{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193403,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193403,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3403","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"E-Tankstellen auf jedem Rastplatz. Werden Nationalstrassen zu befahrbaren Warenh\u00e4usern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>a. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es zur F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t notwendig ist, schweizweit 100 Rastpl\u00e4tze mit Schnellladestationen zu versehen, obwohl diese teilweise in Abst\u00e4nden von nur wenigen Kilometern zueinander liegen und die Reichweiten der Elektrofahrzeuge j\u00e4hrlich gr\u00f6sser werden?</p><p>b. Welche Auswirkungen auf die bestehenden Rastst\u00e4tten und das umliegende regionale Gewerbe erwartet der Bundesrat durch den Umstand, dass ein Grossteil dieser Rastpl\u00e4tze gest\u00fctzt auf Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 der Nationalstrassenverordnung (NSV) mit mobilen Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen versehen werden wird?</p><p>c. Sieht der Bundesrat Massnahmen vor, welche diese Auswirkungen f\u00fcr das regionale Gewerbe abfedern k\u00f6nnten, z. B. durch eine zur\u00fcckhaltende Zulassungspraxis oder eine Beschr\u00e4nkung des Angebotes der mobilen Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen?</p>","ReasonText":"<p>Allein im Kanton Graub\u00fcnden sollen - zus\u00e4tzlich zu privaten Einrichtungen in D\u00f6rfern und im \u00f6ffentlichen Raum - entlang der San-Bernardino-Route A13 insgesamt sieben Rastpl\u00e4tze mit Ladestationen ausgestattet werden. Total w\u00fcrden dann innerhalb der Kantonsgrenzen zehn Standorte \u00fcber Schnellladestationen verf\u00fcgen mit einer H\u00e4ufung von nicht weniger als vier Standorten zwischen San Bernardino S\u00fcd und Mesocco. An all diesen Standorten w\u00fcrde aber nicht nur Strom bezogen werden k\u00f6nnen, sondern es ist davon auszugehen, dass \u00fcberall auch Verpflegungseinrichtungen wie Kioske, Verkaufswagen oder Verkaufsst\u00e4nde aufgestellt w\u00fcrden. Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 der NSV ist dies m\u00f6glich und auch so vorgesehen. Die Auswirkungen dieser Anh\u00e4ufung von Verkaufs- und Verpflegungsm\u00f6glichkeiten auf das lokale Gastro- und Tourismusgewerbe sind ungewiss. Den Bratwurststand des lokalen Metzgers wird es an diesen Rastpl\u00e4tzen allerdings zweifellos nicht geben.</p><p>Wenn aber schweizweit wie vorgesehen zu den bestehenden Rastst\u00e4ttenangeboten 100 Rastpl\u00e4tze zu \"Minirastst\u00e4tten\" ausgebaut werden, f\u00fchrt dies nicht nur zu einer massiven Konkurrenzierung der bestehenden Betriebe, sondern stellt einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Verkehrsgastronomie dar. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes werden die Nationalstrassen zu befahrbaren Warenh\u00e4usern umgestaltet, auf welchen die Autofahrer alle paar Kilometer neue Konsumations- und Einkaufsm\u00f6glichkeiten vorfinden werden, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob sie konventionell angetriebene oder Elektrofahrzeuge fahren. Die durchreisenden Autofahrer werden sich an den erw\u00e4hnten Einkaufs- und Verpflegungsst\u00e4nden an einem grossen Warenangebot bedienen k\u00f6nnen und zudem attraktive Verpflegungsm\u00f6glichkeiten vorfinden. Das Nachsehen werden das regionale Gast- und Tourismusgewerbe sowie die lokalen und regionalen Detailh\u00e4ndler haben. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. Die Elektromobilit\u00e4t tr\u00e4gt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei. Es wird erwartet, dass der Marktanteil von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Um diese Entwicklung zu f\u00f6rdern, hat der Bund die M\u00f6glichkeit geschaffen, dass Rastpl\u00e4tze mit Anlagen zur Abgabe von alternativen Treibstoffen versehen werden k\u00f6nnen. Interessierte Betreibergesellschaften konnten sich bis im Dezember 2018 f\u00fcr die Realisierung von E-Tankstellen auf 100 Rastpl\u00e4tzen bewerben. Um rasch und koordiniert ein fl\u00e4chendeckendes Netz zu gew\u00e4hrleisten, wurden die Bewilligungen nicht einzeln pro Rastplatz, sondern in f\u00fcnf Paketen mit jeweils 20 Rastpl\u00e4tzen vergeben. Im M\u00e4rz 2019 hat das Bundesamt f\u00fcr Strassen (Astra) vier schweizerischen und einem niederl\u00e4ndischen Anbieter einen Zuschlag erteilt. Nach der Installation der Stromanschl\u00fcsse muss jeder Anbieter innerhalb eines Jahres mindestens f\u00fcnf Rastpl\u00e4tze ausr\u00fcsten. Sp\u00e4testens in zehn Jahren m\u00fcssen s\u00e4mtliche Rastpl\u00e4tze damit ausgestattet sein. </p><p>Im Zusammenhang mit der Anzahl Schnellladestationen ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Ladevorg\u00e4nge bei Elektroautos in der Regel l\u00e4nger dauern als das Betanken eines Autos mit Verbrennungsmotor. Deshalb werden entsprechend mehr Pl\u00e4tze ben\u00f6tigt. Ein dichtes Netz an Schnellladestationen wirkt zudem der \"Reichweiten-Angst\" der Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen entgegen. </p><p>b./c. Die M\u00f6glichkeit, auf Rastpl\u00e4tzen kleine, mobile Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen aufzustellen, besteht bereits seit dem 1. Januar 2000 (vgl. dazu Art. 7a des Nationalstrassengesetzes vom 8. M\u00e4rz 1960, NSG, SR 725.11, Art. 7 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007, NSV, SR 725.111, sowie die Weisungen vom 12. Mai 2014 des Astra \u00fcber Versorgungs- und Verpflegungsm\u00f6glichkeiten auf Rastpl\u00e4tzen). In vielen Regionen ist der Verkauf von regionaltypischen Spezialit\u00e4ten auf den Rastpl\u00e4tzen vom lokalen Gewerbe zudem explizit gew\u00fcnscht worden.</p><p>Derzeit sind auf dem gesamten Nationalstrassennetz s\u00e4mtliche f\u00fcr eine Versorgungs- und Verpflegungseinrichtung zur Verf\u00fcgung stehenden Rastpl\u00e4tze vergeben. Hinzu kommt, dass vor Erteilung oder Erneuerung einer Bewilligung f\u00fcr eine Versorgungs- und Verpflegungseinrichtung der Standortkanton und der Nachbarkanton anzuh\u00f6ren sind, sofern sich auf dessen Gebiet eine Rastst\u00e4tte zehn Kilometer vor oder nach dem betreffenden Rastplatz befindet (Art. 7 Abs. 3 NSV).</p><p>Der Bundesrat geht daher nicht davon aus, dass der Aufbau von Anlagen zur Abgabe von alternativen Treibstoffen zu einer wesentlichen Ver\u00e4nderung des Verpflegungsangebots auf Rastpl\u00e4tzen f\u00fchren wird. Er sieht folglich auch keine weiter gehenden negativen Auswirkungen auf die bestehenden kantonalen Rastst\u00e4tten und das lokale Gewerbe. </p><p>Schnellladestationen haben zudem das Potenzial, die bestehenden kantonalen Rastst\u00e4tten weiterzuentwickeln und attraktiver zu machen. Der Bund \u00fcbernimmt hier eine Vermittlerrolle, wie der Bundesrat im Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates 14.3997, \"Voraussetzungen f\u00fcr ein Schnellladenetz f\u00fcr Elektroautos auf Nationalstrassen\", ausgef\u00fchrt hat. Er will damit dazu beitragen, dass auch Rastst\u00e4tten rasch mit Schnellladestationen ausger\u00fcstet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Engler Stefan","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560816000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512057107)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Energie"}}