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Warum \u00fcberweist Luxemburg kein Geld, die Schweiz hingegen schon?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Unsere franz\u00f6sischen Nachbarn protestieren: Das Grossherzogtum Luxemburg, wo der Pr\u00e4sident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, fast 20 Jahre lang Premierminister war, beh\u00e4lt die Gesamtheit der bei den Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern erhobenen Steuern f\u00fcr sich und zahlt weder Frankreich noch Deutschland etwas zur\u00fcck. Nur Belgien kommt in den Genuss einer kleinen Ausgleichszahlung. Denn Luxemburg wendet die OECD-Richtlinie restriktiv an, wonach ein Land das Recht hat, das Arbeitseinkommen zu besteuern, wenn die Arbeit in diesem Land ausge\u00fcbt wird.</p><p>Betrachtet man dagegen die riesigen Betr\u00e4ge, die die Schweiz seit Jahrzehnten an die Nachbarl\u00e4nder \u00fcberweist, und zwar aufgrund der ber\u00fcchtigten Vereinbarung von 1974 insbesondere an Italien, so ist die Situation von Luxemburg skandal\u00f6s. Dies umso mehr, als die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, Luxemburg hingegen sogar zu den Gr\u00fcndungsmitgliedern der EU geh\u00f6rt. Louis-Fran\u00e7ois Reitz, Delegierter f\u00fcr institutionelle Zusammenarbeit der lothringischen Stadt Metz und damit zust\u00e4ndig f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Beziehungen, erkl\u00e4rte auf der Plattform swissinfo.ch Folgendes: \"Luxemburg steht davor, bedeutende Ausnahmen von den neuen EU-Regeln zu erhalten, die vorsehen, dass arbeitslose Grenzg\u00e4nger in Zukunft von jenem Land Arbeitslosenentsch\u00e4digung erhalten sollen, in dem sie ihre Stelle verloren, und nicht mehr vom Wohnsitzland wie bisher.\"</p><p>Sollte dies tats\u00e4chlich zutreffen, so w\u00fcrde sich die Politik der Schweiz, die auf \u00fcberm\u00e4ssigem und systematischem Nachgeben gegen\u00fcber der EU beruht, als absolut untragbar erweisen. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass Luxemburg den Herkunftsstaaten keine Ausgleichszahlungen f\u00fcr die bei den Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern erhobenen Steuern \u00fcberweist und dass die EU diesbez\u00fcglich keine Einw\u00e4nde hat?</p><p>2. Falls ja, ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass diese Vorzugsbehandlung des Grossherzogtums ungerechtfertigt ist?</p><p>3. Warum \u00fcberweist die Schweiz Ausgleichszahlungen - die im Fall von Italien auch noch astronomisch sind, n\u00e4mlich 38,8 Prozent der bei den Personen mit Ausweis G erhobenen Quellensteuer entsprechen und inzwischen mehr als 84 Millionen Franken pro Jahr betragen -, wenn andere L\u00e4nder nichts \u00fcberweisen?</p><p>4. Entspricht es den Tatsachen, dass Luxemburg f\u00fcr die Umsetzung der EU-Richtlinie \u00fcber die Arbeitslosigkeit der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die zurzeit ausgearbeitet wird, \"bedeutende Ausnahmen\" erreicht hat?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat, eine Anwendung der besagten EU-Richtlinie in der Schweiz kategorisch abzulehnen, wie es seine Pflicht w\u00e4re, falls diese Richtlinie von den EU-Organen definitiv verabschiedet wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Die allgemeine Regel f\u00fcr die Besteuerung von Einkommen aus unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit, die im Mustersteuerabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Verm\u00f6gen (OECD-Musterabkommen) kodifiziert und von der Schweiz \u00fcbernommen worden ist, sieht vor, dass solche Einkommen in demjenigen Staat besteuert werden k\u00f6nnen, in dem die unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit tats\u00e4chlich ausge\u00fcbt wird. Der Wohnsitzstaat der unselbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tigen Person beh\u00e4lt jedoch das Recht, Einkommen aus unselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit zu besteuern. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss er eine Anrechnung der Steuern, die im Staat bezahlt worden sind, in dem die unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit erbracht wurde, gew\u00e4hren oder eine Steuerbefreiung vorsehen. Der Kommentar zum OECD-Musterabkommen weist darauf hin, dass im OECD-Musterabkommen keine spezifische Regel f\u00fcr die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger vorgesehen wurde, \"weil die sich aus den \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnissen ergebenden Probleme zweckm\u00e4ssigerweise unmittelbar von den beteiligten Staaten geregelt werden\". In der EU liegt die direkte Besteuerung weiter im ausschliesslichen Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Wie schon wiederholt hervorgehoben wurde, z. B. im Bericht des Bundesrates vom 15. November 2013 \"\u00dcberweisung der Quellensteuer bei Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern\", sind die Regelungen der Grenzg\u00e4ngerbesteuerung das Ergebnis historischer Entwicklungen der bilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen in den Grenzregionen. Dies gilt auch im Kontext der bilateralen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Es gibt z. B. Nachbarstaaten der Schweiz, welche in ihren bilateralen Beziehungen die ausschliessliche Besteuerung im Wohnsitzstaat der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger ohne jeden Ausgleich zugunsten des Staates, in dem die Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, vorsehen.</p><p>4./5. Das europ\u00e4ische Revisionsverfahren der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist nicht abgeschlossen. Am 19. M\u00e4rz 2019 schien es, als sei ein Kompromiss zwischen den EU-Gremien zustande gekommen. Dieser Kompromiss konnte jedoch im Ausschuss der st\u00e4ndigen Vertreter (Coreper) nicht die erforderliche Mehrheit auf sich vereinigen. Ab Beginn der neuen Legislatur wird es Sache der EU-Gremien sein, die n\u00f6tigen Arbeiten wiederaufzunehmen und zu versuchen, einen neuen Kompromiss zu schmieden. Da keine definitive Fassung des revidierten Textes vorliegt, k\u00f6nnen wir weder in Erfahrung bringen, ob Luxemburg Ausnahmeregelungen von der Anwendung des potenziellen neuen Systems erreicht hat, noch Vorhersagen zu einer allf\u00e4lligen \u00dcbernahme durch die Schweiz machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1562112000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|44|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512462183)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557187200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer"}}