{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193295,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193295,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3295","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Das BLW bewilligt ein Insektizid, dessen Wirkung nicht beurteilt ist, und torpediert damit Empfehlungen von Agroscope","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Wirkstoff Thiacloprid wurde 2018 und 2019 vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) mittels Notfallzulassung nach Artikel\u00a040 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zur Behandlung der Kirschessigfliege zugelassen. In der entsprechenden Allgemeinverf\u00fcgung ist zu lesen, dass die Pflanzenschutzmittel, in denen der Wirkstoff enthalten ist, nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet worden sind und die Wirksamkeit nicht garantiert werden kann.</p><p>Im Jahr 2018 publizierte Agroscope mehrmals Resultate von Untersuchungen, die belegen, dass Ohrw\u00fcrmer, Spinnen, Raubwanzen und einige Kurzfl\u00fcgler die Kirschessigfliege fressen. Agroscope empfahl, diese Insekten besser zu sch\u00fctzen und gezielt zu f\u00f6rdern, um die Kirschessigfliege zu bek\u00e4mpfen.</p><p>Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der Anwendung der bewilligten Pflanzenschutzmittel mit dem problematischen Wirkstoff Thiacloprid nebst den Kirschessigfliegen auch andere Insekten gesch\u00e4digt oder get\u00f6tet werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist zu erkl\u00e4ren, dass die Schweizer Zulassungsbeh\u00f6rde einen problematischen Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel zul\u00e4sst, der zuvor nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet worden ist und dessen Wirksamkeit sie nicht garantieren kann?</p><p>2. Warum l\u00e4sst das BLW als Massnahme gegen die Kirschessigfliege ein Pflanzenschutzmittel zu, das die nat\u00fcrlichen Fressfeinde dieser Fliege sch\u00e4digen und t\u00f6ten k\u00f6nnte?</p><p>3. Entspricht diese Massnahme den Erwartungen, die das Schweizervolk mit dem neuen Verfassungsartikel 104a \u00fcber eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft verbindet?</p><p>4. Angesichts der enormen Sch\u00e4den, die der Schweiz durch das Verschwinden der Insekten drohen: Ist der Bundesrat bereit, mit der AP 22 plus ambitionierte, messbare und terminierte Ziele und Massnahmen zu definieren - im Sinne einer nachhaltigen, standortangepassten Landwirtschaft und eines ineinandergreifenden Gesamtkonzepts statt von einander zuwiderlaufenden Einzelmassnahmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kirschessigfliege wurde von Japan nach Nordamerika eingeschleppt und in Europa im Jahr 2008 erstmals in Spanien festgestellt. In der Schweiz ist der Sch\u00e4dling zum ersten Mal im Jahr 2011 im Tessin festgestellt worden. Die Kirschessigfliege bef\u00e4llt gesunde, noch nicht geerntete, fast reife Fr\u00fcchte im Feld. Die anf\u00e4lligsten Kulturen sind Erdbeere, Heidelbeere, Himbeere und Brombeere und andere weiche Beeren. Steinobst wie Kirsche, Aprikose und Pflaume wird auch befallen. Auch Trauben k\u00f6nnen befallen werden. Der Sch\u00e4dling richtet im ganzen Land erhebliche Sch\u00e4den in diesen Kulturen an.</p><p>1. Die Zulassungsstelle kann Pflanzenschutzmittel f\u00fcr eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Massnahme angesichts einer nicht anders abzuwehrenden Gefahr f\u00fcr die Pflanzengesundheit als notwendig erweist. Die ersten Notfallzulassungen f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Kirschessigfliege wurden 2012 auf Antrag der Branche, der kantonalen Pflanzenschutzdienste und unter Ber\u00fccksichtigung der Empfehlung der Experten von Agroscope erlassen. Bei dieser Art von Zulassung werden die Produkte basierend auf den allgemeinen Kenntnissen zu deren Wirksamkeit zur Bek\u00e4mpfung von vergleichbaren Schadorganismen ausgew\u00e4hlt. In Notfallsituationen ist es nicht m\u00f6glich, zu warten, bis die Wirksamkeit gepr\u00fcft wurde, um eine Entscheidung zu treffen. Die Anwenderinnen und Anwender werden dementsprechend informiert. Die Risiken f\u00fcr die Gesundheit und f\u00fcr die Umwelt werden basierend auf Informationen evaluiert, die f\u00fcr vergleichbare und in der Schweiz bereits zugelassene Anwendungen vorhanden sind. Es werden ausschliesslich Produkte zugelassen, bei denen ein solches Evaluationsverfahren m\u00f6glich ist. Thiacloprid geh\u00f6rt zu den Wirkstoffen, die ab 2012 zugelassen wurden.</p><p>2. Um effizient gegen die Kirschessigfliege vorgehen zu k\u00f6nnen, hat Agroscope eine Strategie entwickelt, die verschiedene Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsmassnahmen beinhaltet. Massnahmen wie Feldhygiene, Verk\u00fcrzung der Ernteintervalle, Mikroklima-Management (z. B. regelm\u00e4ssiges M\u00e4hen) sind f\u00fcr die Eind\u00e4mmung der Kirschessigfliege unabdingbar. Gegenspieler wie z. B. Ohrw\u00fcrmer, Spinnen, Raubwanzen und einige Kurzfl\u00fcgler verhalten sich r\u00e4uberisch gegen\u00fcber der Kirschessigfliege. Einnetzung kann ebenfalls eine wirksame Schutzmassnahme darstellen. In bestimmten F\u00e4llen ist es jedoch notwendig, Insektizide einzusetzen, um die Kulturen effizient zu sch\u00fctzen. Um Nebenwirkungen auf Nutzorganismen zu vermeiden, wird ihr Einsatz in der Strategie als allerletzte m\u00f6gliche Massnahme aufgef\u00fchrt.</p><p>3. Die Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfungsstrategie bezieht alle Massnahmen mit ein, die zur Bek\u00e4mpfung dieses neuen Schadorganismus zur Verf\u00fcgung stehen. Sie sieht den Einsatz von Insektiziden nur als letzte M\u00f6glichkeit vor, wenn alle anderen Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsmassnahmen nicht mehr gen\u00fcgen, um den Produzentinnen und Produzenten wesentliche Verluste zu ersparen. Diese Bek\u00e4mpfungsstrategie gem\u00e4ss den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes entspricht dem Verfassungsartikel 104a \u00fcber eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft.</p><p>4. Die Strategie des Bundesrates im Bereich Pflanzenschutzmittel ist klar vorgegeben: deren Einsatz reduzieren und gleichzeitig deren Auswirkungen eind\u00e4mmen, falls ein Einsatz unumg\u00e4nglich ist. Diese Strategie kann nur durch ein B\u00fcndel an Massnahmen erreicht werden. Der Aktionsplan f\u00fcr Pflanzenschutzmittel legt messbare und ehrgeizige Ziele sowie Massnahmen zu deren Umsetzung fest. Das zus\u00e4tzliche Massnahmenpaket, das der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus vorschl\u00e4gt, erg\u00e4nzt diesen Plan mit verbindlichen Massnahmen im Bereich der Direktzahlungen und mit Anreizen f\u00fcr alternative Bek\u00e4mpfungsmassnahmen. Der R\u00fcckgang der Insektenpopulation ist unbestreitbar auf verschiedene Faktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren, und es sind zus\u00e4tzliche Massnahmen notwendig, insbesondere im Bereich Biodiversit\u00e4t.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512754163)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Landwirtschaft"}}