{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193261,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193261,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3261","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Was wird getan, damit das Schweizer Zulassungsverfahren die Risiken von Pestiziden k\u00fcnftig korrekt einsch\u00e4tzt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zeigt, dass im Zulassungsverfahren nicht nur einzelne Wirkstoffe, sondern offenbar ganze Wirkstoffgruppen zugelassen werden, obwohl deren Anwendung unannehmbare Folgen f\u00fcr Nichtzielorganismen mit sich bringt.</p><p>Seit 2009 wurden im Parlament \u00fcber 30 Vorst\u00f6sse eingereicht, die eine Kl\u00e4rung der Gef\u00e4hrlichkeit der Neonicotinoide, deren Verbot bzw. eine \u00dcberpr\u00fcfung des Zulassungsverfahrens forderten. Trotz fr\u00fcher Warnung gelangte das Vorsorgeprinzip hier offensichtlich nicht rechtzeitig zur Anwendung.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was zieht er f\u00fcr Lehren aus dem Fall Neonicotinoide?</p><p>2. Wie wird das Zulassungsverfahren angepasst, damit solche Fehleinsch\u00e4tzungen k\u00fcnftig nicht mehr auftreten?</p><p>3. Mit der sp\u00e4ten teilweisen Sistierung und dem anschliessenden Freilandverbot dieser Neonicotinoide d\u00fcrfte - Jahre nach den ersten Hinweisen auf deren Gef\u00e4hrlichkeit - dem Vorsorgeprinzip kaum Gen\u00fcge getan worden sein. Was wird getan, damit das Vorsorgeprinzip in solchen F\u00e4llen k\u00fcnftig rasch und konsequent angewendet wird?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass die heute noch zugelassenen Neonicotinoide bzw. Nachfolgeprodukte mit \u00e4hnlicher Wirkung wie Neonicotinoide nicht ebenfalls unannehmbare Folgen f\u00fcr Nichtzielorganismen haben?</p><p>5. Im Zulassungsverfahren wird bei der Abw\u00e4gung zwischen Schutz- und Wirtschaftsaspekten die wirtschaftliche Produktion offenbar st\u00e4rker gewichtet als der Schutzaspekt. Ist es im Sinne der Wissenschaftlichkeit, des Vorsorgeprinzips oder der Good Governance heute noch vertretbar, wenn ein Amt im Zulassungsverfahren durch solche und eventuell weitere Gewichtungen Partei ergreift, statt eine neutrale Beurteilung vorzunehmen? </p><p>6. Kann diese Gewichtung aufrechterhalten werden, wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 18.3614 schreibt, er wolle \"die Risiken des Hilfsmitteleinsatzes in der Landwirtschaft reduzieren, ohne die Produktion zu stark einzuschr\u00e4nken\"?</p><p>7. Gerade bei der Zulassung von Insektiziden: Muss der Begriff der Wirtschaftlichkeit nicht viel umfassender definiert werden als heute, wenn der Bundesrat in verschiedenen Antworten auf Vorst\u00f6sse schreibt, das Verschwinden der Insekten habe enorme Auswirkungen auf Landwirtschaft, Waldwirtschaft und das Wohlergehen der Schweizer Bev\u00f6lkerung im Allgemeinen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Falle der drei erw\u00e4hnten Neonicotinoide wurden bereits 2008 nach einem massiven Bienensterben im S\u00fcden Deutschlands Massnahmen eingeleitet. Im Jahr 2013 wurden auf der Grundlage neuer Erkenntnisse \u00fcber die angeblichen negativen Auswirkungen von subletalen Dosen auf Bienen Anwendungseinschr\u00e4nkungen angeordnet. Die 2018 getroffenen Massnahmen basieren auf einer neuen Risikobewertung, welche die EU im selben Jahr durchf\u00fchrte. Daraus wurden die Lehren gezogen und ein \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren f\u00fcr zugelassene Pflanzenschutzmittel eingerichtet, das den neuesten Erkenntnissen \u00fcber die mit diesen Produkten verbundenen Risiken Rechnung tr\u00e4gt und die erforderlichen Massnahmen einleitet.</p><p>2. Wie unter Punkt 1 erw\u00e4hnt, wurden auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse Massnahmen in \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Anforderungen getroffen. Die Anforderungen haben sich weiterentwickelt: Produkte, die vor 20 Jahren den Anforderungen noch gen\u00fcgten, erf\u00fcllen die aktuellen Anforderungen nicht mehr unbedingt. W\u00e4hrend dieser 20 Jahre wurden neue Erkenntnisse zu den Produkten gewonnen. Es kann also nicht von einer Fehleinsch\u00e4tzung gesprochen werden, wenn \u00e4ltere Produkte heute aus dem Handel genommen werden.</p><p>3. Das Vorsorgeprinzip wird insofern angewandt, als eine Bewertung der Risiken f\u00fcr die menschliche Gesundheit und die Umwelt durchgef\u00fchrt wird, bevor ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht wird. Bei den drei Neonicotinoiden wurde das Vorsorgeprinzip auch 2013 angewandt, da die subletalen Auswirkungen auf die Bienenv\u00f6lker noch nicht eindeutig feststanden.</p><p>4. Wirkstoffe, die zur gleichen chemischen Gruppe geh\u00f6ren, haben nicht gezwungenermassen die gleichen toxikologischen Eigenschaften. So haben zwei Wirkstoffe der Gruppe der Neonicotinoide eine deutlich geringere Toxizit\u00e4t f\u00fcr Bienen als die drei in der Interpellation genannten Wirkstoffe. Daher sollte f\u00fcr jeden Wirkstoff einzeln eine Risikobewertung durchgef\u00fchrt werden, bevor \u00fcber die Zulassung oder die R\u00fccknahme vom Markt entschieden wird.</p><p>5./6. Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Kulturen vor Krankheiten, Sch\u00e4dlingen und konkurrierenden Unkr\u00e4utern zu sch\u00fctzen. Sie werden also im Interesse der Landwirtschaft zugelassen und leisten einen Beitrag zur Produktion hochwertiger Lebensmittel in der Schweiz. Auf der anderen Seite k\u00f6nnen diese Produkte Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.</p><p>Die Gesetzgebung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sieht eine Abw\u00e4gung von Nutz- und Nebenwirkungen vor, wobei festgeschrieben ist, dass die Nebenwirkungen kein unannehmbares Risiko f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen d\u00fcrfen. Die wissenschaftliche Risikobeurteilung wird von verschiedenen Diensten durchgef\u00fchrt, die unabh\u00e4ngig von der Zulassungsstelle des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft sind.</p><p>Das in der Frage erw\u00e4hnte Zitat bezieht sich nicht auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, sondern auf die verschiedenen Massnahmen, die im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus vorgeschlagen werden.</p><p>7. Der R\u00fcckgang der Insektenpopulation ist ein Ph\u00e4nomen, dessen Ursachen sicherlich multifaktoriell sind. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist einer der Faktoren, die kritisiert werden. Die Risikobewertung im Rahmen des Zulassungsverfahrens ber\u00fccksichtigt diesen Risikofaktor nun besser. Ausserdem wurde die Zulassung bestimmter Produkte, die ein zu hohes Risiko darstellen, widerrufen, insbesondere f\u00fcr Fenoxycarb, was aber Probleme mit sich bringt, wenn es darum geht, die Obstb\u00e4ume wirksam zu sch\u00fctzen. Um die Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen, hat der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans f\u00fcr Pflanzenschutzmittel Massnahmen getroffen und schl\u00e4gt im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus vor, den Direktzahlungsbez\u00fcgern Massnahmen zur Reduktion der Pflanzenschutzmittelemissionen in die Umwelt aufzuerlegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Gugger Niklaus-Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511964203)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}