{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193377,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193377,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3377","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kantonale Unterschiede bei Strafverfahren wegen Kinderpornografie. Noch immer kein Handlungsbedarf?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Antwort auf die Interpellation der Fraktion der B\u00fcrgerlich-Demokratischen Partei 14.4218 verweist der Bundesrat auf die Zust\u00e4ndigkeit der kantonalen Strafbeh\u00f6rden im Bereich der Kinderpornografie. </p><p>Seit 2014 hat sich die Anzahl der F\u00e4lle massiv erh\u00f6ht. Der Markt der Kinderpornografie kennt keine Landesgrenzen. Die kantonalen Strafverfolger m\u00fcssen mit Beh\u00f6rden im Ausland zusammenarbeiten. Das ist komplex. Die \"NZZ am Sonntag\" berichtete am 13. Januar 2019 von einem Fall, bei welchem selbst mehrere Monate nach Verdachtsmeldung noch kein Strafverfahren er\u00f6ffnet wurde. Ein Staatsanwalt liess sich in jenem Artikel zitieren: \"Rein strafrechtlich sind das kleinere Delikte.\" Offenbar waren sich die Strafverfolger auch lange nicht einig, welcher Kanton zust\u00e4ndig sei. Das ist ungeheuerlich.</p><p>Hierzu bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erachtet auch er Kinderpornografie als kleinere Delikte?</p><p>2. Wie beurteilt er die Situation, dass offenbar bei solchen F\u00e4llen monatelang \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit diskutiert wird und so wertvolle Zeit verstreicht, bis das Verfahren er\u00f6ffnet wird? </p><p>3. M\u00fcssten solche F\u00e4lle nicht schnellstm\u00f6glich bearbeitet werden, damit die verbotenen Daten m\u00f6glichst schnell aus dem Netz gel\u00f6scht werden? </p><p>4. Mit Inhope existiert eine internationale Plattform, welche die L\u00f6schung von Kinderpornografie vorantreibt. In der Schweiz existiert noch keine Niederlassung. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, die Gr\u00fcndung einer solchen Niederlassung zu unterst\u00fctzen? </p><p>5. W\u00e4re es angesichts der Komplexit\u00e4t und der zunehmenden Anzahl der F\u00e4lle von Kinderpornografie nicht effizienter, wenn diese F\u00e4lle von einer zentralen Stelle bearbeitet werden? Schliesslich macht das Internet an der Kantonsgrenze nicht halt.</p><p>6. Welche M\u00f6glichkeiten g\u00e4be es, die Zeit von der Meldung bis zur Er\u00f6ffnung des Verfahrens generell zu verk\u00fcrzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt grunds\u00e4tzlich keine Stellung zu laufenden oder abgeschlossenen Strafverfahren. Deshalb beschr\u00e4nken sich die Antworten auf die einzelnen Fragen auf allgemeine Ausf\u00fchrungen. </p><p>1. Nach der Auffassung des Bundesrates sind kinderpornografische Handlungen, die unter den Straftatbestand nach Artikel\u00a0197 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs fallen (StGB; SR 311.0), inakzeptabel und m\u00fcssen mit wirksamen und ihrer Schwere entsprechenden Mitteln bek\u00e4mpft und sanktioniert werden.</p><p>2. Das Verfahren zur Festlegung der \u00f6rtlich f\u00fcr die Verfolgung einer Straftat zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaft richtet sich nach der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0; vgl. Art. 39-42 StPO). Danach informieren sich die beteiligten Staatsanwaltschaften \"unverz\u00fcglich\", wenn mehrere Strafbeh\u00f6rden als \u00f6rtlich zust\u00e4ndig erscheinen. Die Bestimmungen regeln ausserdem das Verfahren bei Konflikten \u00fcber die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit, f\u00fcr das in den verschiedenen Phasen kurze Fristen gelten. Die StPO enth\u00e4lt ferner eine Norm, nach welcher die zuerst mit der Sache befasste Staatsanwaltschaft die unaufschiebbaren Massnahmen treffen muss, bis die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit verbindlich bestimmt ist (Art. 42 Abs. 1 StPO). Aus alldem geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Straftat wie beispielsweise kinderpornografische Handlungen besonders rasch eingreifen kann oder je nach Umst\u00e4nden des Einzelfalls sogar muss.</p><p>3. Die L\u00f6schung verbotener Daten h\u00e4ngt nicht vom Tempo der Strafverfolgung ab, sondern von der internationalen Polizeizusammenarbeit. In der Schweiz arbeitet Fedpol seit 2003 eng mit seinen Partnern auf nationaler und internationaler Ebene zusammen, um kinderpornografische Inhalte zu l\u00f6schen. Wenn der Inhalt auf einem Schweizer Server gehostet wird, wird bei der zust\u00e4ndigen Kantonspolizei eine Strafanzeige eingereicht. Wenn der Inhalt auf einem ausl\u00e4ndischen Server gehostet wird (was in 99 Prozent der F\u00e4lle zutrifft), wird den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des zust\u00e4ndigen Landes \u00fcber Interpol ein L\u00f6schungsantrag gestellt. Die nationale und internationale Zusammenarbeit zur L\u00f6schung solcher Inhalte ist \u00e4usserst effizient.</p><p>4. Das von Inhope eingef\u00fchrte System ist sinnvoll und wirksam f\u00fcr L\u00e4nder, in denen kein System zur Meldung strafbarer Inhalte im Internet besteht. In der Schweiz verfolgt Fedpol seit 2013 dieselben Ziele wie Inhope und l\u00e4sst in enger nationaler und internationaler Zusammenarbeit kinderpornografische Inhalte l\u00f6schen.</p><p>5. Wie namentlich aus Ziffer 4 der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation der Fraktion der B\u00fcrgerlich-Demokratischen Partei 14.4218, \"Kantonale Unterschiede bei Strafverfahren wegen Kinderpornografie\", hervorgeht, werden die komplexen F\u00e4lle bereits heute in wirksamer Zusammenarbeit mit dem Bund bearbeitet: Fedpol unterst\u00fctzt die Kantone bei der Bek\u00e4mpfung der digitalen Kriminalit\u00e4t, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Kinderpornografie. Diesbez\u00fcglich \u00fcbernimmt Fedpol koordinative Aufgaben zwischen den Kantonen und dem Ausland und f\u00fchrt erste Ermittlungen im Sinne von Artikel\u00a027 Absatz\u00a02 StPO durch. F\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung und Beurteilung kinderpornografischer Handlungen sind jedoch weiterhin die kantonalen Strafbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass der Bund gest\u00fctzt auf Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 StPO in besonderen F\u00e4llen unter bestimmten Voraussetzungen zust\u00e4ndig sein kann, so zum Beispiel in F\u00e4llen, in denen kinderpornografische Handlungen, die Verbrechen sind, von einer kriminellen Organisation nach Artikel\u00a0260ter StGB und zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen worden sind, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht.</p><p>6. Die StPO regelt namentlich die materielle Kompetenz der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Wenn bei Fedpol Meldung erstattet wird, bestimmt es so rasch wie m\u00f6glich, welche Beh\u00f6rde zust\u00e4ndig ist. Das kann namentlich ein Kanton oder ein anderes Land sein. Die Meldung wird von Fedpol an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde weitergeleitet. Danach ist es Sache der betreffenden kantonalen oder ausl\u00e4ndischen Strafbeh\u00f6rde, den Fall zu bearbeiten. Der Bund hat keinen Einfluss auf die weiteren Schritte (siehe Ziff. 2).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512926780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}