{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193270,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193270,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3270","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbot der \u00f6ffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesanpassung vorzulegen, um die \u00f6ffentliche Verwendung von Propagandamitteln, insbesondere des Nationalsozialismus oder einer Vereinigung, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angeh\u00f6rigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, unter Strafe zu stellen.</p><p>Er soll sich dabei an den Begrifflichkeiten anderer Rechtsordnungen orientieren.</p>","ReasonText":"<p>Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole ist unter der Voraussetzung strafbar, dass eine rassistische Ideologie symbolisiert und f\u00fcr diese \u00f6ffentlich geworben wird, um unbeteiligte Dritte zu gewinnen.</p><p>Die Schweiz bestraft als eines von wenigen L\u00e4ndern die \u00f6ffentliche Verwendung von Hakenkreuzen, Hitlergruss und Ku-Klux-Klan-Symbolik nicht.</p><p>Die Motion der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates 04.3224, deren Forderungen weiter gingen, wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und 2011 auf dessen Empfehlung hin abgeschrieben. Die Abschreibung wurde unter anderem damit begr\u00fcndet, der Entwurf entspreche keinem dringenden gesellschaftlichen Bed\u00fcrfnis. Zudem erschien die Auflistung rassistischer Symbole schwierig, da einige Symbole der \u00d6ffentlichkeit bekannt, andere nur f\u00fcr Gleichgesinnte von Bedeutung sind.</p><p>Seit 2011 hat sich das gesellschaftliche Bed\u00fcrfnis ge\u00e4ndert. Die \u00f6ffentliche Verbreitung solcher Symbole nimmt zu. 2016 fand im Toggenburg mit 6000 Teilnehmenden das bisher gr\u00f6sste rechtsradikale Rockkonzert Europas statt, an dem gewaltverherrlichende, rassistische und antisemitische Musik, Parolen und Schriften verbreitet wurden. 2019 missbrauchen Rechtsradikale die Schwyzer Fasnacht zur Verbreitung einer rassistisch-antisemitischen Ideologie, indem sie mit Ku-Klux-Klan-Kutten und Keltenkreuz ungehindert marschieren. In Europa und Nordamerika nehmen mit dem Anstieg von Hassreden auch Gewaltverbrechen gegen religi\u00f6se Minderheiten zu, beispielsweise Angriffe auf j\u00fcdische Mitmenschen.</p><p>In der heutigen Gesetzgebung wird der Effekt gewisser Symbole auf Dritte zu wenig beachtet. Unsere Gesellschaft im Allgemeinen und Opfer rassistischer Gewalt sowie deren Nachkommen im Speziellen assoziieren Hakenkreuz, Hitlergruss oder Ku-Klux-Klan-Kutte automatisch mit einer Ideologie, auch ohne dass mit Spr\u00fcchen oder Plakaten daf\u00fcr geworben wird. Die Duldung solcher f\u00fcr alle erkenntlichen Symbole entspricht einer Tolerierung der Werbung f\u00fcr die Ideologie und muss deshalb unter Strafe gestellt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a0261bis Absatz\u00a02 des Strafgesetzbuchs (StGB, SR 311.0) und Artikel\u00a0171c Absatz\u00a02 des Milit\u00e4rstrafgesetzes (MStG, SR 321.0) ist es unter anderem verboten, \u00f6ffentlich Ideologien zu verbreiten, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angeh\u00f6rigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind. Ob es sich im Einzelfall um Propaganda handelt, h\u00e4ngt von den konkreten Umst\u00e4nden ab. Allein die Tatsache, \u00f6ffentlich seine Sympathien f\u00fcr eine diskriminierende Ideologie zu bekunden, stellt noch keine Propaganda dar. Der T\u00e4ter muss dar\u00fcber hinaus beabsichtigen, Dritte zu beeinflussen und f\u00fcr die Ideologie zu gewinnen. Die \u00f6ffentliche Verwendung und Verbreitung von Symbolen, die f\u00fcr eine Ideologie im genannten Sinn stehen, ist somit laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht strafbar, wenn der T\u00e4ter sich darauf beschr\u00e4nkt, seine pers\u00f6nliche \u00dcberzeugung zum Ausdruck zu bringen, ohne die Ideologie gegen\u00fcber Dritten zu verbreiten.</p><p>Die Motion zielt auf die Sanktionierung dieser F\u00e4lle. Damit verfolgt sie dasselbe Ziel wie der Vorentwurf der Artikel\u00a0261ter StGB und 171d MStG, den der Bundesrat 2009 in Erf\u00fcllung der Motion der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20043224\">04.3224</a>, \"Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand\", in die Vernehmlassung geschickt hatte. Gem\u00e4ss dem Vorentwurf sollte die \u00f6ffentliche Verwendung und Verbreitung von rassistischen und namentlich nationalsozialistischen Symbolen oder Abwandlungen davon mit Busse bestraft werden. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage insbesondere wegen der mangelnden Bestimmtheit der Norm auf heftige Kritik: Es war nicht klar, welche Symbole genau gemeint waren. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger k\u00f6nnten so nicht verstehen, was erlaubt sei, und was nicht, wodurch das Gesetz schwierig durchzusetzen sei. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer wiesen zudem darauf hin, dass die Pr\u00e4vention zur L\u00f6sung des zu bek\u00e4mpfenden Problems besser geeignet sei als die strafrechtliche Repression. Unter Ber\u00fccksichtigung dieser Einw\u00e4nde und unter dem Hinweis auf die Zweifel am gesetzgeberischen Handlungsbedarf, die der Bundesrat bereits in seinem erl\u00e4uternden Bericht zum Vorentwurf ge\u00e4ussert hatte, beantragte er dem Parlament, nicht gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden und die Motion abzuschreiben. Das Parlament fasste 2011 einen entsprechenden Beschluss (Gesch\u00e4ft <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20110012\">11.012</a>). In den Jahren 2015 und 2016 hat es das Parlament auch abgelehnt, der Petition <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20142018\">14.2018</a> Folge zu geben, die den Hitlergruss unter Strafe stellen wollte.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Einw\u00e4nde weiterhin gelten. Erstens ist es immer noch schwierig, eine gen\u00fcgend bestimmte Norm zu formulieren. In Deutschland und in \u00d6sterreich ist das Verbot, bestimmte Symbole \u00f6ffentlich zu zeigen, mit dem Verbot der Gruppierungen verkn\u00fcpft, die sie symbolisieren. In Frankreich ist das Verbot auf Symbole von Organisationen beschr\u00e4nkt, die der Internationale Milit\u00e4rgerichtshof von N\u00fcrnberg zu kriminellen Organisationen erkl\u00e4rt hat oder die von einem anderen Gericht der Verbrechen gegen die Menschlichkeit f\u00fcr schuldig gesprochen worden sind. In Italien kann die \u00f6ffentliche Verwendung bestimmter Symbole als Unterst\u00fctzung einer verbotenen Organisation oder wie nach Schweizer Recht als eigentlich diskriminierende Handlung eingestuft werden. Aus den im erl\u00e4uternden Bericht zum Vorentwurf des Jahres 2009 genannten Gr\u00fcnden w\u00e4re ein Verbot von Symbolen von Gruppierungen, die selbst nicht illegal sind, ein unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Eingriff in die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit. Die M\u00f6glichkeiten, eine bestimmtere Norm zu formulieren als den Vorentwurf des Jahres 2009, sind demnach auf eine dem franz\u00f6sischen Strafrecht entsprechende L\u00f6sung oder auf eine Auflistung von Symbolen beschr\u00e4nkt. Zweitens ist es so fraglich wie in der Vergangenheit, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Gesetzgebungen der Nachbarl\u00e4nder gehen auf einen historisch-politischen Kontext zur\u00fcck, der nicht mit jenem der Schweiz zu vergleichen ist. Gem\u00e4ss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gilt die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit in der Schweiz zwar nicht absolut. Sie muss es aber zulassen, dass die Demokratie infrage gestellt wird und dass st\u00f6rende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie f\u00fcr die Mehrheit stossend sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Barrile Angelo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103280633)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Menschenrechte|Kultur"}}