{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193184,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193184,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3184","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Begriff des Kindeswohls","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Fachwelt wird statt dem vom deutschsprachigen Wortlaut des Zivilgesetzbuches und von den einschl\u00e4gigen Staatsvertr\u00e4gen verwendeten Begriff des \"Kindeswohls\" immer h\u00e4ufiger vom \"\u00fcbergeordneten Kindesinteresse\" gesprochen. Teilweise wird dabei sogar verlangt, den Begriff des Kindeswohls im Gesetz durch denjenigen des \"\u00fcbergeordneten Kindesinteresses\" zu ersetzen (vgl. dazu die Empfehlung Nr. 26-27 des Uno-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom Februar 2015, wonach \"Im Geiste der allgemeinen Bemerkung Nr. 14 (2013)\" der Begriff des \u00fcbergeordneten Kindesinteresses in der Schweiz auf gesetzlicher, politischer und juristischer Ebene konsequent verwendet werden soll).</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Entwicklung?</p><p>2. Sind die beiden Begriffe \"Kindeswohl\" und \"\u00fcbergeordnetes Kindesinteresse\" nach Ansicht des Bundesrates gleichbedeutend oder nicht (beispielsweise im Scheidungs- oder Adoptionsrecht)? Worin besteht ein allf\u00e4lliger Unterschied?</p><p>3. Besteht nach Ansicht des Bundesrates gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat bedauert die aktuell laufende Auseinandersetzung um den Begriff \"Kindeswohl\". Diese k\u00f6nnte den Eindruck vermitteln, dass den beiden Begriffen \"Kindeswohl\" (bien de l'enfant, bene del figlio) und \"\u00fcbergeordnetes Kindesinteresse\" (int\u00e9r\u00eat sup\u00e9rieur de l'enfant, interesse superiore del fanciullo) eine unterschiedliche Bedeutung zukommt, was nach Ansicht des Bundesrates nicht zutrifft. Aus diesem Grund hat die Bundesverwaltung in den letzten Jahren \u00fcberall dort, wo sie eingeladen wurde, zur erw\u00e4hnten Empfehlung des Ausschusses der Vereinten Nationen f\u00fcr Kinderrechte (Uno-Kinderrechtsausschuss) Stellung zu nehmen, klar darauf hingewiesen, dass der Begriff des \"Kindeswohls\", welcher im gesamten deutschen Sprachraum gel\u00e4ufig ist und der konstanten Sprachregelung in der Schweiz entspricht, inhaltlich gleichbedeutend ist mit demjenigen von Artikel\u00a03 des \u00dcbereinkommens vom 20. November 1989 \u00fcber die Rechte des Kindes (Uno-Kinderrechtskonvention, Uno-KRK; SR 0.107). </p><p>2. In Artikel\u00a03 Uno-KRK wird festgehalten, dass \"Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, [...] das Wohl des Kindes vorrangig zu ber\u00fccksichtigen [ist]\". Nach der allgemeinen Bemerkung Nr. 14 (2013) des Uno-Kinderrechtsausschusses wird dies so verstanden, dass dem Kindeswohl eine dreifache Bedeutung zukommt: (1) Es ist zun\u00e4chst ein subjektives Recht: das Recht eines jeden Kindes darauf, dass sein Wohl, sobald eine es betreffende Entscheidung getroffen wird, bewertet und in ernsthafter Weise ber\u00fccksichtigt wird, insbesondere dann, wenn mehrere einander widersprechende Interessen bestehen. Es muss die f\u00fcr das Kind beste L\u00f6sung gefunden werden. (2) Es handelt sich ausserdem um eine Verfahrensregel: Jeder Entscheidungstr\u00e4ger muss die Auswirkungen seines Entscheides auf das Kind beurteilen sowie anschliessend Rechenschaft dar\u00fcber ablegen, wie er das Kindeswohl ber\u00fccksichtigt hat. (3) Und schliesslich wird damit ein Auslegungsgrundsatz aufgestellt: Im Rahmen der Gesetzesauslegung ist stets die f\u00fcr das Kind beste L\u00f6sung zu w\u00e4hlen. Anzuf\u00fcgen ist im Weiteren, dass es zur Ermittlung des Kindeswohls der Anh\u00f6rung und Ber\u00fccksichtigung der Meinung des Kindes bedarf. Diese Prinzipien gelten ohne Einschr\u00e4nkung auch in der Schweiz. So verweist das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung auf den \"Leitgedanken von Artikel\u00a03 KRK beziehungsweise Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung, wonach das Kindesinteresse bei allen Entscheiden vorrangig ber\u00fccksichtigt werden soll\" (BGE 143 I 21 E. 5.5.2). Erg\u00e4nzend ist hier zu bemerken, dass die Begriffe \"Kindeswohl\" und \"Kindesinteresse\" vom Bundesgericht in seiner Rechtsprechung als Synonyme verwendet werden. Der Leitgedanke des Kindeswohls ist somit bei jeder Entscheidung zu ber\u00fccksichtigen, und zwar bezogen auf den einzelnen Fall und damit konkret auf das von der Entscheidung betroffene Kind. In diesem Sinn \u00e4ussert sich auch das Bundesgericht in seiner familienrechtlichen Rechtsprechung: \"Das Kindeswohl [gilt] als oberste Maxime des Kindesrechts [...]; es ist f\u00fcr die Regelung des Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisses demnach immer der entscheidende Faktor, w\u00e4hrend die Interessen und W\u00fcnsche der Eltern in den Hintergrund zu treten haben\" (BGE 142 III 612 E. 4.2). </p><p>3. Nach dem Gesagten besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Bedarf, in der schweizerischen Rechtsordnung den Begriff \"Kindeswohl\" durch das \"\u00fcbergeordnete Kindesinteresse\" zu ersetzen. F\u00fcr den Bundesrat steht nicht die terminologische Frage, sondern die korrekte Umsetzung der sich aus der Kinderrechtskonvention ergebenden Rechte im Vordergrund. Kinder sollen in allen Rechtsbereichen als Rechtssubjekt anerkannt werden; das Wohl des Kindes ist vorrangig zu ber\u00fccksichtigen, wenn das Kind von einer Entscheidung betroffen ist. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Vogler Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512262100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553040000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}