{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193297,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193297,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3297","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gentechprodukte als GVO deklarieren und ein Nachweisverfahren entwickeln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 entschieden, die neuen Gentechnikverfahren analog zur EU dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Allerdings heisst es in der Medienmitteilung: \"Das klassifiziert sie in technischer und rechtlicher Hinsicht zwar grunds\u00e4tzlich als gentechnische Verfahren. Es ist aber unklar, ob die so hergestellten Produkte entsprechend der heutigen Gesetzgebung als gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen gelten oder nicht.\" Diese Aussage erscheint widerspr\u00fcchlich.</p><p>Ein zentraler Faktor beim Umgang mit Produkten der neuen gentechnischen Verfahren sind neben dem Risikomanagement geeignete Nachweisverfahren. Die Lebensmittelindustrie verlangt Sicherheit, dass ihre Rohstoffe frei von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) sind, auch frei von ungewollten Verunreinigungen. Die Nachweisbarkeit ist gegeben, wenn die vorgenommenen Ver\u00e4nderungen im Genom bekannt sind. Schwieriger gestaltet sich der Nachweis, wenn nicht bekannt ist, ob in einem Produkt eine gentechnische Ver\u00e4nderung vorliegt. Daher ist es dringend n\u00f6tig, neben Fragen des Risikomanagements auch die Forschung zu verl\u00e4sslichen Nachweisverfahren zu intensivieren und an der Entwicklung international g\u00fcltiger Standards mitzuwirken. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was meint er mit der Formulierung, dass die Produkte von gentechnischen Verfahren nicht zwingend als GVO gelten sollen? </p><p>2. Auf welche Grundlagen st\u00fctzt er sich bei seinem Entscheid zur Klassifizierung der neuen Gentechnikverfahren?</p><p>3. Lebensmittelindustrie, aber auch Konsumentinnen und Konsumenten wollen Sicherheit, dass Rohstoffe sowie Lebensmittel garantiert gentechfrei sind. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass bei Importen von pflanzlichen und tierischen Lebens- und Futtermitteln sowie bei Saatgut Kontaminationen mit Produkten aus den neuen Gentechnikverfahren nachgewiesen und geahndet werden k\u00f6nnen? </p><p>4. Welche Massnahmen wurden bislang in die Wege geleitet, um den Kontrollbeh\u00f6rden die Nachweisbarkeit von GVO mit neuen gentechnischen Verfahren zu erm\u00f6glichen?</p><p>5. Ist er bereit, die Entwicklung von Nachweisverfahren zu priorisieren und mit den dazu n\u00f6tigen finanziellen Mitteln zu versehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie die \"klassische\" Gentechnologie haben auch die neuen gentechnischen Verfahren zum Ziel, das Genom so zu ver\u00e4ndern, dass das Erbgut neue Eigenschaften aufweist. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, dass die Grunds\u00e4tze des Gentechnikgesetzes (GTG; SR 814.91) auch f\u00fcr Produkte der neuen gentechnischen Verfahren gelten sollen. Der Entscheid des Bundesrates hat zur Folge, dass f\u00fcr Produkte der neuen gentechnischen Verfahren gem\u00e4ss den Vorschriften des GTG eine Bewertung der Risiken f\u00fcr die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt und f\u00fcr die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten durchgef\u00fchrt werden muss.</p><p>Die Kennzeichnungspflicht ist ein Grundsatz der geltenden Gentechnikgesetzgebung. Sie tr\u00e4gt dazu bei, die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu garantieren. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. \u00dcberdies ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Massnahmen des Risikomanagements darauf hin gepr\u00fcft werden sollten, ob sie die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit den neuen gentechnischen Verfahren und den daraus gewonnenen Produkten abdecken.</p><p>2. Die neuen gentechnischen Verfahren haben die Spannweite der m\u00f6glichen genetischen Ver\u00e4nderungen und ihrer Auswirkungen im Vergleich zur klassischen Gentechnologie noch erweitert. Dies kann im Rahmen der Risikobewertung im Vergleich zur Bewertung der \"klassischen Transgenese\" weitere Fragestellungen ausl\u00f6sen. Ob und wie sich Verfahren und daraus resultierende Produkte kategorisieren lassen, ist zentraler Bestandteil des Pr\u00fcfauftrags an die betroffenen Bundesstellen. Folglich kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.</p><p>3./5. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass der Nachweis von Erzeugnissen, die kein zus\u00e4tzliches, eindeutig identifizierbares Erbmaterial enthalten, mit der aktuellen Methodik eine Herausforderung darstellt. Dies betrifft insbesondere den Nachweis solcher Erzeugnisse in verarbeiteten Lebensmitteln und den Gemischen. Gem\u00e4ss GTG muss der Gesuchsteller f\u00fcr Erzeugnisse aus gentechnischen Verfahren im Rahmen des Zulassungsprozesses die Art der Ver\u00e4nderung offenlegen und geeignete Nachweisverfahren sowie eine generelle Dokumentation zur Nachverfolgbarkeit zur Verf\u00fcgung stellen. F\u00fcr den Fall, dass Vorschriften in Bezug auf geistiges Eigentum anwendbar sind, muss die Art der Neuheit erkennbar sein.</p><p>Gegenw\u00e4rtig er\u00f6rtern Beh\u00f6rden und Wissenschaft auf nationaler wie internationaler Ebene verschiedene M\u00f6glichkeiten, wie molekulare Marker in Produkten nachgewiesen werden k\u00f6nnen, die mithilfe neuer gentechnischer Verfahren gewonnen wurden. Dabei st\u00fctzen sie sich auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die j\u00fcngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Digitalisierung sowie auf Metadatenanalysen. Dies geht aus dem unl\u00e4ngst erschienenen Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europ\u00e4ischen Kommission hervor. Gem\u00e4ss Artikel\u00a026 GTG k\u00f6nnen Forschungsarbeiten sowie Technologiefolgenabsch\u00e4tzungen gef\u00f6rdert werden.</p><p>4. Lebensmittelkontrollen sind grunds\u00e4tzlich Sache der Kantone, die Futtermittelkontrolle ist Sache der Bundesbeh\u00f6rden. Die Weiterentwicklung geeigneter Nachweismethoden ist Teil dieser Aufgabe. Die kompetenten Stellen des Bundes und der Kantone sind sich der Herausforderung bewusst und arbeiten mit anderen betroffenen Stellen und Forschungsinstituten im In- und Ausland zusammen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|36|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512677733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553126400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung|Landwirtschaft|Gesundheit"}}