{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193209,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193209,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3209","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Medizinische Versorgung. Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem Ziel, die Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung zu verbessern, die Kosten in Schranken zu halten, unn\u00fctze Behandlungen zu vermeiden und eine optimale Verteilung der Arztpraxen in unserem Land zu erreichen, stelle ich dem Bundesrat im Namen der Bev\u00f6lkerung, die sich \u00fcber die steigenden Krankenkassenpr\u00e4mien \u00e4rgert, und der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die sich hundertprozentig an den Eid des Hippokrates halten, folgende Fragen: Welches w\u00e4ren die L\u00f6sungen, und w\u00e4re er bereit:</p><p>1. obligatorisch zu erkl\u00e4ren, dass die erste \u00e4rztliche Konsultation bei einer Haus\u00e4rztin oder einem Hausarzt stattfinden muss, deren oder dessen Titel von der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr allgemeine innere Medizin oder der betreffenden kantonalen Gesellschaft f\u00fcr innere Medizin anerkannt ist? Von dieser Pflicht ausgenommen sind Besuche beim Gyn\u00e4kologen, bei der Kinder\u00e4rztin und beim Augenarzt. Die freie Arztwahl soll dadurch nicht tangiert werden. Die Niederlande praktizieren dieses System erfolgreich;</p><p>2. die administrativen Schritte, die n\u00f6tig sind f\u00fcr die privatwirtschaftliche Aus\u00fcbung des Arztberufs in eigener fachlicher Verantwortung, so gut wie m\u00f6glich zu unterst\u00fctzen (f\u00f6rdern)? Zu f\u00f6rdern sind vorteilhafte Rahmenbedingungen f\u00fcr lokale Gemeinwesen, insbesondere in Randregionen, in denen ein \u00c4rztemangel droht, weil Haus\u00e4rztinnen und Haus\u00e4rzte demn\u00e4chst in den Ruhestand treten. Dadurch w\u00fcrde das Arztpraxenmoratorium ertr\u00e4glicher, insbesondere in dezentralen Regionen;</p><p>3. ausl\u00e4ndischen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten einen Aufenthalt in der Schweiz von drei Jahren aufzuerlegen, der in einer von der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr allgemeine innere Medizin oder einem Fachverband anerkannten Einrichtung absolviert werden muss. Eine Spezialisierung sollte unbedingt den Bed\u00fcrfnissen in der Bev\u00f6lkerung entsprechen;</p><p>4. die Verschreibung der Arzneimittel mit ihrer international gebr\u00e4uchlichen Kurzbezeichnung (INN) und in einer Menge, die der Behandlungsdauer entspricht, und zu gerechten Preisen obligatorisch zu erkl\u00e4ren? Neuseeland praktiziert diese Art von Verschreibung mit Erfolg;</p><p>5. die \"smarte Medizin\" zu f\u00f6rdern (\"Guidelines\"), wenn dies n\u00f6tig ist, und Regeln zu deren Nutzung und insbesondere zur Finanzierung und zur Versicherung zu erlassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Jahr 2017 schlug eine vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) eingesetzte Expertengruppe Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung vor. Eine dieser Massnahmen will die Versicherten verpflichten, sich an eine erste Anlaufstelle zu wenden, die ihre Behandlung koordiniert (M27, \"Verpflichtung zu Gatekeeping\"). Dabei soll durch gezielte Steuerung eine effiziente und qualitativ hochstehende Versorgung sichergestellt werden. Der Bundesrat pr\u00fcft zurzeit, wie diese Massnahme umgesetzt werden kann.</p><p>2. Gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11) muss jede Person, die ihren Beruf \"privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung\" aus\u00fcbt, \u00fcber eine Bewilligung des Kantons verf\u00fcgen, in dem sie t\u00e4tig sein m\u00f6chte. Artikel\u00a055a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erm\u00f6glicht dem Bundesrat jedoch, die Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von einem Bed\u00fcrfnisnachweis abh\u00e4ngig zu machen. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die anwendbaren H\u00f6chstzahlen in der entsprechenden Verordnung (VEZL; SR 832.103) festgelegt. In seiner Botschaft (18.047) vom 18. Mai 2018 zur \u00c4nderung des KVG betreffend die Zulassung von Leistungserbringern, die derzeit im Parlament diskutiert wird, schl\u00e4gt der Bundesrat vor, den Kantonen zu erm\u00f6glichen, das Angebot gem\u00e4ss ihren Bed\u00fcrfnissen differenziert nach Fachgebieten und Regionen selbst zu regulieren. Wie er in seinen Stellungnahmen zu den Interpellationen Lohr 18.3206 und 17.3824 und zum Postulat Schmid-Federer 17.3380 festgehalten hat, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kantone den Leistungsbedarf ihrer Bev\u00f6lkerung selbst am besten absch\u00e4tzen k\u00f6nnen. Zudem ist es gem\u00e4ss der f\u00f6deralistischen Kompetenzaufteilung ihre Sache, die Gesundheitsversorgung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>3. Von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten aus der Europ\u00e4ischen Union (EU) eine vorg\u00e4ngige Berufspraxis zu verlangen w\u00fcrde gegen den Grundsatz der automatischen Anerkennung der Diplome nach Anhang III des vom Volk am 21. Mai 2000 genehmigten Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) verstossen. In seiner Vorlage vom 18. Mai 2018 schl\u00e4gt der Bundesrat daher vor, als zus\u00e4tzliche Zulassungsvoraussetzung zu verlangen, dass die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die Leistungen zulasten der OKP im ambulanten Bereich erbringen, \u00fcber die f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Leistungserbringung notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems verf\u00fcgen und dass diese Kenntnisse mit einem Pr\u00fcfungsverfahren kontrolliert werden. Da diese Regel die Zulassung zur T\u00e4tigkeit zulasten der OKP nicht von einem Vorbereitungslehrgang oder einer Berufserfahrung abh\u00e4ngig macht, steht sie nicht im Widerspruch zum FZA. Bei \u00c4rztinnen und \u00c4rzten, die mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet haben, wird davon ausgegangen, dass sie \u00fcber die erforderlichen Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems verf\u00fcgen. Sie werden von der Pr\u00fcfung dispensiert. Diese Ausnahme ist durch das \u00f6ffentliche Interesse an der Gew\u00e4hrleistung der Patientensicherheit und der Qualit\u00e4t des schweizerischen Gesundheitssystems gerechtfertigt.</p><p>4. Die Krankenversicherer k\u00f6nnen bereits heute auf Basis der zugelassenen Therapiedauer in der Fachinformation die Verg\u00fctung l\u00e4nger eingesetzter Arzneimitteltherapien ablehnen. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat zudem die M\u00f6glichkeit, bei Bedarf die Verg\u00fctung mittels Limitierung auf eine bestimmte Therapiedauer einzuschr\u00e4nken.</p><p>Die Wirkstoffverschreibung kann prim\u00e4r im patentabgelaufenen Bereich zu Einsparungen f\u00fchren. Es k\u00f6nnen in der Schweiz bereits heute auf freiwilliger Basis anstelle der Namen der Fertigarzneimittel Wirkstoffe verschrieben werden. Mit der Einf\u00fchrung eines Referenzpreissystems beabsichtigt der Bundesrat, Kosteneinsparungen f\u00fcr patentabgelaufene Arzneimittel, Generika und Originalpr\u00e4parate zu erzielen. Dabei soll ein Referenzpreis f\u00fcr einen bestimmten Wirkstoff mit zugeh\u00f6rigem Originalpr\u00e4parat und Generika festgelegt werden. Wird ein Referenzpreissystem eingef\u00fchrt, w\u00fcrde die Massnahme der Wirkstoffverschreibung zu keinen Einsparungen f\u00fchren. Die entsprechende Gesetzesvorlage soll dem Parlament noch im laufenden Jahr \u00fcberwiesen werden.</p><p>5. Das Ziel von \"smarter medicine\" ist, \"kluge Entscheidungen\" f\u00fcr eine angemessene Versorgung zu f\u00f6rdern. Die von den medizinischen Fachgesellschaften ver\u00f6ffentlichten sogenannten Top-5-Listen mit unn\u00fctzen Behandlungen in ihrem Fachbereich sollen die offene Diskussion zwischen \u00c4rzteschaft, den Patienten und der \u00d6ffentlichkeit anstossen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Ruiz Rebecca 17.4184 ausgef\u00fchrt hat, begr\u00fcsst er diese Initiative seitens Fach- und Patientenkreisen. In der Beurteilung der Leistungspflicht seitens der Sozialversicherungen sind medizinische Leitlinien grunds\u00e4tzlich eine wichtige Grundlage und werden auch f\u00fcr die Verg\u00fctung im Einzelfall als Entscheidungsgrundlagen angewendet. Leitlinien sind jedoch auf eine allgemeine Krankheitssituation ausgerichtet, wobei der Entscheid f\u00fcr eine geeignete Behandlung bei einer Einzelperson von der Betrachtung ihrer Gesamtsituation, insbesondere weiterer gleichzeitig vorhandener Krankheiten, abh\u00e4ngt und im Einzelfall auch von Leitlinien abgewichen werden kann. Im Bericht der vom EDI eingesetzten Expertengruppe zu Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen wurde auch die Massnahme zur F\u00f6rderung von Behandlungsleitlinien genannt.</p><p>F\u00fcr die Erarbeitung, Verbreitung und Implementation von Behandlungsleitlinien sind prim\u00e4r die Fachgesellschaften zust\u00e4ndig. Das BAG wird dieses Thema mit den zust\u00e4ndigen Akteuren aufnehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Glauser-Zufferey Alice","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512891667)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Gesundheit"}}