{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193285,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193285,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3285","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Arzneimittelpreise und die unendliche Geschichte \"Lucentis versus Avastin\". Wann wird die Schweiz endlich Massnahmen ergreifen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a071a Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) so zu \u00e4ndern, dass die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr ein bestimmtes, zur Behandlung einer Krankheit als wirksam anerkanntes Arzneimittel auch dann m\u00f6glich ist, wenn es urspr\u00fcnglich nicht f\u00fcr diese Indikation vorgesehen ist, sofern die Therapiealternativen teurer sind.</p>","ReasonText":"<p>Wieder einmal r\u00fcckt die Frage der Arzneimittelpreise im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten in den Vordergrund. Bei den sehr teuren Medikamenten, die im Gespr\u00e4ch sind, steht erneut Lucentis im Fokus, das zur Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) verschrieben wird, w\u00e4hrend es mit Avastin eine Alternative g\u00e4be, die 20-mal g\u00fcnstiger ist; der Preis f\u00fcr Lucentis liegt bei 1000 Franken pro Dosis, f\u00fcr Avastin nur bei 50 Franken.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf eine fr\u00fchere Interpellation erkl\u00e4rt, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte \"Avastin unter Beachtung der verlangten Sorgfaltspflicht off-label einsetzen\" k\u00f6nnen. Das Arzneimittel wird aber von der Krankenversicherung bei einer Anwendung ausserhalb der zugelassenen Indikation nur verg\u00fctet, wenn eine Alternative fehlt. Eine \u00c4nderung der Verordnung ist daher angezeigt. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, warum ein Arzneimittel, das als wirksam anerkannt ist und das erhebliche Einsparungen erm\u00f6glichen w\u00fcrde, nicht eingesetzt werden soll. Zudem wird dieses Arzneimittel in mehreren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und in den USA auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen eingesetzt. Im letzten Jahrzehnt wurde das hier beschriebene Problem immer wieder aufs Tapet gebracht, und viele \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sind emp\u00f6rt \u00fcber die Unt\u00e4tigkeit der politischen Beh\u00f6rden. Der Fall von Avastin ist exemplarisch und zeigt sicherlich nur die Spitze des Eisbergs. Sparm\u00f6glichkeiten lassen sich nicht mehr ignorieren - bei deren Umsetzung im \u00dcbrigen die gute Versorgung der Bev\u00f6lkerung gew\u00e4hrleistet ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist, ebenso wie der Motion\u00e4rin, eine kosteng\u00fcnstige Versorgung mit Arzneimitteln ein grosses Anliegen. Wie der Bundesrat jedoch bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen Fehlmann Rielle 17.3753, \"Skandal um Avastin und Lucentis. Dutzende von Millionen Franken k\u00f6nnten in Anbetracht regelm\u00e4ssig steigender Krankenkassenpr\u00e4mien eingespart werden\", und Moret 14.3649, \"Avastin und Lucentis. Was kann der Bundesrat unternehmen?\", ge\u00e4ussert hat, steht einer Verg\u00fctung des kosteng\u00fcnstigeren Avastin durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen des Off-Label Use entgegen, dass mit dem Arzneimittel Lucentis eine therapeutische Alternative in der Spezialit\u00e4tenliste (SL) zugelassen ist. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme einer Off-Label-Anwendung zulasten der OKP, dass keine andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode verf\u00fcgbar ist, nicht gegeben.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine Abkehr von der bestehenden Regelung f\u00fcr Off-Label-Anwendungen aktuell als nicht angezeigt, weil Arzneimittel, die off-label angewendet werden, ausserhalb der Zulassung von Swissmedic verabreicht werden. Der Einsatz von Arzneimitteln, die wie im Fall von Avastin zwar kosteng\u00fcnstiger w\u00e4ren, deren Anwendung und Verg\u00fctung in dieser Indikation jedoch von Swissmedic hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Sicherheit und Qualit\u00e4t sowie vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hinsichtlich Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nicht gepr\u00fcft wurden, sollte auch mit Blick auf die Patientensicherheit nicht gef\u00f6rdert werden. Die Verg\u00fctung eines off-label eingesetzten Arzneimittels soll daher zwar im Einzelfall m\u00f6glich sein, jedoch weiterhin nur die Ausnahme darstellen.</p><p>Zudem liegt es in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen, ein Gesuch f\u00fcr die Zulassung eines neuen Arzneimittels einzureichen oder eine Indikationserweiterung f\u00fcr ein bereits zugelassenes Arzneimittel zu beantragen. Im Fall von Avastin wurde kein entsprechendes Gesuch eingereicht.</p><p>Die Verantwortung f\u00fcr einen Off-Label-Einsatz liegt bei dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden \u00c4rztin. Die \u00c4rzteschaft ist aber auch in der Verantwortung, m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstige Arzneimittel zu verschreiben und dies ist auch bei Gesuchen f\u00fcr die Verg\u00fctung eines off-label eingesetzten Arzneimittels zu beachten. Aufgrund der zu beachtenden Sorgfaltspflicht ist es jedoch nachvollziehbar, dass \u00c4rzte und \u00c4rztinnen die Verschreibung eines von Swissmedic zugelassenen und vom BAG auf die WZW-Kriterien gepr\u00fcften Arzneimittels einem Off-Label-Einsatz vorziehen.</p><p>Der Bundesrat hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Bestimmungen betreffend die Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln (Art. 71a bis 71d der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102) zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation liegen fr\u00fchestens 2020 vor. Sp\u00e4testens dann wird der Bundesrat weitere Massnahmen betreffend die Verg\u00fctung von Arzneimitteln im Einzelfall pr\u00fcfen. Entsprechend erachtet es der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht f\u00fcr angezeigt, eine Anpassung der Bestimmungen betreffend die Verg\u00fctung im Einzelfall vorzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Fehlmann Rielle Laurence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1615334400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513051277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}