{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193405,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193405,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3405","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wer schliesst die L\u00fccken im Bereich der Kinderrechte?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die prim\u00e4ren Rechtsvertretungen f\u00fcr Kinder sind in der Regel die Eltern. Manchmal k\u00f6nnen die Eltern ihre Verantwortung aber nicht mehr wahrnehmen - sei es wegen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit umstrittenen Scheidungen, wegen des Tods der Eltern oder des Entzugs des Sorgerechts. In solchen Situationen ist das Recht der Kinder auf Information und Beratung, auf Geh\u00f6r und auf Schutz bedroht. Der Bundesrat hat sich bis anhin gegen eine Ombudsstelle f\u00fcr Kinder und Jugendliche ausgesprochen, die die Kinderrechte sch\u00fctzen k\u00f6nnte. In seiner Antwort auf die Motion 14.3758 verweist er auf eine \"Vielzahl von Akteuren\", die \"Teilaufgaben einer solchen Ombudsstelle\" wahrnehmen, und empfiehlt mehr Koordination. Wie die folgenden Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte, aufzeigen, bestehen aber heute L\u00fccken:</p><p>1. Wo erhalten Kinder und Jugendliche auch anonym rechtliche Beratung bei Kindesschutzmassnahmen und strittigen Scheidungen? Nehmen wir zum Beispiel an, eine fremdplatzierte Jugendliche sei untergetaucht und werde von der Polizei gesucht. Sie will wieder auftauchen, hat aber kein Vertrauen in die Kesb und Angst vor Strafmassnahmen. Wo erh\u00e4lt diese Jugendliche Hilfe?</p><p>2. Nehmen wir an, ein Kind kenne die unterschiedlichen Hilfsangebote - etwa die Opferhilfe und die Kesb - nicht oder eine Jugendliche wolle ihre kleine Schwester vor dem gewaltt\u00e4tigen Vater sch\u00fctzen. Wo erh\u00e4lt sie anonym Hilfe und Beratung?</p><p>3. Wie k\u00f6nnen wir verhindern, dass ein Kesb-Mitglied oder ein Beistand seine Macht gegen\u00fcber einem Kind missbraucht? Nehmen wir an, ein Beistand untersage es einem Kind, seinen Vater zu besuchen, und das Kind habe aufgrund der Fremdplatzierung kein Vertrauen in die Kesb. An wen kann es sich wenden?</p><p>4. Welches Angebot kann verhindern, dass sich verzweifelte Kinder und Jugendliche bzw. ihre Eltern an die Medien wenden und damit die Privatsph\u00e4re der Kinder verletzen?</p><p>5. Wie lassen sich voreilige Fremdplatzierungen vermeiden - und zwar bevor die Fremdplatzierung vollzogen wird? Zum Beispiel werden manchmal Kinder von Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, fremdplatziert, ohne dass die Kesb eine Unterbringung bei einer Tante gepr\u00fcft hat. An wen k\u00f6nnen sich diese Kinder bzw. die Angeh\u00f6rigen wenden, um diese Option pr\u00fcfen zu lassen?</p><p>6. Nehmen wir an, Kinder sollen fremdplatziert werden, bevor ein Gutachten \u00fcber die Erziehungsf\u00e4higkeit der Mutter vorliegt. Es besteht keine akute Kindeswohlgef\u00e4hrdung, und die Kinder m\u00f6chten bei der Mutter bleiben. Die Kesb hat keine Rechtsvertretung f\u00fcr die Kinder eingesetzt. Wie erfahren die Kinder, dass sie ein Recht auf eine Rechtsvertretung haben?</p><p>7. Nehmen wir an, ein nicht urteilsf\u00e4higes Kind, dessen Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, soll nach acht Jahren bei einer Pflegefamilie aus Kostengr\u00fcnden umplatziert werden. Oder die Kesb platziert zwei Geschwister in zwei unterschiedlichen Pflegefamilien, damit die Adoptionsm\u00f6glichkeit erh\u00f6ht wird. Wer ist rechtlich legitimiert, Rechtsmittel gegen diese Entscheide zu ergreifen? Wer verteidigt das Recht dieser Kinder, zusammen mit seinem Bruder oder seiner Schwester aufwachsen zu d\u00fcrfen?</p><p>8. Nehmen wir an, in einem strittigen Scheidungsverfahren wohne die Mutter in Bern und der Vater in Z\u00fcrich. Wer bietet hier unb\u00fcrokratische und interkantonale Hilfe an, wenn die Kinder nicht angeh\u00f6rt werden?</p><p>9. Im M\u00e4rz 2017 hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er Abkl\u00e4rungen einiger Sachverhalte im Zusammenhang mit der Kesb in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Kesb und den betroffenen Kreisen vornimmt und dass er, falls sich die Notwendigkeit von Gesetzes\u00e4nderungen ergibt, bis Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten werde. Wie sieht der aktuelle Zeitplan f\u00fcr diese Vorlage aus?</p><p>10. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Vorlage ein geeigneter Ort w\u00e4re, um die m\u00f6gliche Ausgestaltung einer Ombudsstelle f\u00fcr Kinder und Jugendliche n\u00e4her zu definieren und ihre Einrichtung dem Parlament zum Entscheid vorzulegen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-4./8. Bei Problemen sowie Fragen im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen und Scheidungsverfahren finden Kinder und Jugendliche - auch anonym - bei verschiedenen privaten Organisationen Informationen, Beratung, Hilfe oder rechtliche Unterst\u00fctzung. So bieten beispielsweise Kinderanwaltschaft Schweiz (www.kinderanwaltschaft.ch), die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (www.kescha.ch), Pro Juventute (Beratung und Hilfe 147; www.projuventute.ch &gt; Beratung + Hilfe 147) oder Ciao (www.ciao.ch) entsprechende Angebote an. Bei Bedarf werden die Kinder und Jugendlichen von diesen Organisationen an Beratungs- oder Opferhilfeberatungsstellen in den Kantonen weitergeleitet. Auch via Schulsozialarbeit oder Jugendarbeit k\u00f6nnen Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen sehr niederschwellig Unterst\u00fctzung erhalten. F\u00fcr Eltern gibt es ebenfalls entsprechende Angebote. Es liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone, ein ausreichendes Beratungsangebot f\u00fcr Kinder und Jugendliche sowie f\u00fcr Eltern zur Verf\u00fcgung zu stellen und dieses bei ihnen bekanntzumachen.</p><p>5. Die Kl\u00e4rung der Frage, wie nahestehende Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht besser einbezogen werden k\u00f6nnen, bildet Gegenstand der laufenden Arbeiten, wie sie der Bundesrat im Bericht \"Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht\" vom 29. M\u00e4rz 2017 in Aussicht gestellt hat (vgl. dazu auch die Antwort auf die Frage 9). Im \u00dcbrigen kann auf die vorangegangenen Ausf\u00fchrungen verwiesen werden.</p><p>6. Das Gesetz sieht seit dem 1. Januar 2013 ausdr\u00fccklich vor, dass die Anordnung einer Vertretung des Kindes unter anderem dann von Amtes wegen zu pr\u00fcfen ist, wenn es um eine Unterbringung des Kindes geht (Art. 314abis Abs. 2 Ziff. 1 des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210). Wird kein Verfahrensbeistand eingesetzt, hat die Kesb dies in einem selbstst\u00e4ndigen Zwischenentscheid oder im Entscheid \u00fcber die Unterbringung zu begr\u00fcnden, und es ist darzulegen, in welcher Form die Ansichten des Kindes festgestellt und in das Verfahren eingeflossen sind. Im \u00dcbrigen kann auf die vorangegangenen Ausf\u00fchrungen verwiesen werden.</p><p>7. Das Gesetz sieht in Artikel\u00a0450 Absatz\u00a02 ZGB eine ausserordentlich weite Legitimation zur Beschwerde vor. So sind neben den direkt am Verfahren beteiligten Personen auch die der betroffenen Person nahestehenden Personen sowie alle weiteren Personen, die ein rechtlich gesch\u00fctztes Interesse an der Aufhebung oder \u00c4nderung des angefochtenen Entscheids haben, beschwerdeberechtigt. Die Interessen betroffener Kinder werden durch die Kesb sowie durch eine allf\u00e4llig bestellte Kindesvertretung gewahrt.</p><p>9. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gang. Es liegt ein Gutachten eines externen Experten mit konkreten Vorschl\u00e4gen vor. Dieses wird zurzeit erg\u00e4nzt durch eine empirische Erhebung zur Praxis, bei welcher s\u00e4mtliche Kesb befragt werden. Gleichzeitig ist eine Gruppe von Expertinnen und Experten daran, einen Vorentwurf mit konkreten Vorschl\u00e4gen auszuarbeiten, der Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden soll.</p><p>10. Die laufenden Arbeiten haben das Ziel, den Einbezug nahestehender Personen im Verfahren vor der Kesb zu verbessern und verschiedene offene Fragen in diesem Zusammenhang zu kl\u00e4ren (siehe Antwort auf Frage 5). Die Vorlage eignet sich deshalb nicht f\u00fcr die Einrichtung einer Ombudsstelle f\u00fcr Kinder und Jugendliche. Insbesondere kann die Kesb nach Ansicht des Bundesrates nicht als Ombudsstelle f\u00fcr Kinder infrage kommen, weil diese Stelle ganz andere Aufgaben wahrnehmen sollte (siehe dazu die Antwort des Bundesrates auf die Motion Bulliard 14.3758, \"Unabh\u00e4ngige Ombudsstelle f\u00fcr die Rechte des Kindes\").</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1568246400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511966520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}