{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193434,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193434,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3434","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strafrechtliche Sanktionen. Die Verh\u00e4ngung bedingter Strafen einschr\u00e4nken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches zu unterbreiten, die die Gew\u00e4hrung des bedingten Strafvollzugs bei Freiheitsstrafen unter zwei Jahren einschr\u00e4nkt. Eine bedingte Strafe darf nicht ausgesprochen werden, wenn dies im Widerspruch steht zum Gerechtigkeitsempfinden oder in einem Missverh\u00e4ltnis zur Schwere der Tat, f\u00fcr die die beschuldigte Person verurteilt wird. Wenn n\u00f6tig soll der Bundesrat eine Liste von Straftaten vorsehen k\u00f6nnen, f\u00fcr die die bedingte Strafe die Ausnahme und nicht mehr die Regel ist.</p>","ReasonText":"<p>Mit der \u00c4nderung des Strafgesetzbuches, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, ist f\u00fcr alle Freiheitsstrafen unter zwei Jahren die bedingte Strafe zur Regel geworden. Artikel\u00a042 StGB bestimmt ausdr\u00fccklich, dass \"das Gericht ... den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von h\u00f6chstens zwei Jahren in der Regel (aufschiebt), wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den T\u00e4ter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten\".</p><p>Somit kommt es vor, dass Freiheitsstrafen f\u00fcr schwere Delikte vollst\u00e4ndig bedingt ausgesprochen werden, was den Eindruck einer allgemeinen Straflosigkeit erweckt. Eine bedingt ausgesprochene Strafe wird offenkundig von vielen Delinquenten und Kriminellen nicht als Sanktion empfunden. Die Strafe verliert so ihren strafenden Charakter, und sie verliert auch ihre resozialisierende Funktion.</p><p>Diese Motion ist bewusst allgemein gehalten. Es ist am Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, die verhindert, dass unbedingte Strafen f\u00fcr Delikte ausgesprochen werden, f\u00fcr die die bedingte Strafe weiterhin die angemessene Sanktion ist. Umgekehrt aber m\u00fcssen namentlich Straftaten, die mit besonderer Brutalit\u00e4t begangen wurden, mit einer angemessenen Sanktion geahndet werden, das heisst: sicher nicht mit einer bedingten Strafe. Wenn n\u00f6tig soll der Bundesrat eine Liste von solchen Delikten aufstellen k\u00f6nnen, namentlich bestimmten Delikten gegen das Leben oder die k\u00f6rperliche Unversehrtheit, das Verm\u00f6gen, die Freiheit oder die sexuelle Integrit\u00e4t.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a042 Absatz\u00a01 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von h\u00f6chstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den T\u00e4ter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Wird der Vollzug einer Strafe aufgeschoben, muss das Gericht eine Probezeit von zwei bis f\u00fcnf Jahren festsetzen (<a href=\"https://perma.cc/BCU4-5F8E\">Art. 44 Abs. 1 StGB</a>). W\u00e4hrend dieser Probezeit muss sich der T\u00e4ter bew\u00e4hren, ansonsten er die Strafe dennoch antreten muss. Zus\u00e4tzlich kann das Gericht Bew\u00e4hrungshilfe anordnen und Weisungen erteilen (<a href=\"https://perma.cc/BCU4-5F8E\">Art. 44 Abs. 2 StGB</a>). Die Weisungen, die das Gericht oder die Strafvollzugsbeh\u00f6rde dem Verurteilten f\u00fcr die Probezeit erteilen kann, betreffen insbesondere die Berufsaus\u00fcbung, den Aufenthalt, das F\u00fchren eines Motorfahrzeuges, den Schadenersatz sowie die \u00e4rztliche und psychologische Betreuung. Das Gericht kann die bedingte Strafe mit einer unbedingten Busse verbinden (Art. 42 Abs. 4 StGB). Ausserdem sind Urteile mit bedingten Strafen ins Strafregister aufzunehmen (Art. 366 StGB).</p><p>Voll aufgeschoben werden k\u00f6nnen nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren (<a href=\"https://perma.cc/4MEB-YPG2\">Art. 42 Abs. 1 StGB</a>). Allerdings ist ein teilweiser Aufschub f\u00fcr Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren m\u00f6glich (Art. 43 Abs. 1 StGB). F\u00fcr Freiheitsstrafen im \u00fcberschneidenden Anwendungsbereich von Artikel\u00a042/43 StGB, d. h. zwischen einem und zwei Jahren, gilt: Der Strafaufschub nach Artikel\u00a042 StGB ist die Regel. Der teilbedingte Vollzug bildet dazu die Ausnahme. Kann eine g\u00fcnstige Prognose bzw. das Fehlen einer ung\u00fcnstigen Prognose nur unter Ber\u00fccksichtigung der Warnwirkung des zu vollziehenden Strafteils gestellt werden, ist es sinnvoll, eine teilbedingte Strafe auszusprechen (Urteil 6B_77/2017 des Bundesgerichtes vom 16. Januar 2018, E. 7). Wenn allerdings keine Aussicht darauf besteht, dass der T\u00e4ter sich in irgendeiner Weise durch den teilbedingten Strafvollzug beeinflussen l\u00e4sst, muss die Strafe in voller L\u00e4nge unbedingt vollzogen werden (BGE 134 IV 1 E. 5.3.1). </p><p>Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Gericht bei Strafen unter zwei Jahren die M\u00f6glichkeit hat, bei einer ung\u00fcnstigen Prognose eine unbedingte Strafe sowie bei einer unsicheren Prognose eine teilbedingte Strafe auszusprechen. Auch bei einer guten Prognose kann das Gericht dem T\u00e4ter mit der unbedingten Verbindungsbusse einen Denkzettel verpassen. Bei schweren Straftaten wie z. B. vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung (Art. 111 StGB), Mord (Art. 112 StGB), qualifiziertem Raub (Art. 140 Ziff. 4 StGB) oder qualifizierter Geiselnahme (Art. 185 Ziff. 2 StGB) ist die Anordnung einer bedingten Freiheitsstrafe schon von vornherein aufgrund der angedrohten Mindeststrafen ausgeschlossen. </p><p>Das Sanktionensystem des StGB mit unbedingten, teilbedingten und bedingten Strafen und der M\u00f6glichkeit einer (unbedingten) Verbindungsbusse erlaubt es den Gerichten folglich, differenzierte, einzelfallgerechte, schuldangemessene und praxistaugliche Strafen zu verh\u00e4ngen. </p><p>Den bedingten Strafvollzug f\u00fcr alle Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten gibt es seit 1971. Mit der Revision des Allgemeinen Teils (AT) des StGB, die am 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurde die obere Grenze auf zwei Jahre erh\u00f6ht und der teilbedingte Vollzug eingef\u00fchrt mit einer Obergrenze von drei Jahren. Bei der AT-Revision 2015 wurde an diesem System nichts ge\u00e4ndert; namentlich wurde da auch auf die zwischenzeitlich geforderte Abschaffung der bedingten Geldstrafe verzichtet. Der neue AT StGB ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Mit ihm wurden die kurzen Freiheitsstrafen wiedereingef\u00fchrt. Eine fundierte Evaluation und seri\u00f6se Pr\u00fcfung bzw. Beurteilung des neuen Systems kann nicht vor Ablauf mehrerer Jahre praktischer Erfahrung erfolgen. Im \u00dcbrigen w\u00fcrde ein Anstieg von zu vollziehenden Freiheitsstrafen finanzielle Konsequenzen f\u00fcr die Kantone nach sich ziehen (ausgehend von Fr. 390.- pro Hafttag und Person im Normalvollzug w\u00fcrde dies schnell zu Kosten in betr\u00e4chtlicher Millionenh\u00f6he f\u00fchren). Einen Systemwechsel im Sinne der Motion bzw. die Erstellung einer Liste f\u00fcr Straftaten, bei denen der bedingte Strafvollzug generell ausgeschlossen werden muss, erachtet der Bundesrat aus den genannten Gr\u00fcnden momentan nicht f\u00fcr gerechtfertigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1607472000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512504340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}