{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193258,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193258,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3258","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehrwertsteuer auf Pflanzenschutzmitteln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a025 Absatz\u00a02 des Mehrwertsteuergesetzes sieht f\u00fcr D\u00fcnger und Pflanzenschutzmittel einen reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent anstelle des Normalsatzes von 7,7 Prozent vor. Der Grund f\u00fcr die Einf\u00fchrung dieser Sonderregel war wahrscheinlich der Wunsch, die Landwirtschaft zu unterst\u00fctzen. Heute hingegen ist es nicht mehr vertretbar, dass auf diese Weise Substanzen gef\u00f6rdert werden, bei denen die Gefahr besteht, dass sie B\u00f6den, Gew\u00e4sser, Tiere und Menschen sch\u00e4digen und der Allgemeinheit Kosten verursachen.</p><p>Diese Unterst\u00fctzung unserer Landwirtschaft verfehlt insofern ihr Ziel, als viele Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz der sch\u00e4dlichsten Pflanzenschutzmittel reduzieren oder darauf ganz verzichten, w\u00e4hrend dieselben Substanzen ausserhalb der Landwirtschaft teils in grossen Mengen verwendet werden.</p><p>Damit ein deutlicher Anreiz f\u00fcr eine umweltfreundliche, auf die Produzenten- wie die Konsumentenseite R\u00fccksicht nehmende Landwirtschaft geschaffen wird, soll der Bundesrat die Pflanzenschutzmittel bei der Mehrwertsteuer dem Normalsatz unterstellen und die zus\u00e4tzlichen Einnahmen daf\u00fcr einsetzen, eine Landwirtschaft ohne synthetische Pflanzenschutzmittel zu f\u00f6rdern.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getr\u00e4nke waren unter der bis Ende 1994 geltenden Warenumsatzsteuer Teil der Freiliste und damit steuerbefreit. Auch die G\u00fcter wie Samen, D\u00fcnger und Pflanzenschutzmittel, die in erster Linie als Vorleistungen in der Landwirtschaft zur Anwendung kommen, waren steuerbefreit. Eine Besteuerung dieser Vorleistungen h\u00e4tte die Lebensmittelproduktion verteuert, was dem sozialpolitischen Ziel der Steuerprivilegierung der Lebensmittel widersprochen h\u00e4tte. </p><p>Bei der Einf\u00fchrung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 wurden sowohl die Lebensmittel als auch die Vorleistungen der Landwirtschaft dem reduzierten Steuersatz unterstellt. Dabei wurde wie unter der Warenumsatzsteuer kein Unterschied gemacht, ob die betreffenden Produkte inner- oder ausserhalb der Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Eine solche Unterscheidung w\u00e4re im \u00dcbrigen auch kaum umsetzbar. </p><p>Damit die Nahrungsmittel auf dem Weg vom Acker auf den Teller steuerlich nicht mehrfach belastet werden, kann innerhalb der Wertsch\u00f6pfungskette jeweils die auf den Vorleistungen lastende Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Bei vollem Vorsteuerabzug entfalten h\u00f6here Steuers\u00e4tze auf Vorleistungen keinerlei Lenkungswirkung. Wegen den Subventionen kann jedoch in der Landwirtschaft nicht die ganze Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Eine Unterstellung der Pflanzenschutzmittel unter den Normalsatz h\u00e4tte deshalb im Bereich der Landwirtschaft Mehreinnahmen von rund zwei Millionen Franken zur Folge. Etwas gr\u00f6sser w\u00e4ren mit grob gesch\u00e4tzt f\u00fcnf Millionen Franken die zus\u00e4tzlichen Mehrwertsteuer-Einnahmen aus dem Konsum von Pflanzenschutzmitteln durch Privatpersonen sowie nichtsteuerpflichtige K\u00f6rperschaften und Unternehmen. Insgesamt w\u00e4re also die Lenkungswirkung der Unterstellung der Pflanzenschutzmittel unter den Normalsatz gering. </p><p>Der Bundesrat will gem\u00e4ss Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 6. September 2017 die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln reduzieren und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz f\u00f6rdern. Eine Unterstellung der Pflanzenschutzmittel unter den Normalsatz der Mehrwertsteuer w\u00e4re, wie vorstehend dargelegt, jedoch wenig effektiv und wird entsprechend im Aktionsplan nicht thematisiert.</p><p>Im \u00dcbrigen sollen die verschiedenen Vorleistungen der Landwirtschaft auch weiterhin steuerlich gleich behandelt werden. Dies dient nicht zuletzt der einfacheren Handhabung der Mehrwertsteuer im Bereich der Landwirtschaft. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"de la Reussille Denis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512024603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Steuer"}}