riviera. Ist es fair, von diesen Personen erneut einen Systemwechsel auf eigene Kosten zu verlangen, zumal die SRG sie erst vor 12 Jahren zum Umstieg auf DVB-T ermuntert hat?</p><p>4. Die Anwohnerinnen und Anwohner in den Grenzgebieten unserer Nachbarl\u00e4nder werden keine Schweizer Programme mehr empfangen k\u00f6nnen. Ist es nicht schade, dass wir auf diesem Weg die Verbreitung von Schweizer Kultur begrenzen? </p><p>5. Einige Nachbarl\u00e4nder, darunter Frankreich, haben ein Angebot von bis zu 30 DVB-T-Sendern. Ist es sinnvoll, von der Schweizer Bev\u00f6lkerung, die ebenfalls viele DVB-T-Sender empf\u00e4ngt, zu verlangen, auf diesen Empfangsweg zu verzichten, obwohl die Leute damit zufrieden sind?</p><p>6. Gewisse Schweizer Sender, zum Beispiel L\u00e9man Bleu TV, setzen auch weiterhin auf DVB-T, vor allem, weil oftmals alte Technologien nicht durch neue ersetzt, sondern im weiteren Sinne erg\u00e4nzt werden. Wie steht der Bundesrat zu dieser Ansicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3./6. Der Bundesrat hat am 29. August 2018 im Rahmen der Neukonzessionierung der SRG auch eine Neubeurteilung der technischen Verbreitung des Service-public-Angebots vorgenommen. In Abstimmung mit der SRG hat er entschieden, deren Rechte und Pflichten zur Verbreitung der TV-Programme \u00fcber DVB-T auf Ende 2019 zu befristen (Art. 42 der Konzession SRG SSR vom 29. August 2018; BBl 2018 5545). </p><p>Der Bundesrat hat seinen Entscheid aus einer nationalen Gesamtsicht getroffen. Seit Jahren ist die nationale DVB-T-Nutzung r\u00fcckl\u00e4ufig. 2018 nutzten nur noch 1,4 Prozent der Haushalte das terrestrische Fernsehen. Die Verbreitungskosten beliefen sich demgegen\u00fcber auf \u00fcber 10 Millionen Franken j\u00e4hrlich. Aufgrund dieser Kosten-Nutzen-Abw\u00e4gung und angesichts der Tatsache, dass effizientere Alternativen wie die Satelliten-, Kabel- oder Internetverbreitung zur Verf\u00fcgung stehen, ist DVB-T f\u00fcr die SRG nicht mehr tragf\u00e4hig. Anzuf\u00fcgen ist auch, dass sich der Medienkonsum durch die On-Demand-Nutzung via IP-Technologie stark ver\u00e4ndert hat. </p><p>Die Abschaltung steht auch im medienpolitischen und -\u00f6konomischen Kontext, wonach die SRG gezwungen ist, ihren Auftrag effizienter zu erbringen. Sie wird ab 2019 einen Spar- und Reinvestitionsplan von 100 Millionen Franken umsetzen m\u00fcssen. Zu den Sparmassnahmen geh\u00f6rt unter anderem auch die Abschaltung der DVB-T-Verbreitung. </p><p>F\u00fcr Haushalte, die auf DVB-T angewiesen sind und keine andere Empfangsm\u00f6glichkeit haben, bietet die SRG Unterst\u00fctzung an. Die betroffenen Personen k\u00f6nnen sich an die SRG wenden und erhalten finanzielle und technische Unterst\u00fctzung, sofern gewisse Kriterien erf\u00fcllt sind.</p><p>Die Einf\u00fchrung der 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz hatte keinen Einfluss auf den Entscheid des Bundesrates. Wie die heute von DVB-T genutzten und freiwerdenden Frequenzb\u00e4nder k\u00fcnftig genutzt werden, wird mittelfristig zun\u00e4chst auf internationaler Ebene und sodann im Rahmen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (Nafz) zu entscheiden sein.</p><p>4. Grunds\u00e4tzlich besitzt die SRG die notwendigen Urheber- und Lizenzrechte nicht, um eingekaufte Produktionen (Sportsendungen, Filme, Serien, Dokumentationen usw.) im Ausland auszustrahlen. Die M\u00f6glichkeit, SRG-Angebote heute noch im grenznahen Ausland zu empfangen, ist auf den \"overspill\" der terrestrischen Signale zur\u00fcckzuf\u00fchren, was gem\u00e4ss internationaler Praxis toleriert wird. </p><p>Beim Fernsehen sind verschiedene Eigenproduktionen der SRG, insbesondere die Informations- und Kultursendungen, weiterhin \u00fcber die gemeinsamen internationalen Fernsehprogramme TV5 Monde in franz\u00f6sischer und 3Sat in deutscher Sprache empfangbar. \u00dcber die Online-Portale k\u00f6nnen viele Sendungen von SRF, RTS, RSI und RTR weltweit live oder \"on demand\" abgerufen werden. Dar\u00fcber hinaus sind s\u00e4mtliche Radioprogramme der SRG \u00fcber Satellit und Internet weltweit zu empfangen, ebenso wie das 10-sprachige Internet-Angebot Swissinfo und das italienischsprachige tvsvizzera.it.</p><p>5. Die Ausgangslage in den beiden L\u00e4ndern ist sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zur Schweiz ist DVB-T in Frankreich vor allem in den l\u00e4ndlichen Regionen die wichtigste Empfangsart f\u00fcr das Fernsehen, und die franz\u00f6sischen Netzanbieter offerieren ein relativ umfangreiches Programmangebot. Auch nach der Abschaltung des DVB-T-Netzes in unserem Land wird es den Schweizer Haushalten in den Grenzregionen weiterhin m\u00f6glich sein, von diesem Angebot dank \"overspill\" zu profitieren. Vergleichbaren Schweizer Angeboten war aber kein nachhaltiger Erfolg beschieden. Private Netzbetreiber wie Valaiscom im Kanton Wallis oder Tele Raetia im Kanton Graub\u00fcnden haben ihre DVB-T-Angebote mittlerweile eingestellt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Marchand-Balet G\u00e9raldine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512958293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553040000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}