{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193286,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193286,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3286","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Der Bundesrat soll den falsch eingeschlagenen Weg zur Flugsicherheit korrigieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene \u00c4nderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) - insbesondere Artikel\u00a010a - so umgesetzt wird, dass sie dem Willen des Gesetzgebers entspricht und f\u00fcr alle Stakeholder eine praxistaugliche L\u00f6sung erm\u00f6glicht.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Schreiben vom Bazl vom 4. M\u00e4rz 2019 sei es der Wille des Gesetzgebers, dass die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst im Luftraum \u00fcber der Schweiz auf Englisch stattfindet. Bei der Beratung der Teilrevision 1 plus des LFG (16.062) in den R\u00e4ten war die Standardsprache f\u00fcr den Funkverkehr (Art. 10a) umstritten gewesen. Schliesslich einigten sich die R\u00e4te darauf, dass der Funkverkehr grunds\u00e4tzlich in Englisch zu erfolgen hat, der Bundesrat aber Ausnahmen definieren soll. Im Hinblick auf die Umsetzung mit Definition der Ausnahmen ging der Gesetzgeber davon aus, dass diese vom internationalen Rahmen fraglich abweichende Regelung nur die Landesflugh\u00e4fen und den kommerziellen internationalen Linienluftverkehr betreffen soll. Bei den unteren Luftr\u00e4umen, f\u00fcr die allgemeine Luftfahrt, die Milit\u00e4rflugpl\u00e4tze und die Regionalflugpl\u00e4tze soll mittels Ausnahmeregelung wie bis anhin die entsprechende Landessprache plus Englisch gelten.</p><p>Keine internationale Vorschrift sieht die englische Sprache als die einzige vor. Der Bundesrat hat es trotz Versprechen vers\u00e4umt, in der Verordnung darauf R\u00fccksicht zu nehmen. Der Schweizer Weg mit den Artikeln 5 und 5a VFSD schiesst weit \u00fcber das Ziel hinaus und f\u00fchrt zu unvertretbaren Problemen, Auflagen und ungerechten Behandlungen: So m\u00fcsste im bescheidenen Flugplatzbetrieb Sion oder Buochs ein Segelflieger oder Gleitschirmpilot f\u00fcr seine Landung in fremder englischer Sprache funken, wobei im interkontinentalen Betrieb Genf und in Lugano z. B. weiterhin zweisprachig ausgetauscht wird. Ein offizieller Bericht in Frankreich zeigt auf, wie die Zweisprachigkeit problemlos ist, hingegen die alleinige englische Sprache Probleme verursachen und die Dienstleistungsqualit\u00e4t verringern kann. Frankreich hat generell, auch auf gr\u00f6sseren Flugpl\u00e4tzen, die Zweisprachigkeit gepr\u00fcft und ausdr\u00fccklich behalten. Es darf nicht sein, dass die Schweiz, wo Englisch keine offizielle Sprache ist, f\u00fcr die Leicht- und Sportaviatik einen anderen Weg w\u00e4hlt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Parlament hat mit der Zustimmung zum seit 1. Januar 2019 in Kraft stehenden Artikel\u00a010a des Luftfahrtgesetzes (LFG) beschlossen, dass die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst im Luftraum \u00fcber der Schweiz grunds\u00e4tzlich auf Englisch stattfindet. Mit dem Grundsatz von \"English only\" wurde einer Safety-Empfehlung der Europ\u00e4ischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) und des Civil Aviation Safety Office (Caso), welches die Kontrolle \u00fcber die Sicherheit der Luftfahrt auf Departementsstufe des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus\u00fcbt, gefolgt. Nebst einer verbesserten Sicherheit (Vermeidung von sprachlichen Missverst\u00e4ndnissen) erlaubt die grunds\u00e4tzliche Verwendung einer einzigen Sprache Kostensenkungen aufseiten der Flugsicherung. Die Verwendung einer einzigen Sprache wird aus denselben Gr\u00fcnden auch von der Luftwaffe und der Milit\u00e4rluftfahrtbeh\u00f6rde (MAA) begr\u00fcsst.</p><p>\"English only\" steht im Einklang mit dem internationalen Recht, welches die Regelung der Radiotelefoniesprache im Grundsatz den Staaten \u00fcberl\u00e4sst. Der Vergleich mit dem Ausland ist aufgrund der besonderen Ausgangslage der Schweiz mit ihrer Vielsprachigkeit nur bedingt m\u00f6glich.</p><p>Gem\u00e4ss den geltenden Ausnahmebestimmungen in den Artikeln 5 und 5a der Verordnung \u00fcber den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) ist in den gesamten Luftr\u00e4umen der Klassen E und G, in welchen sich die allgemeine Luftfahrt weitgehend bewegt und welche insbesondere den Bereich vieler unkontrollierter Flugpl\u00e4tze sowie weite Teile des unteren Luftraums umfassen, die Verwendung von Lokalsprachen nach wie vor m\u00f6glich. Zudem kann die Zweisprachigkeit in Gebieten, in welchen Skyguide oder ausl\u00e4ndische Flugsicherungsdienstleister in den Luftr\u00e4umen C und D grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungen erbringen, bewilligt werden. Damit ist der Bundesrat den im Rahmen der parlamentarischen Beratung geforderten Ausnahmen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Bereich und der Forderung der Beibehaltung der Zweisprachigkeit in den f\u00fcr die allgemeine Luftfahrt zentralen Luftr\u00e4umen nachgekommen.</p><p>Im Luftraum um die Flugh\u00e4fen Genf und Lugano ist gem\u00e4ss der Ausnahmebestimmung von Artikel\u00a05 VFSD die Zweisprachigkeit unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin m\u00f6glich. Hier erstrecken sich die Flugsicherungssektoren von Skyguide in ausl\u00e4ndisches Staatsgebiet, f\u00fcr welches die Schweiz keine Vorschriften bez\u00fcglich der zu verwendenden Sprache machen kann. F\u00fchrt dort \"English only\" zu einem Sprachenwechsel, so kann die Zweisprachigkeit in diesem Sektor auch \u00fcber Schweizer Gebiet aufrechterhalten werden, unter der Voraussetzung, dass die Verwendung von \"English only\" die Sicherheit beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Der Entwurf mit den heute geltenden Ausnahmebestimmungen wurde zwischen Ende M\u00e4rz und Ende April 2018 an zirka 60 Branchenmitglieder, darunter die Flugsicherung Skyguide, diverse Flugpl\u00e4tze sowie Luftfahrtverb\u00e4nde wie Aerosuisse, Aero-Club (Aecs) und den Verband der Piloten und der Flugzeugeigent\u00fcmer (Aopa) zur Stellungnahme geschickt. S\u00e4mtliche Interessengruppen hatten Gelegenheit, sich zu den vorgesehenen und nun in Kraft stehenden Ausnahmen zu \u00e4ussern. Soweit sich die Flugpl\u00e4tze und Verb\u00e4nde \u00fcberhaupt ge\u00e4ussert haben, gab es keine substanziellen Einwendungen zur Art bzw. Formulierung der Ausnahmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Jauslin Matthias Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|34|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513109610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation|Verkehr"}}