{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193386,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193386,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3386","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00fcr Bienen gef\u00e4hrliche Neonicotinoide. Wer tr\u00e4gt gem\u00e4ss Verursacherprinzip die Kosten f\u00fcr die entstandenen Sch\u00e4den?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gut zehn Jahre nachdem ich mit der Motion 09.3318 erstmals ein Verbot von Neonicotinoiden gefordert habe, hat das BLW die Anwendung der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland verboten. Mit der jahrelangen Anwendung dieser Neonicotinoide waren trotz anderslautender Aussagen der Zulassungsbeh\u00f6rde unannehmbare Risiken f\u00fcr Bienen, andere Best\u00e4uber und Insekten verbunden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist die Annahme begr\u00fcndet, dass in Zusammenhang mit der Anwendung der genannten Neonicotinoide Sch\u00e4den an Nichtzielorganismen aufgetreten sein d\u00fcrften?</p><p>2. Ist es korrekt, dass die Kosten umweltrechtlicher Massnahmen zur Behebung solcher Sch\u00e4den in der Schweiz dem Verursacher anzulasten sind (Verursacherprinzip)?</p><p>3. Am Beispiel der verbotenen Neonicotinoide:</p><p>a. Welche Stellen sind damit beauftragt, solche Sch\u00e4den anzumahnen, besonders, wenn sie nicht bei Privaten, sondern in der Natur und Umwelt anfallen?</p><p>b. Wer berechnet die H\u00f6he der angefallenen Sch\u00e4den bzw. die Kosten von umweltrechtlichen Massnahmen zu deren Behebung?</p><p>c. Wem werden die Kosten f\u00fcr diese Massnahmen gem\u00e4ss Verursacherprinzip angelastet, und wer fordert diese Mittel ein?</p><p>d. Wer sorgt f\u00fcr die Planung und Umsetzung der umweltrechtlichen Massnahmen und wer f\u00fcr die Berichterstattung?</p><p>4. Das BLW hat k\u00fcrzlich Sulfoxaflor zugelassen, ein den Neonicotinoiden sehr \u00e4hnlicher Wirkstoff. In der Schweiz sind zudem weitere Neonicotinoide und Neonicotinoid-\u00e4hnliche Stoffe zugelassen. Kann der Bundesrat zusichern, dass diese Wirkstoffe in Zukunft nicht vom Markt genommen werden m\u00fcssen, weil ihre Anwendung unannehmbare Risiken f\u00fcr Nichtzielorganismen mit sich bringt?</p><p>5. Warum gelangt hier nicht das Vorsorgeprinzip zur Anwendung und werden s\u00e4mtliche Neonicotinoide und Neonicotinoid-\u00e4hnlichen Wirkstoffe verboten?</p><p>6. Zehn Jahre nach meinem Vorstoss erl\u00e4sst der Bundesrat ein Verbot f\u00fcr diese drei Neonicotinoide, wenn auch nur f\u00fcr den Einsatz im Freiland. Ist der Bundesrat bereit, den Fall Neonicotinoide zu pr\u00fcfen und in einem Bericht darzulegen, weshalb die Schweiz trotz Vorsorgeprinzip derart langsam auf fr\u00fche Anzeichen f\u00fcr gravierende Probleme sowie auf politische Forderungen reagiert hat? Ist er bereit darzulegen, was er tun wird, damit ein Fall Neonicotinoide in der Schweiz nicht mehr vorkommt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Honigbiene ist wahrscheinlich das am besten \u00fcberwachte Nichtzielinsekt. Die Bienen sind Gegenstand eines Programms zur \u00dcberwachung von Vergiftungsverdachten, das vom Bienengesundheitsdienst durchgef\u00fchrt wird. Zwischen 2010 und 2016 wurden in 28 F\u00e4llen im Zusammenhang mit der nicht vorschriftsgem\u00e4ssen Verwendung der betreffenden Wirkstoffe Sch\u00e4den an Kolonien festgestellt. In der Schweiz wurden bei vorschriftsgem\u00e4sser Verwendung dieser Produkte noch nie Sch\u00e4den festgestellt. Daher kann nicht belegt werden, dass diese Wirkstoffe bei vorschriftsgem\u00e4sser Verwendung Nichtzielorganismen sch\u00e4digen, auch wenn bestimmte Produkte vom Markt genommen wurden, weil sie die heutigen Anforderungen an eine Zulassung nicht mehr erf\u00fcllen. Es ist aber nicht m\u00f6glich, die Auswirkungen auf Nichtzielorganismen bei vorschriftsgem\u00e4sser Anwendung systematisch zu kontrollieren. Zudem k\u00f6nnten subletale Effekte wie z. B. der Verlust des Orientierungsverm\u00f6gens betroffener Bienen auch mit einem gezielten Monitoring kaum festgestellt werden.</p><p>2. Artikel\u00a02 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) regelt, dass diejenige Person, welche Massnahmen nach dem USG verursacht, die Kosten tr\u00e4gt. Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz. Die Bestimmung in Artikel\u00a02 USG definiert namentlich den Begriff des \"Verursachers\" zu wenig pr\u00e4zise, als dass alleine gest\u00fctzt auf diesen Artikel einer Person Kosten auferlegt werden k\u00f6nnen. Es braucht zus\u00e4tzlich eine konkrete Anspruchsgrundlage wie z. B. Artikel\u00a032a USG, der vorschreibt, dass die Kosten f\u00fcr die Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle den Verursachern \u00fcberbunden werden.</p><p>3.a. Wenn Sch\u00e4den in der Natur und Umwelt entstehen (z. B. wenn freilebende Tiere verletzt oder get\u00f6tet werden), kommen Strafanzeigen von privater oder \u00f6ffentlicher Seite in Betracht (Strafrecht). Soweit m\u00f6glich kann \u00fcberdies von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands angeordnet werden (Verwaltungsrecht).</p><p>b. Wer einen Schaden geltend macht, muss dessen Ausmass beziffern.</p><p>c. Bei privaten Sch\u00e4den hat die gesch\u00e4digte Person die Kosten bei der sch\u00e4digenden Person einzufordern.</p><p>Im Bereich des \u00f6ffentlichen Rechts hat grunds\u00e4tzlich die Person die Kosten f\u00fcr die Massnahmen zu tragen, zu deren Durchf\u00fchrung sie verpflichtet worden ist. Das Einfordern dieser Mittel obliegt erforderlichenfalls der f\u00fcr die Anordnung der betreffenden Massnahme zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde.</p><p>d. Umweltrechtliche Massnahmen sind von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu planen und umzusetzen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a080 Absatz\u00a01 erster Satz PSMV (SR 916.161) sind die Kantone f\u00fcr die Markt\u00fcberwachung von Pflanzenschutzmitteln und f\u00fcr die Kontrolle der vorschriftsgem\u00e4ssen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verantwortlich. Eine Berichterstattung \u00fcber die Planung und Umsetzung der Massnahmen sieht die PSMV nicht vor.</p><p>4. Pflanzenschutzmittel werden basierend auf den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen bewilligt. Diese Anforderungen wurden in den letzten Jahren versch\u00e4rft, insbesondere bez\u00fcglich Nebenwirkungen auf die Umwelt. Produkte, die vor 20 Jahren noch die Anforderungen erf\u00fcllten, tun dies heutzutage nicht mehr unbedingt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat ein \u00dcberpr\u00fcfungsprogramm ins Leben gerufen, um zu kontrollieren, ob die bewilligten Produkte die heutigen Anforderungen erf\u00fcllen.</p><p>Neue Erkenntnisse sind jederzeit m\u00f6glich. Diese k\u00f6nnen neue Anforderungen an die Zulassung stellen. Die Ver\u00e4nderung der Risikowahrnehmung in der Gesellschaft kann ebenfalls dazu f\u00fchren, dass die Anforderungen steigen. Es kann also nicht garantiert werden, dass die Produkte, die heute bewilligt werden, auch morgen den Anforderungen entsprechen. Das gilt f\u00fcr Pflanzenschutzmittel genauso wie f\u00fcr alle anderen Bereiche auch, in denen Anforderungen an das Inverkehrbringen erf\u00fcllt werden m\u00fcssen.</p><p>5. Das Vorsorgeprinzip wird bereits jetzt angewandt, indem das Risiko f\u00fcr Mensch und Umwelt mittels Bewilligungsverfahren vor dem Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels beurteilt wird. Zwei Wirkstoffe derselben chemischen Gruppe weisen nicht gezwungenermassen dieselben toxikologischen Eigenschaften auf. So haben zwei Wirkstoffe der Gruppe der Neonicotinoide eine deutlich geringere Toxizit\u00e4t f\u00fcr Bienen als die drei, die gerade f\u00fcr den Einsatz im Freiland verboten wurden. Daher ist es angebracht, f\u00fcr jeden Wirkstoff einzeln eine Risikobewertung durchzuf\u00fchren, bevor \u00fcber die Zulassung oder die R\u00fccknahme vom Markt entschieden wird.</p><p>6. Im Falle der Neonicotinoide wurden ab 2008 Massnahmen erlassen, um deren Verwendung einzuschr\u00e4nken. Im Jahr 2013 wurde deren Verwendung bei Kulturen verboten, die f\u00fcr Bienen attraktiv sind. Gem\u00e4ss den geltenden Rechtsvorschriften muss jeder Widerruf rechtlich und wissenschaftlich begr\u00fcndet sein.</p><p>Seit 2005 wurden 148 Wirkstoffe vom Markt genommen. Seit 2011 wurden 814 Produkte einer gezielten \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen: F\u00fcr 533 Produkte wurden die Anwendungsbedingungen angepasst, und in 194 F\u00e4llen wurde ein Anwendungsverbot ausgesprochen, weil die Risiken den heute geltenden Anforderungen gem\u00e4ss zu hoch sind. Diese Zahlen zeigen, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden proaktiv agieren und ihrerseits die Initiative \u00fcbernehmen, wenn dies notwendig ist. Der Bundesrat vertritt daher die Meinung, dass keine Notwendigkeit f\u00fcr einen Bericht besteht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1559088000000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512625180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}