{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193172,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193172,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3172","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"F\u00f6rderung der Erwerbst\u00e4tigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem Ziel, Anreize zu schaffen, die Erwerbst\u00e4tigkeit nach dem Regelrentenalter zu f\u00f6rdern, wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht L\u00f6sungsvarianten zu AHV, BVG und den Steuern vorzuschlagen, dies unter Ber\u00fccksichtigung der Parameter Freibetrag und Auff\u00fcllen von Beitragsl\u00fccken sowie einer attraktiveren Gestaltung des Rentenaufschubs in der AHV und in der beruflichen Vorsorge.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrg\u00e4nge in die Rente wird in den kommenden Jahren auf dem Arbeitsmarkt eine Besch\u00e4ftigungsl\u00fccke entstehen. Zur F\u00f6rderung einer teilweisen oder vollen Erwerbst\u00e4tigkeit sollen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende Anreize geschaffen werden, damit diese f\u00fcr eine gewisse Zeit weiter erwerbst\u00e4tig bleiben.</p><p>Heute profitieren Rentenbez\u00fcger bei Erwerbst\u00e4tigkeit im AHV-Alter von einem Freibetrag in der AHV von j\u00e4hrlich 16 800 Franken. Lohnbez\u00fcge \u00fcber diesen Betrag hinaus sind weiterhin AHV-pflichtig. Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge m\u00fcssen als Einkommen versteuert werden. Wegen der steuerlichen Progression ist es f\u00fcr den Erwerbst\u00e4tigen h\u00e4ufig nicht interessant, weiter Einkommen zu generieren. </p><p>Nehmen wir einen 65-J\u00e4hrigen, welcher aufgrund seiner AHV-Beitr\u00e4ge eine Maximalrente von 2350 Franken (2018) bekommt. Wenn er den Bezug um f\u00fcnf Jahre aufschiebt, dabei einen Lohn von 6000 Franken verdient, bekommt er aufgrund des Aufschubs einen lebenslangen prozentualen Zuschlag von 31,5 Prozent, neu eine Rente von Fr. 3090.25 ab Alter 70. W\u00e4hrend dem f\u00fcnfj\u00e4hrigen Aufschub verzichtet er auf 141 000 Franken AHV-Rente, zahlt auf dem Einkommen rund 30 000 Franken Steuern und noch AHV-Beitr\u00e4ge. F\u00fcr die AHV w\u00e4re der Aufschub lukrativ, sie spart 141 000 Franken Rente und erh\u00e4lt noch 28 290 Franken an AHV-Beitr\u00e4gen. Unter den heutigen Bedingungen erreicht unser Berechnungsbeispiel erst im Alter von 87 Jahren den Break-even. Die heutigen Regelungen sind demzufolge f\u00fcr einen freiwilligen Rentenaufschub nur f\u00fcr die AHV attraktiv. W\u00fcrden mehr Rentner vom Aufschub Gebrauch machen, k\u00f6nnte auch der Mangel an Fachkr\u00e4ften entsch\u00e4rft werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, in einem Bericht darzustellen, wie die Anreize zum Weiterarbeiten gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen. Denkbar ist zum Beispiel, dass mit den AHV-Beitr\u00e4gen Beitragsl\u00fccken oder fehlende Einkommen in der AHV gef\u00fcllt werden k\u00f6nnen. So k\u00f6nnte z. B. auf den Freibetrag verzichtet und mit den AHV-Beitr\u00e4gen L\u00fccken gef\u00fcllt oder der Aufschub der AHV-Rente mit einem h\u00f6heren Freibetrag attraktiver gestaltet werden. Bei Bezug von Teilrenten in der beruflichen Vorsorge sollte es auch weiterhin m\u00f6glich sein, die zweite S\u00e4ule aufzubauen.</p><p>Eine Erh\u00f6hung des AHV-Freibetrages und somit Entlastung des Erwerbseinkommens von AHV-Beitr\u00e4gen w\u00e4re nicht nur f\u00fcr den Rentner attraktiv, sondern auch f\u00fcr seinen Arbeitgeber. Dadurch h\u00e4tte auch der Arbeitgeber und mithin der Schweizer Arbeitsmarkt einen Anreiz, eine ausgebildete und erfahrene Arbeitskraft zu tieferen Arbeitgeberkosten weiterbesch\u00e4ftigen zu k\u00f6nnen.</p><p>Zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t sollen auch im steuerlichen Bereich M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Entlastungen auf den Erwerbseinkommen vorgesehen werden. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist es wichtig, Anreize f\u00fcr den Erhalt der Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber das Referenzalter hinaus zu schaffen. Aus diesem Grund hat er dies am 20. Dezember 2017 zu einem Eckpunkt der neuen AHV-Reform gemacht. Um diese Zielsetzung zu konkretisieren, hat sich der Bundesrat auf die verschiedenen Studien gest\u00fctzt, die im Rahmen der Altersvorsorge 2020 zu diesem Thema durchgef\u00fchrt wurden. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind immer noch stichhaltig. </p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt daher im Vorentwurf zur AHV 21 verschiedene Massnahmen vor, um f\u00fcr die Versicherten die Attraktivit\u00e4t der Weiterf\u00fchrung einer Erwerbst\u00e4tigkeit bis zum 65. Lebensjahr und dar\u00fcber hinaus zu verbessern. Dazu geh\u00f6rt eine Flexibilisierung des Rentenbezugs, die die M\u00f6glichkeit bietet, die ganze Rente oder auch nur einen Teil davon zu beziehen. Die Flexibilisierungsmassnahmen der AHV 21 werden zudem mit der beruflichen Vorsorge koordiniert. Die Weiterf\u00fchrung einer Erwerbst\u00e4tigkeit wird auch mit der Beibehaltung des Freibetrages f\u00fcr die erwerbst\u00e4tigen AHV-Rentnerinnen und -Rentner gef\u00f6rdert, indem diese auf Erwerbseinkommen bis zur H\u00f6he des Freibetrages keine AHV-Beitr\u00e4ge bezahlen m\u00fcssen. Ausserdem soll es f\u00fcr die Versicherten neu m\u00f6glich sein, dass sie mit Weiterarbeit nach dem Rentenalter die Rente verbessern und L\u00fccken in der Beitragszeit schliessen k\u00f6nnen, womit ein weiterer Anreiz zur Weiterf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber das Referenzalter hinaus geschaffen wird.</p><p>Im Schweizer Steuersystem unterliegen grunds\u00e4tzlich alle wiederkehrenden und einmaligen Eink\u00fcnfte der Einkommenssteuer. Eine privilegierte Besteuerung von erwerbst\u00e4tigen Rentenbez\u00fcgern w\u00e4re im Hinblick auf die im Steuerrecht massgebenden verfassungsrechtlichen Grunds\u00e4tze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit problematisch. Zudem ist davon auszugehen, dass der Entscheid zu einer Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber das Rentenalter hinaus nicht nur aus finanziellen Gr\u00fcnden getroffen wird. </p><p>Im Hinblick auf die Botschaft zur AHV 21 wird der Bundesrat im Juni 2019 eine Diskussion f\u00fchren, um das weitere Vorgehen zu den im Vorentwurf geplanten Massnahmen unter Ber\u00fccksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung festzulegen. Anschliessend will er die Botschaft verabschieden. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf f\u00fcr eine weitere Analyse. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Hegglin Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685923200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811268573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553040000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Sozialer Schutz"}}