{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193433,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193433,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3433","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung von Schnellgerichten in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine \u00c4nderung der Strafprozessordnung (StPO) vorzulegen, mit der ein Schnellverfahren geschaffen wird. Dieses soll unter anderem abgeschw\u00e4chte Regeln enthalten, was den Anwalt und die Anw\u00e4ltin der ersten Stunde betrifft, sowie die M\u00f6glichkeit umfassen, sofort nach der Untersuchungshaft Sanktionen auszusprechen und diese vor allem auch sofort zu vollziehen.</p>","ReasonText":"<p>Entgegen dem, was der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation Addor 16.3447 behauptet hat, er\u00f6ffnen die bestehenden Instrumente der StPO, namentlich der Strafbefehl und das abgek\u00fcrzte Verfahren, den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nicht ausreichende M\u00f6glichkeiten, Straft\u00e4ter, die in flagranti erwischt wurden oder gest\u00e4ndig sind, oder Hooligans rasch und effizient zu verurteilen. Die Angeh\u00f6rigen der Polizeikorps und die Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte stellen das in der Praxis Tag f\u00fcr Tag aufs Neue fest.</p><p>Man kann es deshalb nur bedauern, dass der Bundesrat in seinem Bericht zur Umsetzung der Motion 14.3383 keine Korrektur dieses Mangels ins Auge fasst und dass er dem Parlament noch immer nicht die \u00c4nderung der StPO vorgelegt hat, die er bis Ende 2018 h\u00e4tte vorlegen sollen, genauso wie er auch den Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 15.3447, \"Beschleunigung der Strafverfahren\", noch nicht vorgelegt hat.</p><p>Die Problematik dauert also unver\u00e4ndert fort.</p><p>Dabei g\u00e4be es durchaus eine L\u00f6sung: das Schnellverfahren. Anders als die in verschiedenen Kantonen bestehenden praktischen Regelungen - die fr\u00fcher oder sp\u00e4ter mit dem aktuell ungen\u00fcgenden bundesrechtlichen Rahmen in Konflikt geraten d\u00fcrften - w\u00e4re die Einrichtung von Schnellgerichten die einzige L\u00f6sung, die zu einem wirklich raschen und effizienten Verfahren f\u00fchren w\u00fcrde, das unter anderem die sofortige Vollstreckung ausgesprochener Strafen erlaubte. Ein solches Instrument steht keineswegs im Widerspruch zu den Grunds\u00e4tzen des Rechtsstaats. Das zeigt sich daran, dass - unter anderen - das franz\u00f6sische und das italienische Recht dieses Instrument kennen.</p><p>Es ist an der Zeit, dass auch wir in der Schweiz uns dieses Instrument geben. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren bereits diverse Male zum Thema \"Schnellverfahren\" Stellung genommen; dies im Zusammenhang mit Gewalt an Sportanl\u00e4ssen, bei auf frischer Tat ertappten und/oder gest\u00e4ndigen T\u00e4tern. </p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Instrumente, welche die Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) vorsieht, ausreichen, um Straftaten rasch und effizient zu beurteilen. Dass insbesondere im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens (Art. 352ff. StPO) durchaus ein eigentliches \"Schnellverfahren\" durchgef\u00fchrt und innert k\u00fcrzester Zeit ein Strafbefehl erlassen werden kann, zeigt die langj\u00e4hrige Praxis in verschiedenen Kantonen. </p><p>Der Strafbefehl beruht auf einer bloss summarischen Beurteilung von T\u00e4ter und Tat durch die Staatsanwaltschaft. Er kann schon vor Er\u00f6ffnung der Untersuchung ergehen (Art. 309 Abs. 4 StPO) und setzt lediglich das Eingest\u00e4ndnis des Beschuldigten oder eine anderweitig ausreichende Kl\u00e4rung des Sachverhalts voraus (Art. 352 Abs. 1 StPO). Die Durchf\u00fchrung eines Beweisverfahrens ist somit nicht unbedingt erforderlich, und insbesondere wird keine staatsanwaltschaftliche Einvernahme des Beschuldigten verlangt. Auch ein formeller Abschluss der Untersuchung vor Erlass des Strafbefehls ist nicht vorgesehen (Art. 318 Abs. 1 StPO; vgl. zum Ganzen das Urteil des Bundesgerichtes vom 28. April 2015, 6B_1139/2014). </p><p>Dieses Verfahren unter zus\u00e4tzlicher Einschr\u00e4nkung der Verfahrensrechte der beschuldigten Person noch weiter zu beschleunigen - wie dies die Motion fordert - ist aus rechtsstaatlichen Gr\u00fcnden nicht sachgerecht. Schnelligkeit ist nicht das oberste Gebot: Zentral ist in einem Rechtsstaat, dass die Justiz sorgf\u00e4ltig ermittelt, und dies in einem fairen Verfahren. </p><p>In der Arbeitsgruppe f\u00fcr die Erstellung der Vernehmlassungsvorlage zur \u00c4nderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates 14.3383, \"Anpassung der Strafprozessordnung\") wurde weder von den Vertreterinnen und Vertretern der Staatsanwaltschaften noch vonseiten der Polizei geltend gemacht, das Strafbefehlsverfahren sei in Sachen Effizienz praxisuntauglich und deshalb zu beschleunigen. Solche Forderungen wurden alsdann auch in der Vernehmlassung nicht gestellt, insbesondere nicht von der Schweizerischen Staatsanw\u00e4ltekonferenz oder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Im Gegenteil: Das geltende Strafbefehlsverfahren, welches als Form eines Schnellverfahrens bezeichnet werden kann, wird als zentraler Pfeiler einer effizienten und raschen Strafverfolgung f\u00fcr kleine und mittlere Kriminalit\u00e4t angesehen. </p><p>Der Bundesrat ist aufgrund des Gesagten - auch mit Blick auf die vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnte franz\u00f6sische respektive italienische Rechtsordnung - nach wie vor der Auffassung, dass keine gesetzgeberischen Massnahmen im Sinne der Motion angezeigt sind. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1607472000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512481050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}