{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193408,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193408,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3408","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Staatsb\u00fcrger in Saudi-Arabien zu Unrecht festgehalten. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was hat er bisher unternommen, um die Freilassung des in Saudi-Arabien zu Unrecht festgehaltenen Schweizers zu erwirken, und was gedenkt er noch zu tun?</p><p>2. Wird er der Person diplomatischen Schutz gew\u00e4hren?</p><p>3. Ist er bereit, gegen\u00fcber den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien auf h\u00f6chster Ebene zu intervenieren?</p><p>4. Ist er auch der Auffassung, dass Schweizer Gesch\u00e4ftsleute, die in die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Saudi-Arabien reisen oder eine solche Reise planen, ernsthaft gewarnt werden sollten?</p>","ReasonText":"<p>Ein Schweizer Staatsb\u00fcrger und Absolvent der ETHL (der auch den libanesischen Pass besitzt) wird seit mehr als zweieinhalb Jahren in Saudi-Arabien festgehalten, und zwar gegen alle Regeln eines fairen Verfahrens.</p><p>Der initiative und produktive Hersteller von Waren f\u00fcr den Heimbereich wie Keramikprodukten (Sanit\u00e4rartikel und Geschirr) hat den Bau und den Betrieb von Fabriken in mehreren L\u00e4ndern beaufsichtigt, darunter auch im Kleinstaat Ras Al-Khaimah (Teil der Vereinigten Arabischen Emirate) und in Saudi-Arabien, wo er 200 Arbeitspl\u00e4tze geschaffen hat.</p><p>Der Unternehmer war lange Zeit auch enger Berater des jetzigen Emirs von Ras Al-Khaimah. Dieser entzog ihm aber pl\u00f6tzlich das Vertrauen, weil er Angst hatte, dass die Folgen der Finanzkrise 2008 seine Position an der Spitze des Landes schw\u00e4chen w\u00fcrden, wenn er nicht einen Buhmann f\u00e4nde, der die ganze Verantwortung f\u00fcr die (vor\u00fcbergehende) finanzielle Erfolglosigkeit mehrerer Investitionen tragen w\u00fcrde, denen der Emir jedoch zugestimmt hatte.</p><p>Zu diesem Zweck strengte der Emir gegen den Unternehmer mehrere skandal\u00f6se Prozesse an - skandal\u00f6s aufgrund der Beweggr\u00fcnde wie auch des Mangels an minimalen Verfahrensgarantien. \u00d6rtliche Gerichte verurteilten den Unternehmer zu mehreren sehr schweren Haftstrafen (fast 70 Jahre).</p><p>Die betroffene Person konnte sich zwar vorerst der Haft entziehen. Gest\u00fctzt auf ein Abkommen zwischen den Golfstaaten erreichte der Emir von Ras Al-Khaimah aber im September 2016 die Verhaftung des Schweizers zu Auslieferungszwecken, als dieser sich auf einer Gesch\u00e4ftsreise in Saudi-Arabien befand. Nach fast einem Monat wurde er freigelassen. Es ist ihm jedoch verboten, Saudi-Arabien zu verlassen, und sein Pass wurde eingezogen. Dem Auslieferungsersuchen wurde - zumindest vorerst - nicht entsprochen. Die saudischen Anw\u00e4lte des Unternehmers haben es noch immer nicht geschafft, zu bewirken, dass die Einziehung des Reisepasses und das Reiseverbot aufgehoben werden.</p><p>Der Unternehmer hat sich in Saudi-Arabien und in der Schweiz bisher mehrfach vergeblich darum bem\u00fcht, dass ihm ein korrektes gerichtliches Verfahren gew\u00e4hrt wird. Insbesondere kann er sich nicht einmal vor der Genfer Staatsanwaltschaft ordentlich verteidigen. Denn der Emir von Ras Al-Khaimah hielt es f\u00fcr passend, diese einzuschalten, um gegen den Unternehmer vorzugehen. Die Ermittlungen sind aber an einem toten Punkt angelangt. </p><p>Diese Situation ist humanit\u00e4r nicht haltbar. Ausserdem entsteht der betreffenden Person schwerer wirtschaftlicher Schaden, weil sie daran gehindert wird, ihre internationale Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit auszu\u00fcben. Trotz der fortw\u00e4hrenden Bem\u00fchungen der Anw\u00e4lte des Unternehmers haben die Schweizer Beh\u00f6rden \u00e4usserst zur\u00fcckhaltend reagiert. So reisten in den letzten Jahren, als das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) schon von dem Fall wusste, zwei Bundesr\u00e4te nach Saudi-Arabien, um die Wirtschaftsbeziehungen zu diesem Land zu intensivieren. \u00dcber die Sorge der Schweiz um einen ihrer Staatsangeh\u00f6rigen wurde aber kein Wort verloren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Hilfeleistungen des Bundes f\u00fcr Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die sich im Ausland in einer Notlage befinden, sind im Auslandschweizergesetz (ASG) und in der Auslandschweizerverordnung (V-ASG) geregelt. Bei Freiheitsentzug umfassen sie insbesondere die folgenden Massnahmen: </p><p>- Information der inhaftierten Person \u00fcber ihre Verteidigungsrechte, die M\u00f6glichkeit der \u00dcberstellung in die Schweiz, Fragen der Sozialversicherung und gesundheitliche Risiken;</p><p>- Sicherstellen, dass das Recht auf menschenw\u00fcrdige Haftbedingungen, die Verfahrensgarantien und das Verteidigungsrecht respektiert werden;</p><p>- Besuch des Inhaftierten durch die Vertretung.</p><p>Gest\u00fctzt auf diese Grundlagen gew\u00e4hrt das EDA dem betroffenen Schweizer B\u00fcrger ununterbrochen konsularischen Schutz, seit es von seiner Verhaftung am 20. September 2016 in Saudi-Arabien Kenntnis erhalten hat. In diesem Rahmen hat es mehrfach bei den saudi-arabischen Beh\u00f6rden interveniert, um den genauen Stand in den laufenden rechtlichen Verfahren zu erfahren und eine R\u00fcckgabe des eingezogenen Passes zu erreichen, damit der inzwischen nicht mehr inhaftierte Schweizer B\u00fcrger Saudi-Arabien wieder verlassen darf. Das EDA steht auch weiterhin in engem Kontakt mit dem Betroffenen und seinen Vertretern und setzt seine Bem\u00fchungen im Rahmen des konsularischen Schutzes unvermittelt fort. </p><p>2. Die Gew\u00e4hrung von diplomatischem Schutz unterliegt strengen Bedingungen, die im vorliegenden Fall nicht erf\u00fcllt sind. Hier handelt es sich faktisch noch immer um einen Freiheitsentzug gem\u00e4ss ASG, da die Ausreise aus Saudi-Arabien nicht m\u00f6glich ist. Die Unterst\u00fctzung hat daher im Rahmen des konsularischen Schutzes zu erfolgen.</p><p>3. Im Auslieferungsverfahren mit Saudi-Arabien, eingeleitet durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), ist die Schweiz nicht Partei. Das EDA kann deshalb in diesem Verfahren nicht selber intervenieren. Es hat den Betroffenen aber dahingehend beraten, seine Rechte mit anwaltlicher Unterst\u00fctzung vor Ort in den VAE zu wahren. Anders ist die Lage in Saudi-Arabien; dort unterst\u00fctzt das EDA den betroffenen Schweizer B\u00fcrger gest\u00fctzt auf die gesetzliche Grundlage. Bei jeder sich bietenden angemessenen Gelegenheit er\u00f6rtert das EDA dieses Dossier mit den saudischen Beh\u00f6rden und weist dabei auch auf die humanit\u00e4re Dimension des Falles hin, zuletzt am 20. M\u00e4rz 2019.</p><p>4. Der Bundesrat teilt diese Ansicht nicht. Gest\u00fctzt auf diesen besonders gelagerten Einzelfall dr\u00e4ngen sich keine generellen Empfehlungen des Bundes auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1557878400000)\/","SubmittedBy":"Seydoux-Christe Anne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560988800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512967830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1553212800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Wirtschaft"}}