{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193289,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193289,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3289","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verfahrenssprache f\u00fcr Antr\u00e4ge auf Insolvenzentsch\u00e4digung. Mehr Mehrsprachigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Verfahren im Zusammenhang mit Antr\u00e4gen auf Insolvenzentsch\u00e4digung in der Landessprache der versicherten Person durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Insbesondere ist die M\u00f6glichkeit vorzusehen, dass die \u00dcbersetzungskosten, die heute den Versicherten in Rechnung gestellt werden, von der Arbeitslosenversicherung \u00fcbernommen oder gedeckt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Antwort auf die Interpellation Reynard 18.4377 zeigt, dass es keine gesetzliche Grundlage daf\u00fcr gibt, dass die Versicherten ihre Antr\u00e4ge auf Insolvenzentsch\u00e4digung in ihrer Landessprache stellen k\u00f6nnen. F\u00fcr die betroffenen Personen ist diese Situation ungl\u00fccklich, und sie tr\u00e4gt der Mehrsprachigkeit in der Schweiz nicht Rechnung. Es gilt also, sie zu verbessern.</p><p>Die Auszahlung der Insolvenzentsch\u00e4digung ist Sache der Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem das Betreibungs- oder das Konkursverfahren \u00fcber den Arbeitgeber er\u00f6ffnet wurde.</p><p>Will man die Mehrsprachigkeit hochhalten und die verschiedenen Sprachgemeinschaften respektieren, so ist es sinnvoll und gerechtfertigt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dank der die \u00dcbersetzungskosten nicht mehr wie heute den Versicherten belastet, sondern von der Arbeitslosenversicherung \u00fcbernommen oder gedeckt werden. Eine solche Regelung zugunsten der Mehrsprachigkeit und der sprachlichen Minderheiten k\u00f6nnte entweder im Arbeitslosenversicherungsgesetz oder im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts vorgesehen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Insolvenzentsch\u00e4digung (IE) erm\u00f6glicht den Arbeitnehmenden bei ausstehenden L\u00f6hnen, von der \u00f6ffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem der Konkurs des Arbeitgebers angemeldet wurde, eine Entsch\u00e4digung zu beantragen. Es kommen drei Verfahren zum Tragen: (1) das Verfahren der Zwangsvollstreckung, (2) das Entsch\u00e4digungsverfahren durch die \u00f6ffentliche Arbeitslosenkasse und (3) ein allf\u00e4lliges juristisches Verfahren. </p><p>1. Bevor die \u00f6ffentliche Arbeitslosenkasse des zust\u00e4ndigen Kantons IE auszahlt und die Lohnforderungen der entsprechenden Arbeitnehmenden an sie \u00fcbergehen, m\u00fcssen die Arbeitnehmenden beim Betreibungsamt des Ortes, an dem das Unternehmen seinen Sitz hatte, verschiedene Schritte einleiten, um ihre Lohnforderungen geltend zu machen. </p><p>Da die Zwangsvollstreckung in der Amtssprache des entsprechenden Kantons abgewickelt wird, kommt es vor, dass die Arbeitnehmenden ihre Lohnforderungen in einer Amtssprache geltend machen m\u00fcssen, die nicht derjenigen entspricht, die am Ort der Filiale des Unternehmens, in der die Arbeitnehmenden gearbeitet haben, gesprochen wird. Da die Arbeitnehmenden in dieser Phase des Verfahrens pers\u00f6nlich und in ihrem eigenen Namen handeln, kann die Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht f\u00fcr allf\u00e4llige dabei entstehende \u00dcbersetzungskosten aufkommen. Sobald der Anspruch der Arbeitnehmenden anerkannt ist und IE ausbezahlt wird, \u00fcbernimmt die \u00f6ffentliche Arbeitslosenkasse die Lohnforderung in H\u00f6he der ausbezahlten IE und tritt anstelle der Arbeitnehmenden in das Konkursverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Ab diesem Zeitpunkt sind die Arbeitnehmenden nicht mehr mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass sie ihr Anliegen gegen\u00fcber einem Betreibungsamt vertreten m\u00fcssen, dessen Sprache sie nicht sprechen. </p><p>2. Um die Probleme der Arbeitnehmenden, die die Sprache der zust\u00e4ndigen Arbeitslosenkasse nicht beherrschen, zu umgehen, hat der Bundesrat vorgesehen, dass die Arbeitnehmenden ihr Gesuch auch bei der \u00f6ffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem sie gearbeitet haben, einreichen k\u00f6nnen. Diese leitet das Gesuch dann an die zust\u00e4ndige Arbeitslosenkasse im Sitzkanton des Unternehmens weiter. Falls n\u00f6tig kann die zust\u00e4ndige Arbeitslosenkasse \u00f6ffentliche Arbeitslosenkassen anderer Kantone f\u00fcr die Erledigung von Entsch\u00e4digungsf\u00e4llen zur Mithilfe heranziehen. Bei dieser Mithilfe geht es grunds\u00e4tzlich um die Information und Beratung der Versicherten, um die Einreichung der Gesuche und deren Behandlung. Die Entscheide trifft die zust\u00e4ndige \u00f6ffentliche Arbeitslosenkasse in der Amtssprache ihres Kantons. Sofern die vorgesehene Zusammenarbeit stattfindet, lassen sich die Sprachprobleme, mit denen sowohl die Versicherten als auch die betroffenen Arbeitslosenkassen konfrontiert sind, mildern. Die ALV verf\u00fcgt also \u00fcber rechtliche Mittel, um zu vermeiden, dass Versicherte selbst f\u00fcr die \u00dcbersetzung aufkommen m\u00fcssen und somit weniger gut behandelt werden als diejenigen, die im f\u00fcr den Konkurs zust\u00e4ndigen Kanton gearbeitet haben. Das Seco wird die \u00f6ffentlichen Arbeitslosenkassen auf diese Problematik aufmerksam machen und sie mit Weisungen dazu anhalten, enger zusammenzuarbeiten, um die von der Motion erw\u00e4hnten Probleme abzuschw\u00e4chen. </p><p>3. Ein negativer IE-Entscheid kann beim kantonalen Versicherungsgericht im Kanton der f\u00fcr den Konkurs zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Arbeitslosenkasse angefochten werden. Das Verfahren findet in der Amtssprache des Kantons statt. Falls es sich um eine juristisch komplexe Frage handelt und der Rekurs erfolgversprechend ist, k\u00f6nnen Arbeitnehmende mit finanziellen Schwierigkeiten von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren. </p><p>Was die \u00dcbernahme der \u00dcbersetzungskosten durch die ALV betrifft, so muss auch darauf hingewiesen werden, dass die letzten Avig-Revisionen allesamt das Ziel verfolgten, die Schulden der ALV zu reduzieren. 2018 hatte die ALV immer noch Schulden von einer Milliarde Schweizerfranken. Da die \u00dcbernahme der \u00dcbersetzungskosten zu weiteren Kosten f\u00fcr die ALV f\u00fchren w\u00fcrde und angesichts der Anzahl m\u00f6glicher Rechtsschritte und -verfahren sollten in erster Linie die bestehenden Personalressourcen innerhalb der Arbeitslosenkassen mobilisiert werden, und zwar \u00fcber die obenerw\u00e4hnte Zusammenarbeit zwischen den Kassen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|1211|2831|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513029160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Kultur|Sozialer Schutz"}}