{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193235,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193235,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3235","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die umsatzabh\u00e4ngige Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe f\u00fcr Unternehmen ist problematisch","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Alternativen zur Methode der heutigen umsatzabh\u00e4ngigen Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe f\u00fcr Unternehmen zu pr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a070 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen ist ein Unternehmen abgabepflichtig, wenn es den vom Bundesrat festgelegten Mindestumsatz in der Steuerperiode nach Artikel\u00a034 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 erreicht hat. Somit ist die Abgabe von denjenigen Unternehmen geschuldet, die im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind und einen Jahresumsatz von mindestens 500 000 Franken machen. Diese Zahl umfasst den auf der ganzen Welt erzielten Umsatz, abh\u00e4ngig von den mehrwertsteuerlichen Qualifikationen des Unternehmens, und schliesst auch den Umsatz mit ein, der mit Leistungen erzielt wird, die nicht mehrwertsteuerpflichtig oder die mehrwertsteuerbefreit sind. Unternehmen, deren Umsatz unter 500 000 Franken liegt, sind jedoch von der Radio- und Fernsehabgabe befreit.</p><p>Dieses Berechnungskriterium war in seiner Wirkung urspr\u00fcnglich keiner Kritik ausgesetzt, doch kamen dadurch nun zahlreiche Unternehmen in grosse Schwierigkeiten. Denn der Umsatz entspricht nicht dem tats\u00e4chlich erzielten Gewinn.</p><p>Sehr viele KMU fallen in die Kategorie der abgabepflichtigen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu f\u00fcnf Millionen Franken; sie m\u00fcssen eine Abgabe in der H\u00f6he von 2280 Franken entrichten. Dieser Betrag ist hoch, oft sogar v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig in Bezug auf ihren tats\u00e4chlich realisierten Gewinn. Und viele dieser Unternehmen k\u00f6nnen keine Befreiung von dieser Abgabe beantragen. Ohne den Grundsatz der Steuerpflicht von Unternehmen infrage stellen zu wollen, beauftrage ich den Bundesrat daher, ein anderes System zur Berechnung der Abgabe zu pr\u00fcfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorab ist festzuhalten, dass die Abgabe eines Unternehmens mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 5 Millionen Franken 910 Franken betr\u00e4gt, nicht 2280 Franken (vgl. Art. 67b Abs. 2 der Radio- und Fernsehverordnung, RTVV). </p><p>Bei der Vorbereitung der Unternehmensabgabe f\u00fcr Radio und Fernsehen hat der Bundesrat verschiedene Modelle gepr\u00fcft, welche die Empfangsgeb\u00fchr f\u00fcr Betriebe abl\u00f6sen k\u00f6nnten. Eine wichtige Anforderung an das neue System war, dass es einfach und effizient ist und weder f\u00fcr die Abgabepflichtigen noch f\u00fcr die Erhebungsstelle einen \u00fcberm\u00e4ssigen Aufwand verursacht. Ausserdem sollte das Abgabesystem einen kontinuierlichen und berechenbaren Ertrag generieren, um die Finanzierung des Service public bei Radio und Fernsehen zu gew\u00e4hrleisten. Diese Ziele werden mit der Anfang dieses Jahres eingef\u00fchrten Unternehmensabgabe erreicht. Diese beruht auf dem Gesamtumsatz eines Unternehmens, der im Rahmen der Mehrwertsteuer deklariert wird. F\u00fcr die Unternehmensabgabe ist keine zus\u00e4tzliche Erhebung von Daten n\u00f6tig, keine An- oder Abmeldung bei der Erhebungsstelle und auch keine Kontrollen in den Betrieben. Damit ist ein bedeutender Nachteil der fr\u00fcheren Empfangsgeb\u00fchr beseitigt, n\u00e4mlich der grosse Aufwand bei der Erhebung sowohl f\u00fcr die Erhebungsstelle als auch f\u00fcr die betroffenen Unternehmen. Andere Finanzierungsmodelle, die ebenfalls auf bereits erhobenen Daten beruhen, weisen aus Sicht des Bundesrates betr\u00e4chtliche Nachteile auf. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Abgabeerhebung nach Anzahl Angestellte oder der Lohnsumme eines Unternehmens, die Erhebung einer Abgabe zusammen mit der direkten Bundessteuer, die Finanzierung aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer oder die Erhebung der Abgabe aufgrund des Gewinns eines Unternehmens. </p><p>Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass das System der Unternehmensabgabe unter den denkbaren Alternativen am besten geeignet ist, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Zu erw\u00e4hnen ist auch die H\u00e4rtefallregelung f\u00fcr die kleinsten unter den abgabepflichtigen Unternehmen, jene mit bis zu einer Million Franken Umsatz. Diese Unternehmen k\u00f6nnen nach der Radio- und Fernsehverordnung die R\u00fcckerstattung der Abgabe verlangen, wenn sie im Abgabejahr einen geringen oder gar keinen Gewinn erzielt haben. </p><p>Eine andere Frage ist, ob die Unternehmensabgabe in allen Teilen die erwarteten und erw\u00fcnschten Auswirkungen zeigt. Derzeit kann noch nicht vollst\u00e4ndig \u00fcberblickt werden, welche konkreten Auswirkungen die Unternehmensabgabe hat; hierzu reichen die Erfahrungen noch nicht aus. Einen neuerlichen Wechsel beim Abgabesystem ins Auge zu fassen, nachdem die Unternehmensabgabe gerade erst gestartet ist, w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und w\u00fcrde zur Verunsicherung der Abgabepflichtigen f\u00fchren. Der Bundesrat hat jedoch bereits bei seinem Entscheid zur Einf\u00fchrung des neuen Abgabesystems am 18. Oktober 2017 beschlossen, dass er dessen Auswirkungen bis sp\u00e4testens Mitte 2020 pr\u00fcfen will, gest\u00fctzt auf die Erfahrung des ersten Erhebungsjahres. Sollte die Bilanz des neuen Abgabesystems zeigen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird der Bundesrat die n\u00f6tigen Schritte unternehmen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Abate Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623110400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809808597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Steuer"}}