{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193164,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193164,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3164","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesetzm\u00e4ssigkeit von Konsumkrediten wiederherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Recherchen von Caritas Schweiz haben ergeben, dass zwei wichtige Akteurinnen der Konsumkreditbranche systematisch gegen das Konsumkreditgesetz (KKG) verstossen. Konkret berechnen diese Banken das laut Artikel\u00a028 KKG f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit n\u00f6tige Budget nicht richtig. Gewisse Ausgaben werden nur teilweise oder gar nicht bei den Berechnungen ber\u00fccksichtigt, weshalb der verf\u00fcgbare und zur\u00fcckzuzahlende Kreditbetrag als zu hoch eingesch\u00e4tzt wird. Diese Praxis erlaubt es den Banken, h\u00f6here Kredite als bei einer korrekten Berechnung der Kreditw\u00fcrdigkeit zu vergeben. In der Folge sind Konsumentinnen und Konsumenten nicht in der Lage, vereinbarte Kredite innerhalb der im KKG vorgesehenen Frist von 36 Monaten zur\u00fcckzuzahlen, wodurch sie sich letztendlich verschulden. Drei Viertel der vertraglich vereinbarten Konsumkredite, die durch Caritas Schweiz untersucht wurden, zeugen von schweren Verst\u00f6ssen gegen Artikel\u00a028 KKG. Unterdessen haben die Gerichte die Genauigkeit der Berechnungen best\u00e4tigt, mit denen Caritas Schweiz diese schweren Rechtsverst\u00f6sse gegen das KKG festgestellt hat. Die Gerichte gehen davon aus, dass solche schweren Verst\u00f6sse bei nahezu allen verf\u00fcgbaren Entscheiden vorliegen. Es handelte sich stets um dieselben Fehler bei der Berechnung der Budgets, was darauf schliessen l\u00e4sst, dass es sich nicht um Einzelf\u00e4lle handelt. Ganz im Gegenteil ist dies ein eindeutiger Beweis, dass ein systematischer Rechtsverstoss durch die beiden Banken vorliegt. Die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ist somit infrage gestellt (Art. 3 BankG; interne Richtlinien, Kontrollmechanismen usw.).</p><p>Laut der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 18.3469 greift die Finma ein, sobald sie Hinweise auf m\u00f6gliche systematische Rechtsverst\u00f6sse hat. Sie nimmt Abkl\u00e4rungen bei den Banken vor, um den ordnungsgem\u00e4ssen Zustand wiederherzustellen.</p><p>1. Kommt der Bundesrat auch zu dem Schluss, dass die Feststellungen von Caritas Schweiz beweisen, dass die durch das KKG gesetzten Schutzziele, insbesondere die Verhinderung der \u00dcberschuldung, zumindest in den F\u00e4llen der beiden Banken verfehlt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat in diesem Fall ebenfalls der Ansicht, dass die Finma in diesem Fall eingreifen muss, um einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten vor illegalen Krediten zu sch\u00fctzen und um andererseits die Gesetzm\u00e4ssigkeit von neuen und bereits bestehenden Krediten wiederherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung nach Artikel\u00a028 des Konsumkreditgesetzes (KKG; SR 221.214.1) dient der Minderung des \u00dcberschuldungsrisikos von Konsumentinnen und Konsumenten. Verstossen Kreditgeberinnen oder Kreditgeber in schwerwiegender Weise gegen diese Pflicht, so verlieren sie zum einen die von ihnen gew\u00e4hrte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten. Zum andern k\u00f6nnen die Konsumentinnen oder Konsumenten die bereits erbrachten Leistungen zur\u00fcckfordern (Art. 32 Abs. 1 KKG). Ist der Verstoss geringf\u00fcgiger Natur, verlieren die Kreditgeberinnen oder Kreditgeber nur die Zinsen und Kosten (Art. 32 Abs. 2 KKG). Die Frage der Verletzung von Artikel\u00a028 KKG sowie deren Sanktionierung sind zivilrechtlicher Natur. Die rechtliche Beurteilung, ob in einem konkreten Fall ein Verstoss gegen Artikel\u00a028 KKG vorliegt, obliegt den zust\u00e4ndigen Zivilgerichten, die von den Konsumentinnen und Konsumenten anzurufen sind. Der Bundesrat \u00e4ussert sich nicht zu Einzelf\u00e4llen.</p><p>2. Die Kreditgeberinnen und Kreditgeber nach KKG unterstehen dann der Aufsicht der Finma, wenn sie \u00fcber eine Bewilligung nach Bankengesetz verf\u00fcgen (siehe dazu die Ausf\u00fchrungen zur Interpellation 18.3469). Im Vordergrund der Aufsichtst\u00e4tigkeit der Finma \u00fcber die Kreditt\u00e4tigkeiten der Banken stehen prudenzielle Aspekte; diese umfassen z. B. die aus der Kreditt\u00e4tigkeit erwachsenden Risiken f\u00fcr den Beaufsichtigten (Ausfallrisiko, Compliance-Risiko und allgemeine Rechtsrisiken) oder die Auswirkungen der T\u00e4tigkeit auf die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Verletzungen des KKG f\u00fcr die Finma dann relevant werden, wenn dadurch die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit nach Bankengesetz beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde. Erh\u00e4lt die Finma Hinweise auf wiederholte Rechtsverst\u00f6sse durch Beaufsichtigte, nimmt sie bei den betroffenen Instituten Abkl\u00e4rungen vor. Wenn die Finma dabei Missst\u00e4nde aufdeckt, ergreift sie die geeigneten Massnahmen, um den ordnungsgem\u00e4ssen Zustand wiederherzustellen. Nicht zust\u00e4ndig ist die Finma jedoch f\u00fcr die Durchsetzung zivilrechtlicher Anspr\u00fcche der Konsumentinnen und Konsumenten oder den Entscheid \u00fcber zivilrechtliche Sanktionen. Zu konkreten Sachverhalten und Verfahren \u00e4ussert sich der Bundesrat nicht.</p><p>Als unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde entscheidet die Finma schliesslich nach eigenem Ermessen, ob sie in einem konkreten Fall ein Verfahren er\u00f6ffnet oder gegen\u00fcber einem Beaufsichtigten Massnahmen anordnet. Dem Bundesrat steht es nicht zu, der Finma \u00fcber ihre Aufsichtspraxis Vorgaben zu machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|28|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512805563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553040000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Soziale Fragen|Zivilrecht"}}