{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193240,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193240,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3240","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massgeschneiderte Umsetzung von \"Basel III final\" statt teurer Swiss Finish","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Als Mitglied des Basler Ausschusses f\u00fcr Bankenaufsicht hat sich die Schweiz bereiterkl\u00e4rt, das Basler Regelwerk zur St\u00e4rkung des globalen Bankensystems umzusetzen. Der Basler Ausschuss verfolgt eine globale Zielsetzung und richtet sich explizit an \"international aktive Banken\" (vgl. <a href=\"https://www.bis.org/bcbs/implementation.htm?m=31141656\">https://www.bis.org/bcbs/implementation.htm?m=31141656</a>). Das gilt insbesondere f\u00fcr das j\u00fcngste Paket \"Basel III final\", das die Regulierung im Kreditbereich nochmals komplexer und teurer machen wird. Eine \u00dcbernahme des Regelwerks f\u00fcr kleine und mittlere, inlandorientierte Banken k\u00f6nnte den Wettbewerb zu deren Lasten verzerren und unerw\u00fcnschte Folgen f\u00fcr die Volkswirtschaft haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Handelt es sich bei den Standards des Basler Ausschusses um rechtlich verbindliche Vorgaben, die die Schweiz zwingend umsetzen muss, oder um sogenanntes Soft Law?</p><p>2. Der Basler Ausschuss richtet sich explizit an \"international aktive Banken\". Ist die Schweiz verpflichtet, die Basler Vorgaben f\u00fcr alle Banken, namentlich auch f\u00fcr inlandorientierte Banken, umzusetzen?</p><p>3. Zahlreiche L\u00e4nder setzen die Vorgaben des Basler Ausschusses differenziert um und grenzen den Anwendungsbereich ein. Verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber einen \u00dcberblick \u00fcber die von anderen L\u00e4ndern angewandten Konzepte, Definitionen und Schwellenwerte?</p><p>4. F\u00fcr das Regulatory Consistency Assessment Programme der Schweiz arbeiten die Beh\u00f6rden heute schon mit einer Definition von \"international aktiven Banken\". Ist diese Definition geeignet, um den Anwendungsbereich bei der Umsetzung von \"Basel III final\" zu differenzieren?</p><p>5. Der Bundesrat betont in seiner \"Finanzmarktpolitik\" von 2016 die Wichtigkeit von Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und differenzierter Regulierung. Wie stellt er sicher, dass bei \"Basel III final\" die vorhandenen Spielr\u00e4ume f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige und differenzierte Regulierung bestm\u00f6glich genutzt und eine weitere Zunahme der Komplexit\u00e4t der Regulierung verhindert wird?</p><p>6. Wie gew\u00e4hrleistet der Bundesrat, dass die Umsetzung von \"Basel III final\" wettbewerbsneutral erfolgt und der Wettbewerb nicht zulasten der kleinen und mittleren Banken im Standardansatz verzerrt wird?</p><p>7. Wird der Bundesrat eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung von \"Basel III final\" differenziert nach unterschiedlichen Gesch\u00e4ftsmodellen und Gr\u00f6ssen der Banken vornehmen? Wird diese auch eine Kostensch\u00e4tzung beinhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Standards des Basler Ausschusses sind v\u00f6lkerrechtlich nicht rechtlich verbindlich. Es handelt sich um internationale Mindeststandards im Bereich der Bankenregulierung, zu deren Umsetzung sich die Mitglieder politisch bekennen. Daher geniessen sie international auf staatlicher Seite und auch bei Marktteilnehmern (z. B. Investoren, Rating-Agenturen) faktische Verbindlichkeit, auch ausserhalb der Mitglieder des Basler Ausschusses. Die Konformit\u00e4t ist f\u00fcr die Schweiz als kleines Land mit einem international bedeutsamen Finanzplatz besonders wichtig. </p><p>2. Es ist festzuhalten, dass es vom Basler Ausschuss keine Definition von \"international aktiven Banken\" gibt. Nicht nur Banken mit Auslandpr\u00e4senz, sondern auch solche mit einer grenz\u00fcberschreitenden Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4t oder ausl\u00e4ndischen Kunden k\u00f6nnte man darunter fassen. Unabh\u00e4ngig davon ist es ein G\u00fctesiegel f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz, wenn diese international breit akzeptierten Mindeststandards grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den gesamten Bankenplatz gelten. Eine nur teilweise Anwendung (\"Basel III final\" f\u00fcr international t\u00e4tige Banken und andere Standards f\u00fcr nicht international t\u00e4tige Banken) h\u00e4tte zudem den Nachteil, dass die Regulierung komplexer und umfangreicher w\u00e4re und es keine gleich langen Spiesse im hartumk\u00e4mpften Inlandgesch\u00e4ft g\u00e4be. </p><p>3. Bei der Umsetzung der Standards des Basler Ausschusses auf Stufe Gesetz oder Bundesratsverordnung werden jeweils die internationalen Entwicklungen analysiert und ein entsprechender Rechtsvergleich erstellt. Dieser Vergleich mit den Regulierungen im Ausland wird jeweils im Rahmen der Botschaft oder des erl\u00e4uternden Berichtes ver\u00f6ffentlicht. Dies wird auch der Fall sein bei der Umsetzung von \"Basel III final\". Aufgrund der bisherigen Umsetzungspraxis l\u00e4sst sich insbesondere feststellen, dass fast alle 28 Mitgliedl\u00e4nder des Basler Ausschusses einen uneingeschr\u00e4nkten bzw. einheitlichen Anwendungsbereich der Basler Mindeststandards praktizieren. </p><p>4. Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD) hat mit der Bankiervereinigung, der Finma und der Schweizerischen Nationalbank bereits einen intensiven Austausch zur Umsetzung und zum Anwendungsbereich von \"Basel III final\" gef\u00fchrt. Gemeinsam hat man sich auf eine proportionale Umsetzung geeinigt und beschlossen, dass die Anwendung der Basler Standards im Grundsatz f\u00fcr alle Banken weiterhin sinnvoll ist. F\u00fcr die im Rahmen des Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) stattfindenden Beurteilungen der Umsetzung der Basler Standards in der Schweiz hat bisher die Finma gemeinsam mit dem Basler Ausschuss die Liste der zu beurteilenden Institute festgelegt. Dieses Vorgehen hat sich bisher insofern bew\u00e4hrt, als die Schweizer Regulierung im RCAP durch den Basler Ausschuss positiv beurteilt wurde. </p><p>5. Mit zunehmender Komplexit\u00e4t der Regulierung wird eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige und differenzierte Umsetzung umso wichtiger. Die Schweizer Regeln zeichnen sich bereits heute durch eine im internationalen Vergleich \u00fcberdurchschnittlich verh\u00e4ltnism\u00e4ssige und stark differenzierte Umsetzung aus. Dem soll bei der nationalen Umsetzung von \"Basel III final\" mittels weiterer Vereinfachungen Rechnung getragen werden. Nationale Handlungsspielr\u00e4ume sollen unter ausgewogener Ber\u00fccksichtigung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit und der Stabilit\u00e4t des Finanzsystems ausgestaltet werden. Bei der im zweiten Halbjahr 2019 beginnenden Ausarbeitung der konkreten Regulierung wird das EFD wie bisher einen intensiven Austausch mit Branchenvertretern f\u00fchren. Die wichtigsten Anpassungen durch \"Basel III final\" werden mit Beschluss des Bundesrates bei der Verordnung \u00fcber die Eigenmittel und Risikoverteilung f\u00fcr Banken und Effektenh\u00e4ndler (ERV) erfolgen. Dadurch hat er die Kontrolle und wird auf eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige und differenzierte Umsetzung achten. </p><p>6. Bei Anpassungen der ERV wird jeweils eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung durchgef\u00fchrt und im Rahmen des erl\u00e4uternden Berichtes ver\u00f6ffentlicht. Dabei werden die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz umfassend analysiert und ausgewiesen. Dabei sind neben den Auswirkungen auf die Finanzstabilit\u00e4t auch die internationale Wettbewerbsneutralit\u00e4t und die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Konkurrenten im Inlandgesch\u00e4ft wichtig. Bereits w\u00e4hrend der Arbeiten zur Ausarbeitung der ERV-Anpassungen stellt die Frage nach den Auswirkungen auf den Wettbewerb ein wichtiges Element dar. Nebst der Ber\u00fccksichtigung, wie Basel III auf Vergleichsfinanzpl\u00e4tzen umgesetzt wird, sollen die ERV-Anpassungen auch nicht zu einer Beeintr\u00e4chtigung der Finanzstabilit\u00e4t f\u00fchren. </p><p>7. Bereits bei den bisherigen Anpassungen der ERV wurden in den Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzungen die Auswirkungen auf die betroffenen Institute differenziert ausgewiesen. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein. Die Kostensch\u00e4tzung stellt dabei einen wichtigen Teil dar, in die die Banken aktiv involviert sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Germann Hannes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560384000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512401390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}