{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3407","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erwerbsarbeit \u00fcber das Rentenalter hinaus attraktiv machen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach einem OECD-Bericht von 2014 hat die Schweiz zwar eine \u00fcberdurchschnittliche Erwerbsquote in den meisten Alterskategorien unterhalb des Rentenalters. Bei der Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber dem Rentenalter hinkt die Schweiz aber betr\u00e4chtlich Vergleichsstaaten hinterher. Umgekehrt zeigt der wachsende Fachkr\u00e4ftemangel dringlichen Handlungsbedarf. Die Fachkr\u00e4fte-Initiative zeitigte offenbar in diesem Bereich noch wenig Erfolg. Die Rentenreform 2020 mit Ans\u00e4tzen f\u00fcr einen flexiblen Altersr\u00fccktritt auch \u00fcber das Rentenalter hinaus ist aus anderen Gr\u00fcnden verworfen worden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Aus welchen Gr\u00fcnden hinkt die Schweiz bez\u00fcglich Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber das Rentenalter hinaus Vergleichsstaaten hinterher? Sieht er einen Handlungsbedarf?</p><p>2. Falls ja, welche Massnahmen plant er in folgenden Bereichen:</p><p>2.1 In der ersten S\u00e4ule: Werden die Vorschl\u00e4ge aus der Altersreform 2020 in die geplante neue AHV-Reform einbezogen? Was soll ge\u00e4ndert werden? Kommt die Vorlage wie geplant nach den Sommerferien 2019?</p><p>2.2 In der zweiten S\u00e4ule: Wie wirkt sich das schnelle Absinken der Umwandlungss\u00e4tze aus? Welche Massnahmen sind geplant oder m\u00f6glich? Wann?</p><p>2.3 In der dritten S\u00e4ule?</p><p>2.4 Im Steuerrecht: Wie kann die \"Progressionsfalle\" Erwerbseinkommen/Rente gemildert werden? Andere Massnahmen?</p><p>3. Welche spezifischen Massnahmen h\u00e4lt der Bundesrat f\u00fcr Unselbstst\u00e4ndigerwerbende bzw. f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende f\u00fcr m\u00f6glich?</p><p>4. Wie kann der stufenweise R\u00fcckzug aus dem Erwerbsleben erleichtert werden?</p><p>5. Welche sonstigen Massnahmen sieht er?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz weist eine im internationalen Vergleich relativ hohe Erwerbsquote \u00e4lterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. F\u00fcr die \u00fcber 65-j\u00e4hrigen Arbeitnehmenden liegt die Erwerbsquote der Schweiz im Durchschnitt des OECD-Raums. In anderen L\u00e4ndern fanden in den letzten Jahren zahlreiche Reformen statt, die zu einer gegen\u00fcber der Schweiz h\u00f6heren Erwerbsquote der \u00fcber 65-J\u00e4hrigen f\u00fchrten. Die F\u00f6rderung der Weiterarbeit bis zum 65. Altersjahr und dar\u00fcber hinaus war ein Bestandteil der Reform Altersvorsorge 2020. Da diese Zielsetzung nach wie vor Bestand hat, h\u00e4lt der Bundesrat an der F\u00f6rderung der Weiterarbeit in der aktuellen AHV-Reform (AHV 21) fest. </p><p>2.1./3.-5. Der Bundesrat hat die weitgehend unbestrittenen Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenbezugs aus der Altersvorsorge 2020 in die Vernehmlassungsvorlage AHV 21 integriert. Darin soll auch der Bezug von Teilrenten eingef\u00fchrt werden. Zwischen 62 und 70 Jahren kann somit die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden. Der Vorbezug und der Aufschub auch eines Teils der Rente sollen auch in der beruflichen Vorsorge verankert werden. Mit diesen Massnahmen soll ein stufenweiser R\u00fcckzug aus dem Erwerbsleben erleichtert werden. Um die Weiterf\u00fchrung einer Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber das Referenzalter hinaus zu f\u00f6rdern, sieht die Vernehmlassungsvorlage im Gegensatz zur Altersvorsorge 2020 vor, den geltenden Freibetrag von monatlich 1400 Franken beizubehalten. Dar\u00fcber hinaus sollen die Versicherten mit den AHV-Beitr\u00e4gen, die sie nach dem Referenzalter bezahlen, die Rente verbessern und Beitragsl\u00fccken schliessen k\u00f6nnen. </p><p>Der Bundesrat wird im Juni 2019 eine Diskussion f\u00fchren, um das weitere Vorgehen unter Ber\u00fccksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung festzulegen. Bis Ende August 2019 will er die Botschaft verabschieden.</p><p>2.2. Es kann tats\u00e4chlich davon ausgegangen werden, dass die Senkung der Umwandlungss\u00e4tze der zweiten S\u00e4ule dazu beitr\u00e4gt, Versicherte l\u00e4nger im Erwerbsleben zu halten, in welchem Umfang ist jedoch schwierig abzusch\u00e4tzen. Die Umwandlungss\u00e4tze m\u00fcssen so angesetzt werden, dass das finanzielle Gleichgewicht der Vorsorgeeinrichtungen gew\u00e4hrleistet ist. Die kontinuierliche Senkung der Umwandlungss\u00e4tze in den vergangenen Jahren l\u00e4sst sich durch die steigende Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie insbesondere durch die Entwicklung der Anlagerenditen auf den Finanzm\u00e4rkten (nachhaltig tiefe Zinsen) erkl\u00e4ren. Nach Ansicht des Bundesrates sollte der Mindestumwandlungssatz, der im ordentlichen Rentenalter aktuell bei 6,8 Prozent liegt, im Bereich der obligatorischen Versicherung gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) gesenkt werden, auch wenn zwei Reformvorlagen in diese Richtung 2010 und 2017 in der Volksabstimmung gescheitert sind. Der Bundesrat hat die Sozialpartner damit beauftragt, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine BVG-Reform zu formulieren.</p><p>2.3. Zur F\u00f6rderung der Arbeitsmarktbeteiligung \u00e4lterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat bereits auf den 1. Januar 2008 die Verordnung \u00fcber die steuerliche Abzugsberechtigung f\u00fcr Beitr\u00e4ge an anerkannte Vorsorgeformen (Verordnung \u00fcber die steuerliche Abzugsberechtigung f\u00fcr Beitr\u00e4ge an anerkannte Vorsorgeformen, BVV 3; SR 831.461.3) angepasst: Personen, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin erwerbst\u00e4tig sind, m\u00fcssen das Guthaben der S\u00e4ule 3a bei Erreichen dieses Alters nicht mehr beziehen. Sie d\u00fcrfen den Bezug bis zum Ende der Erwerbst\u00e4tigkeit, l\u00e4ngstens jedoch f\u00fcr f\u00fcnf Jahre, aufschieben und steuerlich abziehbare Beitr\u00e4ge in die S\u00e4ule 3a einzahlen. </p><p>2.4. Im Schweizer Steuersystem unterliegen grunds\u00e4tzlich alle wiederkehrenden und einmaligen Eink\u00fcnfte der Einkommenssteuer. Eine privilegierte Besteuerung von erwerbst\u00e4tigen Rentenbez\u00fcgern w\u00e4re im Hinblick auf die im Steuerrecht massgebenden verfassungsrechtlichen Grunds\u00e4tze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit problematisch. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560988800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513084090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}