{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193263,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193263,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3263","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Jagdtroph\u00e4en, die von Tieren nach den Anh\u00e4ngen I bis III des Cites-\u00dcbereinkommens stammen. Verbot der Ein- und Durchfuhr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einfuhr und die Durchfuhr von Jagdtroph\u00e4en zu verbieten, die von Tieren stammen, die in den Anh\u00e4ngen I bis III des Artenschutz\u00fcbereinkommens (Cites) aufgef\u00fchrt sind. Desgleichen ist die Herstellung solcher Troph\u00e4en in der Schweiz zu verbieten.</p>","ReasonText":"<p>Die Tiere, die in den Anh\u00e4ngen I bis III Cites aufgef\u00fchrt sind, sind von \u00dcbernutzung betroffen. Die Jagd auf diese Tiere verursacht zus\u00e4tzlichen, unn\u00f6tigen Druck. Viele dieser Tiere sind in sehr armen L\u00e4ndern heimisch, und f\u00fcr diese L\u00e4nder stellt der finanzielle Gewinn, den sie aus solchen Jagden erzielen k\u00f6nnen, eine Versuchung dar. Hinzu kommen korruptionsbedingte Probleme. Ausfuhrgenehmigungen f\u00fcr Troph\u00e4en k\u00f6nnen somit nicht garantieren, dass die Jagd den betroffenen Arten nicht schadet.</p><p>Wenn die Schweiz das Verbot auf Tiere der Anh\u00e4nge I bis III Cites beschr\u00e4nkt, zeigt sie damit, dass es ihr allein um die Erhaltung gef\u00e4hrdeter Arten geht. Beispiele sind die Mendesantilope mit ihren wundersch\u00f6nen H\u00f6rnern, die in Anhang I aufgef\u00fchrt ist, der Afrikanische Elefant in Anhang II oder der Tukan, dieser Vogel mit den pr\u00e4chtigen Farben und dem riesigen Schnabel, in Anhang III. Alle diese Arten sind gef\u00e4hrdet, und wir werden Schwierigkeiten haben, unseren Enkelkindern zu erkl\u00e4ren, dass die Schweiz zum Verschwinden dieser Arten beigetragen hat, nur damit einige wenige Personen solche Tiere als Jagdtroph\u00e4en bei sich ausstellen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber den internationalen Handel mit gef\u00e4hrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites-\u00dcbereinkommen; SR 0.453), das von 182 Staaten und der EU unterzeichnet wurde, gew\u00e4hrleistet die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der in den Anh\u00e4ngen aufgef\u00fchrten Tier- und Pflanzenpopulationen. Die Schweiz ist Mitglied und Depositarstaat dieses \u00dcbereinkommens. Nach Ansicht des Bundesrates sind die auf internationaler Ebene getroffenen Massnahmen wirksamer f\u00fcr die Erhaltung der Arten als ein einseitiges Ein- oder Durchfuhrverbot von Jagdtroph\u00e4en. Aus diesem Grund hat er die Motion Trede 15.3736, \"Importverbot f\u00fcr Jagdtroph\u00e4en\", mit einem \u00e4hnlichen Wortlaut wie diese Motion abgelehnt. Ebenso hat sich am 7. Juni 2017 der Nationalrat dagegen ausgesprochen.</p><p>Die Schweiz engagiert sich im Rahmen des Cites-\u00dcbereinkommens stark f\u00fcr einen besseren Schutz der bedrohten Arten und geniesst eine grosse Glaubw\u00fcrdigkeit. Eine einseitige Massnahme w\u00e4re nicht im Sinne des \u00dcbereinkommens. Eine beh\u00f6rdlich gut gemanagte Troph\u00e4enjagd ist eine Form der nachhaltigen Nutzung der Biodiversit\u00e4t und kann zudem zur Sicherung der Existenzgrundlage der lokalen Bev\u00f6lkerung beitragen. Im Naturschutz sind Massnahmen besonders wirksam, wenn die lokale Bev\u00f6lkerung von ihnen profitiert.</p><p>Die Aus- und Einfuhr von Jagdtroph\u00e4en ist f\u00fcr Arten, die in Anhang I aufgef\u00fchrt sind, nur in Ausnahmef\u00e4llen zugelassen, wie beispielsweise f\u00fcr das Nashorn oder die Mendesantilope. Das Cites-\u00dcbereinkommen sieht als Bedingung vor, dass das Ausfuhrland ein Artenschutzmanagement auf wissenschaftlicher Basis eingerichtet hat, das durch das Einfuhrland gepr\u00fcft wird und nachweist, dass der Export das \u00dcberleben der betreffenden Art nicht gef\u00e4hrdet. F\u00fcr die in Anhang II aufgef\u00fchrten Arten - wie den Eisb\u00e4ren oder den Afrikanischen L\u00f6wen - l\u00e4sst das \u00dcbereinkommen den Handel zu, sofern die betreffende Art dadurch nicht bedroht ist. Die Ausfuhrquoten m\u00fcssen sich auf eine wissenschaftliche Analyse st\u00fctzen und eine nachhaltige Nutzung sicherstellen. Zudem braucht es eine vom Herkunftsland ausgestellte Ausfuhrbewilligung, die dies best\u00e4tigt. Die Situation des Afrikanischen Elefanten ist komplexer, denn gewisse Populationen sind durch Anhang I, andere durch Anhang II abgedeckt. Dazu kommen diejenigen Arten, die von bestimmten L\u00e4ndern einseitig in Anhang III aufgef\u00fchrt werden (z. B. der Tukan). F\u00fcr diese gelten die gleichen Anforderungen wie f\u00fcr diejenigen in Anhang II. Gem\u00e4ss \u00dcbereinkommen haben die Durchfuhrl\u00e4nder die M\u00f6glichkeit, die Sendungen zu kontrollieren - namentlich das Vorhandensein einer Cites-Ausfuhrbewilligung sowie die \u00dcbereinstimmung der Dokumentation mit der Ware. Sie haben aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie die Ein- und Ausfuhrl\u00e4nder (Art. VII Paragraf 1 des Cites-\u00dcbereinkommens).</p><p>In der Schweiz braucht es eine Einfuhrbewilligung f\u00fcr Troph\u00e4en aller in den Anh\u00e4ngen I bis III des Cites-\u00dcbereinkommens aufgef\u00fchrten Tiere (Art. 7 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes \u00fcber den Verkehr mit Tieren und Pflanzen gesch\u00fctzter Arten, BGCites; SR 453). \u00dcberdies werden Grenzkontrollen durchgef\u00fchrt (Art. 13 Abs. 1 BGCites). Es m\u00fcssen Dokumente vorgelegt werden, die best\u00e4tigen, dass die Troph\u00e4en legal in Verkehr sind (Art. 10 BGCites). Bei der Durchfuhr d\u00fcrfen nur Troph\u00e4en von Tieren in Anhang I nach einer Kontrolle beschlagnahmt werden (Art. 36 Abs. 2 der Verordnung \u00fcber den Verkehr mit Tieren und Pflanzen gesch\u00fctzter Arten, VCites; SR 453.0).</p><p>Da die eingef\u00fchrten Troph\u00e4en zu 95 Prozent in den Herkunftsl\u00e4ndern hergestellt werden, h\u00e4tte ein entsprechendes Herstellungsverbot f\u00fcr die Schweiz kaum Wirkung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1559088000000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1653868800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108542220)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Umwelt"}}